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Studienführer Wintersemester 2008/09 - Fachhochschule Nordhausen

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Rund ums Studium<br />

Voraussetzungen zum Studium<br />

Der Zugang zum Studium an der FHN setzt den erfolgreichen Abschluss einer geeigneten<br />

Schulbildung voraus. Die Immatrikulation an der FHN kann beantragen, wer eine für den Freistaat<br />

Thüringen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und gegebenenfalls eine einschlägige<br />

Berufsausbildung bzw. ein Vorpraktikum nachweisen kann.<br />

Dazu gehören laut Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 und der<br />

Immatrikulationsordnung der FHN vom 25. Juli 2007 folgende Abschlüsse:<br />

• die Allgemeine Hochschulreife oder<br />

• die fachgebundene Hochschulreife oder<br />

• die Fachhochschulreife oder<br />

• das Bestehen einer Eingangsprüfung nach § 63 ThürHG oder<br />

• das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung oder<br />

• der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Betriebswirt<br />

oder<br />

• ggf. eine einschlägige Berufsausbildung bzw. ein Nachweis über ein Vorpraktikum<br />

sowie<br />

• in postgradualen Studiengängen, in konsekutiven Masterstudiengängen oder in<br />

Weiterbildungsstudiengängen ein erster Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer<br />

staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.<br />

Bewerbung und Zulassung<br />

Die Bewerbung für das erste Fachsemester ist in der Regel nur zum <strong>Wintersemester</strong> möglich.<br />

IN die Masterstudiengänge Public Management & Governance sowie Innovations- und Change-<br />

Management ist die Bewerbung auch zum Sommersemester möglich. Bewerbungsunterlagen,<br />

bestehend aus dem formgebunden Antrag der FHN mit Lichtbild, beglaubigtem Zeugnis der<br />

Hochschulzugangsberechtigung (bei Bewerbungen in Masterstudiengänge eine beglaubigte<br />

Kopie des ersten Hochschulabschlusses sowie Nachweise über Sprachkenntnisse, sofern<br />

die Staatsangehörigkeit nicht deutsch ist) und ggf. der Nachweis über eine einschlägige<br />

Berufsausbildung bzw. ein Vorpraktikum, sind innerhalb der ausgewiesenen Bewerbungsfristen<br />

beim Studien-Service-Zentrum (SSZ) der FHN einzureichen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge,<br />

sogenannte NC-Fächer (Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management, Sozialmanagement<br />

sowie Gesundheits- und Sozialwesen/Health and Social Services) vom 15.05. bis 15.07. eines<br />

jeden Jahres und für zulassungsfreie Studiengänge (Betriebswirtschaftslehre, Regenerative<br />

Energietechnik, Technische Informatik sowie Umwelt- und Recyclingtechnik) vom 15.05. bis 15.<strong>09</strong>.<br />

eines jeden Jahres möglich sind.<br />

Eine einschlägige Berufsausbildung bzw. ein zwölfwöchiges Vorpraktikum ist gegenwärtig für die<br />

Studiengänge Sozialmanagement sowie Gesundheits- und Sozialwesen/Health and Social Services<br />

erforderlich. Ein sechswöchiges Vorpraktikum ist im Studiengang Umwelt- und Recyclingtechnik<br />

vorzuweisen.<br />

Zulassungsbeschränkte Studiengänge<br />

Ein örtlicher Numerus clausus (NC) begrenzt die Anzahl der Studienplätze. Nachdem ein geringer<br />

Teil der Studienplätze für Härtefälle, Bewerber mit Anspruch auf Zulassung nach geleistetem<br />

Dienst, Ausländer und Zweitstudienbewerber reserviert worden ist, erfolgt die Vergabe der<br />

Studienplätze nach der Durchschnittsnote (der HZB) und nach der Wartezeit (Zeit, die seit<br />

dem Erwerb der HZB vergangen ist) nach der Thüringer Verordnung über die Vergabe von<br />

Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb zentraler Verfahren an den<br />

Hochschulen des Landes.<br />

Zulassungsbeschränkte Studiengänge im WS <strong>2008</strong>/<strong>09</strong> sind die Bachelorstudiengänge<br />

Gesundheits- und Sozialwesen/Health and Social Services, Öffentliche Betriebswirtschaft/Public<br />

Management und Sozialmanagement.<br />

Allgemeines<br />

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