WettbeWerbsordnung - Landesjugendfeuerwehr Brandenburg
WettbeWerbsordnung - Landesjugendfeuerwehr Brandenburg
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<strong>Landesjugendfeuerwehr</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
im Landesfeuerwehrverband <strong>Brandenburg</strong> e.V.<br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
1.1. Geltungsbereich, Versicherungsschutz<br />
Diese Wettbewerbsordnung gilt für alle von der <strong>Landesjugendfeuerwehr</strong><br />
<strong>Brandenburg</strong> ausgerichteten Wettbewerbe und kann analog auch auf nachgeordneten<br />
Ebenen angewandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
nur technisch einwandfreie Technik zur Anwendung kommen darf.<br />
Sofern nicht ausdrücklich in dieser Wettbewerbsordnung anders bestimmt,<br />
bedeutet der Wortlaut „nach Norm“, dass das Gerät einer gültigen DIN EN,<br />
DIN oder ehemals gültigen TGL der DDR entsprechen muss.<br />
Ferner sind Teilnahmen an Wettbewerben aus versicherungsrechtlichen<br />
Gründen mit dem Wehrführer bzw. Ortswehrführer abzustimmen.<br />
Funktions- bzw. Personenbezeichnungen in dieser Wettbewerbsordnung sind<br />
geschlechtsneutral.<br />
1.2. Wettbewerbsdisziplinen<br />
Die Wettbewerbe werden in den Disziplinen<br />
- 5 x 80 m – Feuerwehrstafette<br />
- Gruppenstafette<br />
- Löschangriff nass<br />
durchgeführt.<br />
Zu den Landesmeisterschaften sind nur Mannschaften startberechtigt, die in<br />
allen drei Disziplinen antreten.<br />
1.3. Mannschaften<br />
Die Mannschaften werden nach Altersklassen und Geschlecht unterteilt. Gestartet<br />
wird:<br />
- von 10 bis 14 Jahren Mädchen / Jungen<br />
- von 15 bis 18 Jahren Mädchen / Jungen.<br />
Entscheidend darüber, in welcher Altersklasse der Wettbewerber einzuordnen<br />
ist, ist nicht der Tag der Geburt, sondern das Geburtsjahr.<br />
Es gilt folgende Rechnung:<br />
Veranstaltungsjahr – Geburtsjahr = Alter.<br />
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