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Wissensnetz Gender Mainstreaming für die Bundesverwaltung

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<strong>Wissensnetz</strong> <strong>Gender</strong> <strong>Mainstreaming</strong><br />

Bundesgleichstellungsgesetz (2001)<br />

Ziele <strong>für</strong> <strong>die</strong> gleichstellungsorientierte Personal- und Organisationsentwicklung sind in<br />

§ 1 des Gesetzes normiert. Danach geht es um:<br />

den Abbau der Benachteiligung von Frauen,<br />

<strong>die</strong> Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie <strong>für</strong> Männer und Frauen,<br />

<strong>die</strong> sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.<br />

In § 2 werden alle Beschäftigten aufgefordert, insbesondere auch <strong>die</strong> mit Vorgesetztenund<br />

Leitungsaufgaben, <strong>die</strong> Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese<br />

Verpflichtung gilt als durchgängiges Leitprinzip in allen Arbeitsbereichen der Dienststelle<br />

und auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen.<br />

Abschnitt 2 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Personalentwicklung, einschließlich<br />

Fortbildung.<br />

Abschnitt 3 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit als<br />

Ziel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Organisationsentwicklung in Bezug auf Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse.<br />

Novellierung der Bundeslaufbahnordnung (2002)<br />

Sämtliche Vorschriften der Änderungsverordnung wurden auf ihre unterschiedlichen<br />

Wirkungen <strong>für</strong> Frauen und Männer hin geprüft und denkbare Unterschiede in der Begründung<br />

dargestellt. Das Ergebnis war, dass sich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Behörden, z.B. Außen<strong>die</strong>nstzeiten oder Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen<br />

gerade <strong>für</strong> Personen mit Familienpflichten günstig auswirken und soziale Verpflichtungen,<br />

<strong>die</strong> insbesondere Frauen haben, bei Einstellungen und Beförderungen<br />

berücksichtigt werden können.<br />

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