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StudO-AV - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und ...

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(3) Referat<br />

1. Das Referat gemäß §15 Abs. 2 Nr.1b LAPOgD ist ein Vortrag zu einem mit der Lehrkraft<br />

vereinbarten Thema innerhalb einer Übung. Das Referat ist in freier Rede innerhalb der vor-<br />

gegebenen Zeit zu halten. Diese soll 30 Minuten nicht überschreiten.<br />

2. Mit dem Referat soll nachgewiesen werden, dass ein bestimmtes Thema vertieft, bearbei-<br />

tet <strong>und</strong> den Zuhörerinnen <strong>und</strong> Zuhörern inhaltlich <strong>und</strong> in der Darstellung angemessen <strong>und</strong><br />

verständlich vorgetragen werden kann. Die oder der Vortragende hat sich im Anschluss an<br />

das Referat den Fragen der Zuhörerinnen <strong>und</strong> Zuhörer zu stellen.<br />

3. Eine Woche vor Halten des Referats ist der Lehrkraft eine schriftliche Kurzfassung (Hand-<br />

out) des Vortrags auszuhändigen.<br />

4. In die Beurteilung des Referats soll die schriftliche Kurzfassung, die Verständlichkeit der<br />

Darstellung <strong>und</strong> die Überzeugungsfähigkeit während der Diskussion einfließen. Die Bewer-<br />

tung ist in angemessener Zeit bekannt zu geben <strong>und</strong> zu begründen.<br />

5. Wird der festgelegte Termin eines Referats aus Gründen, die die oder der Studierende<br />

nicht zu vertreten hat, versäumt <strong>und</strong> kann er nicht innerhalb des Lehrgesprächs nachgeholt<br />

werden, entscheidet das Dekanat auf Vorschlag der Lehrkraft, ob eine Klausur zu schreiben<br />

oder ein Prüfungsgespräch durchzuführen ist.<br />

(4) Seminararbeit<br />

1. Die Seminararbeit gemäß § 15 Abs. 2 Nr 1 c LAPOgD ist eine schriftliche Ausarbeitung zu<br />

einer mit der Lehrkraft abgesprochenen speziellen Themenstellung innerhalb eines Semi-<br />

nars, die mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten ist.<br />

2. Die Seminararbeit ist in Maschinenschrift Größe 12 mit 1 1/2 Zeilenabstand auf DIN A 4<br />

Bögen anzufertigen <strong>und</strong> darf den Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Darüber hinaus<br />

gefertigte Ausführungen werden nicht berücksichtigt. Am Schluss ist die Seminararbeit von<br />

der oder dem Studierenden zu unterschreiben. Sie muss außerdem die Versicherung enthal-<br />

ten, dass sie selbstständig, ohne Mitwirkung von anderen <strong>und</strong> nur mit Hilfe der angegebenen<br />

Quellen gefertigt wurde.<br />

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