Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung
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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />
Bundesgleichstellungsgesetz, § 1<br />
(1) Dieses Gesetz <strong>die</strong>nt der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Beseitigung<br />
bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts<br />
in dem in § 3 genannten Geltungsbereich <strong>die</strong>ses Gesetzes. Nach Maßgabe<br />
<strong>die</strong>ses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.<br />
Ziel des Gesetzes ist es auch, <strong>die</strong> Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit<br />
<strong>für</strong> Frauen und Männer zu verbessern. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter<br />
und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.<br />
Bundesgleichstellungsgesetz, § 2 (Verpflichtung)<br />
Alle Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben,<br />
sind verpflichtet, <strong>die</strong> Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese<br />
Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen der Dienststelle<br />
sowie auch bei der Zusammenarbeit von Dienststellen zu berücksichtigen.<br />
Regeln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bundesregierung finden sich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung<br />
der Bundesministerien GGO, § 2.<br />
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