13.10.2013 Aufrufe

Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln - FFA

Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln - FFA

Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln - FFA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fragen <strong>und</strong> Antworten zur <strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong><br />

Sie sind Produzentin oder Produzent <strong>und</strong> Ihnen wurden Referenzmittel zuerkannt?<br />

Referenzförderungshilfen oder kurz „Referenzmittel“ können für unterschiedliche Zwecke<br />

verwendet werden. Die folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen sollen Ihnen einen<br />

ersten Überblick über die <strong>Verwendung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> verschaffen.<br />

Die zuerkannten Referenzmittel sind innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren nach Erlass des jeweiligen<br />

Förderungsbescheides vorrangig für die Herstellung neuer programmfüllender Filme zu<br />

verwenden. Maßgeblich ist also das Datum des jeweiligen Referenzmittelbescheides.<br />

<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für neue<br />

programmfüllende Filme<br />

Was ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu beachten?<br />

Bei den zuerkannten <strong>Referenzmitteln</strong> handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt<br />

werden müssen. Gefördert werden programmfüllende Kinofilme, das sind Filme, die eine<br />

Vorführdauer <strong>von</strong> mindestens 79 Minuten haben. Bei Kinderfilmen genügt eine Vorführdauer<br />

<strong>von</strong> 59 Minuten. Es werden sowohl Spiel- als auch Dokumentarfilme gefördert. Sie müssen<br />

jedoch eine Kinoauswertung haben. Fernsehfilme werden nicht gefördert.<br />

Wie können die Mittel beantragt werden?<br />

Für die <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ist ein Antrag zu stellen. Anträge können bis zur<br />

Fertigstellung der Nullkopie gestellt werden. Folgende Formulare <strong>und</strong> Unterlagen müssen<br />

dazu eingereicht werden:<br />

• ein komplett ausgefülltes Antragsformular, welches unter www.ffa.de im Internet<br />

erhältlich ist<br />

• Angaben zumProjekt (Inhaltsangabe, Genre etc.)<br />

• Ggf. Drehbuch<br />

• Nachweis der erworbenen Rechte (Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag etc.)<br />

• Stab- <strong>und</strong> Besetzungsliste<br />

• Kalkulation nach dem als Anlage 3 zu findenden Vor- <strong>und</strong> Nachkalkulationsschema.


• Finanzierungsplan<br />

Hierbei ist zu beachten, dass lediglich 50% der Herstellungskosten durch<br />

Referenzmittel finanziert werden können.<br />

Ferner ist vor allem die Darlegung des Eigenanteils wesentlich: Gr<strong>und</strong>sätzlich sind<br />

mindestens 5% der Herstellungskosten bzw. des deutschen Finanzierungsanteils als<br />

Eigenanteil zu erbringen.<br />

Bei Gemeinschaftsproduktionen <strong>und</strong> Filmen, die unter Mitwirkung eines<br />

Fernsehsenders hergestellt werden, sind bei der Berechnung des Eigenanteils nur<br />

die auf den deutschen Hersteller entfallenden Kosten zugr<strong>und</strong>e zu legen (sog.<br />

Berechnungsschwelle).<br />

Der Eigenanteil kann finanziert werden durch Eigenmittel, durch Fremdmittel <strong>und</strong><br />

Eigenleistungen. Fremdmittel sind Darlehen, die unbedingt zurückgezahlt werden<br />

müssen. Eigenmittel sind Barmittel. Eigenleistungen werden zu ihrem marktüblichen<br />

Geldwert bis zu 10% der anerkannten Herstellungskosten akzeptiert. Zu den<br />

Eigenleistungen zählen Verwertungsrechte des Herstellers an eigenen Werken, wie<br />

z.B. Roman, Drehbuch oder Filmmusik, sowie eigene Leistungen des Herstellers (als<br />

kreativer Produzent, Regisseur, Herstellungsleiter, Hauptdarsteller, Kameramann).<br />

Zur Veranschaulichung dienen folgende Beispiele:<br />

Variante 1: Berechnung des Eigenanteils ohne öffentlich-rechtliche Senderbeteiligung<br />

anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />

Berechnungsschwelle: € 2.000.000,00<br />

erforderlicher Eigenanteil 5%: € 100.000,00<br />

Variante 2: Berechnung des Eigenanteils bei Beteiligung durch eine<br />

öffentlichrechtliche R<strong>und</strong>funkanstalt in Höhe <strong>von</strong> € 500.000,00, da<strong>von</strong> Lizenzanteil<br />

<strong>und</strong> Koproduktionsanteil in Höhe <strong>von</strong> jeweils € 250.000,00<br />

anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />

abzüglich Koproduktionsanteil: € 250.000,00<br />

Berechnungsschwelle: € 1.750.000,00<br />

erforderlicher Eigenanteil 5%: € 87.500,00<br />

Wir weisen darauf hin, dass für die Berechnung des Eigenanteils lediglich die<br />

Beteiligung einer öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funkanstalt maßgeblich ist. Bei einer<br />

Beteiligung einer privaten R<strong>und</strong>funkanstalt greift vorgenanntes Beispiel nicht.<br />

Variante 3: Berechnung des Eigenanteils bei einer internationalen Koproduktion<br />

anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />

abzüglich ausländischer Koproduktionsanteil: € 1.000.000,00<br />

Berechnungsschwelle: € 1.000.000,00<br />

erforderlicher Eigenanteil 5%: € 50.000,00<br />

Bei den ersten beiden programmfüllenden Spielfilmen eines Herstellers kann die <strong>FFA</strong><br />

auf Antrag Ausnahmen zulassen.


Was müssen Sie tun, damit die bewilligten Fördergelder ausgezahlt werden?<br />

Bei Nachweis der Rechtekette <strong>und</strong> der geschlossenen Finanzierung sowie nach Prüfung<br />

<strong>und</strong> Bewilligung des vollständigen Antrages durch den Vorstand der <strong>FFA</strong> wird ein<br />

<strong>Auszahlung</strong>sbescheid erstellt. Es müssen alle Finanzierungsbestandteile nachgewiesen<br />

werden. Bei einer internationalen Koproduktion kann der Finanzierungsanteil der<br />

ausländischen Koproduzenten durch den Koproduktionsvertrag nachgewiesen werden.<br />

Für die <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ist die Bestandskraft des <strong>Auszahlung</strong>sbescheides<br />

maßgeblich. Der Bescheid wird bestandskräftig, wenn Sie keinen Widerspruch gegen den<br />

Bescheid innerhalb der Widerspruchsfrist <strong>von</strong> einem Monat einlegen oder Sie schriftlich<br />

versichern, dass Sie gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegen werden. Bei<br />

Kapitalgesellschaften muss vor der <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ein Gr<strong>und</strong>- oder<br />

Stammkapital <strong>von</strong> mindestens € 25.000,00 nachgewiesen werden.<br />

Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in Raten, die individuell festgelegt werden. Für die Festlegung sind<br />

die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. Die letzte Rate wird in der Regel erst nach<br />

Prüfung der Schlusskosten ausgezahlt.<br />

Für die <strong>Auszahlung</strong> der Schlussrate ist ein <strong>Verwendung</strong>snachweis (spätestens sechs<br />

Monate nach Nullkopie) vorzulegen, der aus folgenden Unterlagen besteht:<br />

• Schlusskostenstand<br />

• Finanzierungsstand<br />

• Sachbericht<br />

• FSK-Freigabe<br />

• BAFA-Bescheinigung<br />

• Bescheinigung über die Einlagerung einer Kopie im B<strong>und</strong>esarchiv


<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für<br />

projektvorbereitende Maßnahmen<br />

Referenzmittel können auch für die Stoffbeschaffung, die Drehbuchbeschaffung oder<br />

Drehbuchentwicklung sowie zur Projektvorbereitung eines neuen programmfüllenden<br />

Spielfilmes eingesetzt werden.<br />

Was ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu beachten?<br />

Es können lediglich 75 % der zuerkannten Referenzmittel eines Filmes, in jedem Fall aber<br />

bis zu € 100.000,00, für die genannten Maßnahmen eingesetzt werden. Wurden<br />

beispielsweise für einen Film Referenzmittel in Höhe <strong>von</strong> insgesamt € 80.000,00 zuerkannt,<br />

können die gesamten € 80.000,00 in eine projektvorbereitende Maßnahme investiert werden.<br />

Wurden jedoch Referenzmittel für einen Film in Höhe € 150.000,00 zuerkannt, können<br />

lediglich € 112.500,00 (= 75%) eingesetzt werden.<br />

Wie kann die <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für projektvorbereitende Maßnahmen<br />

beantragt werden?<br />

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Es genügt ein einfaches Schreiben, in dem<br />

aufgeführt wird, in welcher Höhe Referenzmittel für die projektvorbereitende Maßnahme<br />

eingesetzt werden sollen.<br />

Der Antrag muss ferner enthalten:<br />

• eine ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme<br />

• eine branchenübliche Kalkulation<br />

Wir weisen darauf hin, dass darin keine Kosten enthalten sein dürfen, die vor dem<br />

Datum der Antragstellung bei der <strong>FFA</strong> angefallen sind.<br />

• einen Finanzierungsplan<br />

Dabei ist zu beachten, dass bis zu 75% der kalkulierten Kosten durch <strong>FFA</strong>-<br />

Referenzmittel finanziert werden können. Die restliche Finanzierung kann durch<br />

Fremdmittel <strong>und</strong>/oder Eigenmittel sowie Eigenleistungen geschlossen werden, da ein<br />

Eigenanteil <strong>von</strong> 5% erforderlich ist (siehe hierzu Merkblatt für Projektfilmförderung).<br />

• Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Rechte (z.B. Optionen, Verfilmungs-<br />

<strong>und</strong>/oder Drehbuchverträge)<br />

• Bei einem Antrag auf Produktionsvorbereitung eines neuen programmfüllenden<br />

Spielfilmes ist ggf. ein produktionsreifes Drehbuch, eine Besetzungsliste <strong>und</strong> eine<br />

Darlegung der geplanten Auswertung des Filmes vorzulegen.


Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für projektvorbereitende Maßnahmen<br />

ausgezahlt werden?<br />

Nach Schließung der Finanzierung <strong>und</strong> dem Nachweis über den Erwerb der erforderlichen<br />

Rechte sowie nach Prüfung <strong>und</strong> Bewilligung des vollständigen Antrages durch den Vorstand<br />

der <strong>FFA</strong> erhält die Produzentin oder der Produzent einen Zuwendungsbescheid. Die Anlage<br />

dieses Bescheides ist unterschrieben an die <strong>FFA</strong> zurückzusenden. Der Antrag auf<br />

<strong>Auszahlung</strong> kann formlos gestellt werden.<br />

Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in Raten, die individuell festgelegt werden. Für die Festlegung sind<br />

die jeweiligen Umstände des Projektes maßgeblich. Die letzte Rate wird in der Regel erst<br />

nach Abschluss der Maßnahme <strong>und</strong> Prüfung der Schlusskosten ausgezahlt.<br />

Spätestens ein Jahr nach <strong>Auszahlung</strong> der ersten Rate ist ein <strong>Verwendung</strong>snachweis<br />

vorzulegen. Dieser besteht aus:<br />

• Schlusskostenstand<br />

• Rechnungen <strong>und</strong> Zahlungsnachweise<br />

• Finanzierungsstand<br />

• Sachbericht<br />

Bitte beachten Sie, dass lediglich Kosten anerkannt werden können, die ab dem Datum der<br />

Antragstellung bei der <strong>FFA</strong> bis ein Jahr nach <strong>Auszahlung</strong> der ersten Rate angefallen sind.


<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für die nicht nur<br />

kurzfristige Aufstockung des Gr<strong>und</strong>-, Stamm- oder Eigenkapitals<br />

Sie haben auch die Möglichkeit, Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige<br />

Kapitalaufstockung einzusetzen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

Wie kann die <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für die Kapitalaufstockung beantragt<br />

werden?<br />

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Entscheidung über diese Anträge obliegen<br />

dem Vorstand der <strong>FFA</strong>. Es können lediglich 75% der zuerkannten Referenzmittel eines<br />

Filmes, in jedem Fall aber bis zu € 100.000,00, für die Kapitalaufstockung verwendet<br />

werden. Wurden beispielsweise für einen Film Referenzmittel <strong>von</strong> insgesamt € 80.000,00<br />

zuerkannt, können die gesamten € 80.000,00 für in die Kapitalaufstockung investiert werden.<br />

Wurden jedoch Referenzmittel für einen Film in Höhe € 150.000,00 bewilligt, können lediglich<br />

€ 112.500,00 (= 75%) dafür eingesetzt werden. Im Antragsschreiben sollte ferner die<br />

Nummer des entsprechenden Projektkontos angegeben werden.<br />

Der Antrag muss weiterhin enthalten:<br />

• Darstellung, inwiefern sich die beantragte Kapitalaufstockung für die Produktionsfirma<br />

langfristig strukturverbessernd auswirken soll. Dazu gehört die Darlegung über die<br />

geplante Entwicklung der Firma in Bezug auf die Vorbereitung <strong>und</strong> Produktion <strong>von</strong><br />

neuen Filmprojekten.<br />

• Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses des Vorjahres, wenn vorhanden eines<br />

<strong>von</strong> einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlusses des Vorjahres sowie der<br />

aktuellen BWA/SUSA des Jahres der Antragstellung.<br />

Wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen keine Bedenken ergeben, erhält der<br />

Antragsteller zunächst eine schriftliche Mitteilung, dass dem Antrag dem Gr<strong>und</strong>e nach<br />

zugestimmt werden kann. In begründeten Fällen kann die Prüfung der Unterlagen <strong>von</strong> einem<br />

externen Steuerberater durchgeführt werden.<br />

Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für die Stammkapitalerhöhung einer GmbH<br />

ausgezahlt werden?<br />

Vor <strong>Auszahlung</strong> der Referenzfördermittel ist eine notariell beglaubigte Erklärung vorzulegen,<br />

die folgende Punkte umfassen muss:<br />

• Der Antragsteller muss versichern, dass die Referenzmittel alleine der Gesellschaft<br />

als Herstellungsunternehmen zum Zwecke der Kapitalerhöhung ertragsmäßig zugute<br />

kommt <strong>und</strong> nicht den einzelnen Gesellschaftern zufließen.<br />

• Der Antragsteller muss sich ferner verpflichten, dass, soweit aus den<br />

Referenzfördermitteln Erträge generiert werden, diese in die Gesellschaft bzw. die<br />

<strong>von</strong> der Gesellschaft herzustellenden Filme investiert werden.<br />

• Der Antragsteller stimmt zu, für die Dauer <strong>von</strong> mindestens 3 Jahren ab <strong>Auszahlung</strong><br />

der Referenzfördermittel die Stammkapitalerhöhung in Höhe der gewährten<br />

Fördermittel aufrechtzuerhalten <strong>und</strong> das Stammkapital insoweit nicht herabzusetzen;<br />

unbenommen bleibt die Befugnis zu weiteren Stammkapitalerhöhungen.


• Der Antragsteller verpflichtet sich neben den ohnehin bestehenden gesetzlichen<br />

Beschränkungen zum Erhalt des Stammkapitals <strong>und</strong> zur Unterlassung jedweder<br />

Entnahme oder <strong>Auszahlung</strong> der zum Zwecke der Stammkapitalerhöhung gewährten<br />

Fördermittel an die Gesellschafter.<br />

Nach Vorlage der notariellen Erklärung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.<br />

Die Anlage dieses Bescheides ist unterschrieben an die <strong>FFA</strong> zurückzusenden. Der Antrag<br />

auf <strong>Auszahlung</strong> kann formlos gestellt werden.<br />

Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in einer Rate entweder bei Vorlage der Eintragung der<br />

entsprechenden Kapitalerhöhung ins Handelsregister oder bei Vorlage des Antrags auf<br />

Eintragung der Stammkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ferner ist ein entsprechender<br />

Gesellschafterbeschluss vorzulegen.<br />

Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für sonstige Kapitalaufstockungen<br />

ausgezahlt werden?<br />

Wenn Sie in einer anderen Rechtsform als der GmbH organisiert sind, setzen Sie sich bitte<br />

mit der <strong>FFA</strong> in Verbindung, um sich über die Möglichkeiten <strong>und</strong> Voraussetzungen der nicht<br />

nur kurzfristigen Aufstockung des Eigenkapitals zu informieren.<br />

Sie haben noch weitere Fragen?<br />

Diese beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner für die Produktionsförderung, Frau Christiane<br />

Sommer (030-27577-421), Frau Janine Knitter (030-27577-415), Frau Claudia Liebscher<br />

(030-27577-426), Frau Diana Falk (030-27577-419) sowie Frau Birthe Klinge (030-27577-<br />

416). Diese sind per Fax unter 030 / 27577-444 oder per E-Mail unter sommer@ffa.de,<br />

knitter@ffa.de, liebscher@ffa.de, falk@ffa.de bzw. klinge@ffa.de zu erreichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!