Investition und Finanzierung - Hochschule Ludwigshafen am Rhein
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Prof. Dr. Stefan Kronenberger 30 <strong>Investition</strong> <strong>und</strong> <strong>Finanzierung</strong><br />
2.2.3 Selbstfinanzierung<br />
2. <strong>Finanzierung</strong>sgr<strong>und</strong>lagen<br />
2.2 Innenfinanzierung<br />
Unter Selbstfinanzierung versteht man die <strong>Finanzierung</strong> aus<br />
Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.<br />
Offenen Selbstfinanzierung<br />
Die offenen Selbstfinanzierung erfolgt aus dem in der Bilanz<br />
<strong>und</strong> GuV ausgewiesenen Gewinn. Der einbehaltene Gewinn<br />
unterliegt der Besteuerung (Einkommen- bzw.<br />
Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer). Somit steht für die<br />
<strong>Finanzierung</strong> jeweils nur der Betrag nach Steuern zur<br />
Verfügung.<br />
Die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne erfolgt bei<br />
Personengesellschaften (Einzelunternehmen) durch<br />
Gutschrift auf das Kapitalkonto <strong>und</strong> Verzicht auf<br />
Entnahmen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wird<br />
der zurückbehaltenen Gewinn den offenen Rücklagen<br />
zugewiesen, wobei für die Selbstfinanzierung nur die<br />
Gewinnrücklagen von Interesse sind.<br />
Stille Selbstfinanzierung<br />
VWA, Kaiserslautern<br />
Sie erfolgt durch Einbehaltung nicht ausgewiesenen<br />
Gewinns. Der Gewinnausweis wird durch bewusste bilanzpolitische<br />
Maßnahmen verringert, wodurch stille Reserven<br />
entstehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich könnte die Bildung stiller Reserven<br />
durch folgende Maßnehmen erfolgen:<br />
Unterbewertung von Aktiva (Unterlassungen von Aktivierungen,<br />
niedrigerer Wertansatz von Vermögensteilen,<br />
Unterlassung der Zuschreibung bei Wertsteigerungen von<br />
Vermögensteilen)