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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

IV.1.3. Beteiligung als Ressource<br />

Für <strong>die</strong> Umsetzung von <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong> ist Beteiligung mehrfach wichtig:<br />

<strong>die</strong> Beteiligung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also <strong>die</strong> verwaltungsinterne Mitbestimmung<br />

und Beteiligung im weiteren Sinne,<br />

<strong>die</strong> Beteiligung an Entscheidungen insbesondere in Gremien,<br />

<strong>die</strong> allgemeine Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, deren Zusammenschlüssen,<br />

Vereinen und Verbänden, <strong>die</strong> im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter<br />

engagiert sind, und von gesellschaftlich relevanten Gruppen, <strong>die</strong> über fachpolitisches<br />

Wissen zur Gleichstellung verfügen. Auch Zuwendungsempfängerinnen und ­<br />

empfänger in Programmen verfügen vielfach über spezialisierte Kenntnisse in den unterschiedlichen<br />

Politikfeldern und können über vielfältige Formen der Beteiligung in <strong>die</strong><br />

Facharbeit einbezogen werden.<br />

Verwaltungsinterne Mitbestimmung und Beteiligung<br />

Im Bereich der Internen Steuerung in der öffentlichen Verwaltung sind Beteiligungsformen<br />

und -verfahren grundsätzlich in den Vorschriften zur Personalvertretung geregelt. Den<br />

Erfordernissen der Gleichstellung von Männern und Frauen in der öffentlichen Verwaltung<br />

wird darüber hinaus durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der<br />

<strong>Bundesverwaltung</strong> und in den Gerichten (BGleiG) von 2001 Rechnung getragen. Darin ist<br />

auch <strong>die</strong> Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen, <strong>die</strong> bei allen personellen,<br />

organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mitwirkt, in denen Gleichstellungsaspekte<br />

enthalten sind.<br />

Verwaltungsexterne Beteilung von Bürgerinnen und Bürgern<br />

Im Bereich der externen Steuerung in der öffentlichen Verwaltung enthält <strong>die</strong> Gemeinsame<br />

Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) in § 47 <strong>die</strong> Verpflichtung zur Beteiligung<br />

von Nicht-Regierungsorganisationen und Expertinnen und Experten an der Rechtsetzung.<br />

Danach sind Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise rechtzeitig in<br />

Maßnahmen der Rechtssetzung einzubeziehen.<br />

Zur Strategie des GM gehört, dass <strong>die</strong> in den Konsultationsprozessen zu beteiligenden<br />

gesellschaftlich relevanten Gruppen grundsätzlich auch zu Gleichstellungs- und Geschlechteraspekten<br />

befragt werden. Daher sind neben den fachspezifischen Gruppen<br />

auch Frauen- und andere Verbände sowie weitere Expertinnen und Experten mit <strong>Gender</strong>-<br />

Kompetenz anzusprechen.<br />

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