Die Besteuerung von Optionsgeschäften im Privatvermögen - FHVD ...
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Problematisch bleibt jedoch, dass die Bevölkerung die<br />
<strong>Besteuerung</strong> und das deutsche Steuersystem als ungerecht<br />
empfindet. Durch diesen Umstand werden viele Steuerpflichtige<br />
bereit sein, legale oder illegale steuersparende Maßnahmen zu<br />
ergreifen. Nur durch eine tief greifende Reform des deutschen<br />
Steuerrechtes kann erreicht werden, dass die Steuerbelastung als<br />
gerecht empfunden wird und so die Steuerehrlichkeit der<br />
Bevölkerung steigt.<br />
Ein meines Erachtens gelungener Reformvorschlag wird <strong>im</strong><br />
Folgenden dargestellt.<br />
4.3. Reformentwurf <strong>von</strong> Mitschke in Bezug auf die<br />
<strong>Besteuerung</strong> <strong>von</strong> Termingeschäften<br />
Der Universitätsprofessor Dr. Joach<strong>im</strong> Mitschke hat <strong>im</strong> Jahre 2003<br />
ein Konzept zur Erneuerung des deutschen Einkommen-<br />
steuerrechts verfasst. Neben diversen anderen Neuordnungen der<br />
Einkommensteuer unterwirft Mitschke die privaten<br />
Veräußerungsgeschäfte den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />
Auch die erhaltenen Optionsprämien sind nach Mitschke unter<br />
dieser Einkunftsart zu erfassen, da die schnelle Entwicklung <strong>von</strong><br />
neuen Anlageformen eine Abgrenzung zu anderen Einkünften<br />
nicht zweckmäßig erscheinen lässt.<br />
<strong>Die</strong> Anschaffungskosten wären nach § 8 Absatz 2 seines<br />
Vorschlages als Werbungskosten (Erwerbsabzüge), die<br />
Rückzahlungen aus Anlageformen nach § 7 als Einnahme<br />
(Erwerbsbezug) anzusetzen. 79 Der <strong>Besteuerung</strong> unterliegt<br />
demnach nur die konsumtive Entnahme. 80 <strong>Die</strong>se Variante<br />
erscheint mir gerade in Bezug auf die Termingeschäfte als<br />
sinnvoll, da eine Diskussion über die Differenzierung zwischen<br />
Anschaffungskosten und Werbungskosten damit entfiele. So<br />
79 Mitschke, Rz 70, 163<br />
80 Mitschke, Rz 160<br />
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