Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung
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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />
IV.4.3. Die Gestaltung von Förderinstrumenten<br />
Förderinstrumente im Rahmen von Programmen oder Projekte sind Zuwendungen<br />
oder Subventionen. Auch Förderinstrumente sind in <strong>die</strong> Strategie des <strong>Gender</strong><br />
<strong>Mainstreaming</strong> einzubeziehen.<br />
Zuwendung<br />
Öffentliche Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) sind Geldleistungen, <strong>die</strong> der<br />
Staat zur Erfüllung bestimmter Zwecke, also letztlich zur Aktivierung Dritter, an Stellen<br />
oder Personen außerhalb der Verwaltung geben kann, sofern das Interesse besteht,<br />
bestimmte Tätigkeiten, Institutionen oder Projekte zu fördern. Die Geldleistungen müssen<br />
zweckgebunden und zukunftsbezogen sein. Auf sie besteht grundsätzlich kein<br />
Anspruch, auch wenn über sie rechtsfehlerfrei – und insbesondere frei von Diskriminierungen<br />
– zu entscheiden ist. Geldleistungen können an natürliche Personen, öffentliche<br />
und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen gehen.<br />
<strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong> im Bereich der Zuwendungen bedeutet, in allen Phasen des<br />
Zuwendungsverfahrens - von der Programmplanung an über <strong>die</strong> Ausschreibung bis hin<br />
zur Vergabe der Fördermittel - gleichstellungsorientiert zu handeln.<br />
Schon in der Planungsphase einer Zuwendung kann GM umgesetzt werden, indem<br />
u.a. untersucht wird:<br />
welche Zielgruppen vom Zweck der Zuwendung unmittelbar oder mittelbar begünstigt<br />
werden sollen,<br />
auf welche Lebensbereiche <strong>die</strong> Zuwendung bezogen ist und<br />
welche gleichstellungspolitischen Wirkungen von der Zuwendung voraussichtlich ausgehen<br />
werden.<br />
Zuwendungen erfolgen im Rahmen und auf der Grundlage von Haushaltstiteln, in der<br />
Regel nach Förderrichtlinien, in denen <strong>die</strong> Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergabe von Zuwendungen<br />
festgelegt sind. In den Richtlinien sind Informationen zu Voraussetzungen der Förderung,<br />
Höhe der Förderung, Antragsfristen, einzureichende Unterlagen und weitere<br />
Hinweise zum Verfahren der Beantragung enthalten.<br />
In <strong>die</strong> Richtlinien kann – wie z.B. in den Richtlinien der Europäischen Sozialfonds –<br />
Gleichstellung als Querschnittziel bereits integriert werden. Generalklauseln sind dabei<br />
meist nur ein erster Schritt. Die Erarbeitung von differenzierteren Regeln erfordern <strong>die</strong><br />
Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zusammenschlüssen,<br />
Vereinen und Verbänden, <strong>die</strong> im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter engagiert<br />
sind und über fachpolitisches Wissen zum Regelungsbereich der Richtlinien<br />
verfügen.<br />
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