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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

IV.4.3. Die Gestaltung von Förderinstrumenten<br />

Förderinstrumente im Rahmen von Programmen oder Projekte sind Zuwendungen<br />

oder Subventionen. Auch Förderinstrumente sind in <strong>die</strong> Strategie des <strong>Gender</strong><br />

<strong>Mainstreaming</strong> einzubeziehen.<br />

Zuwendung<br />

Öffentliche Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) sind Geldleistungen, <strong>die</strong> der<br />

Staat zur Erfüllung bestimmter Zwecke, also letztlich zur Aktivierung Dritter, an Stellen<br />

oder Personen außerhalb der Verwaltung geben kann, sofern das Interesse besteht,<br />

bestimmte Tätigkeiten, Institutionen oder Projekte zu fördern. Die Geldleistungen müssen<br />

zweckgebunden und zukunftsbezogen sein. Auf sie besteht grundsätzlich kein<br />

Anspruch, auch wenn über sie rechtsfehlerfrei – und insbesondere frei von Diskriminierungen<br />

– zu entscheiden ist. Geldleistungen können an natürliche Personen, öffentliche<br />

und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen gehen.<br />

<strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong> im Bereich der Zuwendungen bedeutet, in allen Phasen des<br />

Zuwendungsverfahrens - von der Programmplanung an über <strong>die</strong> Ausschreibung bis hin<br />

zur Vergabe der Fördermittel - gleichstellungsorientiert zu handeln.<br />

Schon in der Planungsphase einer Zuwendung kann GM umgesetzt werden, indem<br />

u.a. untersucht wird:<br />

welche Zielgruppen vom Zweck der Zuwendung unmittelbar oder mittelbar begünstigt<br />

werden sollen,<br />

auf welche Lebensbereiche <strong>die</strong> Zuwendung bezogen ist und<br />

welche gleichstellungspolitischen Wirkungen von der Zuwendung voraussichtlich ausgehen<br />

werden.<br />

Zuwendungen erfolgen im Rahmen und auf der Grundlage von Haushaltstiteln, in der<br />

Regel nach Förderrichtlinien, in denen <strong>die</strong> Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vergabe von Zuwendungen<br />

festgelegt sind. In den Richtlinien sind Informationen zu Voraussetzungen der Förderung,<br />

Höhe der Förderung, Antragsfristen, einzureichende Unterlagen und weitere<br />

Hinweise zum Verfahren der Beantragung enthalten.<br />

In <strong>die</strong> Richtlinien kann – wie z.B. in den Richtlinien der Europäischen Sozialfonds –<br />

Gleichstellung als Querschnittziel bereits integriert werden. Generalklauseln sind dabei<br />

meist nur ein erster Schritt. Die Erarbeitung von differenzierteren Regeln erfordern <strong>die</strong><br />

Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zusammenschlüssen,<br />

Vereinen und Verbänden, <strong>die</strong> im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter engagiert<br />

sind und über fachpolitisches Wissen zum Regelungsbereich der Richtlinien<br />

verfügen.<br />

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