Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung
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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />
Bundesgleichstellungsgesetz (2001)<br />
Ziele <strong>für</strong> <strong>die</strong> gleichstellungsorientierte Personal- und Organisationsentwicklung sind in<br />
§ 1 des Gesetzes normiert. Danach geht es um:<br />
den Abbau der Benachteiligung von Frauen,<br />
<strong>die</strong> Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie <strong>für</strong> Männer und Frauen,<br />
<strong>die</strong> sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.<br />
In § 2 werden alle Beschäftigten aufgefordert, insbesondere auch <strong>die</strong> mit Vorgesetztenund<br />
Leitungsaufgaben, <strong>die</strong> Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese<br />
Verpflichtung gilt als durchgängiges Leitprinzip in allen Arbeitsbereichen der Dienststelle<br />
und auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen.<br />
Abschnitt 2 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Personalentwicklung, einschließlich<br />
Fortbildung.<br />
Abschnitt 3 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit als<br />
Ziel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisationsentwicklung in Bezug auf Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse.<br />
Novellierung der Bundeslaufbahnordnung (2002)<br />
Sämtliche Vorschriften der Änderungsverordnung wurden auf ihre unterschiedlichen<br />
Wirkungen <strong>für</strong> Frauen und Männer hin geprüft und denkbare Unterschiede in der Begründung<br />
dargestellt. Das Ergebnis war, dass sich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Behörden, z.B. Außen<strong>die</strong>nstzeiten oder Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen<br />
gerade <strong>für</strong> Personen mit Familienpflichten günstig auswirken und soziale Verpflichtungen,<br />
<strong>die</strong> insbesondere Frauen haben, bei Einstellungen und Beförderungen<br />
berücksichtigt werden können.<br />
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