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Studienförderung - Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland ...

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Studienort Wilhelmshaven<br />

Fachbereich<br />

Ingenieurwissenschaften<br />

<strong>Studienförderung</strong>svertrag<br />

mit Abschluss<br />

Bachelor (BEng.)<br />

Zwischen dem Unternehmen (Praxisträger)<br />

_____________________________________<br />

(nachfolgend Unternehmen genannt)<br />

und Herrn/Frau<br />

_____________________________________<br />

(nachfolgend Studierender genannt)<br />

geboren am___________________________<br />

in ___________________________________<br />

_____________________________________<br />

(Anschrift/Telefon/Fax)<br />

sowie der<br />

<strong>Fachhochschule</strong><br />

<strong>Oldenburg</strong>/<strong>Ostfriesland</strong>/Wilhelmshaven<br />

Fachbereich Ingenieurwissenschaften am<br />

Studienort Wilhelmshaven<br />

(nachfolgend FH genannt)<br />

wird folgender <strong>Studienförderung</strong>svertrag mit<br />

dem Studienziel<br />

Bachelor of Engineering (Abkürzung B.Eng.)<br />

im Studiengang ________________________<br />

geschlossen.<br />

1. GEGENSTAND DES VERTRAGES<br />

Im Rahmen des Praxisverbundes mit <strong>Studienförderung</strong><br />

wird an der FH in Verbindung mit<br />

dem Unternehmen eine wissenschaftsbezogene<br />

und praxisorientierte Bildung gemäß NHG<br />

vermittelt.<br />

Vertragsgegenstand ist die finanziell geförderte<br />

Studien- und Praxiszeit in Verbindung mit<br />

dem Studienplan.<br />

1.1 Zulassung des Studierenden<br />

Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung<br />

(Abitur oder Fachhochschulreife)<br />

1.2 <strong>Studienförderung</strong><br />

Die <strong>Studienförderung</strong> beginnt am<br />

_____________________________________<br />

und endet voraussichtlich am:<br />

_____________________________________<br />

Sie integriert die Abschlussprüfung zum Bachelor.<br />

Der zeitliche Verlauf des Studiums<br />

entspricht damit dem 6 bzw. 7-semestrigen<br />

Modell unter 1.3<br />

1.3 Beispielhafte zeitliche Abläufe<br />

oder


Hinweis: Je nach Kalenderjahr kann der Beginn<br />

oder das Ende eines Semesters um einige<br />

Tage variieren.<br />

Das letzte Semester beinhaltet die Anfertigung<br />

der Bachelor-Arbeit.<br />

1.4 Probezeit<br />

Die Probezeit beträgt drei Monate. Wird der<br />

Studiengang während der Probezeit um mehr<br />

als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so<br />

verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum<br />

der Unterbrechung. Während der Probezeit<br />

kann jederzeit ohne Angaben von Gründen<br />

gekündigt werden.<br />

2. UNTERNEHMEN<br />

2.1 Die studienbezogene Praxiszeit wird in der<br />

Firma<br />

_____________________________________<br />

(Stempel des Unternehmens)<br />

durchgeführt. Das Unternehmen behält sich<br />

eine Versetzung an weitere geeignete Orte,<br />

Studien- und Praxisstätten vor, soweit dieses<br />

mit der Erreichung des Studienzieles vereinbar<br />

ist.<br />

2.2 Bildungsmaßnahmen<br />

Einzelne Bildungsmaßnahmen können auch<br />

außerhalb des Unternehmens durchgeführt<br />

werden.<br />

2.3 Projekt- und Bachelor-Arbeit<br />

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />

von dem/der Studierenden während der Studienzeit<br />

erstellte prüfungs- und unternehmensbezogene<br />

Projekt- bzw. Bachelor-Arbeit in das<br />

Eigentum des Unternehmens übergehen und<br />

urheberrechtliche Ansprüche des/der Studierenden,<br />

auch nach Abschluss der <strong>Studienförderung</strong>,<br />

ausgeschlossen sind.<br />

3. PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS<br />

Das Unternehmen verpflichtet sich,<br />

3.1 dafür zu sorgen, dass die Praxiszeit entsprechend<br />

und ergänzend zu dem Studienplan<br />

der FH durchgeführt wird und<br />

Tätigkeiten übertragen werden, die dem<br />

Studienziel dienen.<br />

3.2 eine persönlich und fachlich geeignete<br />

Kraft mit der Betreuung zu beauftragen.<br />

3.3 dem/der Studierenden die Zeit zum Besuch<br />

der FH und deren Prüfungen zu<br />

gewähren; ferner entsprechend der Prüfungsordnung<br />

in Verbindung mit der FH<br />

das Thema für eine betriebsbezogene<br />

Bachelor-Arbeit vorzuschlagen; über Ort<br />

und Bedingungen zur Erstellung der Arbeit<br />

entscheidet das Unternehmen in<br />

Zusammenarbeit mit der FH.<br />

4. PFLICHTEN DES STUDIERENDEN<br />

Der/Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen,<br />

die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen<br />

Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich<br />

sind, um das Bildungsziel in der vorgesehenen<br />

Zeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet<br />

sich insbesondere,<br />

4.1 die im Rahmen der Praxisphasen übertragenen<br />

Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft<br />

auszuführen;<br />

4.2 an Lehrveranstaltungen der FH zu den<br />

vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw.<br />

bei Ausfall von Veranstaltungen oder bei<br />

Nichtteilnahme an Veranstaltungen dem<br />

Unternehmen zur Praxisphase zur Verfügung<br />

zu stehen;<br />

4.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen<br />

der Praxisphase erteilt werden;<br />

4.4 die jeweilige für das Unternehmen und<br />

die FH geltende Ordnung zu beachten;<br />

4.5 Lehr- und Lernmittel sowie betriebliche<br />

Einrichtungen pfleglich zu behandeln und<br />

diese nur zu den entsprechend übertragenden<br />

Arbeiten zu verwenden;<br />

4.6 über Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse<br />

auch nach Ausscheiden Stillschweigen<br />

zu bewahren;


4.7 bei Fernbleiben von der betrieblichen<br />

Praxisphase und von Lehrveranstaltungen<br />

der FH unter Angabe von Gründen<br />

unverzüglich dem Unternehmen und der<br />

FH Nachricht zu geben und beiden bei<br />

Krankheit oder Unfall unverzüglich, spätestens<br />

am dritten Tage, eine ärztliche<br />

Bescheinigung zuzusenden;<br />

5. HÖHE DER STUDIENFÖRDERUNG UND<br />

SONSTIGE LEISTUNGEN<br />

5.1 Höhe der <strong>Studienförderung</strong><br />

Die <strong>Studienförderung</strong> des/der Studierenden<br />

durch das Unternehmen beträgt (in Anlehnung<br />

an eine vergleichbare Ausbildungsvergütung)<br />

im ersten Jahr EUR ___________<br />

im zweiten Jahr EUR ___________<br />

im dritten Jahr EUR ___________<br />

im vierten Jahr EUR ___________<br />

Die <strong>Studienförderung</strong> wird spätestens am letzten<br />

Arbeitstag des Monats gezahlt.<br />

5.2 Fortzahlung der <strong>Studienförderung</strong><br />

Dem/Der Studierenden wird die <strong>Studienförderung</strong><br />

auch gezahlt für die Zeit des Besuchs der<br />

FH bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn<br />

infolge unverschuldeter Krankheit nicht den<br />

Vertragspflichten nachgekommen werden<br />

kann, entsprechend den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />

5.3 Studienkosten<br />

Der Student/die Studentin überweist semesterweise<br />

den jeweils aktuellen Verwaltungskostenbeitrag<br />

und den Studienbeitrag in<br />

Niedersachen. Der Verwaltungskostenbeitrag<br />

setzt sich zusammen aus Verwaltungsbeitrag,<br />

ASTA Beitrag, Beitrag für Studentenwerk <strong>Oldenburg</strong><br />

und Kosten für das Semesterticket.<br />

Der genaue Betrag variiert von Semester zu<br />

Semester. Er ist aktuell zu finden unter:<br />

http://www.fh-oow.de/studa/index.php?id=120<br />

Der Studienbeitrag in Niedersachen beträgt<br />

derzeit 500 € je Semester. Die Beträge werden<br />

der Studentin/dem Studenten vom Unternehmen<br />

erstattet. Der Student legt dem Unternehmen<br />

eine entsprechende Quittung vor.<br />

6. WÖCHENTLICHE ARBEITSZEITREGE-<br />

LUNG UND URLAUB<br />

6.1 Arbeitszeit<br />

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im<br />

Unternehmen beträgt ________ Stunden, die<br />

tägliche Arbeitszeit ________ Stunden. Die<br />

über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />

hinausgehenden Stunden werden, soweit sie<br />

von dem Unternehmen veranlasst wurden,<br />

nach der im Unternehmen üblichen Regelung<br />

vergütet.<br />

6.2 Jahresurlaub<br />

Der/Die Studierende hat Anspruch auf Jahresurlaub.<br />

Er beträgt zur Zeit ____________ Arbeits-<br />

/Werktage.<br />

6.3 Urlaubsbestimmungen<br />

Der Urlaub soll in Abstimmung mit dem Unternehmen<br />

zusammenhängend und in der Zeit<br />

genommen werden, in der kein Vorlesungsbetrieb<br />

stattfindet. Während des Urlaubs darf<br />

der/die Studierende keine dem Urlaubszweck<br />

widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.<br />

7. KÜNDIGUNG<br />

Während der <strong>Studienförderung</strong> kann das Vertragsverhältnis<br />

gekündigt werden,<br />

• von beiden Seiten fristlos aus wichtigem<br />

Grund. Als wichtiger Grund gilt z.B. der<br />

von der FH ausgesprochene Ausschluss<br />

vom Studium.<br />

• vom Unternehmen mit einer Frist von vier<br />

Wochen zum Monatsende für den Fall der<br />

Betriebsaufgabe.<br />

• von dem Konkursverwalter mit einer Frist<br />

von vier Wochen zum Monatsende für den<br />

Fall der Betriebsstilllegung durch Konkurs.<br />

Die Kündigung muss schriftlich nach Ablauf<br />

der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe<br />

erfolgen.<br />

8. ZEUGNIS<br />

Das Unternehmen stellt dem/der Studierenden<br />

bei Beendigung des Studienganges ein Zeugnis<br />

aus. Es muss Angaben enthalten über Art,<br />

Dauer und Ziel der Praxisphasen sowie über


die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />

beruflichen Erfahrungen des Studierenden, auf<br />

Verlagen des Studierenden auch Angaben<br />

über Führung und Leistung.<br />

9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />

9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

9.2 Der/die Studierende erklärt, dass<br />

• sonstige gestellte Studienaufnahmeanträge<br />

bei anderen Einrichtungen mit Abschluss<br />

dieses Vertrages unverzüglich<br />

zurückgezogen werden,<br />

• weitere Studienaufnahmeanträge bei<br />

anderen Bildungseinrichtungen für diesen<br />

Vertrag betreffende Zeiten nicht gestellt<br />

werden.<br />

9.3 Absprachen<br />

Ist eine Absprache dieses Vertrages bei Vertragsschluss<br />

nichtig bzw. werden Vertragsteile<br />

während der Laufzeit unwirksam, so berührt<br />

das nicht die Wirksamkeit der übrigen Absprachen<br />

des Vertrages.<br />

Vorstehender Vertrag wird in drei gleichlautenden<br />

Ausfertigungen ausgestellt und von den<br />

Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.<br />

Ein Exemplar erhält die FH als<br />

Theorieträger der Ausbildung.<br />

Der Vertrag ist gültig, wenn der Studienplatz<br />

von der FH bestätigt wird.<br />

_____________________________________<br />

(Ort/Datum) (Unternehmen)<br />

_____________________________________<br />

(Ort/Datum) (Studierende/r)<br />

_____________________________________<br />

(Ort/Datum) (FH)

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