Studienführer Wintersemester 2008/09 - Fachhochschule Nordhausen
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Allgemeines<br />
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Zulassungsfreie Studienplätze<br />
Hier erhält jeder Antragsteller, der die Voraussetzungen für das beantragte Studium erfüllt, einen<br />
Studienplatz.<br />
Zulassungsfreie Studiengänge im WS <strong>2008</strong>/<strong>09</strong> sind die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschafts<br />
lehre, Regenerative Energietechnik, Technische Informatik sowie Umwelt- und Recyclingtechnik.<br />
Bewerbungsanträge<br />
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie im Studien-Service-Zentrum der<br />
FHN oder per Internet unter der Adresse www.fh-nordhausen.de unter „Bewerbung“ oder im<br />
Downloadbereich des SSZ (Service/Studien-Service-Zentrum/Anträge und Merkblätter).<br />
Immatrikulation<br />
(Auszug aus der Immatrikulationsordnung der FHN)<br />
(1) Der Studienbewerber wird gemäß § 68 Abs. 2 ThürHG durch die Immatrikulation<br />
Mitglied der <strong>Fachhochschule</strong> und zum Studium zugelassen.<br />
(2) Die Immatrikulation erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 ThürHG durch die Eintragung in<br />
die Immatrikulationsliste für einen Studiengang. Die gleichzeitige Immatrikulation in einen weiteren<br />
Studiengang ist gemäß § 68 Abs.1 Satz 2 ThürHG nur zulässig, wenn andere Studienbewerber<br />
nicht vom Studium ausgeschlossen werden. Als Studiengang gilt auch ein von der Hochschule<br />
angebotenes postgraduales Studium gemäß § 14 ThürHG, ein weiterbildendes Studium gemäß<br />
§ 15 ThürHG bzw. ein Fernstudium nach § 19 ThürHG. In dafür geeigneten Studiengängen<br />
können nach Maßgabe von § 18 ThürHG Immatrikulationen für ein Teilzeitstudium vorgenommen<br />
werden.<br />
(3) Der Studierende ist nach § 68 Abs. 3 ThürHG berechtigt, außerhalb des Studiengangs,<br />
für den er immatrikuliert ist, Lehrveranstaltungen zu besuchen und nach Maßgabe der<br />
Benutzungsordnungen alle Einrichtungen der Hochschule in Anspruch zu nehmen.<br />
(4) Mit der Immatrikulation wird der Studienbewerber nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG Mitglied<br />
des Fachbereichs, der den von ihm gewählten Studiengang anbietet. Ist der vom Studienbewerber<br />
gewählte Studiengang mehreren Fachbereichen zugeordnet, so hat der Studienbewerber bei der<br />
Immatrikulation den Fachbereich zu wählen, bei dem er Mitglied sein möchte.<br />
(5) In zulassungsbeschränkten Studiengängen richtet sich die Immatrikulation gemäß §<br />
68 Abs. 1 Satz 3 ThürHG nach dem Inhalt des Zulassungsbescheids. Dieser Zulassungsbescheid<br />
ist entbehrlich, wenn der Studienbewerber die Immatrikulation unter Einstufung in ein höheres<br />
Fachsemester beantragt, für das Zulassungszahlen nicht festgesetzt sind, und mit geeigneten<br />
Unterlagen die Anrechenbarkeit von entsprechenden Studienzeiten und -leistungen belegen<br />
kann.<br />
Hinweis: Der vollständige Text der Immatrikulationsordnung der FH <strong>Nordhausen</strong> kann auf den<br />
Internetseiten unter www.fh-nordhausen.de nachgelesen werden.<br />
Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag<br />
Die Zahlung des Semesterbeitrages sowie des Verwaltungskostenbeitrages nach § 4 des Thüringer<br />
Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) ist Bestandteil der Immatrikulation<br />
bzw. der Rückmeldung und setzt sich aus dem Beitrag für das Studentenwerk, dem für die<br />
Studentenschaft und dem Verwaltungskostenbeitrages zusammen.<br />
Beitrag zum Studentenwerk 40,00 EUR<br />
Beitrag an die Studentenschaft 5,60 EUR<br />
Semesterbeitrag gesamt 45,00 EUR<br />
Verwaltungskostenbeitrag 50,00 EUR<br />
Gesamt 95,00 EUR