StudO-AV - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und ...
StudO-AV - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und ...
StudO-AV - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Die wesentlichen Ergebnisse der Projektarbeit werden in einer öffentlichen Veranstaltung<br />
am Ende der Projektzeit präsentiert, wobei die Dauer der Präsentation 30 Minuten nicht<br />
überschreiten soll. Die Präsentation des Projektes fließt in die Abschlussbewertung ein.<br />
Am Tag der Präsentation ist die Projektarbeit in doppelter Ausführung der betreuenden Lehr-<br />
kraft auszuhändigen.<br />
(7) Prüfungsgespräch<br />
1. Das Prüfungsgespräch gemäß § 15 Abs.2 Nr 1.f LAPOgD ist eine Verständnisprüfung, in<br />
der die Studierenden zeigen sollen, dass notwendige fachliche Kenntnisse vorhanden sind<br />
<strong>und</strong> Zusammenhänge dargestellt werden können.<br />
2. In einem Prüfungsgespräch können bis zu vier Studierende zusammen gefasst werden;<br />
die Prüfungsdauer soll pro zu prüfender Person etwa 20 Minuten betragen. Prüfungsgesprä-<br />
che können auch an den Tagen durchgeführt werden, an denen andere Leistungsnachweise<br />
von den Studierenden erbracht werden.<br />
3. Über den Prüfungsgegenstand <strong>und</strong> die Bewertung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die<br />
prüfende Person gibt im Anschluss an die Prüfung ihre Beurteilung bekannt <strong>und</strong> begründet<br />
diese. Die Studierenden bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Note.<br />
Bei Bedarf kann die prüfende Person eine Beisitzerin oder einen Beisitzer zur Beweissiche-<br />
rung hinzuziehen. § 27 Abs.2 LAPOgD (Klausurregelung) gilt entsprechend.<br />
§ 8 Prüfungsklausuren<br />
(1) Die Prüfungsklausuren sind in den fünf Pflichtfächern des jeweiligen Studienschwerpunk-<br />
tes (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LAPOgD) unter Aufsicht anzufertigen. Als Bearbeitungszeit müssen<br />
fünf Zeitst<strong>und</strong>en angesetzt werden. § 15 Abs. 5 LAPOgD gilt entsprechend.<br />
(2) Das Dekanat bestimmt die Aufsichten. Diesen werden die Aufgaben jeweils in einem ver-<br />
siegelten Umschlag übergeben. Sie öffnen den Umschlag erst zu Beginn der Prüfung in Ge-<br />
genwart der Studierenden.<br />
(3) Die Aufsichtführenden haben darauf zu achten, dass nur die zugelassenen Hilfsmittel<br />
benutzt werden. Während der Bearbeitung der Klausur darf der Prüfungsraum nur mit Ge-<br />
nehmigung der Aufsichtführenden verlassen werden. Es darf höchstens eine Person zur sel-<br />
ben Zeit abwesend sein. Die Studierenden haben die Klausur mit Seitenzahlen zu versehen<br />
- 8 -