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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

Im Bereich der Aktivierung Dritter in der öffentlichen Verwaltung sind mehrere Zugänge<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen, gesellschaftlichen Gruppen und<br />

Einzelpersonen vorgesehen.<br />

Eine zwingende Verpflichtung zur Berücksichtigung der Gleichstellung bei der Beteiligung<br />

Dritter enthält das Bundesgremiengesetz (BGremBG) von 1994. Mit den Vorschriften des<br />

Gesetzes soll eine angemessene Repräsentanz beider Geschlechter in Vorständen, Beiräten,<br />

Kommissionen, beratenden Ausschüssen und anderen Gremien sichergestellt werden.<br />

Danach haben der Bund und andere am Besetzungsverfahren von Gremien Beteiligte<br />

darauf hinzuwirken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in<br />

Gremien geschaffen oder erhalten wird. Die Vorschlagsberechtigten und entsendenden<br />

Stellen sind verpflichtet, <strong>für</strong> <strong>die</strong> von ihnen zu besetzenden Gremiensitze jeweils ein weibliches<br />

und ein männliches Mitglied vorzuschlagen. Soweit <strong>die</strong>se Auflage aus rechtlichen<br />

oder tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, ist das schriftlich zu begründen. Die<br />

berufende Stelle muss ihrerseits durch <strong>die</strong> entsprechende Auswahl unter den vorgeschlagenen<br />

Mitgliedern beider Geschlechter <strong>die</strong> Repräsentanz beider Geschlechter sicherstellen.<br />

Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode<br />

einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Bereich des<br />

Bundes sowie über <strong>die</strong> Entsendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des<br />

Bereichs des Bundes vorzulegen.<br />

Ein weiterer Zugang <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen, gesellschaftlichen<br />

Gruppen und Einzelpersonen wird bei der Entwicklung von Programmen oder Förderschwerpunkten<br />

eröffnet. Bei der Formulierung der inhaltlichen Schwerpunkte sind in<br />

der Umsetzung der Strategie des GM auch <strong>die</strong> gleichstellungspolitischen Aspekte zu berücksichtigen.<br />

Deshalb wird vom Beginn der Planung an der Diskurs mit dem Kreis der<br />

potentiellen Programm-Trägerinnen und Träger vorgesehen. Dazu gehört auch, dass<br />

nicht nur etablierte oder <strong>die</strong> traditionellen Institutionen und Unternehmen als Zuwendungsempfängerinnen<br />

und -empfänger angesprochen und zuvor auch in <strong>die</strong> Abstimmung sowie<br />

Umsetzung eines Programms einbezogen werden, sondern auch Netzwerke, Vereine<br />

oder Initiativen mit entsprechender <strong>Gender</strong>-Kompetenz.<br />

Eine Form der indirekten Beteiligung stellt <strong>die</strong> Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung<br />

im Allgemeinen und der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden im Besonderen<br />

dar. In der Öffentlichkeitsarbeit geht es darum, in der Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ziele<br />

der Gleichstellung zu werben, indem u.a. auch bei der Darstellung des Regierungshandelns<br />

der Strategie GM gefolgt wird.<br />

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