14.10.2013 Aufrufe

1 - Studieren in Altenholz.FH11 - FHVD - Fachhochschule für ...

1 - Studieren in Altenholz.FH11 - FHVD - Fachhochschule für ...

1 - Studieren in Altenholz.FH11 - FHVD - Fachhochschule für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

F A C H B E R E I C H<br />

S T E U E R V E R W A L T U N G<br />

(4) Während der Ausbildung des mittleren Dienstes darf Urlaub zu<br />

Erholungszwecken nicht zu Lasten der fachtheoretischen Ausbildung<br />

gewährt werden. Während der Ausbildung des gehobenen Dienstes<br />

ist der Anspruch auf Urlaub zu Erholungszwecken anteilig auf die<br />

Fachstudien und die berufspraktische Studienzeit zu verteilen. Tage,<br />

an denen ke<strong>in</strong>e Lehrveranstaltungen an den Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

stattf<strong>in</strong>den, werden auf den Urlaubsanspruch StBAPO 13 angerechnet;<br />

dies gilt auch <strong>für</strong> die Ausbildung des mittleren Dienstes.<br />

42<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!