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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

IV.3.1. Die Gestaltung von Rechtsetzung<br />

Das zentrale Mittel externer Steuerung ist das Recht - in Form formeller Gesetze oder<br />

in Form untergesetzlicher Normen. <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong> bedeutet in <strong>die</strong>sem Handlungsfeld,<br />

dass alle Beteiligten in allen Phasen der Rechtsetzung <strong>Gender</strong>-Aspekte berücksichtigen<br />

und Rechtsetzung tatsächlich dazu beiträgt, Gleichstellung im Geschlechterverhältnis<br />

zu fördern. Das bedeutet insbesondere, in <strong>die</strong> Gesetzesfolgenabschätzung<br />

auch <strong>die</strong> Prüfung der Gleichstellungsfolgen einer Regelung mit aufzunehmen.<br />

Einige Staaten, Bundesländer und Organisationen haben Instrumente und Arbeitshilfen<br />

entwickelt, z.B. ‘<strong>Gender</strong> Impact Assessments’ (GIA) .<br />

Die Bundesregierung nutzt <strong>die</strong> Arbeitshilfe Rechtsetzung. Sie beinhaltet:<br />

eine Relevanzprüfung mit der ermittelt wird, inwieweit mit der beabsichtigten Regelung<br />

Gleichstellungsaspekte berührt werden;<br />

eine Hauptprüfung, mit der <strong>die</strong> Wirkungen der beabsichtigten Regelung auf unterschiedliche<br />

Frauen und unterschiedliche Männer ermittelt werden.<br />

Diese Arbeitshilfe ist auf alle Regelungsvorhaben anwendbar.<br />

In der Rechtswissenschaft sind zudem einige <strong>Gender</strong>-Aspekte identifiziert worden, <strong>die</strong><br />

hier regelmäßig von Bedeutung sind.<br />

<strong>Gender</strong>-Aspekte in der Rechtsetzung<br />

Männliche Norm: Normen und Vorschriften haben sich historisch lange ausschließlich<br />

an einer männlichen Lebensrealität orientiert. Dies wird schon sprachlich deutlich,<br />

wenn nur von männlichen Subjekten <strong>die</strong> Rede ist. Von einer männlichen Realität wird<br />

beispielsweise auch dann ausgegangen, wenn im Sozialrecht ein Leitbild dominiert,<br />

dass lebenslange Vollzeiterwerbstätigkeit zur Norm macht. Diese Norm erfüllen viele<br />

Frauen und zunehmend auch Männer nicht mehr. Um Fehler zu vermeiden, muss<br />

<strong>Gender</strong> immer mitgedacht werden.<br />

Verdeckte Diskriminierung: Normen sind heute oft geschlechtsneutral formuliert. Sie<br />

treffen aber auf eine Wirklichkeit von geschlechtsspezifischer Unterschiede. Werden<br />

<strong>die</strong>se nicht beachtet, erzeugt <strong>die</strong>s oft mittelbare Diskriminierung, also eine tatsächliche<br />

Benachteiligung von Frauen oder von Männern trotz (bzw. wegen) geschlechtsneutraler<br />

Regelung.<br />

Sprache: Normsprache normiert. Daher sollte bei der Formulierung von Rechtsvorschriften<br />

ausdrücklich auf Männer und auf Frauen oder auf beide in Begriffen, <strong>die</strong> wirklich<br />

explizit beide adressieren, Bezug genommen werden. Dies ist im Bund Pflicht (§ 1<br />

Abs. 2 BGleiG, § 42 Abs. 5 GGO), aber auch sachlich angezeigt.<br />

Ist-Zustand: Bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften sind <strong>die</strong> unterschiedlichen<br />

Lebenslagen von Männern und Frauen zu berücksichtigen, um adäquat steuern zu<br />

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