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Investition und Finanzierung - Hochschule Ludwigshafen am Rhein

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Prof. Dr. Stefan Kronenberger 40 <strong>Investition</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzierung</strong><br />

2. <strong>Finanzierung</strong>sgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.2 Innenfinanzierung<br />

→ <strong>Finanzierung</strong> mit Zugang zur Börse<br />

VWA, Kaiserslautern<br />

Der Zugang zur Börse ist nur großen Aktiengesellschaften<br />

(AG) bzw. Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA –<br />

juristische Person mit mindestens einem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter (Komplementär), der als geborenes Mitglied den<br />

Vorstand bildet; Kommandit-Aktionäre haften nur mit ihren Aktien)<br />

möglich. Hierzu ist eine Zulassung der betreffenden<br />

Gesellschaft zum <strong>am</strong>tlichen Börsenhandel oder Freiverkehr<br />

notwendig. Die Rechtsform der AG ist die geeignetste,<br />

wenn es um die Aufbringung großer Eigenkapitalbeträge<br />

geht. Dies liegt vor allem in<br />

- der Aufteilung des Kapitals in kleine Teilbeträge <strong>und</strong> auf<br />

viele Eigentümer<br />

- der hohen Verkehrsfähigkeit der Anteile <strong>und</strong><br />

- der klaren rechtlichen Ausgestaltung durch das<br />

Aktiengesetz<br />

begründet.<br />

Inhaberaktien: Der Eigentumserwerb dieser Aktien<br />

vollzieht sich durch Einigung <strong>und</strong> Übergabe. Die Rechte,<br />

die die Aktie verkörpert, gehen auf den rechtmäßigen<br />

Eigentümer über.<br />

Vorzugsaktien: Sie gewähren ihren Eigentümern einen<br />

Vorzug gegenüber den sog. St<strong>am</strong>maktionären. Diese<br />

Vorzüge bestehen i.d.R. in einer erhöhten<br />

Gewinnausschüttung (Vorzugsdividende), die meist mit<br />

einem Verzicht auf das Stimmrecht erkauft werden.<br />

(Mögliche Vorzüge sind auch ein Mehrfachstimmrecht<br />

bei geringerer Dividende).

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