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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

Ist <strong>die</strong> Festlegung einer Quote im Programm entsprechend der Geschlechterrela-tion in<br />

der Zielgruppe <strong>für</strong> das angestrebte Ziel ausreichend oder schreibt sie bestenfalls <strong>die</strong><br />

bisherigen Relationen z.B. auf dem Arbeitsmarkt fest und verhindert eine Verstärkung<br />

der Benachteiligung? Eine Zielsetzung ‘mehr Frauen in IT-Berufen’ müsste z.B. zur<br />

Folge haben, dass in einem Ausbildungs-, Umschulungs- oder Weiterbildungs-<br />

Programm <strong>die</strong> Frauenquote höher sein müsste als <strong>die</strong> bei den Arbeitslosenzahlen der<br />

Zielgruppe, oder höher als der Frauenanteil im entsprechenden Beschäftigungssegment.<br />

Zu prüfen ist auch, ob Zielgrößen über <strong>die</strong> Quotierung der Fördermittel wirksamer gesteuert<br />

werden können, d.h. in Form einer Kontingentierung des Programmvolumens (<br />

<strong>Gender</strong> Budgeting).<br />

Die Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zielgruppenbeschreibung des Programms sind so festgelegt, dass<br />

sie weder Frauen noch Männer ausschließen - auch nicht mittelbar.<br />

Sind beispielsweise formale Voraussetzungen, <strong>die</strong> Männer eher als Frauen erbringen<br />

können (längere Berufstätigkeit, bestimmter Abschluss usw.) tatsächlich zwingend <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Bestimmung der Programmziele und der Definition der Zielgruppe?<br />

Hat das Kriterium ‘Leistungsbezug’ als Voraussetzung in Programmen der Arbeitsverwaltung<br />

eine mittelbare Benachteiligung einer Gruppe von Frauen zur Folge? Daten<br />

zeigen, dass Frauen wegen des Einkommens des Ehemannes häufiger als Männer<br />

aus dem Leistungsbezug herausfallen oder als Berufsrückkehrerinnen nach einer längeren<br />

Familienphase keinen Leistungsanspruch haben.<br />

Inwieweit sind bestimmte Kriterien der besonderen Benachteiligung ‘Männerkriterien’ in<br />

dem Sinne, dass sie männertypische Benachteiligungen in den Mittelpunkt stellen, anders<br />

gelagerte frauenspezifische Benachteiligungen aber nicht als solche gewichten?<br />

Beispielsweise wird in Programmen <strong>für</strong> benachteiligte Jugendliche (junge Männer und<br />

junge Frauen) auf das Kriterium ‘fehlender/schlechter Schulabschluss, Lernschwäche’<br />

abgehoben, während Mädchen auch bei guten Schulabschlüssen Schwierigkeiten haben,<br />

in Männern zugeschriebenen Bereichen einen Ausbildungsplatz finden.<br />

Auch <strong>die</strong> Kriterien ‘Dauer der Arbeitslosigkeit’ oder ‘Verfügbarkeit’ können indirekt zum<br />

Ausschluss von Frauen aus Programmen des Arbeitsmarktes führen, da Frauen eher<br />

als Männer vorübergehend in der Stillen Reserve verschwinden oder dem Arbeitsmarkt<br />

nicht zur Verfügung stehen, wenn/weil <strong>die</strong> Lösung der Kinderbetreuungsprobleme individuell<br />

der Frau überlassen wird.<br />

Bei der Beschreibung des Förderungsbereiches (Art der Projekte, förderfähige Kosten)<br />

werden <strong>die</strong> mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen auf Frauen und Männer überprüft.<br />

Durch <strong>die</strong> Beschreibung des Fördergegenstandes dürfen nicht mittelbare Maßnahmen<br />

ausgeschlossen werden, durch <strong>die</strong> Frauen besonders gefördert würden. Hier ist zu<br />

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