StudO-AV - FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und ...
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Tätigkeit im Bereich der öffentlichen <strong>Verwaltung</strong> vor. Zu diesem Zweck sollen die Studieren-<br />
den mit typischen Arbeitsvorgängen des allgemeinen gehobenen <strong>Verwaltung</strong>sdienstes be-<br />
fasst <strong>und</strong> an eine selbständige Erledigung dieser Tätigkeiten herangeführt werden. Die Auf-<br />
teilung in verschiedene Ausbildungsstationen vermittelt den Studierenden einen Einblick in<br />
die Tätigkeitsfelder des allgemeinen gehobenen <strong>Verwaltung</strong>sdienstes bei der Ausbildungs-<br />
behörde. Zugleich sollen die berufspraktischen Studienzeiten der Entscheidungsfindung <strong>für</strong><br />
die Wahl des Themas der Diplomarbeit dienen.<br />
§ 2 Ausbildungsgang, Studium<br />
(1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> einem Hauptstudium <strong>und</strong> ist in<br />
Trimester gegliedert. Die fachtheoretischen <strong>und</strong> berufspraktischen Studienzeiten werden in<br />
den Ausbildungsstellen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LAPOgD absolviert.<br />
(2) Das Gr<strong>und</strong>studium besteht aus drei fachtheoretischen Trimestern inklusive einer zweiwö-<br />
chigen Praxiseinführung in den Ausbildungsbehörden.<br />
Das Hauptstudium besteht aus drei fachtheoretischen <strong>und</strong> drei berufspraktischen Trimestern,<br />
die im Wechsel stattfinden. Es beginnt mit einem fachtheoretischen Trimester. Näheres re-<br />
gelt der Studienplan (Anlage 1).<br />
(3) Die Studierenden sind zum Selbststudium verpflichtet, d.h. sie bereiten sich auf Lehrver-<br />
anstaltungen selbstverantwortlich vor <strong>und</strong> arbeiten diese nach. Die Studierenden vertiefen<br />
eigenständig die in den Lehrplänen ausgewiesenen Lehrinhalte.<br />
§ 3 Lehrveranstaltungen der <strong>Verwaltung</strong>sfachhochschule<br />
(1) Es wird zwischen folgenden Lehrveranstaltungen unterschieden:<br />
1. Die Vorlesung ist die Vermittlung des Lehrstoffs ohne Aussprache mit beliebig vielen Teil-<br />
nehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmern.<br />
2. Das Lehrgespräch ist die anwendungsbezogene Vermittlung des Lehrstoffs mit Ausspra-<br />
che <strong>und</strong> in der Regel mit begrenzter Teilnehmerzahl.<br />
3. Die Übung ist die Anwendung <strong>und</strong> Vertiefung des vermittelten Lehrstoffs mit geringer Teil-<br />
nehmerzahl<br />
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