Studienführer Wintersemester 2008/09 - Fachhochschule Nordhausen
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Allgemeines<br />
136<br />
Postanschrift:<br />
Staatliches Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong><br />
Weinberghof 3<br />
99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
Tel.: +49 3631 902929<br />
Fax: +49 3631 902933<br />
E-Mail: studienkolleg-nordhausen@t-online.de<br />
Informationen für Studienbewerber/-innen aus dem Ausland<br />
Diese Informationen betreffen nur Bewerber aus dem Ausland, die vollständig an der FH <strong>Nordhausen</strong><br />
studieren möchten.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an der FHN beantragen, benötigen ebenso wie<br />
deutsche Studienbewerber ein Sekundarschulabschlusszeugnis (Abitur, Matura, Baccalauréat, Alevel,<br />
Leaving Certificate, etc.). Sofern dieses Zeugnis als dem deutschen gleichwertig anerkannt<br />
werden kann, wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen.<br />
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit wird auf Grundlage der Bewertungsvorschläge der<br />
Kultusministerkonferenz vorgenommen. Chinesische Studienbewerber benötigen außerdem ein<br />
Zertifikat von der Akademischen Prüfstelle (APS).<br />
Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, die dem deutschen Sekundarschulabschlusszeugnis<br />
als gleichwertig anerkannt wird, können ihr Studium aufnehmen, sofern sie über<br />
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Diese werden in der Regel durch die deutsche<br />
Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH, den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF)<br />
– mit einer durchschnittlichen Punktzahl von 4 in allen Kompetenzen – oder durch das Große oder<br />
Kleine Sprachdiplom bzw. die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts nachgewiesen.<br />
Studienbewerber, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, erhalten eine<br />
bedingte Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage, die DSH oder eine vergleichbare Prüfung<br />
vor Studienbeginn abzulegen. Zur DSH zugelassen werden Studienbewerber mit vorhandenen<br />
Deutschkenntnissen mindestens auf dem Mittelstufenniveau. Der Prüfungstermin wird rechtzeitig<br />
mitgeteilt.<br />
Bewerber mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache können sich an der Universität Erfurt auf<br />
die DSH vorbereiten. Die entsprechenden Kurse sind kostenpflichtig. Nähere Informationen unter<br />
http://www.uni-erfurt.de/foreign/sprachvorbereit.html<br />
Ausländische Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die mit der deutschen<br />
nur bedingt vergleichbar ist, können zum Fachstudium bedingt zugelassen werden, müssen aber<br />
vor dessen Beginn die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber<br />
für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“<br />
(Feststellungsprüfung) erfolgreich ablegen.<br />
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in einem einjährigen Kurs an<br />
einem Studienkolleg. Das Staatliche Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong> befindet sich auf dem Campus<br />
der FHN.<br />
Für den Besuch des Studienkollegs sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung.<br />
Da die Aufnahmekapazität des Studienkollegs begrenzt ist, wird vor Beginn eines jeden Semesters<br />
eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Die jeweiligen Termine werden den Bewerbern mit der<br />
bedingten Zulassung zugeschickt. Für Bewerber, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse für<br />
die Aufnahme in das Studienkolleg verfügen, organisiert das Staatliche Studienkolleg <strong>Nordhausen</strong><br />
in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule <strong>Nordhausen</strong> einen kostenpflichtigen Vorkurs.<br />
Bewerbungen für die Studiengänge der FHN sind an die Agentur ASSIST zu senden, wo eine<br />
Vorprüfung der Unterlagen erfolgt. Diese Vorprüfung ist kostenpflichtig.