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Denkmalschutz und Denkmalpflege - KommunalAkademie der ...

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RBEITSGRUPPE<br />

KAA<br />

KOMMUNALPOLITIK<br />

D-53170 Bonn<br />

Telefax 0228/88 36 95<br />

Wegbeschreibung für die<br />

kommunale Praxis<br />

<strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong><br />

1. <strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> sind eine öffentliche Aufgabe<br />

Ku 1<br />

(Kultur)<br />

1.1 Zur geschichtlichen Entwicklung<br />

Wegbereiterin des <strong>Denkmalschutz</strong>es in Deutschland war zu Beginn des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts die Romantik im Verein mit dem<br />

durch die Freiheitskriege gegen Napoleon erwachten Nationalgefühl. Wesentliche Anstöße zu gesetzlichen Regelungen gingen<br />

von den bedeutendsten Architekten des Historismus aus, z.B. Karl Friedrich Schinkel (1781-1841). Erst um die Jahrh<strong>und</strong>ertwende<br />

gelang die gründlichere Verankerung von <strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung <strong>und</strong><br />

in gesetzlichen Vorschriften. Hierzu trug in erster Linie <strong>der</strong> auf Initiative <strong>der</strong> Geschichts- <strong>und</strong> Altertumsvereine im September<br />

1900 gegründete „Tag für <strong>Denkmalpflege</strong>“ in Zusammenarbeit mit den „Heimatschutz“-Verbänden bei. Zuletzt erfuhren die<br />

Ziele des <strong>Denkmalschutz</strong>es Mitte <strong>der</strong> 70er Jahre unseres Jahrh<strong>und</strong>erts deutlichen Aufschwung, begünstigt durch Europarats-<br />

Kampagnen wie dem „Internationalen Jahr des <strong>Denkmalschutz</strong>es“ 1975.<br />

Ein verbreitetes Geschichtsbewußtsein kann ebenso wie die Wertschätzung von Kulturdenkmalen unter den Gesichtspunkten<br />

<strong>der</strong> Identitätsstiftung o<strong>der</strong> des Tourismus nicht verhin<strong>der</strong>n, daß <strong>der</strong> <strong>Denkmalschutz</strong> nicht erst heute oft als Investitionshemmnis<br />

<strong>und</strong> Arbeitsplatzvernichter dargestellt wird. Studien des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung haben jedoch ergeben, daß<br />

dieser Vorwurf wissenschaftlich nicht haltbar ist. Vielmehr ist <strong>der</strong> <strong>Denkmalschutz</strong> unmittelbar beschäftigungswirksam <strong>und</strong><br />

gerade aus regionalwirtschaftlicher Sicht von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

1.2 <strong>Denkmalschutz</strong>gesetze<br />

In allen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n sind die Belange von <strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> <strong>und</strong> ihre Wahrnehmung durch die öffentliche<br />

Verwaltung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>und</strong> Kommunen gesetzlich geregelt. Abgesehen von Erwachsenenbildungsgesetzen <strong>und</strong> vereinzelten<br />

Spezialgesetzen (z.B. zur För<strong>der</strong>ung von Musikschulen), handelt es sich damit um die einzige flächendeckende „Kulturgesetzgebung“<br />

in dem ansonsten mit Blick auf das gr<strong>und</strong>gesetzliche Gebot <strong>der</strong> Kunstfreiheit bewußt von solchen Regelungen<br />

freigehaltenen Kulturbereich. <strong>Denkmalschutz</strong>gesetze definieren den Begriff „Kulturdenkmal“, beinhalten Festlegungen zur<br />

Erhaltung, Bergung, Wie<strong>der</strong>herstellung von Denkmalen, regeln das Verfahren bei „Eingriffen“ in Denkmale sowie das Zusammenwirken<br />

<strong>der</strong> beteiligten Körperschaften, Rechte <strong>und</strong> Pflichten von Eigentümern (auch Enteignung <strong>und</strong> Entschädigung) <strong>und</strong><br />

enthalten Vorgaben für Sanktionen im Falle von Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten.<br />

Für kommunale Körperschaften gehört <strong>der</strong> <strong>Denkmalschutz</strong> zum übertragenen Wirkungskreis. Sie sind damit – im Zusammenwirken<br />

mit den Län<strong>der</strong>n, sonstigen Einrichtungen <strong>und</strong> Vereinigungen, Eigentümern <strong>und</strong> Besitzern von Kulturdenkmalen – verpflichtet,<br />

Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen <strong>und</strong> im Rahmen des Zumutbaren <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />

1.3 Was ist ein Denkmal?<br />

Wer gesetzliche Regelungen schafft, ist gezwungen, den Gegenstand verbindlich zu definieren. Da auch <strong>der</strong> Denkmal-Begriff<br />

Verän<strong>der</strong>ungen unterliegt, hat sich in <strong>der</strong> jüngeren Gesetzgebung eine weite Definition durchgesetzt. „Kulturdenkmale“<br />

sind danach<br />

■ Baudenkmale (Einzelgebäude, aber auch Gruppen bauliche Anlagen/Ensembles),<br />

■ Bodendenkmale (archäologische Denkmale, auch „flächenhafte“),<br />

■ Kleindenkmale (wie Meilensteine, Steinkreuze, Obelisken, Grenzsteine u.a.),<br />

■ bewegliche Denkmale (Einzelgegenstände o<strong>der</strong> Sammlungen),<br />

■ Teile baulicher Anlagen, auch Grünanlagen (Pflanzen, Frei- <strong>und</strong> Wasserflächen, wenn sie mit einem Baudenkmal eine<br />

Einheit bilden, so z. B. in Park- o<strong>der</strong> Friedhofsanlagen).<br />

Die Zuständigkeiten für Grünanlagen <strong>und</strong> schützenswerte (Kultur)Landschaftsbestandteile können sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen in einigen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n überlappen. Zwischen Naturschutz- <strong>und</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>behörden muß im Einzelfall<br />

die Fe<strong>der</strong>führung abgestimmt werden.


2. Wer ist zuständig?<br />

2.1 Zum Verwaltungsaufbau:<br />

<strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> sind infolge <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>gesetzlichen Zuordnung <strong>der</strong> „Kulturhoheit“ Aufgabe <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> kommunalen Körperschaften. Trotz dieser Zuständigkeiten för<strong>der</strong>t die B<strong>und</strong>esregierung seit 1950 unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> gesamtstaatlichen Repräsentation die Erhaltung von Kulturdenkmalen mit beson<strong>der</strong>er nationaler Bedeutung (siehe<br />

unten, Ziffer 3!).<br />

In den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n sind die behördlichen Zuständigkeiten miteinan<strong>der</strong> vergleichbar, jedoch gibt es organisatorische Beson<strong>der</strong>heiten,<br />

die aus <strong>der</strong> geschichtlichen Entwicklung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Landesstruktur begründet sind. Im Regelfall gibt es für<br />

die hoheitliche Aufgabe des <strong>Denkmalschutz</strong>es ein o<strong>der</strong> zwei staatliche Instanzen im Bereich <strong>der</strong> jeweiligen Landesverwaltung.<br />

Die oberste <strong>Denkmalschutz</strong>behörde liegt dabei im Aufgabenbereich des für die Kultur jeweils zuständigen Landesministeriums<br />

bzw. <strong>der</strong> zuständigen Senatsbehörde in den Stadtstaaten (Verzeichnis unter 2.2). Sofern ein B<strong>und</strong>esland Regierungspräsidien<br />

bzw. Bezirksregierungen als „Mittelinstanzen“ aufweist, nehmen diese die Funktion einer 0beren <strong>Denkmalschutz</strong>behörde<br />

wahr.<br />

Der staatlichen Ebene zugeordnet sind ebenfalls die für denkmalpflegerische Aufgaben (wissenschaftliche Erforschung, Inventarisation,<br />

gutachterliche Stellungnahmen, Beratung) zuständigen Fachbehörden (zumeist selbständige Landesämter). Die<br />

nachfolgende Aufstellung (unter 2.4) zeigt, daß auch hier unterschiedliche Kombinationen <strong>und</strong> Zuordnungen gewählt wurden<br />

(z.B. in NRW die Anbindung an die Landschaftsverbände o<strong>der</strong> die Selbständigkeit <strong>der</strong> archäologischen Fachbehörden v.a.<br />

in den neuen Län<strong>der</strong>n).<br />

Auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene sind Untere <strong>Denkmalschutz</strong>behörden in <strong>der</strong> Regel bei Kommunen mit eigener Bauaufsicht angesiedelt,<br />

für die übrigen Gemeinden sind die Landkreisverwaltungen zuständig (siehe Anmerkungen unter 2.3).<br />

Das jeweilige <strong>Denkmalschutz</strong>gesetz eines Landes regelt das Zusammenwirken zwischen unterer <strong>Denkmalschutz</strong>behörde (Kommune),<br />

Fachbehörde (Landesamt) - diese haben zumeist im Einvernehmen zu handeln - <strong>und</strong> den höheren staatlichen Instanzen<br />

(Wi<strong>der</strong>spruchsmöglichkeiten). Zu beachten ist gerade in <strong>der</strong> kommunalen Praxis die gesetzlich ebenfalls geregelte Selbständigkeit<br />

<strong>der</strong> kirchlichen <strong>Denkmalpflege</strong>, mit <strong>der</strong> es keine Einvernehmensregelung gibt.<br />

Zusätzlich regeln die Landesgesetze auch die ehrenamtliche Mitwirkung in <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> (Ehrenamtliche Beauftragte<br />

für <strong>Denkmalpflege</strong>, Archäologie <strong>und</strong> auch Heimatpfleger).<br />

2.2 Oberste Denkmalbehörden in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik sind die für Kultur zuständigen Ministerien bzw.<br />

Senatsverwaltungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>:<br />

Baden-Württemberg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kunst,<br />

Königstraße 46, Postfach 103453, 70029 Stuttgart, Tel. 07 11/2 79-0, Fax 2 79-30 80.<br />

Freistaat Bayern (Bayerische Staatsregierung): Bayer. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst,<br />

Salvatorplatz 2, 80327 München, Tel. 0 89/ 21 86-0, Fax 21 86-28 00.<br />

Land Berlin (Senat von Berlin): Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur,<br />

Bredtschnei<strong>der</strong>straße 5, 14057 Berlin. Tel. 0 30/30 65-3, Fax 30 65-54 33.<br />

Land Brandenburg: Ministerium für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur,<br />

Friedrich-Ebert-Straße 4, Postfach 60 11, 14411 Potsdam. Tel. 03 31/8 66-0, Fax 8 66-49 98.<br />

Freie Hansestadt Bremen (Senat <strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen): Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst <strong>und</strong> Sport,<br />

Rembertiring 8-12, 28195 Bremen. Tel. 04 21/3 61-0, Fax 3 61-28 53.<br />

Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg (Senat <strong>der</strong> Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg):<br />

Kulturbehörde, Hamburger Straße 45, Postfach 760668, 22056 Hamburg. Tel. 0 40/29 88-0, Fax 2 99 65 60.<br />

Land Hessen: Hessisches Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst,<br />

Postfach 3260, 65022 Wiesbaden. Tel. 06 11/1 65-0, Fax 1 65-7 66.<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern: Kultusministerium,<br />

Wer<strong>der</strong>straße 124, 19048 Schwerin. Tel. 03 85/5 88-0, Fax 5 88-70 80.<br />

Land Nie<strong>der</strong>sachsen: Nie<strong>der</strong>sächsisches Ministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur,<br />

Leibnizufer 9, Postfach 261, 30002 Hannover. Tel. 05 11/120-0, Fax 1 20 -26 01.<br />

Land Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur <strong>und</strong> Sport,<br />

Breite Straße 31, 40190 Düsseldorf. Tel. 02 11/8 37-04, Fax 8 37-44 44.<br />

Land Rheinland-Pfalz: Ministerium für Kultur, Jugend, Familie <strong>und</strong> Frauen,<br />

Mittlere Bleiche 61, Postfach 32 20, 55022 Mainz. Tel. 0 61 31/16-0, Fax 16-29 57.<br />

Saarland: Ministerium für Bildung, Kultur <strong>und</strong> Wissenschaft,<br />

Hohenzollernstraße 60, Postfach 102452, 66024 Saarbrücken. Tel. 06 81/5 03-01, Fax 5 03-2 91.<br />

Freistaat Sachsen (Sächsische Staatsregierung): Sächs. Staatsministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Kunst,<br />

Wigardstraße 17, Postfach 10 09 20, 01076 Dresden. Tel. 03 51/5 64-60 01, Fax 5 37 35.<br />

Land Sachsen-Anhalt: Kultusministerium,<br />

Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg. Tel. 03 91/5 67-0, Fax 5 67-38 55.<br />

Land Schleswig-Holstein: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur,<br />

Gartenstraße 6, Postfach 14 67, 24013 Kiel. Tel. 04 31/9 88-0, Fax 9 88 -23 07.<br />

Freistaat Thüringen: Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur,<br />

Juri-Gagarin-Ring 158, Postfach 672, 99013 Erfurt. Tel. 03 61/59 66-0, Fax 59 66-2 24.


2.3 Zur Arbeit <strong>der</strong> Unteren <strong>Denkmalschutz</strong>behörden (kommunale Ebene)<br />

Während Schutz <strong>und</strong> Pflege von Kulturdenkmalen eine kulturpolitische Aufgabe sind <strong>und</strong> auf Landesebene auch überwiegend<br />

<strong>der</strong> Kulturverwaltung zugeordnet werden, wird in den Kommunen die Funktion <strong>der</strong> unteren <strong>Denkmalschutz</strong>behörde selten<br />

<strong>der</strong> Schul- <strong>und</strong> Kulturverwaltung (meist Dezernat IV), son<strong>der</strong>n meist <strong>der</strong> Bauverwaltung (meist Dezernat VI) einverleibt. Im<br />

Zuge fachlicher Auseinan<strong>der</strong>setzungen ist diese Anbindung oft umstritten, funktional ist sie aufgr<strong>und</strong> des beinahe täglichen<br />

Abstimmungsaufwandes bei Bau- <strong>und</strong> Planungsmaßnahmen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zur bauaufsichtlichen Tätigkeit durchaus zu begründen<br />

(z.B. Eingriffe in Kulturdenkmale, Stillegung von Baustellen zu Grabungszwecken, Klärung <strong>der</strong> Denkmaleigenschaft<br />

bei Bauvoranfragen). Kontrovers diskutiert wird weitaus häufiger die fachlich qualifizierte Besetzung unterer <strong>Denkmalschutz</strong>behörden.<br />

Diese hängt nicht zuletzt auch von <strong>der</strong> Gemeindegröße <strong>und</strong> von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> vorhandenen Baudenkmale ab.<br />

Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> Archäologie wird in vielen Städten <strong>und</strong> Landkreisen zusätzliche von hauptamtlichen Fachkräften<br />

wahrgenommen, oft aber auch von versierten ehrenamtlichen Beauftragten <strong>und</strong> von ihnen angeleiteten Arbeitsgruppen o<strong>der</strong><br />

Vereinen. Ohne ehrenamtliche Beauftragte o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Einbeziehung von Heimatpflegern ist eine erfolgreiche Arbeit im<br />

Bereich <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> heute vielfach unmöglich geworden. Engagierte ehrenamtliche <strong>und</strong> freiwillige Kräfte dürfen <strong>und</strong><br />

müssen zuweilen unbequem sein. Sie sollten umgekehrt nicht als „Hilfspolizei“ mißbraucht werden. Ihre Hinweise auf Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />

sind jedoch ebenso nützlich wie ihre Vermittlung <strong>der</strong> Anliegen von <strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> -pflege an den Reibflächen<br />

zwischen Verwaltung <strong>und</strong> Öffentlichkeit.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit bietet sich gerade unteren <strong>Denkmalschutz</strong>behörden ebenso wie privaten Initiativen <strong>der</strong><br />

jährliche „Tag des offenen Denkmals“ an, um für <strong>Denkmalschutz</strong> <strong>und</strong> -pflege zu werben, zu informieren <strong>und</strong> gelungene<br />

Sanierungsbeispiele vorzustellen.<br />

2.4 Denkmalfachbehörden (Landesämter)<br />

Landesdenkmalamt Baden-Württemberg<br />

Mörikestraße 12, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/16 94-9, Fax 16 94-5 13.<br />

Bayerisches Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong><br />

Hofgraben 4, Postfach 100203, 80076 München. Tel. 0 89/21 14-0, Fax 21 14-3 00.<br />

Landesdenkmalamt Berlin<br />

Krausenstraße 38-39, 10117 Berlin. Tel. 0 30/2 03 59-2 07, Fax 2 03 59-2 85.<br />

Land Brandenburg:<br />

Brandenburgisches Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong><br />

Brü<strong>der</strong>straße 13, 10178 Berlin, Tel. 030/2 40 31 64, Fax 2 01 39 56.<br />

Brandenburgisches Landesmuseum für Ur- <strong>und</strong> Frühgeschichte<br />

Schloß Babelsberg, 14482 Potsdam, Tel. 03 31/ 70 80 73, Fax 70 80 74.<br />

Freie Hansestadt Bremen:<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Bremen, Sandstraße 3, 28195 Bremen.<br />

Tel. 04 21/3 61-25 02, Fax 3 61-64 52.<br />

Der Landesarchäologe,<br />

Ronzelenstraße 51, 28359 Bremen. Tel. 04 21/3 61-33 90.<br />

<strong>Denkmalschutz</strong>amt Hamburg<br />

Imstedt 18-20, Postfach 760668, 22056 Hamburg. Tel. 040/29 88-1, Fax 29 88-39 00.<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Hessen<br />

Schloß Biebrich (Westflügel), 65203 Wiesbaden. Tel. 06 11/69 06-0, Fax 69 06-40.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Puschkinstraße 34, 19055 Schwerin. Tel. 03 85/5 58 70-0, Fax 56 29 05.<br />

Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Archäologisches Landesmuseum), Schloß Willigrad, 19069 Lübstorf.<br />

Tel.0 38 67/2 40-88 05, Fax 240-88 06.<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Institut für <strong>Denkmalpflege</strong><br />

Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover. Tel. 05 11/925-5266, Fax 925-53 28.<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

Landschaftsverband Rheinland (Rheinisches Amt für <strong>Denkmalpflege</strong>),<br />

Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim.<br />

Tel. 0 22 34/8 05-5 00, Fax 8 05-2 02.<br />

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege,<br />

Endenicher Straße 133, 53115 Bonn. Tel. 0228/98 34-0, Fax 9834-119.<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

(Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege),<br />

Rothenburg 30, 48143 Münster. Tel. 02 51/59 07-02, Fax 59 07-2 11.<br />

Westfälisches Amt für <strong>Denkmalpflege</strong>,<br />

Erbdrostenhof, Salzstraße 38, 48133 Münster.<br />

Tel. 02 51/5 91-40 35, Fax 5 91-40 24.<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Rheinland-Pfalz<br />

(Verwaltung <strong>der</strong> staatlichen Schlösser),<br />

Göttelmannstraße 17, 55130 Mainz. Tel. 0 61 31/8 30 70, Fax 8 18 99.


Saarland:<br />

Staatliches Konservatorenamt,<br />

Schloßplatz 16, Postfach 102452, 66024 Saarbrücken. Tel. 06 81/5 01-00, Fax 5 01-2478.<br />

Freistaat Sachsen:<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Sachsen,<br />

Augustusstraße 2, Postfach 12 01 15, 01002 Dresden. Tel. 03 51/ 4 99 22-0, Fax 4 99 22-88.<br />

Landesamt für Archäologie Sachsen (mit Landesmuseum für Vorgeschichte),<br />

Japanisches Palais, Palaisplatz 1, 01097 Dresden. Tel. 03 51/81 44-50, Fax 8144-6 66.<br />

Sachsen-Anhalt:<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Sachsen-Anhalt,<br />

Goldener Pflug, Alter Markt 17, 06108 Halle (Saale). Tel. 03 45/2 31 00-0, Fax 2 31 00-15.<br />

Landesamt für Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte),<br />

Richard-Wagner-Straße 9-10, 06114 Halle (Saale). Tel. 03 45/52 47 -30, Fax 52 47-3 51<br />

Schleswig-Holstein:<br />

Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong> Schleswig-Holstein<br />

Schloß, Wall 74, 24103 Kiel. Tel. 04 31/ 90 67-1 20, Fax 90 67-2 46.<br />

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein,<br />

Schloß Annettenhöh, Brockdorff-Rantzau-Straße 70, 24837 Schleswig.<br />

Tel. 0 46 21/3 87-0, Fax 3 87-55.<br />

Freistaat Thüringen:<br />

Thüringisches Landesamt für <strong>Denkmalpflege</strong>,<br />

Petersberg, Haus 12, 99084 Erfurt. Tel. 03 61/ 21 30-0, Fax 21 30-4 51.<br />

Thüringisches Landesamt für Archäologische <strong>Denkmalpflege</strong>,<br />

Humboldtstraße 11, Postfach 2458, 99405 Weimar. Tel. 0 36 43/33 24, Fax 33 28.<br />

3. Finanzierung <strong>und</strong> steuerliche Behandlung:<br />

Basierend auf <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>gesetzlichen Verpflichtung zur Pflege des Eigentums, bürdet das Denkmalrecht Denkmalbesitzern <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>eigentümern (Urheber von Baumaßnahmen) erhebliche finanzielle Lasten zur Unterhaltung von Gebäuden o<strong>der</strong> zur<br />

Mitfinanzierung von Grabungen (Verursacherprinzip) auf. Jedoch ziehen die <strong>Denkmalschutz</strong>gesetze im Falle privater Eigentümer<br />

deutliche Grenzen hinsichtlich <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Unterhaltungsmaßnahmen sowie <strong>der</strong> Nutzung<br />

von Kulturdenkmalen. Um die Belastungen von Denkmaleigentümern zu erleichtern, <strong>der</strong> sich aus dem Mehraufwand zur<br />

Unterhaltung ergibt, gewähren die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> Finanzierungshilfen an Private. Allerdings ist <strong>der</strong> Umfang dieser För<strong>der</strong>titel<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Haushaltssituation meist stark rückläufig o<strong>der</strong> konzentriert sich auf die För<strong>der</strong>ung weniger herausragen<strong>der</strong><br />

Maßnahmen. Weitaus eher können Kommunen staatliche Zuschüsse für herausragende Baudenkmale erhalten. Für Kommunen<br />

bietet sich auch die Möglichkeit, Mittel aus <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> aus Dorferneuerungsprogrammen unter denkmalpflegerischen<br />

Gesichtspunkten einzusetzen. Für Finanzierungshilfen <strong>und</strong> För<strong>der</strong>programme müssen die Vergaberichtlinien<br />

des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes angefor<strong>der</strong>t werden, wobei meistens unterschiedliche Ministerien bzw. Dezernate (Bezirksregierungen)<br />

als Zuwendungsbehörde fungieren. Die meisten Landesregierungen veröffentlichen ihre För<strong>der</strong>programme <strong>und</strong><br />

Zuwendungsrichtlinien in Broschürenform.<br />

In denkmalreichen Kommunen hat es sich als hilfreich erwiesen, auch in Zeiten knapper Kassen wenigstens eine „Anreizfinanzierung“<br />

für aufwendige Restaurierungsmaßnahmen an privateigenen Denkmalen beizubehalten. Zuschüsse sind zudem <strong>der</strong><br />

beste Hebel zur beratenden Einflußnahme bei <strong>der</strong> Durchführung von Maßnahmen.<br />

Finanzierungshilfen für Kommunen können im Bereich <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> jedoch auch vom B<strong>und</strong> kommen sowie von Sonstigen:<br />

Obwohl die einigungsbedingten Son<strong>der</strong>programme des B<strong>und</strong>es 1993 ausgelaufen sind, gibt es auch neuerlich Son<strong>der</strong>programme<br />

nicht nur für die neuen Län<strong>der</strong> <strong>und</strong> Berlin. Informationen gibt das<br />

B<strong>und</strong>esministerium des Innern,<br />

Referat K II 2, Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn.<br />

Tel. 02 28/6 81-55 62, Fax 02 28/6 81-55 04.<br />

Steuerliche Vergünstigungen, Spenden:<br />

Möglichkeiten steuerlicher Entlastungen für private Denkmaleigentümer haben sich in <strong>der</strong> Vergangenheit häufiger verän<strong>der</strong>t.<br />

In den meisten B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n geben die zuständigen Fachressorts auf Landesebene bzw. die Fachbehörden Informationsschriften<br />

mit steuerlichen <strong>und</strong> rechtlichen Hinweisen für Denkmalbesitzer heraus (oft einschl. <strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung).<br />

Zur gezielten Information betroffener Denkmaleigentümer sollten diese Veröffentlichungen in Städten <strong>und</strong> Gemeinden auch<br />

dann vorliegen, wenn diese nicht selbst als untere <strong>Denkmalschutz</strong>behörde fungieren. Ein guter Informtionsservice über Erleichterungen<br />

kann viele Konflikte glätten. Wir beschränken uns hier auf eine grobe Übersicht:<br />

■ Anschaffungskosten für ein Baudenkmal können über einen mehrjährigen Zeitraum im Wege <strong>der</strong> „Absetzung für<br />

Abnutzung“ (AfA) abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 4 EStG). § 82 EStDV regelt die Abschreibung von Erhaltungsaufwand.<br />

■ Einheitsbewertung: Bei allen einheitswertabhängigen Steuern kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückswert zwischen 5 v. H. bis zu 10 v.H.<br />

ermäßigt werden.<br />

■ Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer: Gr<strong>und</strong>besitz o<strong>der</strong> Teile davon, Kunstgegenstände <strong>und</strong> -sammlungen (Bibliotheken<br />

o<strong>der</strong> Archive) bleiben unter gewissen Voraussetzungen ganz o<strong>der</strong> teilweise steuerfrei (§ 13 ErbStG).


■ Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer: Keine Besteuerungsausnahmen.<br />

■ Gr<strong>und</strong>steuer: Für Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale ist die Gr<strong>und</strong>steuer ganz o<strong>der</strong> teilweise zu erlassen (§ 32 GrStG), wenn <strong>der</strong><br />

jährliche Rohertrag (= sämtl. Einnahmen <strong>und</strong> Vorteile, z.B. Mieten, Pachten, Nutzungswert) aus dem Denkmal i.d.R.<br />

unter den aufzuwendenden Kosten liegt. Für denkmalgeschützte Park- <strong>und</strong> Gartenanlagen ist <strong>der</strong> Umfang des öffentlichen<br />

Zutritts eine wesentliche Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage, bei wissenschaftlichen Sammlungen wird die Nutzung für Forschung<br />

<strong>und</strong> Volksbildung bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>steuer bewertet.<br />

■ Umsatzsteuer: Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind Umsätze öffentlicher Eigentümer sowie private Eigentümer staatlich<br />

anerkannter Eigentümer von Denkmalen <strong>der</strong> Bau- <strong>und</strong> Gartenbaukunst von <strong>der</strong> Umsatzsteuer befreit. Für Denkmale,<br />

denen Museumscharakter bescheinigt wird, die aber nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen, gilt<br />

jedoch <strong>der</strong> ermäßigte Steuersatz.<br />

■ Vermögenssteuer: Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Gesamtvermögens werden Denkmale nur mit 40 v. H. ihres Wertes angesetzt.<br />

Öffentlich-rechtliche Körperschaften o<strong>der</strong> privatrechtliche Körperschaften, die im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) wegen<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kunst <strong>und</strong> Kultur als gemeinnützig anerkannt sind, können Spenden (Zuwendungen) für denkmalpflegerische<br />

Zwecke entgegennehmen. Das „Verzeichnis <strong>der</strong> allgemein als beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig im Sinne des § 10 b<br />

Abs. 1 EStG anerkannten Zwecke (Anlage 7 zu Abschnitt 111 Abs. 1 EStR)“ führt unter Ziffer 4 sowohl die „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Pflege <strong>und</strong> Erhaltung von Kulturwerten“ als auch die „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong>“ auf. Ziffer 4 c) bestimmt, daß sich die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> auf die Erhaltung <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung von nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften<br />

anerkannten Denkmalen bezieht. Dazu ist eine Anerkennung <strong>der</strong> Denkmaleigenschaft durch die zuständige Stelle des jeweiligen<br />

Landes erfor<strong>der</strong>lich. Diese Verfahren sind in den Län<strong>der</strong>n unterschiedlich geregelt <strong>und</strong> den Informationsbroschüren<br />

<strong>der</strong> zuständigen Ministerien bzw. Fachämter zu entnehmen.<br />

Während Körperschaften des öffentlichen Rechts Spendenbescheinigungen selbst ausstellen dürfen, ist dies im Bereich <strong>der</strong><br />

Kunst- <strong>und</strong> Kulturför<strong>der</strong>ung einschl. <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> privatrechtlichen Körperschaften (z.B. Vereinen) nur auf dem Weg<br />

über eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gestattet (im sog. „Listenverfahren“ o<strong>der</strong> durch Weiterleitung einer z.B. von <strong>der</strong><br />

Kommune angenommenen Spende). Erheblich komplizierter gestaltet sich lei<strong>der</strong> die in <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> oft vorkommende<br />

Annahme von Sachspenden (Gegenstände, Dienstleistungen).<br />

Sachspenden in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Durchlaufspende sind gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 1 EStDV nur abzugsfähig, wenn eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> eine öffentliche Dienststelle Empfänger sind, d.h. die Verfügungsgewalt an <strong>der</strong> gespendeten<br />

Sache erlangen. Hierzu sind von Spen<strong>der</strong>, Durchlaufstelle <strong>und</strong> Empfänger Erklärungen abzugeben. Solche Muster können<br />

den oberen bzw. obersten <strong>Denkmalschutz</strong>behörden vorliegen, die auch bei <strong>der</strong> eventuell nötigen gutachterlichen Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Sachspenden Hilfen geben sollten. Aktuelle Erläuterungen zum Verfahren <strong>und</strong> Muster für die abzugebenden Erklärungen<br />

können ebenso bei den zuständigen Finanzämtern erfragt werden.<br />

4. Weitere Anschriften beraten<strong>der</strong> <strong>und</strong> för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Institutionen:<br />

Deutsches Nationalkomitee für <strong>Denkmalschutz</strong><br />

(beim B<strong>und</strong>esministerium des Innern, Anschrift wie oben!)<br />

Beson<strong>der</strong>s hilfreich sind die vom Nationalkomitee seit 1976 herausgegebenen „<strong>Denkmalschutz</strong>-Informationen“,<br />

die kostenfrei bezogen werden können. Sie geben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen auf B<strong>und</strong>esebene,<br />

in den Län<strong>der</strong>n <strong>und</strong> auf internationaler Ebene, Berichten über Fachkongresse, herausragende Sanierungsmaßnahmen,<br />

För<strong>der</strong>möglichkeiten, Preise, Rechtsfragen, Veröffentlichungen <strong>und</strong> Termine.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Beratung (Informationen anfor<strong>der</strong>n!) erfolgt auch durch die<br />

Deutsche Stiftung <strong>Denkmalschutz</strong><br />

Koblenzer Straße 75, Postfach 200 426, 53134 Bonn. Tel. 02 28/9 57 38-0<br />

<strong>und</strong> die<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esstiftung Umwelt<br />

Bereich Umwelt <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

An <strong>der</strong> Bornau 2, 49090 Osnabrück. Tel. 0541/9633-0, Fax 9633-190.<br />

Initiativen zur Erhaltung historischer Bausubstanz im ländlichen Raum haben sich b<strong>und</strong>esweit in großer Zahl<br />

zusammengeschlossen unter dem Dach <strong>der</strong><br />

Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V.<br />

B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle: Postfach 1251, 28865 Lilienthal, Tel. 0 47 92/78 34, Fax 47 17.<br />

Für Hinweise zum Bereich <strong>der</strong> Aus- <strong>und</strong> Fortbildung handwerklicher Fachkräfte sowie <strong>der</strong> Materialforschung<br />

im Bereich <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> steht – neben den z.T. län<strong>der</strong>übergreifend tätigen Fachinstituten zur<br />

Konservierungsforschung (über die Landesämter) – zur Verfügung das<br />

Deutsche Zentrum für Handwerk <strong>und</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> (ZHD), Propstei Johannesberg, Fulda e.V.<br />

Propstei Johannesberg, 36041 Fulda-Johannesberg. Tel. 0661/4953-1, Fax 4953-105.<br />

Kommunen können Mitglied des Trägervereins des ZHD werden <strong>und</strong> auf diesem Wege im Bedarfsfall dort Rat<br />

einholen. Das ZDH kann – ebenso wie die Landesämter – auch Informationen zu Schwerpunkten <strong>der</strong> übrigen<br />

Fortbildungszentren geben. Über die Fortbildung im Handwerk informieren auch Handwerkskammern sowie<br />

einzelne Innungsverbände.<br />

Die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich <strong>der</strong> <strong>Denkmalpflege</strong> findet u.a. auf <strong>der</strong> Ebene kommunaler<br />

Spitzenverbände (Landes- <strong>und</strong> z.T. B<strong>und</strong>esebene) sowie in Zusammenschlüssen von Kommunen mit vergleichbarer<br />

Bausubstanz statt. Beispiele:


Arbeitsgruppe „Kommunale <strong>Denkmalpflege</strong>“ des Deutschen Städtetages<br />

Auskunft: Hauptgeschäftsstelle des DST, Lindenallee 13-17, 50968 Köln, Tel. 02 21/37 71-0.<br />

Arbeitsgemeinschaft Historischer Fachwerkstätte/Deutsche Fachwerkstraße<br />

Geschäftsstelle beim, Dt. Zentrum f. Handwerk u. <strong>Denkmalpflege</strong> (s.o.), Tel. 06 61/49 53-1 33, Fax 49 53-105.<br />

Auf B<strong>und</strong>esebene unterhält nur <strong>der</strong> Deutsche Städtetag das o.g. Fachgremium. Alle Dachverbände wirken aber<br />

in den Gremien des Nationalkomitees mit. Die zuständigen Dezernate <strong>der</strong> Landesverbände informieren über bestehende<br />

regionale Kooperationen.<br />

Das vorliegende Faltblatt ist Teil einer Loseblattsammlung, die laufend ergänzt wird. Die systematische Übersicht <strong>und</strong> weitere Faltblätter erhalten Sie auf Anfrage.<br />

Stand: Oktober 1997

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