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Investition und Finanzierung - Hochschule Ludwigshafen am Rhein

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Prof. Dr. Stefan Kronenberger 30 <strong>Investition</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzierung</strong><br />

2.2.3 Selbstfinanzierung<br />

2. <strong>Finanzierung</strong>sgr<strong>und</strong>lagen<br />

2.2 Innenfinanzierung<br />

Unter Selbstfinanzierung versteht man die <strong>Finanzierung</strong> aus<br />

Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.<br />

Offenen Selbstfinanzierung<br />

Die offenen Selbstfinanzierung erfolgt aus dem in der Bilanz<br />

<strong>und</strong> GuV ausgewiesenen Gewinn. Der einbehaltene Gewinn<br />

unterliegt der Besteuerung (Einkommen- bzw.<br />

Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer). Somit steht für die<br />

<strong>Finanzierung</strong> jeweils nur der Betrag nach Steuern zur<br />

Verfügung.<br />

Die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne erfolgt bei<br />

Personengesellschaften (Einzelunternehmen) durch<br />

Gutschrift auf das Kapitalkonto <strong>und</strong> Verzicht auf<br />

Entnahmen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wird<br />

der zurückbehaltenen Gewinn den offenen Rücklagen<br />

zugewiesen, wobei für die Selbstfinanzierung nur die<br />

Gewinnrücklagen von Interesse sind.<br />

Stille Selbstfinanzierung<br />

VWA, Kaiserslautern<br />

Sie erfolgt durch Einbehaltung nicht ausgewiesenen<br />

Gewinns. Der Gewinnausweis wird durch bewusste bilanzpolitische<br />

Maßnahmen verringert, wodurch stille Reserven<br />

entstehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich könnte die Bildung stiller Reserven<br />

durch folgende Maßnehmen erfolgen:<br />

Unterbewertung von Aktiva (Unterlassungen von Aktivierungen,<br />

niedrigerer Wertansatz von Vermögensteilen,<br />

Unterlassung der Zuschreibung bei Wertsteigerungen von<br />

Vermögensteilen)

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