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Studienführer Wintersemester 2008/09 - Fachhochschule Nordhausen

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Allgemeines<br />

136<br />

Postanschrift:<br />

Staatliches Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong><br />

Weinberghof 3<br />

99734 <strong>Nordhausen</strong><br />

Tel.: +49 3631 902929<br />

Fax: +49 3631 902933<br />

E-Mail: studienkolleg-nordhausen@t-online.de<br />

Informationen für Studienbewerber/-innen aus dem Ausland<br />

Diese Informationen betreffen nur Bewerber aus dem Ausland, die vollständig an der FH <strong>Nordhausen</strong><br />

studieren möchten.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an der FHN beantragen, benötigen ebenso wie<br />

deutsche Studienbewerber ein Sekundarschulabschlusszeugnis (Abitur, Matura, Baccalauréat, Alevel,<br />

Leaving Certificate, etc.). Sofern dieses Zeugnis als dem deutschen gleichwertig anerkannt<br />

werden kann, wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen.<br />

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit wird auf Grundlage der Bewertungsvorschläge der<br />

Kultusministerkonferenz vorgenommen. Chinesische Studienbewerber benötigen außerdem ein<br />

Zertifikat von der Akademischen Prüfstelle (APS).<br />

Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, die dem deutschen Sekundarschulabschlusszeugnis<br />

als gleichwertig anerkannt wird, können ihr Studium aufnehmen, sofern sie über<br />

ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Diese werden in der Regel durch die deutsche<br />

Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH, den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF)<br />

– mit einer durchschnittlichen Punktzahl von 4 in allen Kompetenzen – oder durch das Große oder<br />

Kleine Sprachdiplom bzw. die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts nachgewiesen.<br />

Studienbewerber, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, erhalten eine<br />

bedingte Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage, die DSH oder eine vergleichbare Prüfung<br />

vor Studienbeginn abzulegen. Zur DSH zugelassen werden Studienbewerber mit vorhandenen<br />

Deutschkenntnissen mindestens auf dem Mittelstufenniveau. Der Prüfungstermin wird rechtzeitig<br />

mitgeteilt.<br />

Bewerber mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache können sich an der Universität Erfurt auf<br />

die DSH vorbereiten. Die entsprechenden Kurse sind kostenpflichtig. Nähere Informationen unter<br />

http://www.uni-erfurt.de/foreign/sprachvorbereit.html<br />

Ausländische Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die mit der deutschen<br />

nur bedingt vergleichbar ist, können zum Fachstudium bedingt zugelassen werden, müssen aber<br />

vor dessen Beginn die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber<br />

für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“<br />

(Feststellungsprüfung) erfolgreich ablegen.<br />

Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in einem einjährigen Kurs an<br />

einem Studienkolleg. Das Staatliche Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong> befindet sich auf dem Campus<br />

der FHN.<br />

Für den Besuch des Studienkollegs sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung.<br />

Da die Aufnahmekapazität des Studienkollegs begrenzt ist, wird vor Beginn eines jeden Semesters<br />

eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Die jeweiligen Termine werden den Bewerbern mit der<br />

bedingten Zulassung zugeschickt. Für Bewerber, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse für<br />

die Aufnahme in das Studienkolleg verfügen, organisiert das Staatliche Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong><br />

in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule <strong>Nordhausen</strong> einen kostenpflichtigen Vorkurs.<br />

Bewerbungen für die Studiengänge der FHN sind an die Agentur ASSIST zu senden, wo eine<br />

Vorprüfung der Unterlagen erfolgt. Diese Vorprüfung ist kostenpflichtig.

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