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Geschäftsbericht 2003 - Fielmann

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FIELMANN Aktiengesellschaft, Hamburg<br />

Konzernanhang und Anhang zum 31. Dezember <strong>2003</strong><br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss<br />

der FIelMaNN aktiengesellschaft werden<br />

zusammengefasst offengelegt. Die erläuterungen<br />

zu den bilanzierungsgrundsätzen und den<br />

einzelnen Posten der bilanz und Gewinn- und<br />

Verlustrechnung gelten für den Jahresabschluss<br />

wie für den Konzernabschluss, soweit nicht<br />

etwas anderes vermerkt ist.<br />

bei der aufstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Konzernabschlusses wurde<br />

von § 265 abs. 7 Nr. 2 hGb (verkürzte<br />

bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)<br />

Gebrauch gemacht. Die einzelaufgliederungen<br />

und erläuterungen werden im anhang<br />

dargestellt.<br />

I. Konsolidierungskreis<br />

In den Konzernabschluss sind alle inländischen<br />

und ausländischen Tochtergesellschaften<br />

einbezogen, bei denen der FIelMaNN<br />

aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar<br />

die Mehrheit der stimmrechte zusteht bzw. bei<br />

denen die einheitliche leitung ausgeübt wird.<br />

40 <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2003</strong><br />

auf einbeziehung der <strong>Fielmann</strong> akademie<br />

schloss Plön Gmbh wurde nach<br />

§ 296 abs. 1 Nummer 1 hGb verzichtet,<br />

da der Konzern in der ausübung seiner<br />

rechte den dauerhaften beschränkungen<br />

des Gemeinnützigkeitsrechts unterliegt und<br />

die auswirkungen einer equity-Konsolidierung<br />

unwesentlich sind.<br />

Zum 31. Dezember <strong>2003</strong> werden<br />

sieben Gesellschaften erstmals konsolidiert.<br />

Dabei handelt sich um neugegründete Vertriebsgesellschaften.<br />

entsprechend der wirtschaftlichen<br />

bedeutung der im berichtsjahr<br />

eröffneten Niederlassungen als Teil der normalen<br />

expansion wird auf eine gesonderte<br />

Darstellung der hieraus resultierenden Änderung<br />

des Konsolidierungskreises verzichtet.<br />

hinsichtlich der einbezogenen unternehmen<br />

wird auf die aufstellung „anteilsbesitz<br />

zum 31. Dezember <strong>2003</strong>“ verwiesen,<br />

die beim amtsgericht hamburg unter<br />

der Nummer hrb 56098 hinterlegt wird.<br />

hinsichtlich der übrigen Veränderungen des<br />

Konsolidierungskreises wird auf die erläuterungen<br />

zu den einzelnen Positionen der<br />

bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verwiesen.<br />

II. Konsolidierungsgrundsätze und<br />

Währungsumrechnung<br />

Grundlage des Konzernabschlusses sind<br />

die einzelabschlüsse der einbezogenen<br />

Gesellschaften. Die einzelabschlüsse der<br />

prüfungspflichtigen Gesellschaften wurden<br />

geprüft und uneingeschränkt testiert. Für<br />

die <strong>Fielmann</strong> aus- und Weiterbildungs<br />

Gmbh wurde der § 264 abs. 3 hGb in<br />

anspruch genommen. hinsichtlich der übrigen<br />

einzelgesellschaften wurde geprüft,<br />

ob die Jahresabschlüsse den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger buchführung entsprechen<br />

und ob die für die Übernahme in die<br />

Konzernbilanz maßgeblichen Vorschriften<br />

beachtet sind.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch<br />

Verrechnung der beteiligungsbuchwerte mit<br />

dem anteiligen eigenkapital der Tochtergesellschaften.<br />

Dabei wurden die erstkonsolidierungen<br />

bis 2001 überwiegend auf den Zeitpunkt<br />

der erstmaligen einbeziehung und nach<br />

§ 301 abs. 1 Nr. 1 hGb (buchwertmethode)<br />

vorgenommen. Materielle abweichungen<br />

zur Neubewertung auf den erwerbszeitpunkt<br />

nach Drs 4 ergeben sich nicht.<br />

Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung<br />

werden entsprechend § 309 hGb planmäßig<br />

linear über 15 Jahre abgeschrieben,<br />

auf das Jahr der erstkonsolidierung entfallen<br />

zeitanteilige abschreibungen.<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

sowie aufwendungen und erträge der Konzerngesellschaften<br />

untereinander werden<br />

miteinander verrechnet, soweit nicht in<br />

einzelfällen wegen Geringfügigkeit davon<br />

abgesehen wird. auf die ergebniswirksamen<br />

Konsolidierungsvorgänge werden steuerabgrenzungen<br />

vorgenommen. Gemäß Drs 10<br />

werden die für die jeweiligen Gesellschaften<br />

relevanten durchschnittlichen landes-ertragsteuersätze<br />

angewendet.<br />

ausländische Jahresabschlüsse werden<br />

entsprechend der Gliederung und bewertung<br />

im <strong>Fielmann</strong> Konzern angepasst. Die bilanzwerte<br />

werden zum Mittelkurs am bilanzstichtag<br />

in euro umgerechnet, die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs,<br />

mit ausnahme der abschreibungen und<br />

des Jahresergebnisses (jeweils Mittelkurs<br />

am bilanzstichtag). Währungsdifferenzen<br />

aus der erstkonsolidierung werden in einem<br />

Währungsausgleichposten innerhalb der<br />

Gewinnrücklagen ausgewiesen.<br />

Zwischengewinne wurden im anlageund<br />

umlaufvermögen eliminiert.

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