Studienförderung - Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland ...
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Studienort Wilhelmshaven<br />
Fachbereich<br />
Ingenieurwissenschaften<br />
<strong>Studienförderung</strong>svertrag<br />
mit Abschluss<br />
Bachelor (BEng.)<br />
Zwischen dem Unternehmen (Praxisträger)<br />
_____________________________________<br />
(nachfolgend Unternehmen genannt)<br />
und Herrn/Frau<br />
_____________________________________<br />
(nachfolgend Studierender genannt)<br />
geboren am___________________________<br />
in ___________________________________<br />
_____________________________________<br />
(Anschrift/Telefon/Fax)<br />
sowie der<br />
<strong>Fachhochschule</strong><br />
<strong>Oldenburg</strong>/<strong>Ostfriesland</strong>/Wilhelmshaven<br />
Fachbereich Ingenieurwissenschaften am<br />
Studienort Wilhelmshaven<br />
(nachfolgend FH genannt)<br />
wird folgender <strong>Studienförderung</strong>svertrag mit<br />
dem Studienziel<br />
Bachelor of Engineering (Abkürzung B.Eng.)<br />
im Studiengang ________________________<br />
geschlossen.<br />
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES<br />
Im Rahmen des Praxisverbundes mit <strong>Studienförderung</strong><br />
wird an der FH in Verbindung mit<br />
dem Unternehmen eine wissenschaftsbezogene<br />
und praxisorientierte Bildung gemäß NHG<br />
vermittelt.<br />
Vertragsgegenstand ist die finanziell geförderte<br />
Studien- und Praxiszeit in Verbindung mit<br />
dem Studienplan.<br />
1.1 Zulassung des Studierenden<br />
Voraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung<br />
(Abitur oder Fachhochschulreife)<br />
1.2 <strong>Studienförderung</strong><br />
Die <strong>Studienförderung</strong> beginnt am<br />
_____________________________________<br />
und endet voraussichtlich am:<br />
_____________________________________<br />
Sie integriert die Abschlussprüfung zum Bachelor.<br />
Der zeitliche Verlauf des Studiums<br />
entspricht damit dem 6 bzw. 7-semestrigen<br />
Modell unter 1.3<br />
1.3 Beispielhafte zeitliche Abläufe<br />
oder
Hinweis: Je nach Kalenderjahr kann der Beginn<br />
oder das Ende eines Semesters um einige<br />
Tage variieren.<br />
Das letzte Semester beinhaltet die Anfertigung<br />
der Bachelor-Arbeit.<br />
1.4 Probezeit<br />
Die Probezeit beträgt drei Monate. Wird der<br />
Studiengang während der Probezeit um mehr<br />
als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so<br />
verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum<br />
der Unterbrechung. Während der Probezeit<br />
kann jederzeit ohne Angaben von Gründen<br />
gekündigt werden.<br />
2. UNTERNEHMEN<br />
2.1 Die studienbezogene Praxiszeit wird in der<br />
Firma<br />
_____________________________________<br />
(Stempel des Unternehmens)<br />
durchgeführt. Das Unternehmen behält sich<br />
eine Versetzung an weitere geeignete Orte,<br />
Studien- und Praxisstätten vor, soweit dieses<br />
mit der Erreichung des Studienzieles vereinbar<br />
ist.<br />
2.2 Bildungsmaßnahmen<br />
Einzelne Bildungsmaßnahmen können auch<br />
außerhalb des Unternehmens durchgeführt<br />
werden.<br />
2.3 Projekt- und Bachelor-Arbeit<br />
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />
von dem/der Studierenden während der Studienzeit<br />
erstellte prüfungs- und unternehmensbezogene<br />
Projekt- bzw. Bachelor-Arbeit in das<br />
Eigentum des Unternehmens übergehen und<br />
urheberrechtliche Ansprüche des/der Studierenden,<br />
auch nach Abschluss der <strong>Studienförderung</strong>,<br />
ausgeschlossen sind.<br />
3. PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS<br />
Das Unternehmen verpflichtet sich,<br />
3.1 dafür zu sorgen, dass die Praxiszeit entsprechend<br />
und ergänzend zu dem Studienplan<br />
der FH durchgeführt wird und<br />
Tätigkeiten übertragen werden, die dem<br />
Studienziel dienen.<br />
3.2 eine persönlich und fachlich geeignete<br />
Kraft mit der Betreuung zu beauftragen.<br />
3.3 dem/der Studierenden die Zeit zum Besuch<br />
der FH und deren Prüfungen zu<br />
gewähren; ferner entsprechend der Prüfungsordnung<br />
in Verbindung mit der FH<br />
das Thema für eine betriebsbezogene<br />
Bachelor-Arbeit vorzuschlagen; über Ort<br />
und Bedingungen zur Erstellung der Arbeit<br />
entscheidet das Unternehmen in<br />
Zusammenarbeit mit der FH.<br />
4. PFLICHTEN DES STUDIERENDEN<br />
Der/Die Studierende hat dafür Sorge zu tragen,<br />
die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen<br />
Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich<br />
sind, um das Bildungsziel in der vorgesehenen<br />
Zeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet<br />
sich insbesondere,<br />
4.1 die im Rahmen der Praxisphasen übertragenen<br />
Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft<br />
auszuführen;<br />
4.2 an Lehrveranstaltungen der FH zu den<br />
vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw.<br />
bei Ausfall von Veranstaltungen oder bei<br />
Nichtteilnahme an Veranstaltungen dem<br />
Unternehmen zur Praxisphase zur Verfügung<br />
zu stehen;<br />
4.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen<br />
der Praxisphase erteilt werden;<br />
4.4 die jeweilige für das Unternehmen und<br />
die FH geltende Ordnung zu beachten;<br />
4.5 Lehr- und Lernmittel sowie betriebliche<br />
Einrichtungen pfleglich zu behandeln und<br />
diese nur zu den entsprechend übertragenden<br />
Arbeiten zu verwenden;<br />
4.6 über Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse<br />
auch nach Ausscheiden Stillschweigen<br />
zu bewahren;
4.7 bei Fernbleiben von der betrieblichen<br />
Praxisphase und von Lehrveranstaltungen<br />
der FH unter Angabe von Gründen<br />
unverzüglich dem Unternehmen und der<br />
FH Nachricht zu geben und beiden bei<br />
Krankheit oder Unfall unverzüglich, spätestens<br />
am dritten Tage, eine ärztliche<br />
Bescheinigung zuzusenden;<br />
5. HÖHE DER STUDIENFÖRDERUNG UND<br />
SONSTIGE LEISTUNGEN<br />
5.1 Höhe der <strong>Studienförderung</strong><br />
Die <strong>Studienförderung</strong> des/der Studierenden<br />
durch das Unternehmen beträgt (in Anlehnung<br />
an eine vergleichbare Ausbildungsvergütung)<br />
im ersten Jahr EUR ___________<br />
im zweiten Jahr EUR ___________<br />
im dritten Jahr EUR ___________<br />
im vierten Jahr EUR ___________<br />
Die <strong>Studienförderung</strong> wird spätestens am letzten<br />
Arbeitstag des Monats gezahlt.<br />
5.2 Fortzahlung der <strong>Studienförderung</strong><br />
Dem/Der Studierenden wird die <strong>Studienförderung</strong><br />
auch gezahlt für die Zeit des Besuchs der<br />
FH bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn<br />
infolge unverschuldeter Krankheit nicht den<br />
Vertragspflichten nachgekommen werden<br />
kann, entsprechend den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />
5.3 Studienkosten<br />
Der Student/die Studentin überweist semesterweise<br />
den jeweils aktuellen Verwaltungskostenbeitrag<br />
und den Studienbeitrag in<br />
Niedersachen. Der Verwaltungskostenbeitrag<br />
setzt sich zusammen aus Verwaltungsbeitrag,<br />
ASTA Beitrag, Beitrag für Studentenwerk <strong>Oldenburg</strong><br />
und Kosten für das Semesterticket.<br />
Der genaue Betrag variiert von Semester zu<br />
Semester. Er ist aktuell zu finden unter:<br />
http://www.fh-oow.de/studa/index.php?id=120<br />
Der Studienbeitrag in Niedersachen beträgt<br />
derzeit 500 € je Semester. Die Beträge werden<br />
der Studentin/dem Studenten vom Unternehmen<br />
erstattet. Der Student legt dem Unternehmen<br />
eine entsprechende Quittung vor.<br />
6. WÖCHENTLICHE ARBEITSZEITREGE-<br />
LUNG UND URLAUB<br />
6.1 Arbeitszeit<br />
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im<br />
Unternehmen beträgt ________ Stunden, die<br />
tägliche Arbeitszeit ________ Stunden. Die<br />
über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />
hinausgehenden Stunden werden, soweit sie<br />
von dem Unternehmen veranlasst wurden,<br />
nach der im Unternehmen üblichen Regelung<br />
vergütet.<br />
6.2 Jahresurlaub<br />
Der/Die Studierende hat Anspruch auf Jahresurlaub.<br />
Er beträgt zur Zeit ____________ Arbeits-<br />
/Werktage.<br />
6.3 Urlaubsbestimmungen<br />
Der Urlaub soll in Abstimmung mit dem Unternehmen<br />
zusammenhängend und in der Zeit<br />
genommen werden, in der kein Vorlesungsbetrieb<br />
stattfindet. Während des Urlaubs darf<br />
der/die Studierende keine dem Urlaubszweck<br />
widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.<br />
7. KÜNDIGUNG<br />
Während der <strong>Studienförderung</strong> kann das Vertragsverhältnis<br />
gekündigt werden,<br />
• von beiden Seiten fristlos aus wichtigem<br />
Grund. Als wichtiger Grund gilt z.B. der<br />
von der FH ausgesprochene Ausschluss<br />
vom Studium.<br />
• vom Unternehmen mit einer Frist von vier<br />
Wochen zum Monatsende für den Fall der<br />
Betriebsaufgabe.<br />
• von dem Konkursverwalter mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende für den<br />
Fall der Betriebsstilllegung durch Konkurs.<br />
Die Kündigung muss schriftlich nach Ablauf<br />
der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe<br />
erfolgen.<br />
8. ZEUGNIS<br />
Das Unternehmen stellt dem/der Studierenden<br />
bei Beendigung des Studienganges ein Zeugnis<br />
aus. Es muss Angaben enthalten über Art,<br />
Dauer und Ziel der Praxisphasen sowie über
die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />
beruflichen Erfahrungen des Studierenden, auf<br />
Verlagen des Studierenden auch Angaben<br />
über Führung und Leistung.<br />
9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />
9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
9.2 Der/die Studierende erklärt, dass<br />
• sonstige gestellte Studienaufnahmeanträge<br />
bei anderen Einrichtungen mit Abschluss<br />
dieses Vertrages unverzüglich<br />
zurückgezogen werden,<br />
• weitere Studienaufnahmeanträge bei<br />
anderen Bildungseinrichtungen für diesen<br />
Vertrag betreffende Zeiten nicht gestellt<br />
werden.<br />
9.3 Absprachen<br />
Ist eine Absprache dieses Vertrages bei Vertragsschluss<br />
nichtig bzw. werden Vertragsteile<br />
während der Laufzeit unwirksam, so berührt<br />
das nicht die Wirksamkeit der übrigen Absprachen<br />
des Vertrages.<br />
Vorstehender Vertrag wird in drei gleichlautenden<br />
Ausfertigungen ausgestellt und von den<br />
Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.<br />
Ein Exemplar erhält die FH als<br />
Theorieträger der Ausbildung.<br />
Der Vertrag ist gültig, wenn der Studienplatz<br />
von der FH bestätigt wird.<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Unternehmen)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Studierende/r)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (FH)