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Haushaltssatzung und Nachtragssatzung der Gemeinde

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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden in den Wirtschaftsplänen <strong>der</strong> Eigenbetriebe, <strong>der</strong> Einrichtungen nach §␣ 85 Abs. 3<br />

GemO <strong>und</strong> des Krankenhauses 3)<br />

1. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

davon Vermögensplan des Krankenhauses<br />

von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

2. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungs- von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

ermächtigungen<br />

davon Vermögensplan des Krankenhauses von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

§␣ 3<br />

3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

davon Vermögensplan des Krankenhauses<br />

von bisher ....................... Euro auf ....................... Euro<br />

usw.<br />

neu festgesetzt.<br />

Die Steuersätze werden –␣ nicht␣ – wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§␣ 4 4)<br />

Steuerart von bisher v.H. auf v.H.<br />

1.<br />

2.<br />

Die Sätze <strong>der</strong> Gebühren <strong>und</strong> Beiträge für ständige <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom<br />

20.␣ Juni 1995 (GVBl. S.␣ 175) werden für das Haushaltsjahr .............. wie folgt festgesetzt:<br />

§␣ 5 5)<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Abgabe von bisher auf<br />

1.<br />

2.<br />

§␣ 6<br />

(Weitere Vorschriften gem. §␣ 95 Abs.␣ 2 GemO i. V. m. §␣ 98 GemO z. B. über die Bewirtschaftung von Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben –␣ z.B. Sperren, Zustimmungsvorbehalte␣ – <strong>und</strong> des Stellenplans –␣ z.B. ku- <strong>und</strong> kw-Vermerke, Einstellungssperren,<br />

Beför<strong>der</strong>ungssperren␣ –).<br />

................................, den ...............................<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung .......................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom ................................................... bis ........................................................<br />

(Wochentag, Datum) (Wochentag, Datum)<br />

von .............................. bis .................................. Uhr, im Rathaus, Zimmer ....................... öffentlich aus.<br />

..................................., den ............................<br />

........................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Bürgermeister<br />

3 Die Unterteilung <strong>der</strong> Gesamtbeträge auf die einzelnen Betriebe wird freigestellt.<br />

4 Erlässt die <strong>Gemeinde</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Realsteuergesetze eine beson<strong>der</strong>e Satzung über die Festsetzung <strong>der</strong> Realsteuerhebesätze, so ist in <strong>der</strong><br />

<strong>Nachtragssatzung</strong> zum Ausdruck zu bringen, dass die Angabe <strong>der</strong> Steuersätze in <strong>der</strong> <strong>Nachtragssatzung</strong> nur deklaratorische Bedeutung hat.<br />

5 Sofern die <strong>Gemeinde</strong> von <strong>der</strong> Möglichkeit des § 95 Abs. 2 letzter Satz <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung Gebrauch macht.

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