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Geschäftsbericht 2003 - Fielmann

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30 geschäftsbericht <strong>2003</strong><br />

Entsprechenserklärung<br />

zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

Die <strong>Fielmann</strong> ag setzt ihre bereits in der<br />

Vergangenheit praktizierte aktionärsfreund-<br />

liche und transparente informationspolitik<br />

fort. eine stetige und offene Kommunikation<br />

mit aktionären, Kunden, Mitarbeitern und<br />

der interessierten Öffentlichkeit sehen wir<br />

als grundvoraussetzung verantwortungsvoller<br />

Unternehmensführung.<br />

Demgemäß erklären Vorstand und aufsichtsrat<br />

der <strong>Fielmann</strong> ag nach § 161 aktiengesetz:<br />

Die <strong>Fielmann</strong> ag entspricht der empfehlung<br />

der regierungskommission Deutscher<br />

corporate governance Kodex mit folgenden<br />

ausnahmen:<br />

eine prinzipielle altersgrenze für Vorstands-<br />

und aufsichtsratsmitglieder besteht<br />

nicht. Wir sind der auffassung, dass Kompetenz<br />

und Leistungsfähigkeit nicht anhand<br />

starrer altersgrenzen bestimmt werden sollten.<br />

Der aufsichtsrat plant derzeit nicht<br />

die einrichtung eines „audit committee“.<br />

Fragen der rechnungslegung, des risiko-<br />

Managements sowie die bestimmung der<br />

Prüfungsschwerpunkte sollen weiterhin dem<br />

gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer<br />

Verantwortung für diese wesentlichen<br />

aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen<br />

die Mitglieder des aufsichtsrates, auch<br />

künftig hieran unmittelbar mitzuwirken.<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder<br />

wurde und wird im anhang des Konzernabschlusses<br />

im geschäftsbericht, unterteilt<br />

nach fixen und erfolgsbezogenen Komponenten,<br />

ausgewiesen. Der Vorsitzende des<br />

aufsichtsrats wird auf der hauptversammlung<br />

auf nachfrage über die grundzüge<br />

des Vergütungssystems und deren eventuelle<br />

Veränderungen berichten. Von einer Veröffentlichung<br />

im internet wird abgesehen.<br />

Die Vergütung der aufsichtsratsmitglieder<br />

enthält keine erfolgsorientierten bestandteile.<br />

Der gesamtbetrag der bezüge wurde<br />

ebenfalls im anhang zum Konzernabschluss<br />

im geschäftsbericht 2002 ausgewiesen.<br />

auch zukünftig wird auf eine individualisierte<br />

Darstellung verzichtet.<br />

Die Vorstands- und aufsichtsratsmitglieder<br />

werden Wertpapiergeschäfte mit dem<br />

Unternehmen entsprechend dem Wertpapierhandelsgesetz<br />

bekannt geben und veröffentlichen.<br />

Der Konzernabschluss und die zwischenberichte<br />

werden entsprechend der<br />

eU- Verordnung 1606/2002 ab dem<br />

geschäftsjahr 2005 nach internationalen<br />

rechnungsgrundsätzen erstellt.<br />

Der geprüfte Konzernabschluss sowie<br />

die zwischenberichte werden innerhalb<br />

der börslich vorgesehenen Fristen veröffentlicht.<br />

angaben über Drittunternehmen, an denen<br />

die gesellschaft nicht nur untergeordnet<br />

beteiligt ist, erfolgen aus Wettbewerbsgründen<br />

nicht.<br />

Über die beziehungen zwischen der <strong>Fielmann</strong><br />

ag und den aktionären, die als nahe<br />

stehende Personen zu qualifizieren sind,<br />

wurde ein transparenzbericht durch die<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat und<br />

Partner Ohg erstellt. auf eine Darstellung<br />

im Konzernabschluss wurde verzichtet.<br />

hamburg, im Dezember <strong>2003</strong><br />

Für den Vorstand<br />

gez. günther <strong>Fielmann</strong><br />

Für den aufsichtsrat<br />

gez. Prof. Dr. Mark K. binz

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