Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln - FFA
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Fragen <strong>und</strong> Antworten zur <strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong><br />
Sie sind Produzentin oder Produzent <strong>und</strong> Ihnen wurden Referenzmittel zuerkannt?<br />
Referenzförderungshilfen oder kurz „Referenzmittel“ können für unterschiedliche Zwecke<br />
verwendet werden. Die folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen sollen Ihnen einen<br />
ersten Überblick über die <strong>Verwendung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> verschaffen.<br />
Die zuerkannten Referenzmittel sind innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren nach Erlass des jeweiligen<br />
Förderungsbescheides vorrangig für die Herstellung neuer programmfüllender Filme zu<br />
verwenden. Maßgeblich ist also das Datum des jeweiligen Referenzmittelbescheides.<br />
<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für neue<br />
programmfüllende Filme<br />
Was ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu beachten?<br />
Bei den zuerkannten <strong>Referenzmitteln</strong> handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt<br />
werden müssen. Gefördert werden programmfüllende Kinofilme, das sind Filme, die eine<br />
Vorführdauer <strong>von</strong> mindestens 79 Minuten haben. Bei Kinderfilmen genügt eine Vorführdauer<br />
<strong>von</strong> 59 Minuten. Es werden sowohl Spiel- als auch Dokumentarfilme gefördert. Sie müssen<br />
jedoch eine Kinoauswertung haben. Fernsehfilme werden nicht gefördert.<br />
Wie können die Mittel beantragt werden?<br />
Für die <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ist ein Antrag zu stellen. Anträge können bis zur<br />
Fertigstellung der Nullkopie gestellt werden. Folgende Formulare <strong>und</strong> Unterlagen müssen<br />
dazu eingereicht werden:<br />
• ein komplett ausgefülltes Antragsformular, welches unter www.ffa.de im Internet<br />
erhältlich ist<br />
• Angaben zumProjekt (Inhaltsangabe, Genre etc.)<br />
• Ggf. Drehbuch<br />
• Nachweis der erworbenen Rechte (Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag etc.)<br />
• Stab- <strong>und</strong> Besetzungsliste<br />
• Kalkulation nach dem als Anlage 3 zu findenden Vor- <strong>und</strong> Nachkalkulationsschema.
• Finanzierungsplan<br />
Hierbei ist zu beachten, dass lediglich 50% der Herstellungskosten durch<br />
Referenzmittel finanziert werden können.<br />
Ferner ist vor allem die Darlegung des Eigenanteils wesentlich: Gr<strong>und</strong>sätzlich sind<br />
mindestens 5% der Herstellungskosten bzw. des deutschen Finanzierungsanteils als<br />
Eigenanteil zu erbringen.<br />
Bei Gemeinschaftsproduktionen <strong>und</strong> Filmen, die unter Mitwirkung eines<br />
Fernsehsenders hergestellt werden, sind bei der Berechnung des Eigenanteils nur<br />
die auf den deutschen Hersteller entfallenden Kosten zugr<strong>und</strong>e zu legen (sog.<br />
Berechnungsschwelle).<br />
Der Eigenanteil kann finanziert werden durch Eigenmittel, durch Fremdmittel <strong>und</strong><br />
Eigenleistungen. Fremdmittel sind Darlehen, die unbedingt zurückgezahlt werden<br />
müssen. Eigenmittel sind Barmittel. Eigenleistungen werden zu ihrem marktüblichen<br />
Geldwert bis zu 10% der anerkannten Herstellungskosten akzeptiert. Zu den<br />
Eigenleistungen zählen Verwertungsrechte des Herstellers an eigenen Werken, wie<br />
z.B. Roman, Drehbuch oder Filmmusik, sowie eigene Leistungen des Herstellers (als<br />
kreativer Produzent, Regisseur, Herstellungsleiter, Hauptdarsteller, Kameramann).<br />
Zur Veranschaulichung dienen folgende Beispiele:<br />
Variante 1: Berechnung des Eigenanteils ohne öffentlich-rechtliche Senderbeteiligung<br />
anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />
Berechnungsschwelle: € 2.000.000,00<br />
erforderlicher Eigenanteil 5%: € 100.000,00<br />
Variante 2: Berechnung des Eigenanteils bei Beteiligung durch eine<br />
öffentlichrechtliche R<strong>und</strong>funkanstalt in Höhe <strong>von</strong> € 500.000,00, da<strong>von</strong> Lizenzanteil<br />
<strong>und</strong> Koproduktionsanteil in Höhe <strong>von</strong> jeweils € 250.000,00<br />
anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />
abzüglich Koproduktionsanteil: € 250.000,00<br />
Berechnungsschwelle: € 1.750.000,00<br />
erforderlicher Eigenanteil 5%: € 87.500,00<br />
Wir weisen darauf hin, dass für die Berechnung des Eigenanteils lediglich die<br />
Beteiligung einer öffentlich-rechtlichen R<strong>und</strong>funkanstalt maßgeblich ist. Bei einer<br />
Beteiligung einer privaten R<strong>und</strong>funkanstalt greift vorgenanntes Beispiel nicht.<br />
Variante 3: Berechnung des Eigenanteils bei einer internationalen Koproduktion<br />
anerkannte Herstellungskosten: € 2.000.000,00<br />
abzüglich ausländischer Koproduktionsanteil: € 1.000.000,00<br />
Berechnungsschwelle: € 1.000.000,00<br />
erforderlicher Eigenanteil 5%: € 50.000,00<br />
Bei den ersten beiden programmfüllenden Spielfilmen eines Herstellers kann die <strong>FFA</strong><br />
auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Was müssen Sie tun, damit die bewilligten Fördergelder ausgezahlt werden?<br />
Bei Nachweis der Rechtekette <strong>und</strong> der geschlossenen Finanzierung sowie nach Prüfung<br />
<strong>und</strong> Bewilligung des vollständigen Antrages durch den Vorstand der <strong>FFA</strong> wird ein<br />
<strong>Auszahlung</strong>sbescheid erstellt. Es müssen alle Finanzierungsbestandteile nachgewiesen<br />
werden. Bei einer internationalen Koproduktion kann der Finanzierungsanteil der<br />
ausländischen Koproduzenten durch den Koproduktionsvertrag nachgewiesen werden.<br />
Für die <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ist die Bestandskraft des <strong>Auszahlung</strong>sbescheides<br />
maßgeblich. Der Bescheid wird bestandskräftig, wenn Sie keinen Widerspruch gegen den<br />
Bescheid innerhalb der Widerspruchsfrist <strong>von</strong> einem Monat einlegen oder Sie schriftlich<br />
versichern, dass Sie gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegen werden. Bei<br />
Kapitalgesellschaften muss vor der <strong>Auszahlung</strong> der Referenzmittel ein Gr<strong>und</strong>- oder<br />
Stammkapital <strong>von</strong> mindestens € 25.000,00 nachgewiesen werden.<br />
Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in Raten, die individuell festgelegt werden. Für die Festlegung sind<br />
die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. Die letzte Rate wird in der Regel erst nach<br />
Prüfung der Schlusskosten ausgezahlt.<br />
Für die <strong>Auszahlung</strong> der Schlussrate ist ein <strong>Verwendung</strong>snachweis (spätestens sechs<br />
Monate nach Nullkopie) vorzulegen, der aus folgenden Unterlagen besteht:<br />
• Schlusskostenstand<br />
• Finanzierungsstand<br />
• Sachbericht<br />
• FSK-Freigabe<br />
• BAFA-Bescheinigung<br />
• Bescheinigung über die Einlagerung einer Kopie im B<strong>und</strong>esarchiv
<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für<br />
projektvorbereitende Maßnahmen<br />
Referenzmittel können auch für die Stoffbeschaffung, die Drehbuchbeschaffung oder<br />
Drehbuchentwicklung sowie zur Projektvorbereitung eines neuen programmfüllenden<br />
Spielfilmes eingesetzt werden.<br />
Was ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu beachten?<br />
Es können lediglich 75 % der zuerkannten Referenzmittel eines Filmes, in jedem Fall aber<br />
bis zu € 100.000,00, für die genannten Maßnahmen eingesetzt werden. Wurden<br />
beispielsweise für einen Film Referenzmittel in Höhe <strong>von</strong> insgesamt € 80.000,00 zuerkannt,<br />
können die gesamten € 80.000,00 in eine projektvorbereitende Maßnahme investiert werden.<br />
Wurden jedoch Referenzmittel für einen Film in Höhe € 150.000,00 zuerkannt, können<br />
lediglich € 112.500,00 (= 75%) eingesetzt werden.<br />
Wie kann die <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für projektvorbereitende Maßnahmen<br />
beantragt werden?<br />
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Es genügt ein einfaches Schreiben, in dem<br />
aufgeführt wird, in welcher Höhe Referenzmittel für die projektvorbereitende Maßnahme<br />
eingesetzt werden sollen.<br />
Der Antrag muss ferner enthalten:<br />
• eine ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme<br />
• eine branchenübliche Kalkulation<br />
Wir weisen darauf hin, dass darin keine Kosten enthalten sein dürfen, die vor dem<br />
Datum der Antragstellung bei der <strong>FFA</strong> angefallen sind.<br />
• einen Finanzierungsplan<br />
Dabei ist zu beachten, dass bis zu 75% der kalkulierten Kosten durch <strong>FFA</strong>-<br />
Referenzmittel finanziert werden können. Die restliche Finanzierung kann durch<br />
Fremdmittel <strong>und</strong>/oder Eigenmittel sowie Eigenleistungen geschlossen werden, da ein<br />
Eigenanteil <strong>von</strong> 5% erforderlich ist (siehe hierzu Merkblatt für Projektfilmförderung).<br />
• Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Rechte (z.B. Optionen, Verfilmungs-<br />
<strong>und</strong>/oder Drehbuchverträge)<br />
• Bei einem Antrag auf Produktionsvorbereitung eines neuen programmfüllenden<br />
Spielfilmes ist ggf. ein produktionsreifes Drehbuch, eine Besetzungsliste <strong>und</strong> eine<br />
Darlegung der geplanten Auswertung des Filmes vorzulegen.
Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für projektvorbereitende Maßnahmen<br />
ausgezahlt werden?<br />
Nach Schließung der Finanzierung <strong>und</strong> dem Nachweis über den Erwerb der erforderlichen<br />
Rechte sowie nach Prüfung <strong>und</strong> Bewilligung des vollständigen Antrages durch den Vorstand<br />
der <strong>FFA</strong> erhält die Produzentin oder der Produzent einen Zuwendungsbescheid. Die Anlage<br />
dieses Bescheides ist unterschrieben an die <strong>FFA</strong> zurückzusenden. Der Antrag auf<br />
<strong>Auszahlung</strong> kann formlos gestellt werden.<br />
Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in Raten, die individuell festgelegt werden. Für die Festlegung sind<br />
die jeweiligen Umstände des Projektes maßgeblich. Die letzte Rate wird in der Regel erst<br />
nach Abschluss der Maßnahme <strong>und</strong> Prüfung der Schlusskosten ausgezahlt.<br />
Spätestens ein Jahr nach <strong>Auszahlung</strong> der ersten Rate ist ein <strong>Verwendung</strong>snachweis<br />
vorzulegen. Dieser besteht aus:<br />
• Schlusskostenstand<br />
• Rechnungen <strong>und</strong> Zahlungsnachweise<br />
• Finanzierungsstand<br />
• Sachbericht<br />
Bitte beachten Sie, dass lediglich Kosten anerkannt werden können, die ab dem Datum der<br />
Antragstellung bei der <strong>FFA</strong> bis ein Jahr nach <strong>Auszahlung</strong> der ersten Rate angefallen sind.
<strong>Verwendung</strong> <strong>und</strong> <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für die nicht nur<br />
kurzfristige Aufstockung des Gr<strong>und</strong>-, Stamm- oder Eigenkapitals<br />
Sie haben auch die Möglichkeit, Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige<br />
Kapitalaufstockung einzusetzen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
Wie kann die <strong>Auszahlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Referenzmitteln</strong> für die Kapitalaufstockung beantragt<br />
werden?<br />
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Entscheidung über diese Anträge obliegen<br />
dem Vorstand der <strong>FFA</strong>. Es können lediglich 75% der zuerkannten Referenzmittel eines<br />
Filmes, in jedem Fall aber bis zu € 100.000,00, für die Kapitalaufstockung verwendet<br />
werden. Wurden beispielsweise für einen Film Referenzmittel <strong>von</strong> insgesamt € 80.000,00<br />
zuerkannt, können die gesamten € 80.000,00 für in die Kapitalaufstockung investiert werden.<br />
Wurden jedoch Referenzmittel für einen Film in Höhe € 150.000,00 bewilligt, können lediglich<br />
€ 112.500,00 (= 75%) dafür eingesetzt werden. Im Antragsschreiben sollte ferner die<br />
Nummer des entsprechenden Projektkontos angegeben werden.<br />
Der Antrag muss weiterhin enthalten:<br />
• Darstellung, inwiefern sich die beantragte Kapitalaufstockung für die Produktionsfirma<br />
langfristig strukturverbessernd auswirken soll. Dazu gehört die Darlegung über die<br />
geplante Entwicklung der Firma in Bezug auf die Vorbereitung <strong>und</strong> Produktion <strong>von</strong><br />
neuen Filmprojekten.<br />
• Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses des Vorjahres, wenn vorhanden eines<br />
<strong>von</strong> einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlusses des Vorjahres sowie der<br />
aktuellen BWA/SUSA des Jahres der Antragstellung.<br />
Wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen keine Bedenken ergeben, erhält der<br />
Antragsteller zunächst eine schriftliche Mitteilung, dass dem Antrag dem Gr<strong>und</strong>e nach<br />
zugestimmt werden kann. In begründeten Fällen kann die Prüfung der Unterlagen <strong>von</strong> einem<br />
externen Steuerberater durchgeführt werden.<br />
Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für die Stammkapitalerhöhung einer GmbH<br />
ausgezahlt werden?<br />
Vor <strong>Auszahlung</strong> der Referenzfördermittel ist eine notariell beglaubigte Erklärung vorzulegen,<br />
die folgende Punkte umfassen muss:<br />
• Der Antragsteller muss versichern, dass die Referenzmittel alleine der Gesellschaft<br />
als Herstellungsunternehmen zum Zwecke der Kapitalerhöhung ertragsmäßig zugute<br />
kommt <strong>und</strong> nicht den einzelnen Gesellschaftern zufließen.<br />
• Der Antragsteller muss sich ferner verpflichten, dass, soweit aus den<br />
Referenzfördermitteln Erträge generiert werden, diese in die Gesellschaft bzw. die<br />
<strong>von</strong> der Gesellschaft herzustellenden Filme investiert werden.<br />
• Der Antragsteller stimmt zu, für die Dauer <strong>von</strong> mindestens 3 Jahren ab <strong>Auszahlung</strong><br />
der Referenzfördermittel die Stammkapitalerhöhung in Höhe der gewährten<br />
Fördermittel aufrechtzuerhalten <strong>und</strong> das Stammkapital insoweit nicht herabzusetzen;<br />
unbenommen bleibt die Befugnis zu weiteren Stammkapitalerhöhungen.
• Der Antragsteller verpflichtet sich neben den ohnehin bestehenden gesetzlichen<br />
Beschränkungen zum Erhalt des Stammkapitals <strong>und</strong> zur Unterlassung jedweder<br />
Entnahme oder <strong>Auszahlung</strong> der zum Zwecke der Stammkapitalerhöhung gewährten<br />
Fördermittel an die Gesellschafter.<br />
Nach Vorlage der notariellen Erklärung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.<br />
Die Anlage dieses Bescheides ist unterschrieben an die <strong>FFA</strong> zurückzusenden. Der Antrag<br />
auf <strong>Auszahlung</strong> kann formlos gestellt werden.<br />
Die <strong>Auszahlung</strong> erfolgt in einer Rate entweder bei Vorlage der Eintragung der<br />
entsprechenden Kapitalerhöhung ins Handelsregister oder bei Vorlage des Antrags auf<br />
Eintragung der Stammkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ferner ist ein entsprechender<br />
Gesellschafterbeschluss vorzulegen.<br />
Was müssen Sie tun, damit Referenzmittel für sonstige Kapitalaufstockungen<br />
ausgezahlt werden?<br />
Wenn Sie in einer anderen Rechtsform als der GmbH organisiert sind, setzen Sie sich bitte<br />
mit der <strong>FFA</strong> in Verbindung, um sich über die Möglichkeiten <strong>und</strong> Voraussetzungen der nicht<br />
nur kurzfristigen Aufstockung des Eigenkapitals zu informieren.<br />
Sie haben noch weitere Fragen?<br />
Diese beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner für die Produktionsförderung, Frau Christiane<br />
Sommer (030-27577-421), Frau Janine Knitter (030-27577-415), Frau Claudia Liebscher<br />
(030-27577-426), Frau Diana Falk (030-27577-419) sowie Frau Birthe Klinge (030-27577-<br />
416). Diese sind per Fax unter 030 / 27577-444 oder per E-Mail unter sommer@ffa.de,<br />
knitter@ffa.de, liebscher@ffa.de, falk@ffa.de bzw. klinge@ffa.de zu erreichen.