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Regulierung und Selbstregulierung - European Lotteries

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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

No 26 Dezember 2007


The Executive Committee of<br />

the <strong>European</strong> State <strong>Lotteries</strong><br />

and Toto Association<br />

PRESIDENT<br />

Dr. Winfried WORTMANN, Managing Director<br />

WESTDEUTSCHE LOTTERIE GmbH & Co. OHG, Germany<br />

1ST VICE-PRESIDENT<br />

Mr. Christophe BLANCHARD-DIGNAC,<br />

President - General Director<br />

LA FRANÇAISE DES JEUX, France<br />

2ND VICE-PRESIDENT<br />

Mr Jussi ISOTALO, Deputy Managing Director<br />

VEIKKAUS OY, Finland<br />

MEMBERS<br />

Prof Vesna BAKRAN, General Manager<br />

HRVATSKA LUTRIJA d.o.o., Croatia<br />

Mr. Gonzalo FERNÁNDEZ RODRÍGUEZ, General Director<br />

LOTERÍAS Y APUESTAS DEL ESTADO, Spain<br />

JUDr. Ales HUSAK, Chairman of the Board of Directors<br />

and General Director<br />

SAZKA a.s., Czech Republic<br />

Mr Léon LOSCH, Director<br />

LOTERIE NATIONALE, Luxembourg<br />

Ms Liliana MINCA (GHERVASUC), President,<br />

General Manager<br />

COMPANIA NATIONALA “LOTERIA ROMANA” SA, Romania<br />

Ms Dianne THOMPSON, Chief Executive<br />

The National Lottery CAMELOT, United Kingdom<br />

Mr Tjeerd VEENSTRA, Director<br />

De Lotto, Netherlands<br />

Inhalt<br />

1. Botschaft des Präsidenten<br />

3. Editorial<br />

4. <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

- Jean-Pierre Teyssier, BVP<br />

Die Selbstdisziplin der Werbebranche<br />

- Dr Manfred Hecker - Dr Christian Schmitt,<br />

Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />

- Loterija Slovenije, Slowenien<br />

- Rune Timberlid, Skandinavien, ein attraktiv<br />

Online-Glücksspielmarkt<br />

- Svenska Spel, Schweden<br />

- Lottomatica, Italien<br />

17. Updates<br />

- EL Arbeitsgruppe Responsible Gaming<br />

- EL Arbeitsgruppe für Sportwetten<br />

18. Unterstützung der Behörden bei der<br />

Reglementierung des Glücksspielumfelds<br />

20. Premium Partners<br />

22. Nachrichten der Mitglieder<br />

24. Tätigkeiten<br />

28. Todesfall<br />

29. Agenda / Neue provisorische Mitglieder<br />

General Secretariat<br />

Bernadette Lobjois<br />

Secretary General<br />

Av. de Béthusy 36<br />

CH-1005 LAUSANNE<br />

Tel. +41 21 311 30 25<br />

Fax +41 21 312 30 11<br />

internet: http://www.european-lotteries.org<br />

E-mail. info@european-lotteries.org<br />

DAS MATERIAL SOWIE DIE MEINUNGEN UND KOMMENTARE DER AUTOREN, REFERENTEN UND DISKUSSIONSTEILNEHMER VERPFLICHTEN<br />

NUR DIESE UND VERTRETEN NICHT ZWINGEND DEN STANDPUNKT VON PANORAMA ODER DER EL-VEREINIGUNG. PANORAMA GIBT<br />

ÜBERDIES KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT VON INSERENTEN GEMACHTEN AUSSAGEN. ALLE RECHTE BLEIBEN VORBEHALTEN.<br />

KEIN TEIL DIESER ZEITSCHRIFT DARF OHNE SCHRIFTILCHE EINWILLIGUNG DES EL-GENERALSEKRETARIATS NACHGEDRUCKT WERDEN.


Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

liebe Fre<strong>und</strong>e,<br />

wie erwartet hat das Jahr 2007 eine weitere<br />

Zuspitzung der politischen Diskussion<br />

über die Zukunft des Glückspiels in<br />

Europa gebracht. Die 10 Vertragsverletzungsverfahren,<br />

die mittlerweile durch<br />

die EU-Kommission anhängig gemacht<br />

worden sind, sind Ausdruck des tiefen<br />

Gegensatzes, durch den die Diskussion<br />

in Europa gekennzeichnet ist.<br />

Immer mehr wird aber deutlich, dass die<br />

Frage nach dem Ordnungsmodell für das<br />

Glücksspiel nicht nur die Innenminister<br />

zu interessieren hat. Immer mehr wird<br />

den Destinatären mit ihren gemeinnützigen<br />

Aufgaben klar, dass es auch - <strong>und</strong> vor<br />

allem - um sie geht. Denn so ernst wir die<br />

Gefährdung von Spielsucht-affinen Menschen<br />

nehmen müssen <strong>und</strong> ja auch nehmen<br />

- es handelt sich um eine kleine<br />

Gruppe in der Gesamtbevölkerung. Gäbe<br />

es nur sie, würden die kommerziellen<br />

Interessen der privaten Glücksspielveranstalter<br />

<strong>und</strong> Glücksspielvermittler<br />

rasch darüber hinweg gehen können.<br />

Denn sie haben publikumswirksame<br />

Stichworte genug: Arbeitsplätze, Wachstumspotenziale,<br />

Internetvirtuosität. Die<br />

Gefahr für die Wenigen allein wird die<br />

kommerziellen Verlockungen nicht auf<br />

Dauer bremsen können.<br />

Daher ist es wichtig, dass die von den<br />

Erträgen aus dem Glückspiel lebenden<br />

gesellschaftlichen Institutionen mehr<br />

<strong>und</strong> mehr die Lage durchschauen <strong>und</strong><br />

eindeutig zu unseren Gunsten Position<br />

beziehen. Auch ist an dieser Stelle die<br />

rechtliche Beurteilung in Europa klar:<br />

Fiskalische Zwecke dürfen kein Hauptziel<br />

einer verantwortlichen Glücksspielpolitik<br />

sein, die das Angebot beschränkt;<br />

aber die Abschöpfungsbeträge aus dem<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

------<br />

-<br />

Botschaft des Präsidenten<br />

Glücksspiel sind ein legitimer, erfreulicher<br />

Nebeneffekt, der nicht zu beanstanden<br />

ist. Und diese Abschöpfung, die den<br />

gemeinnützigen Aufgaben zur Verfügung<br />

gestellt werden kann, ist ein notwendiger<br />

Baustein einer verantwortungsvollen<br />

Glücksspielpolitik: Ohne diese Abschöpfung,<br />

ohne diese Entdynamisierung<br />

unseres Spiels, wären diese Produkte zu<br />

verführerisch - <strong>und</strong> damit gefährlich.<br />

Unsere Destinatäre wissen das. Wo<br />

immer das Spiel in staatlicher Regie<br />

stattfindet, kommt es zu Abschöpfungsbeiträgen,<br />

die naturgemäß nachhaltig<br />

sind <strong>und</strong> eine solide Finanzierungsbasis<br />

darstellen. Umgekehrt gilt aber auch:<br />

Eine Monopolrente entsteht nur im<br />

Monopol; in keiner anderen Organisationsform<br />

lässt sich ein derart großes<br />

Abschöpfungsvolumen auf Dauer darstellen.<br />

Denn in jedem anderen Modell<br />

wird die Kreativität der Marktkräfte die<br />

Kraft des Wettbewerbs das abschöpfbare<br />

Volumen konsequent aushöhlen.<br />

Diese einfache ökonomische Analyse<br />

bindet uns mit den gemeinnützigen Aufgaben<br />

auf Dauer zusammen. Und diese<br />

Gemeinsamkeit wird immer mehr<br />

erkannt. Entscheidend aber ist, ob dieses<br />

Glücksspielmodell gesellschaftspolitisch<br />

gewollt <strong>und</strong> durchsetzbar ist. Ein vernünftiges<br />

Modell kommt eben nur zum<br />

Zuge, wenn sich die großen gesellschaftlichen<br />

Gruppen seiner annehmen.<br />

Genau hier liegt eine wichtige Aufgabe<br />

für das Jahr 2008. Sie stellt sich auf der<br />

Ebene eines jeden Mitgliedslandes wie<br />

für unseren Verband insgesamt. In jedem<br />

Land muss der natürliche Schulterschluss<br />

mit den gemeinnützigen Aufgaben<br />

vertieft werden. Nicht wir werden<br />

die gesellschaftlichen Entscheidungen<br />

prägen, das gelingt nur den großen<br />

gesellschaftlichen Gruppen. Auf der<br />

----------------<br />

1 PAN<br />

RAMA<br />

Ebene der EL bedeutet dies aus meiner<br />

Sicht, dass wir unsere Gesprächsbasis<br />

verbreitern müssen. Es geht nicht nur<br />

um den Dialog mit dem Wettbewerbskommissar,<br />

so wichtig dies auch ist. Es<br />

gilt auch, die für Sport, Kultur, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> soziale Fragen zuständigen<br />

Kommissare auf die Bedeutung unseres<br />

Themas für ihre Arbeit anzusprechen.<br />

Die Arbeit in unseren Mitgliedsländern<br />

<strong>und</strong> die Vorgehensweise des Präsidiums<br />

unserer Vereinigung müssen parallelisiert<br />

werden. Da diese Verbreiterung der<br />

Diskussion nicht nur durch gelegentliche<br />

Gespräche gestaltet werden kann, ist die<br />

ständige Präsenz unseres General Delegate<br />

Rupert Hornig in Brüssel so außerordentlich<br />

wichtig. Er kann nicht über<br />

jedes Telefonat, jeden Kontakt berichten.<br />

Aber wir werden zukünftig in regelmäßiger<br />

Folge alle Mitglieder über<br />

unsere Kontaktschienen informiert halten<br />

<strong>und</strong> die Ergebnisse verfügbar<br />

machen. Nur so arbeiten die Ebene Brüssel<br />

<strong>und</strong> die Mitgliederebene Hand in<br />

Hand.<br />

Je orchestrierter wir unsere Interessen<br />

sichtbar machen, je besser unsere Argumente<br />

zusammenpassen, desto mehr<br />

Überzeugungserfolg werden wir haben.<br />

Ich bin sicher, dass wir am Ende des<br />

nächsten Jahres mehr Unterstützung<br />

haben als im Jahre 2007. In diesem Sinne<br />

freue ich mich auf die weitere gemeinsam<br />

unterstützte Arbeit.<br />

Mit allen guten Wünschen<br />

Ihr<br />

Winfried Wortmann


Leeds: We are the only major<br />

producer of instant tickets with<br />

in-line printing capacity in Europe.<br />

Our sixth and newest state-of-the-art in-line printing press is now<br />

operational and hitting on all cylinders in our Alpharetta facility.<br />

This latest investment means Scientific Games now has the four<br />

newest and most modern presses in the lottery industry.<br />

We are also now the only major producer of instant lottery tickets<br />

with in-line web printing capacity in Europe.<br />

Whether it’s investing in state-of-the-art printing presses or in<br />

the world’s most advanced finishing and delivery systems available,<br />

Scientific Games never rests.


Editorial<br />

----------------<br />

3 PAN<br />

RAMA<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

------ -------<br />

Ein neues Jahr… <strong>und</strong><br />

zahlreiche Herausforderungen in sicht!<br />

An der Schwelle zum neuen Jahr werden<br />

viele von uns zweifellos an die Veränderungen<br />

denken, die den Lotterien<br />

<strong>und</strong> ihren Vertriebsnetzen durch die<br />

sich schnell entwickelnden neuen<br />

Technologien abgefordert werden.<br />

Daneben werden wir uns sicher weiteren<br />

Herausforderungen gegenüber<br />

sehen, die unsere Branche betreffen<br />

wie etwa den Auswirkungen der<br />

Beschlüsse der Europäischen Kommission<br />

auf den Glücksspielmarkt oder<br />

dem weiter wachsenden Druck seitens<br />

der privaten Anbieter, insbesondere<br />

derjenigen, die Spiele im Internet<br />

betreiben. Dies sind nur einige wenige<br />

Probleme, denen sich unsere Lotteriemitglieder<br />

widmen müssen.<br />

Einige unserer Seminare haben<br />

gezeigt, dass ein gangbarer Weg für die<br />

Lotterien in der Umsetzung regulatorischer<br />

Maßnahmen bestehen könnte;<br />

doch stellt der Ansatz der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

unter Umständen die bessere<br />

Lösung dar. Um weiterhin das Vertrauen<br />

der Spieler zu genießen, müssen<br />

die Lotteriebetreiber ihre Werte<br />

unmissverständlich in den Vordergr<strong>und</strong><br />

stellen: Fairness, Transparenz,<br />

Zuverlässigkeit, Integrität <strong>und</strong> Responsible<br />

Gaming. Deshalb ist es von großer<br />

Bedeutung, dass die Lotteriedirektoren<br />

alle Risiken ermitteln, die diese<br />

Werte untergraben könnten.<br />

Sicher ist die umfassende Erfüllung<br />

der bestehenden Normen obligatorisch,<br />

doch werden darüber hinaus die<br />

Einführung <strong>und</strong> Implementierung der<br />

best practices das Image einer jeden<br />

Gesellschaft stärken. 2008 werden wir<br />

diesem Thema ein besonderes Augenmerk<br />

schenken, <strong>und</strong> einige unserer<br />

Seminare werden sich mit den verschiedenen<br />

Formen der <strong>Regulierung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong> befassen, wie<br />

sie zugunsten unserer Mitgliedslotterien<br />

umgesetzt werden könnten. Das<br />

Jahr beginnt mit dem gemeinsamen<br />

EL/WLA-Marketingseminar in London<br />

vom 23.-25. Januar. Im März wird<br />

ebenfalls ein gemeinsames Seminar<br />

stattfinden, <strong>und</strong> zwar zum Thema<br />

Sicherheit. Im Juni stehen gleich zwei<br />

Veranstaltungen auf dem Programm,<br />

nämlich das Sportwettenseminar <strong>und</strong><br />

die Branchentage. Vergessen Sie bitte<br />

nicht, aktuelle Informationen dazu<br />

erhalten Sie regelmäßig auf unseren<br />

Webseiten.<br />

Wir alle von EL wünschen Ihnen ein<br />

glückliches Neues Jahr <strong>und</strong> hoffen,<br />

dass Sie, Ihre Angehörigen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

die ruhige Zeit zum Jahresende<br />

genießen.<br />

Ich freue mich, mit Ihnen ins Jahr 2008<br />

aufzubrechen!<br />

Bernadette Lobjois<br />

Generalsekretärin<br />

Ich nutze die Gelegenheit, um<br />

allen Lotterien zu danken, die<br />

unsere Tätigkeit 2007 tatkräftig<br />

unterstützt <strong>und</strong> Beiträge zu Panorama<br />

beigesteuert haben.


Für keine Kommunikationsform bestehen<br />

in Frankreich mehr Vorschriften als für die<br />

Kommunikation zu Werbezwecken. Gleichzeitig<br />

weist diese Form jedoch auch die<br />

höchste <strong>Selbstregulierung</strong> auf, d. h., sie<br />

wird am stärksten durch die Gesetze der<br />

Branche bestimmt, die die Beteiligten aus<br />

eigener Entscheidung aufgestellt haben<br />

<strong>und</strong> einhalten.<br />

Bei der Werbung sind in allen Ländern drei<br />

Hauptbeteiligte zu unterscheiden, die<br />

gemeinsam für Werbeaktivitäten sorgen:<br />

• Die Werbetreibenden, d. h. die Unternehmen,<br />

die Anzeigen schalten, um ihre Produkte<br />

<strong>und</strong> Marken zu vermarkten, <strong>und</strong><br />

dazu Werbekampagnen in Auftrag geben<br />

<strong>und</strong> abzeichnen<br />

• Die Agenturen, die diese Kampagnen entwerfen<br />

<strong>und</strong> produzieren<br />

• Die Werbeträger oder Medien, die die<br />

Kampagnen verbreiten<br />

Diese drei Beteiligten haben sich in Frankreich<br />

in einem Verband zusammengeschlossen,<br />

dem Bureau de Vérification de la Publicité<br />

(BVP), das seit 1935 für die Gestaltung<br />

<strong>und</strong> Einhaltung der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

zuständig ist.<br />

I) Die Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

in der Werbung<br />

Die <strong>Selbstregulierung</strong> verfolgt überall dasselbe<br />

Ziel: Die Beteiligten möchten selbst<br />

eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />

<strong>und</strong> somit auch gegenüber der<br />

Gesetzgebung zeigen, die in den Gesetzen<br />

ihren normativen Ausdruck findet.<br />

A) Interne Gr<strong>und</strong>lage in der<br />

Werbung: Eine Kommunikation, die<br />

Verantwortung übernehmen möchte<br />

Bei Werbung handelt es sich um eine öffentliche<br />

Kommunikation, welche über Massenmedien<br />

in der gesamten Gesellschaft eingesetzt<br />

wird. Sie gilt als streitsüchtig,<br />

subjektiv <strong>und</strong> verführerisch; dies macht es<br />

erforderlich, zur Erhaltung des Verbrau-<br />

chervertrauens Grenzen zu setzen, um eben<br />

nicht zu enttäuschen, zu schockieren oder<br />

Risiken zum Schaden des Verbrauchers<br />

zuzulassen. Der Markenwert erfordert eine<br />

verantwortungsvolle Kommunikation.<br />

Die <strong>Selbstregulierung</strong> durch die Beteiligten<br />

hat sich ausgehend von zwei anderen Faktoren<br />

entwickelt:<br />

• Untereinander <strong>und</strong> vor allem unter konkurrierenden<br />

Unternehmen einen fairen<br />

Wettbewerb gewährleisten<br />

• Gegenüber den Aktionären, den K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> dem Markt das Engagement für<br />

gesellschaftliche Verantwortung unterstreichen.<br />

Davon hängt das Image der<br />

Beteiligten ab <strong>und</strong> somit auch das Vertrauensverhältnis<br />

zu den Verbrauchern,<br />

das die Werbetreibenden im Hinblick auf<br />

ihre Verkaufszahlen stärken möchten.<br />

B) Externe Gr<strong>und</strong>lage: Die Gesetzgebung<br />

für die Werbung<br />

Die Schwäche, oder umgekehrt, die Wichtigkeit<br />

einer Gesetzgebung zu Werbung<br />

könnten die Entwicklung einer <strong>Selbstregulierung</strong><br />

erklären.<br />

In der Werbebranche gibt es zwei Modelle<br />

für das Zusammenspiel zwischen <strong>Regulierung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong>: Das britische<br />

Modell, das eine schwache <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />

eine starke <strong>Selbstregulierung</strong> aufweist, <strong>und</strong><br />

das deutsche Modell, das von einer starken<br />

<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> einer schwachen <strong>Selbstregulierung</strong><br />

geprägt ist. Das französische<br />

Modell mit einer starken <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />

einer starken <strong>Selbstregulierung</strong> vereint die<br />

Stärken dieser beiden Modelle.<br />

In den Ländern, in denen für die Werbung<br />

die wenigsten Gesetze bestehen, wie z. B. in<br />

Großbritannien oder Irland, ist die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

am stärksten: Die verantwortlichen<br />

Organisationen profitieren von der<br />

Finanzierungsweise (ein obligatorischer<br />

Beitrag des Werbetreibenden bei jedem<br />

Erwerb von Werbefläche) <strong>und</strong> beträchtli-<br />

----------------<br />

4 PAN<br />

RAMA<br />

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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

«Die Selbstdisziplin der Werbebranche -<br />

Erfahrungen mit der <strong>Selbstregulierung</strong> in<br />

Frankreich <strong>und</strong> Europa» 1<br />

Jean Pierre Teyssier, Präsident des „Bureau de Vérification de la Publicité“ (BVP) <strong>und</strong><br />

der Europäischen Allianz für Normen in der Werbewirtschaft<br />

Im Rahmen der Strategie für verantwortungsvolles Glücksspiel, die <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong><br />

verfolgt (Verhaltenskodex von EL für Sportwetten, Europäische Standards für verantwortungsvolles<br />

Glücksspiel), bildet das Zusammenspiel von <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

ein zentrales Thema. Die <strong>Selbstregulierung</strong> der Werbung durch die Beteiligten,<br />

die in fast allen Ländern der Europäischen Union auf unterschiedliche Weise<br />

praktiziert wird, kann für die Mitglieder von <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong> als Inspirationsquelle<br />

bezüglich verantwortungsvollem Glücksspiel dienen.<br />

chen Befugnissen (durch unabhängige<br />

Expertenausschüsse, deren Entscheidungen<br />

veröffentlicht werden), um die Einhaltung<br />

ihrer professionellen Normen bzw.<br />

Standards zu stärken.<br />

In Ländern wie Deutschland <strong>und</strong> Österreich<br />

hingegen, die eine umfassende Gesetzgebung<br />

aufweisen, haben sich weniger <strong>Selbstregulierung</strong>sinstrumente<br />

entwickelt.<br />

Die <strong>Selbstregulierung</strong> der Werbung funktioniert<br />

besser, wenn ein gesetzlicher Rahmen<br />

besteht: Die Gesetzgebung eignet sich für<br />

die Formulierung gr<strong>und</strong>legender Prinzipien,<br />

muss es aber dem berufsständischen<br />

Kodex überlassen, die Einhaltung dieser<br />

Prinzipien durch präzise operative Vorschriften<br />

zu gewährleisten.<br />

Daher kann sich die <strong>Selbstregulierung</strong> auch<br />

in Ländern mit starker Gesetzgebung entwickeln,<br />

wie z. B. in Frankreich oder Italien.<br />

In diesen Fällen stellt sie eine Ergänzung<br />

dar <strong>und</strong> garantiert den Beteiligten eine juristische<br />

Sicherheit, die die umfassende<br />

Gesetzgebung mit ihrem Risiko hoher Strafen<br />

im Falle von Nichteinhaltung nicht bietet.<br />

In Frankreich haben die Verwaltungsbehörde<br />

für Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen, der<br />

Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA),<br />

die Fernsehsender <strong>und</strong> die Berufsverbände<br />

das BVP beauftragt, die Werbebotschaften<br />

vor der Fernsehausstrahlung zu überprüfen.<br />

Dieser gemeinsame Beschluss wurde<br />

nicht schriftlich fixiert, wird aber einstimmig<br />

respektiert. Die Prüfung durch das BVP<br />

(2006 wurden 16 826 Spots unter die Lupe<br />

genommen) bezieht sich auf die Legalität<br />

<strong>und</strong> vor allem auf die Einhaltung der<br />

berufsständischen Verpflichtungen.<br />

Der Bedarf an juristischer Sicherheit<br />

könnte auch die Inanspruchnahme der<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> erklären, z. B. in Form<br />

vorheriger Empfehlungen (copy advice) in<br />

Verbindung mit Werbeprojekten, wenn die<br />

Gesetzgebung nur schwer umzusetzen ist<br />

(2006 hat das BVP 13 557 Empfehlungen<br />

ausgesprochen).<br />

II) Die Funktionsweise der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

bei der Werbung in Frankreich<br />

<strong>und</strong> Europa<br />

Die drei Beteiligten bei Werbeaktivitäten -<br />

Werbetreibende, Agenturen <strong>und</strong> Medien -<br />

haben in jedem Land der Europäischen


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Union eine Organisation für die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

eingerichtet. Alle diese Organisationen<br />

weisen die drei folgenden Merkmale<br />

auf:<br />

• Mindestens ein Verhaltenskodex , der die<br />

gemeinsamen Berufsnormen enthält<br />

• Eine Kontrolle dieser Normen durch eine<br />

gemeinsame <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation,<br />

die über die nötigen Mittel zur<br />

Gewährleistung der Einhaltung verfügt<br />

• Die Möglichkeit für unzufriedene Verbraucher,<br />

sich über eine Werbung zu<br />

beschweren <strong>und</strong> deren Beendigung zu<br />

beantragen<br />

Bei der <strong>Selbstregulierung</strong> werden zwei<br />

Funktionsweisen unterschieden.<br />

A) Die <strong>Selbstregulierung</strong> mit Schwerpunkt<br />

auf Prävention: Vorabkontrolle<br />

der Werbebotschaften (pre-clearing)<br />

oder alternativ das Aussprechen einer<br />

Empfehlung (copy advice), wie in<br />

Frankreich<br />

In Frankreich haben die Fernsehsender eine<br />

Funktion ausgelagert, die in jedem Fall<br />

wahrgenommen werden muss: Sie haben<br />

dem BVP, das nur eine beratende Rolle<br />

spielt, die Vorabkontrolle der ausgestrahlten<br />

Werbebotschaften anvertraut.<br />

Bei anderen Medien als dem Fernsehen,<br />

z. B. Presse oder Plakatanzeigen, ist eine<br />

systematische Vorabkontrolle nicht möglich,<br />

aber alle Beteiligten können vom BVP<br />

eine Empfehlung über die Konformität<br />

eines Projekts mit den gesetzlichen Vorschriften<br />

einholen.<br />

B) Die <strong>Selbstregulierung</strong> mit nachträglichem<br />

Eingreifen: Beurteilung -<br />

<strong>und</strong> mögliche Verurteilung - von Werbebotschaften,<br />

die den berufsständischen<br />

Regeln widersprechen, wie in<br />

Großbritannien<br />

Das System des Prüfausschusses wird in<br />

Europa mehrheitlich praktiziert. Der Prüfausschuss<br />

greift nachträglich ein, um<br />

öffentlich <strong>und</strong> unwiderruflich auf Fälle zu<br />

reagieren, in denen auf grobe Weise gegen<br />

den berufsständischen Kodex verstoßen<br />

wird.<br />

In Großbritannien kann sich jede Person,<br />

die sich über eine ausgestrahlte Werbung<br />

beschweren möchte, an die Advertising<br />

Standard Authority (ASA) wenden. Daraufhin<br />

wird der Fall von einem speziellen Prüf-<br />

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5 PAN<br />

RAMA<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

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-<br />

ausschuss untersucht, dem ASA Council.<br />

Dieser besteht aus einem unabhängigen<br />

Vorsitzenden <strong>und</strong> aus Mitgliedern, die in<br />

der Mehrzahl nicht aus der Werbebranche<br />

stammen. Personen aus der Werbebranche<br />

sind in der Rolle von Experten beteiligt.<br />

Festgestellte Verstöße gegen die berufsständischen<br />

Regeln werden vom Prüfausschuss<br />

veröffentlicht. Diese Veröffentlichung,<br />

genannt „name and shame“, spielt<br />

für die Wirksamkeit des Systems eine wichtige<br />

Rolle.<br />

Die Effektivität der Strafe beruht darauf,<br />

dass der Wert einer Marke vom Vertrauen<br />

abhängt, das ihr die Verbraucher entgegenbringen,<br />

d. h., die Werbetreibenden können<br />

es sich nicht erlauben, dass ihre Marken<br />

öffentlich vom Prüfausschuss in Frage<br />

gestellt werden.<br />

Damit eine Entscheidung akzeptiert wird,<br />

muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen:<br />

Sie muss nach einer Gegenprüfung alle<br />

erforderlichen Erklärungselemente enthalten,<br />

frei von Verleumdungen sein sowie<br />

objektiv <strong>und</strong> unparteiisch erscheinen.<br />

Ist eine solche Strafe legitim oder überhaupt<br />

legal? Die meisten Mediengesellschaften,<br />

die Werbung ausgestrahlt haben,<br />

sind Mitglied der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />

<strong>und</strong> haben vorab zugestimmt, deren<br />

Entscheidungen zu akzeptieren. Nach der<br />

Klage eines Werbetreibenden gegen die<br />

Veröffentlichung einer Entscheidung des<br />

Prüfausschusses entschied der High Court<br />

in einem Urteil vom September 2005, dass<br />

„das öffentliche Interesse besser vertreten<br />

wird, wenn der Prüfausschuss seine Entscheidungen<br />

veröffentlicht“.<br />

C) Andere Beispiele für <strong>Selbstregulierung</strong><br />

in Europa<br />

Spanien nutzt beide Ansätze <strong>und</strong> praktiziert<br />

den copy advice <strong>und</strong> den Prüfausschuss. In<br />

den skandinavischen Ländern beauftragt<br />

der Staat einen Ombudsmann, der den<br />

Berufsorganisationen wenig Spielraum<br />

lässt. In den Niederlanden berücksichtigt<br />

der Gesetzgeber die <strong>Selbstregulierung</strong> <strong>und</strong><br />

verpflichtet die <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />

zur satzungsmäßigen Beteiligung der<br />

Verbrauchervertreter.<br />

III) Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit <strong>und</strong><br />

Legitimität der <strong>Selbstregulierung</strong> bei der<br />

Werbung in der Europäischen Union<br />

A) Die Debatte über die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

in Europa<br />

Wie können alle „Interessenvertreter“ (stakeholders)<br />

ein System annehmen, bei dem<br />

die Beteiligten gleichzeitig auch die Richter<br />

sind? Wie kann sich die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

ohne gesetzliche Autorität als wirksam<br />

erweisen? Wie lässt sich die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

mit den staatlichen Behörden abstimmen,<br />

um eine so genannte Koregulierung<br />

einzurichten?<br />

Der <strong>Selbstregulierung</strong> werden mehrere Kritikpunkte<br />

entgegengebracht: Sie fördert<br />

das Korporationswesen <strong>und</strong> untergräbt<br />

damit die Regeln des Wettbewerbs; die<br />

getroffenen Entscheidungen können nicht<br />

unparteiisch sein, da die verantwortlichen<br />

Organisationen von denjenigen verwaltet<br />

<strong>und</strong> finanziert werden, die kontrolliert <strong>und</strong><br />

beurteilt werden müssen; die Strafen sind<br />

unzureichend.<br />

Dagegen lässt sich argumentieren, dass bei<br />

<strong>Selbstregulierung</strong>ssystemen jeder seine<br />

Freiheit behält. Nur das Vertrauen, das den<br />

Marken oder den Unternehmen entgegengebracht<br />

wird, die sich der gemeinsamen<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> anschließen oder nicht,<br />

hängt von diesem System ab. Die Objektivität<br />

der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation kann<br />

garantiert werden, sobald ihre Finanzierung<br />

durch eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern<br />

erfolgt <strong>und</strong> die Organisation unabhängig<br />

von den Unternehmen der Branche tätig<br />

ist.<br />

B) Die derzeitigen Brüsseler Studien<br />

zugunsten der <strong>Selbstregulierung</strong> <strong>und</strong><br />

der Koregulierung<br />

a) Der europäische Ansatz zum Thema<br />

Alle Gedanken an eine Harmonisierung der<br />

nationalen Kodizes auf europäischer Ebene<br />

wurden verworfen, da sich die Gesetzgebungen<br />

<strong>und</strong> die Voraussetzungen für die<br />

Ausübung von Werbeaktivitäten in den einzelnen<br />

Ländern zu stark unterscheiden.<br />

Außerdem hätte dazu in allen Ländern eine<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> bestehen müssen. 1992<br />

wurde die Europäische Allianz für Normen<br />

in der Werbewirtschaft (<strong>European</strong> Advertising<br />

Standards Alliance, EASA) gegründet,<br />

um eine <strong>Selbstregulierung</strong> in der gesamten<br />

Europäischen Union zu fördern <strong>und</strong> zu<br />

gewährleisten. Im Juni 2004 wurde eine


SOMETIMES, THINKING INSIDE<br />

THE BOX IS MORE CREATIVE.<br />

The ES System from GTECH:<br />

All the features a Lottery needs in one package.<br />

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and Red Hat, Inc. respectively in the United States and other countries.


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

europäische Charta für die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

in der Werbung unterzeichnet, um sich<br />

im Beisein der Europäischen Kommission<br />

zur Umsetzung von zehn Vorhaben zu verpflichten.<br />

Die Europäische Union hat in ihrem interinstitutionellen<br />

Vertrag vom Dezember 2003<br />

mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“ entschieden,<br />

auf „alternative oder ergänzende<br />

Mechanismen für die Gesetzgebung zur<br />

Selbst- oder Koregulierung“ zurückzugreifen.<br />

Dennoch wird die Koregulierung in diesem<br />

Text nur unzureichend definiert, nämlich<br />

als „der Mechanismus, durch den ein<br />

gemeinschaftlicher Erlass die Realisierung<br />

der von der Gesetzesautorität definierten<br />

Zielsetzungen auf die betroffenen Parteien<br />

überträgt“.<br />

Im Juli 2006 veröffentlichte Robert Madelin,<br />

Vorsitzender der „Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz“, einen von ihm<br />

unterschriebenen Bericht mit dem Titel „Self<br />

regulation in the EU Advertising sector: A<br />

report of some discussions among Interested<br />

parties“. In diesem Bericht werden die<br />

Schlüsselelemente guter Praktiken bei der<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> in der Werbung definiert.<br />

Der Bericht bestätigt, dass ein gesetzlichee<br />

Rahmen die Legitimität der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

in den Ländern der Europäischen<br />

Union festigen könnte. Er unterstreicht, dass<br />

die Glaubwürdigkeit der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

zwei Voraussetzungen unterliegt: Einer tatsächliche<br />

Öffnung gegenüber den Verbrauchern<br />

<strong>und</strong> allen Interessenparteien bei Werbeaktivitäten,<br />

mit Ausnahme der beteiligten<br />

Berufsstände, <strong>und</strong> einer Kontrolle über die<br />

Effektivität der Funktionsweise, um so von<br />

außen geschätzt zu werden, z. B. von den<br />

staatlichen Behörden.<br />

b) Der Beitrag der Verbraucher <strong>und</strong><br />

der Interessenparteien zur Funktionsweise<br />

der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Im Hinblick auf Effizienz müssen zwei<br />

Gr<strong>und</strong>sätze berücksichtigt werden:<br />

• Der <strong>Selbstregulierung</strong> darf nicht die Verantwortung<br />

genommen werden, indem<br />

ihre Kontrolle <strong>und</strong> Leitung den betroffe-<br />

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«Die Selbstdisziplin der Werbebranche -<br />

Erfahrungen mit der <strong>Selbstregulierung</strong> in<br />

Frankreich <strong>und</strong> Europa»<br />

nen Parteien entzogen wird: Den Werbetreibenden,<br />

den Agenturen <strong>und</strong> den<br />

Medien. Wenn Verbraucherschutzbehören,<br />

Verbraucherverbände, Vereine <strong>und</strong><br />

nichtstaatliche Organisationen an der<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> teilnehmen dürfen, wie<br />

von manchen Regierungen beabsichtigt<br />

sein könnte, könnte das ganze System<br />

zusammenbrechen. Das auf freiwilliger<br />

Teilnahme beruhende System könnte<br />

nicht mehr finanziert werden <strong>und</strong> seine<br />

Entscheidungen würden nicht mehr<br />

akzeptiert, wenn die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

nicht mehr den Berufsständen selbst<br />

überlassen wäre.<br />

• Dennoch müssen auch die anderen Interessenparteien<br />

in die <strong>Selbstregulierung</strong><br />

einbezogen werden, indem sie auf geeignete<br />

Weise befragt <strong>und</strong> eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

c) Kontrolle <strong>und</strong> Nachverfolgung der<br />

Wirksamkeit des <strong>Selbstregulierung</strong>ssystems<br />

Die <strong>Selbstregulierung</strong> muss ihre Effizienz<br />

unter Beweis stellen, indem sie sich einer<br />

Kontrolle unterzieht, deren Ergebnis veröffentlicht<br />

wird <strong>und</strong> die zwei Formen annehmen<br />

kann:<br />

• Bei Werbeproduktionen erfolgen regelmäßige<br />

Prüfungen, ob die Werbebotschaften<br />

mit dem Verhaltenskodex der<br />

Werbebranche konform sind.<br />

• Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen<br />

veröffentlicht werden.<br />

Die Kontrolle der Funktionsweisen von<br />

<strong>Selbstregulierung</strong>ssystemen kann dazu beitragen,<br />

diesen Systemen in den Augen der<br />

staatlichen Stellen <strong>und</strong> der Verbraucher<br />

mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.<br />

Die Bewertung der einzelnen Faktoren<br />

muss aus Gründen der externen Glaubwürdigkeit<br />

durch einen unabhängigen Prüfer<br />

erfolgen, dessen Urteil anschließend veröffentlicht<br />

wird.<br />

d) Welche Form der Koregulierung<br />

wäre für die Werbung in Europa denkbar?<br />

Die Koregulierung in Form einer geteilten<br />

Leitung <strong>und</strong> Verwaltung der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />

hat keine echte Zukunft,<br />

da die Beteiligten ein solches freiwilliges<br />

System nicht akzeptieren würden.<br />

Eine Koregulierung, bei der die Aufgaben<br />

zwischen den staatlichen Stellen <strong>und</strong> den<br />

Berufsständen aufgeteilt werden, scheint<br />

interessanter <strong>und</strong> akzeptabler, sofern die<br />

öffentlichen Stellen die Autonomie des<br />

<strong>Selbstregulierung</strong>ssystems respektieren<br />

<strong>und</strong> es in Anspruch nehmen, um ihm<br />

bestimmte Aufgaben zu übertragen.<br />

Der Wert dieser Koregulierung oder konzertierten<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> besteht darin,<br />

eine pragmatische <strong>und</strong> effiziente Verbindung<br />

zwischen öffentlichem <strong>und</strong> privatem<br />

Bereich zugunsten des öffentlichen Interesses<br />

zu schaffen. Der Staat (oder der Gesetzgeber)<br />

legt für den betreffenden Berufsstand<br />

ein Ziel fest <strong>und</strong> beauftragt ihn, seine<br />

Aktivitäten durch geeignete berufsständische<br />

Standards zu regulieren, für die er<br />

selbst verantwortlich ist. Gleichzeitig wird<br />

eine Frist gesetzt, bis zu der der Berufsstand<br />

dem Staat bzw. Gesetzgeber die<br />

Ergebnisse dieser <strong>Selbstregulierung</strong> vorlegen<br />

muss.<br />

Schlussfolgerung: Auf dem Weg zur<br />

gesetzlichen Anerkennung?<br />

Da die <strong>Selbstregulierung</strong> die Freiheit der<br />

Beteiligten respektiert, sollte ihre Weiterentwicklung<br />

gefördert werden. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wird es in Zukunft für die Gesetzgebung<br />

<strong>und</strong> den Gesetzgeber sinnvoll, wenn<br />

nicht sogar unerlässlich sein, diese Art der<br />

Aufstellung von Vorschriften nicht länger<br />

zu ignorieren. Es ist an der Zeit, dass der<br />

Gesetzgeber die Entwicklung dieses speziellen,<br />

pragmatischen <strong>und</strong> effizienten<br />

Mechanismus anerkennt <strong>und</strong> fördert, um in<br />

Europa eine bessere <strong>Regulierung</strong> zu ermöglichen.<br />

1 Dieser Artikel wurde 2007 verfasst <strong>und</strong> beruht auf<br />

einem Beitrag von Jean Pierre Teyssier beim Forum des<br />

Lehrstuhls „<strong>Regulierung</strong>“ „der politischen Wissenschaften“<br />

(Sciences Po), das dem Thema <strong>Selbstregulierung</strong><br />

gewidmet war <strong>und</strong> im Dezember 2005 in Paris abgehalten<br />

wurde.<br />

2 Ein solcher Kodex beruht meist auf den berufsständischen<br />

Vorschriften der internationalen Industrie- <strong>und</strong><br />

Handelskammer (Website: www.iccwbo.org).<br />

3 Diese Charta seht auf der Website<br />

www.easa-alliance.org zur Verfügung.


Gesellschaftspolitisch haben sich die Gesetzgeber<br />

für Glücksspiel erneut entschieden, die<br />

Bekämpfung <strong>und</strong> Verhinderung der Spielsucht<br />

als zentrales Ziel der Glücksspielgesetzgebung<br />

auch in den kommenden Jahren beizubehalten.<br />

In Deutschland gibt es ein<br />

staatliches Monopol für die Durchführung<br />

einer Vielzahl von Glücksspielen. Diesem<br />

Monopol entsprechend ist insbesondere die<br />

Durchführung von sog. „großen Lotterien“<br />

(u.a. Jackpotlotterien) <strong>und</strong> Sportwetten zu<br />

festen Gewinnquoten, die nach deutschem<br />

Recht anders als beispielsweise in Österreich<br />

oder England zu den Glücksspielen zählen,<br />

staatlichen oder zumindest staatlich kontrollierten<br />

Unternehmen vorbehalten. Die in<br />

Deutschland vorherrschende staatliche Monopolisierung<br />

von Glücksspielen, als an sich<br />

unerwünschte Tätigkeit, hat eine lange Tradition.<br />

Mit der unmittelbar bevorstehenden <strong>und</strong><br />

teilweise schon erfolgten Umsetzung des<br />

„neuen“ Glücksspielstaatsvertrages zum<br />

01.01.2008 werden die 16 B<strong>und</strong>esländer das<br />

staatliche Glücksspielmonopol aller Voraussicht<br />

nach für weitere vier Jahre bestätigen<br />

<strong>und</strong> diese Gesellschaftspolitik fortsetzen.<br />

I. Allgemeine Gr<strong>und</strong>lagen des deutschen<br />

Glücksspielrechts<br />

1. Föderalistische Prägung des Glücksspielrechts<br />

Ausgangspunkt für das Verständnis des deutschen<br />

Glücksspielrechts in seiner konkreten<br />

Ausgestaltung ist die föderalistische Struktur<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Anders als<br />

in anderen europäischen Staaten ist die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik staatsorganisationsrechtlich<br />

nicht zentralstaatlich sondern föderalistisch<br />

organisiert. Neben dem B<strong>und</strong>, der die ihm von<br />

der Verfassung zugewiesenen Angelegenheiten<br />

für das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet gesetzlich<br />

regelt, existieren daneben als gesetzgebender<br />

Souverän die einzelnen B<strong>und</strong>esländer. Diese<br />

regeln wiederum jene Angelegenheiten der<br />

Gesetzgebung, die ihnen die Verfassung<br />

zuweist.<br />

Sieht man einmal von den Automatenspielen<br />

ab, so unterliegt das weit überwiegend<br />

ordnungsrechtlich geprägte Glücksspielrecht<br />

von Verfassungs wegen der Gesetzgebungskompetenz<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong><br />

nicht jener des B<strong>und</strong>es. Das bedeutet, dass<br />

jedes einzelne B<strong>und</strong>esland für sein Hoheitsgebiet<br />

das Glücksspielrecht eigenständig regeln<br />

kann. Es wäre daher rechtlich möglich, dass<br />

sich ein B<strong>und</strong>esland für ein staatliches Monopol<br />

entscheidet, ein anderes hingegen das<br />

Glücksspielwesen liberaler regelt <strong>und</strong> beispielsweise<br />

ein Konzessionssystem einführt.<br />

Von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>esland wären also<br />

Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />

- Fortsetzung des staatlichen<br />

Glücksspielmonopols zur Bekämpfung der<br />

Spielsucht<br />

verschiedene Regelungssysteme denkbar.<br />

Diese föderalistische Struktur der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland zieht sich wegen der<br />

Kompetenz der einzelnen B<strong>und</strong>esländer,<br />

Angelegenheiten des Glücksspiels für ihr<br />

Hoheitsgebiet eigenständig <strong>und</strong> unabhängig<br />

von den übrigen B<strong>und</strong>esländern oder dem<br />

B<strong>und</strong> zu regeln, durch das gesamte Glücksspielrecht<br />

<strong>und</strong> prägt dieses maßgeblich.<br />

2. Institution des Glücksspielstaatsvertrages<br />

Allerdings hat man schon lange vor Gründung<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland erkannt,<br />

dass das Recht für Glücksspiele wegen der<br />

immanenten Gefahren für den Spieler wie<br />

Spielsucht <strong>und</strong> Begleitkriminalität eine<br />

besonders sensibel zu behandelnde Rechtsmaterie<br />

ist, die zur Bekämpfung dieser Gefahren<br />

zwischen den einzelnen Kompetenzträgern<br />

innerhalb Deutschlands bestmöglich<br />

einheitlich zu regeln ist. Daher haben noch<br />

während des Kaiserreichs am Anfang des 20.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts die meisten B<strong>und</strong>esstaaten -<br />

staatsorganisationsrechtlich entsprechen den<br />

damaligen B<strong>und</strong>esstaaten heute die einzelnen<br />

B<strong>und</strong>esländer -<br />

zur Harmonisierung<br />

des innerdeutschenGlücksspielrechts<br />

die<br />

ersten <strong>Lotteries</strong>taatsverträge<br />

geschlossen.<br />

In diesen<br />

Staatsverträgen<br />

regelten die ein-<br />

zelnenB<strong>und</strong>esstaatenunter- einander einheitlich die Rahmenbedingungen<br />

des Glücksspielrechts für ihr jeweiliges<br />

Hoheitsgebiet, um ein einheitliches Lotteriegebiet<br />

in Deutschland zu schaffen. Diese<br />

interföderative Zusammenarbeit in Form des<br />

Staatvertrags hat sich im Laufe der Zeit in<br />

Deutschland als Idealform der Konfliktlösung<br />

im Glücksspielrecht zwischen den einzelnen<br />

Hoheitsträgern bewährt <strong>und</strong> ganz maßgeblich<br />

zur Bekämpfung der Gefahren des Glücksspiels<br />

beigetragen.<br />

Aus diesen Gründen halten die B<strong>und</strong>esländer<br />

auch heute noch an dem Gr<strong>und</strong>satzmodell<br />

des Staatvertrages fest. Dieser bestimmt die<br />

Gr<strong>und</strong>lagen des Glücksspielrechts für alle<br />

B<strong>und</strong>esländer einheitlich <strong>und</strong> wird in den einzelnen<br />

B<strong>und</strong>esländern von den jeweiligen<br />

Ausführungsgesetzen <strong>und</strong> sonstigen landesrechtlichen<br />

Regelungen ergänzt. Die 16 Bun-<br />

desländer stehen nunmehr unmittelbar davor,<br />

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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

- ein Beitrag von RA Dr. Manfred Hecker <strong>und</strong> RA Christian Schmitt, Köln -<br />

Dr. Manfred Hecker<br />

den neuen Glücksspielstaatvertrag zum<br />

01.01.2008 in jeweils geltendes Landesrecht<br />

umzusetzen. Dieser Glücksspielstaatvertrag<br />

löst den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in<br />

Deutschland ab, der am 01.07.2004 in Kraft<br />

getreten ist.<br />

3. Staatliches Glücksspielmonopol<br />

Neben dem einheitlichen <strong>Regulierung</strong>sinstrumentariums<br />

eines Staatsvertrages haben sich<br />

die B<strong>und</strong>esländer des Weiteren seit jeher dazu<br />

entschlossen, die Durchführung von Glücksspielen<br />

in weiten Teilen exklusiv dem Staate<br />

vorzubehalten, um das Glücksspielgeschehen<br />

unter Kontrolle zu halten. Das heißt, dass in<br />

sämtlichen B<strong>und</strong>esländern ein Glücksspiel-<br />

Monopol zugunsten des Staates besteht. Sieht<br />

man von einigen Ausnahmen wie „kleineren“<br />

Lotterien, bei denen besondere Bedingungen<br />

wie keine Jackpotbildung gelten, einmal ab, so<br />

wird die Vielzahl an Glücksspielen daher ausschließlich<br />

von staatlich kontrollierten Unternehmen<br />

angeboten.<br />

Hintergr<strong>und</strong> der staatlichen Monopolisierung<br />

des Glücksspiels in Deutschland ist zum einen<br />

der Gedanke, dass die deutsche Rechtsordnung<br />

das<br />

Glücksspiel als<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unerwünschtes<br />

sozialschädliches<br />

Verhalten<br />

bewertet. Dies<br />

wird von der<br />

Rechtsprechung<br />

<strong>und</strong> auch<br />

dem höchsten<br />

deutschen<br />

Dr. Christian Schmitt<br />

Gericht, dem<br />

B<strong>und</strong>esverfas-<br />

sungsgericht so gesehen. Dem liegt die Einschätzung<br />

zu Gr<strong>und</strong>e, dass das Glücksspiel<br />

wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die<br />

psychische (Spielsucht) <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />

Situation der Spieler (Vermögensverlust) <strong>und</strong><br />

damit mittelbar der Allgemeinheit sowie seiner<br />

Eignung, Kriminalität im Bereich der Vermögensdelikte<br />

wie Geldwäsche <strong>und</strong> Betrug zu<br />

fördern, für die Gesellschaft unerwünscht <strong>und</strong><br />

schädlich ist. Diesen Gefahren soll das staatliche<br />

Monopol entgegenwirken, da es einerseits<br />

einen Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt<br />

<strong>und</strong> damit ein Übermaß an Spielmöglichkeiten<br />

verhindert <strong>und</strong> somit durch ein kontrolliertes<br />

<strong>und</strong> gemäßigtes Glücksspielangebot dem<br />

Risiko der Abhängigkeit vom Spiel aktiv entgegenwirkt.<br />

Andererseits wirkt die staatliche<br />

Lenkung <strong>und</strong> Kontrolle des Glücksspielwesens<br />

im Monopol der Gefahr der Kriminalisierung<br />

entgegen, die beim Fehlen staatlicher


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Kontrollmechanismen in einem rein privaten<br />

<strong>und</strong> vollständig liberalisierten Markt auszuufern<br />

droht.<br />

Daneben trägt das Glücksspielmonopol dem<br />

Umstand Rechnung, dass es ein bestimmtes<br />

Maß an Glücksspiel geben muss. Das Glücksspiel<br />

ist trotz seiner gr<strong>und</strong>sätzlichen sozialschädlichen<br />

Veranlagung ein menschliches<br />

<strong>und</strong> weit verbreitetes natürliches Bedürfnis,<br />

das nicht vollständig abgeschaltet werden<br />

kann. Ein gesetzliches Totalverbot führte<br />

daher im Gegensatz zu einem staatlichen<br />

Glücksspielmonopol dazu, dass ein unüberschaubares<br />

Feld illegaler, unkontrollierter <strong>und</strong><br />

damit sozialschädlicher Angebote entstünde.<br />

Wegen des menschlichen Glücksspieltriebs<br />

nähmen auch bei einem gesetzlichen Verbot<br />

dennoch weite Teile der Bevölkerung diese<br />

Form des illegalen Glücksspiels wahr <strong>und</strong><br />

wären den damit einhergehenden Gefahren<br />

schutzlos ausgesetzt.<br />

II. Der „neue“ Glücksspielstaatvertrag<br />

Aufgr<strong>und</strong> der föderalistischen Struktur der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland sowie aus der<br />

Erkenntnis heraus, dass ein staatliches<br />

Glücksspielmonopol auf Gr<strong>und</strong>lage einer einheitlichen<br />

Regelung in allen B<strong>und</strong>esländern<br />

erforderlich ist, haben die Ministerpräsidenten<br />

der 16 B<strong>und</strong>esländer am 13.12.2006 den<br />

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in<br />

Deutschland („Glücksspielstaatsvertrag“)<br />

geschlossen.<br />

Dieser tritt gemäß seiner abschließenden<br />

Regelung am 01.01.2008 in Kraft. Dazu muss<br />

er bis zum 31.12.2007 von 13 der 16 B<strong>und</strong>esländer<br />

in Landesrecht umgesetzt werden.<br />

Daher liegt der Glücksspielstaatsvertrag derzeit<br />

den Parlamenten der B<strong>und</strong>esländer zur<br />

Ratifizierung vor. Dieser Umsetzungspflicht<br />

sind bislang bereits die Landtage der B<strong>und</strong>esländer<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin <strong>und</strong><br />

Saarland nachgekommen. Die Landesparlamente<br />

der übrigen B<strong>und</strong>esländer dürften zeitnah<br />

bis zum Jahreswechsel folgen.<br />

1. Verfassungs- <strong>und</strong> europarechtlicher<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

Der Glücksspielstaatsvertrag löst den engeren<br />

Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland<br />

ab, der sich ausschließlich mit Lotterien<br />

<strong>und</strong> Wetten befasst. Auch dieser neue Staatsvertrag<br />

konstituierte ein Glücksspielmonopol<br />

zugunsten der einzelnen B<strong>und</strong>esländer.<br />

Jedoch hatte das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht,<br />

als höchstes deutsches Gericht mit seinem<br />

Sportwettenurteil vom 28.03.2006 (Az.: 1 BvR<br />

1054/01) das staatliche Monopol zur Durchführung<br />

von Sportwetten zu festen Gewinnquoten<br />

in dem B<strong>und</strong>esland Bayern auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

des <strong>Lotteries</strong>taatsvertrages wegen<br />

Verstoßes gegen die gemäß Art. 12 des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

gewährte Berufsfreiheit zunächst für<br />

verfassungswidrig erklärt.<br />

Zwar ist nach Auffassung des höchsten deutschen<br />

Gerichts ein staatliches Monopol zur<br />

Durchführung von Sportwetten zu festen<br />

Gewinnquoten trotz eines Eingriffs in das<br />

Gr<strong>und</strong>recht der Berufsfreiheit gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten<br />

gerechtfertigt. Dem Sportwettenmonopol liegen<br />

nämlich legitime Gemeinwohlziele<br />

zugr<strong>und</strong>e. Insbesondere die Bekämpfung der<br />

Spiel- <strong>und</strong> Wettsucht durch die mit dem staatlichen<br />

Monopol beabsichtigte Begrenzung <strong>und</strong><br />

Ordnung des Wettwesens ist wegen des<br />

Gefährdungspotentials von Glücksspielen ein<br />

solches besonders wichtiges Gemeinwohlziel.<br />

Gleiches gilt für den Schutz der Spieler vor<br />

betrügerischen Machenschaften seitens der<br />

Glücksspielanbieter, ein darüber hinausgehender<br />

Verbraucherschutz sowie die Abwehr<br />

von Gefahren aus mit Glücksspielen verb<strong>und</strong>ener<br />

Folge- <strong>und</strong> Begleitkriminalität. Auch ist ein<br />

staatliches Monopol im Gr<strong>und</strong>satz geeignet<br />

<strong>und</strong> erforderlich, diese erstrebten Gemeinwohlziele<br />

zu erreichen.<br />

Diese Einschätzung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

entspricht auch der Sichtweise des<br />

Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Hinblick<br />

auf die Vereinbarkeit staatlicher Glücksspielmonopole<br />

mit den Gr<strong>und</strong>freiheiten des<br />

EG-Vertrages. Seit der Entscheidung „Schindler“<br />

aus dem Jahre 1994 vertritt der EuGH in<br />

ständiger Rechtsprechung, dass staatliche<br />

Glücksspielmonopole gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

gegen die vom EG-Vertrag gewährte Dienst<strong>und</strong><br />

Niederlassungsfreiheit verstoßen, sofern<br />

sie die Realisierung der vorgenannten Gemeinwohlziele<br />

bezwecken. Diese Gr<strong>und</strong>sätze hat er<br />

auch in den viel diskutierten Urteilen in den<br />

Rechtssachen „Gambelli“ <strong>und</strong> „Placanica“<br />

uneingeschränkt bestätigt.<br />

Allerdings war das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

in seinem Sportwettenurteil im Ergebnis dazu<br />

gelangt, dass das Sportwettenmonopol in seiner<br />

gegenwärtigen tatsächlichen <strong>und</strong> rechtlichen<br />

Ausgestaltung ungeachtet der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Verfassungskonformität staatlicher<br />

Glücksspielmonopole nicht mit der Verfassung<br />

im Einklang stehe <strong>und</strong> insofern gegen die verfassungsrechtlich<br />

zugesicherten Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Berufsfreiheit verstoße. Sowohl die breit<br />

angelegte Vermarktung von Sportwetten als<br />

auch die gesetzlichen Regelungen entsprächen<br />

nicht den Vorgaben der Spielsuchtbekämpfung<br />

<strong>und</strong> damit der verfassungsrechtliche Rechtfertigung.<br />

Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat daher am<br />

Beispiel des Freistaats Bayern dem verantwortlichen<br />

Gesetzgeber aufgegeben, das Sportwettenrecht<br />

bis spätestens zum Ablauf des Jahres<br />

2007 neu zu regeln. Da die übrigen Glücksspielmonopole<br />

in den restlichen 15 B<strong>und</strong>esländern<br />

wegen des <strong>Lotteries</strong>taatsvertrages nahezu<br />

identisch ausgestaltet sind, ist auch von deren<br />

jetziger Verfassungswidrigkeit auszugehen, wie<br />

das B<strong>und</strong>esverfassungsge-richt in einigen<br />

nachfolgenden Entscheidungen für die Länder<br />

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,<br />

Sachsen-Anhalt <strong>und</strong><br />

Niedersachsen auch explizit ausgeführt hat.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sahen sich nicht nur<br />

Bayern sondern auch die übrigen B<strong>und</strong>esländer<br />

in der Pflicht, bis zum 31.12.2007 eine neue<br />

gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für ein Glücksspielmonopol<br />

zu schaffen. Als Resultat dieser Handlungspflicht<br />

der 16 B<strong>und</strong>esländer wurde der<br />

„neue“ Glücksspielstaatsvertrag beschlossen.<br />

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2. Übergangszeit bis zum 31.12.2007<br />

Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat die bislang<br />

in Bayern bestehende Rechtslage trotz ihrer<br />

Verfassungswidrigkeit jedoch nicht für nichtig<br />

sondern für weiterhin anwendbar erklärt.<br />

Damit hat es vermieden, einen regelungsfreien<br />

Zeitraum zwischen Urteilsspruch <strong>und</strong><br />

Inkrafttreten der neuen Gesetze in 2008 zu<br />

schaffen. Allerdings hat das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

gleichzeitig die Maßgabe vorgegeben,<br />

dass in tatsächlicher Hinsicht bereits in<br />

der Übergangszeit unverzüglich damit begonnen<br />

werde, ein Mindestmaß an Konsistenz<br />

zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft<br />

<strong>und</strong> der Bekämpfung der Wettsucht<br />

einerseits <strong>und</strong> der tatsächlichen<br />

Aus-übung seines Monopols andererseits<br />

herzustellen. Namentlich habe eine Erweiterung<br />

des Angebots sowie anheizende Werbung,<br />

die über sachliche Informationen hinaus<br />

gezielt zum Wetten auffordere, zu unterbleiben.<br />

Auch eine expansive Vermarktung darf in<br />

dieser Zwischenzeit nicht stattfinden.<br />

Die Handhabung der weiteren Anwendung<br />

der bisherigen Rechtslage unter Berücksichtigung<br />

der Umsetzung des b<strong>und</strong>esverfassungsgerichtlich<br />

bestimmten Maßgabenkatalogs für<br />

die Übergangszeit <strong>und</strong> im Europarecht<br />

umstrittene Rechtsfragen haben jedoch deutschen<br />

Gerichten in der Zwischenzeit erhebliche<br />

Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung<br />

bereitet. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche<br />

insbesondere unterinstanzliche Gerichte<br />

im Ergebnis die bisherige Rechtslage nicht<br />

konsequent auf Sachverhalte mit Bezug zum<br />

europäischen Ausland anwenden, damit derzeit<br />

für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen<br />

<strong>und</strong> einer faktischen Liberalisierung während<br />

der Übergangszeit Vorschub leisten. Hingegen<br />

wendet die Rechtsprechung deutscher Obergerichte<br />

nahezu geschlossen auch in der Zeit<br />

bis zum 31.12.2007 das bisherige Recht konsequent<br />

an <strong>und</strong> billigt das staatliche Vorgehen<br />

gegen private Glücksspielanbieter. Diese<br />

Rechtsprechung bestätigt den Trägern des<br />

staatlichen Glücksspielmonopols, den B<strong>und</strong>esländern,<br />

dass sie den Maßgaben des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

an Vermarktung <strong>und</strong><br />

Vertrieb von Glücksspielen bereits hinreichend<br />

nachkommen <strong>und</strong> damit in tatsächlicher<br />

Hinsicht bereits einen verfassungskonformen<br />

Zustand hergestellt haben.<br />

3. Welche Konsequenzen ergeben sich<br />

aus der neuen Glücksspielgesetzgebung?<br />

In rechtlicher Hinsicht wird der vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

geforderte verfassungskonforme<br />

Zustand durch Inkrafttreten des<br />

„neuen“ Glücksspielstaatsvertrages hergestellt<br />

werden. Der Glücksspielstaatsvertrag<br />

orientiert sich inhaltlich an den Kernpunkten<br />

der bisherigen Regelungen <strong>und</strong> ergänzt diese<br />

in den vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht im<br />

Sportwettenurteil geforderten Umfang.<br />

Wie bereits erwähnt, wird der Glücksspielstaatsvertrag<br />

das zugunsten der einzelnen<br />

B<strong>und</strong>esländer bestehende Glücksspielmonopol<br />

aufrechterhalten. Der Zielrichtung des


deutschen Glücksspielmonopols entsprechend<br />

bezweckt der Glücksspielstaatsvertrag<br />

daher, die Glücksspiel- <strong>und</strong> Wettsucht zu verhindern<br />

<strong>und</strong> zu bekämpfen, das Glücksspielangebot<br />

zu begrenzen <strong>und</strong> den natürlichen<br />

Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete <strong>und</strong><br />

überwachte Bahnen zu lenken, den Jugend<strong>und</strong><br />

Spielerschutz zu gewährleisten sowie<br />

schließlich die ordnungsgemäße Durchführung<br />

von Glücksspielen, den Schutz des Spielers<br />

vor betrügerischen Machenschaften <strong>und</strong><br />

der Folge- <strong>und</strong> Begleitkriminalität sicherzustellen.<br />

Neben der Monopolisierung des Glücksspiels<br />

bestimmt der Glücksspielstaatsvertrag zur<br />

Umsetzung dieser Ziele beispielsweise erhebliche<br />

Einschränkungen für die Bewerbung<br />

öffentlichen Glücksspiels. Die Restriktionen<br />

betreffen dabei sowohl die Anforderungen an<br />

den Inhalt als auch an die Werbekanäle. Werbung<br />

für öffentliches Glücksspiel ist im<br />

Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen<br />

danach gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verboten.<br />

Auch regelt der Glücksspielstaatsvertrag ein<br />

allgemeines Verbot der Veranstaltung <strong>und</strong><br />

Vermittlung von Glücksspielen im Internet.<br />

Hier ist allerdings für bestimmte Anbieter eine<br />

einjährige Übergansfrist eingeräumt wor-den.<br />

Die Teilnahme von Minderjährigen am Glücksspiel<br />

bleibt nach wie vor unzulässig <strong>und</strong> muss<br />

konsequent unterb<strong>und</strong>en werden.<br />

Des Weiteren sieht der Glücksspielstaatsvertrag<br />

Regelungen vor, die die Transparenz von<br />

Glücksspielangeboten in Bezug auf die Darstellung<br />

von Gewinnchancen sowie die Suchtrisiken<br />

<strong>und</strong> Therapierung von Spielsucht<br />

regeln. Veranstalter von Glücksspielen sind<br />

teilweise dazu verpflichtet Spielersperrsysteme<br />

einzuführen, wie sie bisher aus dem<br />

Casinobereich bekannt waren.<br />

4. Kritik durch EU-Kommission <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>eskartellamt<br />

Allerdings sehen sich die Monopolisierung des<br />

Glücksspiels in Deutschland <strong>und</strong> damit (mittelbar)<br />

auch der neue Glücksspielstaatsvertrag<br />

gerade unter dem Gesichtspunkt europäischer<br />

Liberalisierung im EU-Binnenmarkt<br />

zunehmend teilweise heftiger Kritik von ver-<br />

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schiedenen Seiten aus dem In- <strong>und</strong> Ausland<br />

ausgesetzt.<br />

Zu nennen ist hier in erster Linie die Position<br />

der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren<br />

des Glücksspielstaatsvertrages. In einer<br />

ausführlichen Stellungnahme hat die EU-<br />

Kommission am 22.03.2007 das beabsichtigte<br />

Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages<br />

für die Veranstaltung <strong>und</strong> Vermittlung von<br />

Glücksspielen als diskriminierend <strong>und</strong> daher<br />

nicht mit dem EG-Vertrag vereinbar beanstandet.<br />

In einer weiteren Stellungnahme vom<br />

14.05.2007 hat die Kommission darüber hinaus<br />

Bedenken an dem generellen Werbeverbot<br />

sowie der generellen Erlaubnispflicht für die<br />

Erbringung von Glücksspielvermittlungsdiensten<br />

angemeldet.<br />

Parallel hatte die EU-Kommission in der Vorbereitung<br />

eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens<br />

gegen die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland in einem ergänzenden Aufforderungsschreiben<br />

ebenfalls im März 2007 den<br />

bisherigen <strong>Lotteries</strong>taatsvertrag als nicht<br />

europarechtskonform beanstandet <strong>und</strong> zahlreiche<br />

in diesem enthaltene Beschränkungen<br />

des freien Dienstleistungsverkehrs kritisiert.<br />

Die Rechtsauffassung der EU-Kommission ist<br />

allerdings in zahlreichen gerichtlichen Verfahren<br />

von deutschen Obergerichten nicht geteilt<br />

<strong>und</strong> mit erheblichen Argumenten widerlegt<br />

worden. Insbesondere musste sich die Kommission<br />

Kritik in Bezug auf die einseitige <strong>und</strong><br />

wenig aktuelle Sachverhaltsrecherche hinsichtlich<br />

der tatsächlichen Ausgestaltung des<br />

Glücksspielmonopols unter Berücksichtigung<br />

der seit dem 28.03.2006 getroffenen Maßgabenumsetzung<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />

gefallen lassen.<br />

Hier muss schließlich das Verfahren des<br />

B<strong>und</strong>eskartellamts gegen die 16 Landeslotteriegesellschaften<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />

genannt werden, die für den Staat eine Vielzahl<br />

von Glücksspielen, insbesondere Lotterien <strong>und</strong><br />

Sportwetten zu festen Gewinnquoten durchführen.<br />

Das B<strong>und</strong>eskartellamt hat den 16 Landeslotteriegesellschaften<br />

als Trägern des Monopols<br />

mit Verfügung vom 23.08.2006 zahlreiche Verhaltensweisen<br />

aufgegeben, die darauf zielen,<br />

den Wettbewerb zwischen den einzelnen Landeslotteriegesellschaften<br />

über die Maklertätig-<br />

<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />

- Fortsetzung des staatlichen<br />

Glücksspielmonopols zur Bekämpfung der<br />

Spielsucht<br />

keit gewerblicher Spielvermittler zu erhöhen<br />

<strong>und</strong> auf das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet auszudehnen.<br />

Der Beschluss des B<strong>und</strong>eskartellamts<br />

wurde in weiten Teilen durch die Rechtsprechung<br />

des BGH bestätigt; allerdings auch<br />

gerade wegen der föderalistischen Struktur <strong>und</strong><br />

dem ordnungsrechtlichen Charakter des<br />

Glücksspielrechts in Deutschland in nicht unerheblichem<br />

Maße eingeschränkt. Die Auseinandersetzung<br />

mit dem B<strong>und</strong>eskartellamt ist noch<br />

nicht abgeschlossen.<br />

5 Ausblick<br />

Mit der teilweise schon erfolgten Umwandlung<br />

des neuen Glücksspielstaatsvertrags in geltendes<br />

Landesrecht stehen die 16 B<strong>und</strong>esländer<br />

kurz davor, dass Glücksspielmonopol in<br />

Deutschland auf ein neues gesetzliches F<strong>und</strong>ament<br />

zu stellen. Es ist - wie zahlreiche, vorab<br />

erstellte rechtliche Expertisen belegen - davon<br />

auszugehen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag<br />

sowohl den vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

konkretisierten verfassungsrechtlichen als<br />

auch den vom EuGH entwickelten europarechtlichen<br />

Rechtfertigungsanforderungen an ein<br />

staatliches Glücksspielmonopol genügen wird.<br />

In Verbindung mit der seit dem Sportwettenurteil<br />

des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts in tatsächlicher<br />

Hinsicht getroffenen Maßgabenumsetzung<br />

zur Realisierung des Spielerschutzes wird<br />

daher in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern mit<br />

Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein<br />

staatliches Glücksspielmonopol geschaffen sein,<br />

das sowohl mit dem deutschen Gr<strong>und</strong>gesetz als<br />

auch dem EG-Vertrag in Einklang steht.<br />

Insofern gehen die 16 B<strong>und</strong>esländer in<br />

Deutschland davon aus, ein geeignetes Modell<br />

für die Glücksspielregelung gef<strong>und</strong>en zu haben,<br />

das der bisherigen Tradition <strong>und</strong> dem Wunsch<br />

der Bevölkerung in vollem Umfang entspricht.<br />

In einer repräsentativen Befragung ist festgestellt<br />

worden, dass sich mehr als zwei Drittel<br />

aller Erwachsenen gegen eine Öffnung des<br />

Glücksspiels für kommerzielle Zwecke ausgesprochen<br />

haben. Lediglich 11 Prozent der<br />

Befragten sprachen sich für eine Liberalisierung<br />

aus.<br />

Dr. Manfred Hecker ist Seniorpartner, Rechtanwalt Christian Schmitt Associate der Anwaltskanzlei CBH-Rechtanwälte in Köln. .<br />

Beide vertreten <strong>und</strong> beraten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- <strong>und</strong> Totoblocks seit vielen Jahren in Fragen des<br />

Glücksspielrechts, auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> des deutschen Verfassungsrechts <strong>und</strong> des Europarechts. Als anerkannter<br />

Sachverständiger berät Dr. Hecker mehrere deutsche B<strong>und</strong>esländer bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Glücksspielbereich<br />

sowie im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der Anfang 2008 in Kraft treten soll.<br />

Dr. Hecker ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wett- <strong>und</strong> Glücksspielrecht (ZfWG) <strong>und</strong> Lehrbeauftragter an der Fresenius Europa-<br />

Fachhochschule für Wirtschaft <strong>und</strong> Medien. Er verfaßte eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen <strong>und</strong> juristischen Kommentaren<br />

zum Glücksspielrecht in Deutschland.


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Innerhalb der EU werden die Glücksspiele<br />

gegenwärtig auf nationaler Ebene reguliert<br />

<strong>und</strong> unterliegen keiner Harmonisierung.<br />

Alle Mitgliedstaaten der EU <strong>und</strong><br />

somit auch die Republik Slowenien haben<br />

für die Durchführung von Glücksspielen<br />

strenge Beschränkungen verfügt, um das<br />

Angebot von Glücksspielen in ihrem Einzugsgebiet<br />

zu kontrollieren, Geldwäsche,<br />

Betrug <strong>und</strong> anderen kriminellen Taten<br />

<strong>und</strong>/oder Vergehen gegen die öffentliche<br />

Ordnung vorzubeugen sowie Minderjährige<br />

<strong>und</strong> andere gefährdete Personen vor<br />

den schädlichen Auswirkungen des Spiels<br />

zu schützen.<br />

Der Betrieb von Glücksspielen ist in der<br />

Republik Slowenien im Glücksspielgesetz<br />

geregelt, das 1995 angenommen <strong>und</strong> 2001<br />

bzw. 2003 abgeändert wurde. Der Betrieb<br />

von Glücksspielen auf dem Staatsgebiet<br />

von Slowenien steht gr<strong>und</strong>sätzlich in der<br />

ausschließlichen Befugnis der Republik<br />

Slowenien, außer wenn vom Gesetz<br />

anders vorgesehen. Demnach dürfen<br />

Glücksspiele nur mit einer gültigen Lizenz,<br />

d.h. einer durch die Regierung der Republik<br />

Slowenien vergebenen Konzession,<br />

betrieben werden.<br />

Das Glücksspielgesetz unterscheidet zwischen<br />

herkömmlichen Glücksspielen (Zahlenlotterien,<br />

Sofortlotterien, Lotterie-Quiz,<br />

Bingos, Lotto, Sportvoraussagen, Sportwetten,<br />

Tombolas <strong>und</strong> vergleichbaren<br />

Spielen) sowie besonderen Glücksspielen.<br />

Besondere Glücksspiele dürfen nur unter<br />

Lizenz durch eine Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung mit eingetragenem<br />

Sitz auf dem Staatsgebiet der Slowenischen<br />

Republik angeboten werden, wobei<br />

die Anzahl der im Spielgesetz vorgesehenen<br />

Lizenzen beschränkt ist. Ebenso dürfen<br />

herkömmliche Glücksspiele als registrierte<br />

Geschäftstätigkeit nur unter<br />

Lizenz von einer Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung <strong>und</strong> eingetragenem<br />

Sitz auf dem Staatsgebiet der Slowenischen<br />

Republik angeboten werden. Aktuell<br />

verfügen zwei Anbieter über Lizenzen zum<br />

kontinuierlichen Betrieb herkömmlicher<br />

Glücksspiele in der Slowenischen Republik,<br />

nämlich Loterija Slovenije, d.d. (Plc.)<br />

sowie Sportna Loterija, d.d (Plc.).<br />

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Gesetzliche <strong>Regulierung</strong> der Durchführung von<br />

Glücksspielen in der Republik Slowenien<br />

Sobald die Regeln für die Durchführung<br />

von Glücksspielen im Internet oder anderen<br />

Kanälen der Telekommunikation festgelegt<br />

sind, werden Gesellschaften, die im<br />

Besitz einer Lizenz zum kontinuierlichen<br />

Betrieb herkömmlicher Glücksspiele<br />

<strong>und</strong>/oder einer Lizenz zum Betrieb besonderer<br />

Glücksspiele in Kasinos sind, auch<br />

das Recht haben, Glücksspiele über Internet<br />

oder andere Kanäle der Telekommunikation<br />

zu betreiben.<br />

Die Durchführung von Glücksspielen wird<br />

vom slowenischen Spielregulator UNPIS,<br />

einer unabhängigen, dem Finanzministerium<br />

angegliederten Körperschaft beaufsichtigt.<br />

Der Spielregulator übt seine Aufsichtsfunktion<br />

durch direkte Kontrolle der<br />

Betreiber <strong>und</strong> Lizenzhalter bzw. indirekt<br />

durch Kontrolle der Rechenschaftsberichte<br />

der Betreiber <strong>und</strong> Lizenznehmer<br />

aus.<br />

Auch die bei den lizenzierten Glücksspielbetreibern<br />

erhobenen Steuern sind im<br />

Glücksspielgesetz (als Lizenzgebühren)<br />

sowie im Steuergesetz für Glücksspiele<br />

festgelegt. Die beiden Anbieter, die kontinuierlich<br />

herkömmliche Glücksspiele<br />

betreiben, entrichten Lizenzgebühren, die<br />

von der Regierung der Slowenischen<br />

Republik in den Beschlüssen zur Lizenzvergabe<br />

für jedes herkömmliche Glücksspiel<br />

festgelegt sind. Die Glücksspielsteuer<br />

wird auch bei diesen beiden<br />

Betreibern erhoben. Die Einkommen aus<br />

den Glücksspielsteuern fließen in das<br />

Budget der Slowenischen Republik, während<br />

die Lizenzgebühren für die herkömmlichen<br />

Glücksspiele vollumfänglich<br />

der Stiftung für die Finanzierung der<br />

Organisationen des Behinderten- <strong>und</strong><br />

humanitären Bereichs sowie der Stiftung<br />

für die Finanzierung der Sportorganisationen<br />

in der Slowenischen Republik zugute<br />

kommen.<br />

Im Juli 2007 wurde der Entwurf zur Änderung<br />

des Glücksspielgesetzes vorbereitet.<br />

Diese Änderungen betreffen den Bereich<br />

der traditionellen Glücksspiele insofern,<br />

als das Verbot für Betreiber, in andere<br />

legale Tätigkeiten <strong>und</strong> Geschäfte zu investieren,<br />

aufgehoben wird <strong>und</strong> neuerdings<br />

auch die Möglichkeit bestehen soll,<br />

zusammen mit Anbietern aus anderen<br />

Ländern gemeinsame Spiele zu betreiben.<br />

Durch die Aufhebung dieser Beschränkungen<br />

erhalten die Betreiber herkömmlicher<br />

Spiele die Möglichkeit zur stabilen<br />

<strong>und</strong> kontrollierten Entwicklung <strong>und</strong> es<br />

wird ein bedeutender Mittelfluss zugunsten<br />

der Stiftung für die Behinderten, der<br />

humanitär Tätigen <strong>und</strong> des Sports<br />

gewährleistet. Die vorgeschlagenen Änderungen<br />

sehen außerdem strengere Regeln<br />

für den Betrieb von Glücksspielen im<br />

Internet vor.<br />

Die vorgeschlagene Gesetzgebung stellt<br />

sicher, dass die Slowenische Republik weiterhin<br />

die Zahl der angebotenen Glücksspiele<br />

beschränkt <strong>und</strong> kontrolliert, gleichzeitig<br />

eine effiziente Überwachung ausübt<br />

<strong>und</strong> damit den verantwortlichen Betrieb<br />

von Glücksspielen gewährleistet.<br />

Die soziale Verantwortung wird zweifellos<br />

zu einer zunehmend wichtigen Herausforderung,<br />

gleichzeitig bedeutet dies aber für<br />

Loterija Slovenije, d.d. auch die Gelegenheit,<br />

durch die Ausübung einer umfassenden<br />

Strategie der sozialen Verantwortung<br />

entscheidend zum Aufbau eines Systems<br />

der Verantwortung beizutragen, das alle<br />

Teile der Geschäftsabläufe erfasst, von der<br />

Entwicklung neuer Produkte bis hin zu<br />

den Verkaufs- <strong>und</strong> Marketingaktivitäten.<br />

Gleichzeitig ermöglicht diese Strategie die<br />

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> schafft so die Gr<strong>und</strong>lage für eine langfristige<br />

Entwicklung.<br />

Die Tätigkeit der Loterija Slovenije steht<br />

in Übereinstimmung mit der Strategie der<br />

sozialen Verantwortung. Innerhalb dieser<br />

Strategie wird ein Kodex des sozial verantwortlichen<br />

Betriebs von Glücksspielen<br />

sowie ein Kodex für die sozial verantwortliche<br />

Werbung für Glücksspiele vorbereitet<br />

<strong>und</strong> umgesetzt. Beide Kodizes verfolgen<br />

das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen<br />

den Wünschen <strong>und</strong> Erwartungen der<br />

Spieler einerseits <strong>und</strong> der Spielsuchtprävention<br />

andererseits herzustellen.<br />

Barbara Tekavec<br />

Rechtsberaterin


Rune Timberlid, Informationsbeauftragter<br />

der norwegischen Glücksspielbehörde<br />

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Skandinavien, ein attraktiver<br />

Online-Glücksspielmarkt<br />

Norwegen <strong>und</strong> die übrigen skandinavischen<br />

Länder stellen für die großen<br />

Online-Glücksspielanbieter einen attraktiven<br />

Markt dar. Dies erklärt sich durch<br />

den hohen Lebensstandard, die Freizeitmöglichkeiten<br />

sowie die landesweiten<br />

schnellen Internetverbindungen. Entsprechend<br />

verdoppelte sich der Umsatz<br />

des unregulierten Glücksspiels in Norwegen<br />

zwischen 2004 <strong>und</strong> 2006.<br />

Infolge dieser Entwicklung prüft die norwegische<br />

Regierung nun Wege, wie der<br />

Zahlungsverkehr zwischen Onlinespiel-<br />

Anbietern <strong>und</strong> Banken bzw. Kreditkarteninstituten<br />

eingeschränkt werden<br />

kann, vergleichbar den in den USA<br />

getroffenen Maßnahmen. Vor Ende des<br />

Jahres erhalten die interessierten Kreise<br />

zu diesem Thema ein Diskussionspapier<br />

zur Kommentierung.<br />

Der Onlinespiel-Umsatz im Norwegen ist<br />

auch 2007 gewachsen, wenn auch etwas<br />

weniger rasch. Gemäß der letzten<br />

Umfrage der Glücksspielbehörden im<br />

September erklärten 8 % der befragten<br />

über 18-jährigen Personen, sich an<br />

Online-Glücksspielen beteiligt zu haben.<br />

Dies entspricht immerhin 250.000 von<br />

4.6 Millionen Norwegern.<br />

51% der Befragten gaben an, im Oktober<br />

nur bei ausländischen Anbietern gespielt<br />

zu haben. 14 % der über 18-jährigen<br />

Männer hatten sich in den letzten 12<br />

Monaten an Glücksspielen beteiligt; bei<br />

Frauen lag dieser Anteil bei 2 %.<br />

Es ist schwierig, den genauen Gesamtbetrag<br />

anzugeben, den die Norweger für<br />

Online-Glücksspiele ausgeben. Immerhin<br />

liegt die Schätzung für 2006 bei über 5.5<br />

Mio. NOK. Die Glücksspielbehörde hofft<br />

bis Ende 2007 genauere Zahlen zu erhalten.<br />

Das weitaus beliebteste Online-Spiel auf<br />

ausländischen Webseiten ist Poker; fast<br />

jeder dritte norwegische Online-Spieler<br />

beteiligt sich an diesem Glücksspiel,<br />

einem in Norwegen illegalen Geldspiel.<br />

Somit spielen fast 100.000 Norweger bei<br />

ausländischen Web-Anbietern Poker.<br />

<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Für Geldspiele, die in Norwegen nicht<br />

zugelassen sind, ist auch jegliche Marketing-<br />

<strong>und</strong> Werbetätigkeit verboten. Darunter<br />

fallen selbstverständlich auch alle<br />

Betreiber, die Glücksspiele von ausländischen<br />

Servern aus anbieten. Zwar konnten<br />

die Glücksspielbehörden das Direktmarketing<br />

in Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Sportstadien usw. recht erfolgreich<br />

unterbinden, doch haben die Online-<br />

Anbieter mit ihren bedeutenden Marketingbudgets<br />

andere kreative Formen<br />

gef<strong>und</strong>en, um auf den norwegischen<br />

Markt zu gelangen. So werden etwa<br />

bekannte Pokerspieler <strong>und</strong> andere Persönlichkeiten,<br />

besonders aus der Sportwelt,<br />

unter Vertrag genommen, um - mit<br />

Erfolg - Medienaufmerksamkeit für die<br />

betreffenden Unternehmen zu schaffen.<br />

Die Folgen dieses Booms im Online-<br />

Pokerspiel beginnen sich bemerkbar zu<br />

machen: Nach der Abschaffung der Geldspielgeräte<br />

am 1. Juli diesen Jahres vom<br />

norwegischen Markt übernimmt nunmehr<br />

Poker den Spitzenplatz bei den<br />

problematischen Glücksspielen. Dies<br />

schlägt sich bei den Anrufen der Helpline<br />

nieder, von denen mittlerweile eine<br />

Mehrzahl das Poker betreffen. Die<br />

Behörden des Landes befürchten eine<br />

weitere Zunahme dieser Entwicklung.<br />

Die Glücksspielbehörden werden deshalb<br />

2008 eine weitere Umfrage durchführen,<br />

um die glücksspielbedingten Probleme<br />

junger Menschen zu erfassen.<br />

Zudem werden im Dezember die Ergebnisse<br />

einer neuen Prävalenzstudie in<br />

Norwegen vorliegen. Die Behörden<br />

erhoffen sich davon Aufschluss über die<br />

Entwicklung der Spielsucht seit der letzten<br />

Umfrage aus dem Jahr 2003.


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Schweden<br />

Mit dem Erfolg unseres Internetpokers, <strong>und</strong><br />

zwar sowohl in kommerzieller Hinsicht als auch<br />

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Responsable gaming bedeutet<br />

funktionierende nationale Verordnungen<br />

Ich werde oft gefragt: Monopol oder Lizenzsystem?<br />

Die Journalisten scheinen zu denken,<br />

dass dies für mich eine schwierige Frage ist, da<br />

ich mit privatwirtschaftlichem Hintergr<strong>und</strong><br />

heute für einen "Monopolbetrieb" arbeite. Ich<br />

antworte stets dasselbe: Das ist nicht die zentrale<br />

Frage. Denn was wir (<strong>und</strong> die Gesellschaft)<br />

wirklich brauchen, sind funktionierende<br />

nationale Verordnungen. Verordnungen,<br />

die tatsächlich umgesetzt werden können, Verordnungen<br />

mit dem Ziel, den 98 % der Bevölkerung,<br />

die ihr Spielverhalten selbstverantwortlich<br />

im Griff haben, Unterhaltung, Spaß <strong>und</strong><br />

verantwortungsvolle Spiele zu bieten. Die Vorschriften<br />

sollen den 2 %, die wirklich Probleme<br />

mit unseren Produkten haben, Rechnung tragen.<br />

Noch konkreter: Was wir brauchen, sind Einschränkungen<br />

für Spiele, Auszahlungsquoten,<br />

obere Grenzwerte, verantwortungsvolle Werbung<br />

usw. Und für eine gut funktionierende<br />

<strong>Regulierung</strong> brauchen wir auch Regeln für die<br />

Alterskontrolle, für Glücksspiel auf Kredit,<br />

Glücksspielsteuern (für wohltätige Zwecke)<br />

<strong>und</strong> andere wichtige Elemente, die entscheidend<br />

sind für einen funktionierenden Glücksspielmarkt.<br />

Eine solche <strong>Regulierung</strong> muss gleichzeitig<br />

einen Schutz - in Schweden nennen wir es eine<br />

"Käseglocke" - für diejenigen bieten, die befugt<br />

<strong>und</strong> gewillt sind, die (restriktiven) Regeln zu<br />

befolgen. Dies ist wohl der wichtigste <strong>und</strong> auch<br />

kniffligste Aspekt einer neuen <strong>Regulierung</strong>. In<br />

der Praxis bedeutet dies, die Finanztransaktionen<br />

<strong>und</strong> IP-Adressen für Zugriffe von außerhalb<br />

des Systems zu blockieren.<br />

Mit einem solchen System überlassen wir - die<br />

Glücksspielorganisationen - den Politikern die<br />

Entscheidung, ob das Land eine eher restriktive<br />

Glücksspielpolitik - mit einem Monopol -<br />

oder eine weniger restriktive Glücksspielpolitik<br />

- mit Wettbewerb <strong>und</strong> mehr Akteuren braucht.<br />

Mit einer funktionierenden <strong>Regulierung</strong> wird es<br />

immer die Regierung sein, die über den Grad<br />

des Responsible Gaming entscheidet. Einige<br />

Länder könnten höhere Auszahlungsquoten<br />

erlauben, andere nicht; einige Länder setzen<br />

die Altersgrenze auf 18, andere auf 16 oder 21;<br />

einige werden Steuern auf Einsätze oder Preise<br />

erheben, andere auf den Nettogewinn; einige<br />

Staaten werden Internetpoker erlauben <strong>und</strong><br />

andere nicht. Wichtig ist, dass jedes Land in der<br />

Lage ist, seine eigenen Spielregeln festzulegen.<br />

bezüglich des Responsible Gaming, wird<br />

Schweden mit Sicherheit einer der Staaten<br />

sein, die Internetpoker anbieten. In letzter Zeit<br />

habe ich in der internationalen Presse einige<br />

beunruhigende Nachrichten über unser Internetpoker<br />

gelesen. Es ist daher angebracht,<br />

einige Dinge zu klären: Die schwedische Regierung<br />

hat Svenska Spel das Internetpoker keinesfalls<br />

verboten. Die Regierung hat einzig verfügt,<br />

dass sie über unsere Bewerbung für die<br />

Lizenzverlängerung (unsere aktuelle Lizenz<br />

läuft 2007 aus) mit einigen erweiterten Funktionen<br />

erst nach Vorliegen der Poker-Studie<br />

entscheiden wird. Da sich der Abschluss der<br />

Studie um sechs Monate verzögert <strong>und</strong> damit<br />

erst nach Ablauf unserer aktuellen Lizenz vorliegt,<br />

haben wir eine sechs Monate gültige<br />

Übergangslizenz erhalten. Die Entscheidung<br />

über eine neue Lizenz wird auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Berichts erfolgen, der unsere Leistung <strong>und</strong><br />

die Auswirkungen unseres Pokers auf den<br />

schwedischen Pokermarkt evaluiert- ich bin<br />

daher nicht beunruhigt.<br />

Wesentlich mehr Sorgen bereitet mir hingegen<br />

die Tatsache, dass wir den Kampf mit der Kommission<br />

zu verlieren scheinen. So verbringe ich<br />

mittlerweile mehr Zeit damit, mit der Regierung<br />

die Vertragsverletzungsfälle zu diskutieren,<br />

als über die Entwicklung unseres<br />

Geschäfts zu sprechen. Warum ist dies so? Weil<br />

wir (<strong>und</strong> unsere Regierung) gedacht hatten,<br />

dass unser derzeitiges, auf Monopol, halbherziger<br />

<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong> basierendes<br />

System auch für die Zukunft die beste<br />

Lösung darstellt. Stattdessen sehen wir uns<br />

jetzt mit Vertragsverletzungsverfahren <strong>und</strong><br />

hartem Wettbewerb konfrontiert!<br />

Der einzige Weg, um wieder ans Steuer zu kommen,<br />

besteht darin, die Diskussionen weg von<br />

Monopolen <strong>und</strong> Lizenzsystemen hin zu den<br />

Fragen der Entwicklung von Verodnungen zu<br />

führen, mit klaren <strong>und</strong> wohldefinierten Regeln,<br />

damit diejenigen drin bleiben, die drin sein sollen,<br />

<strong>und</strong> diejenigen draußen bleiben, die draußen<br />

bleiben sollen. Aus unternehmerischer<br />

Sicht wäre dies schon fast eine paradiesische<br />

Situation, denn dann wären wir entweder das<br />

Monopol - falls es das ist, was die Regierung<br />

wählt - oder wir sähen uns Mitbewerbern welcher<br />

Art auch immer gegenüber - sollte dies<br />

das bevorzugte Modell sein - <strong>und</strong> zwar mit<br />

gleichlangen Spießen. Und dies würde eine<br />

Menge Spaß bedeuten - zumindest in Schweden.<br />

Jesper Kärrbrink<br />

CEO


Italien<br />

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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Die soziale Verantwortung der Veranstalter<br />

erfordert einen strukturierten, ganzheitlichen<br />

Ansatz. Fallbeispiel Lottomatica<br />

Der sozialen Unternehmensverantwortung<br />

(CSR) kommt in unserer Organisation<br />

eine wachsende Bedeutung zu. Dabei<br />

erfordern insbesondere die Aspekte im<br />

Zusammenhang mit dem Responsible<br />

Gaming besondere Aufmerksamkeit, Studien,<br />

Projekte <strong>und</strong> Investitionen.<br />

"Responsible Gaming umfasst die<br />

Gesamtheit aller Maßnahmen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

eines Unternehmens, die zum Ziel<br />

haben, die Rahmenbedingungen festzulegen,<br />

um mögliche negative soziale Auswirkungen<br />

der Glücksspiele auf ein Mindestmaß<br />

zu reduzieren <strong>und</strong> dafür zu<br />

sorgen, dass die Spieler in der Lage sind,<br />

in Bezug auf ihr Spielverhalten bewusst<br />

<strong>und</strong> verantwortungsvoll Entscheidungen<br />

zu treffen."<br />

Was Lottomatica betrifft, so ist das Szenario<br />

der Interessenvertreter (Stakeholder)<br />

entsprechend der globalen Größe der<br />

gesamten Gruppe, ihrer vertikalen Integration<br />

sowie der Besonderheiten des<br />

Spielsektors vielschichtig <strong>und</strong> komplex.<br />

Folgende Interessenvertreter spielen<br />

eine wichtige Rolle:<br />

- Die <strong>Regulierung</strong>sbehörde, die das <strong>Regulierung</strong>ssystem<br />

festlegt, an das sich die<br />

Betreiber halten müssen. AAMS ist der<br />

verantwortliche Regulator, dem gemäß<br />

Gesetz alle Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit dem Glücksspiel übertragen sind.<br />

AAMS vergibt die Betriebskonzessionen<br />

<strong>und</strong> legt für jedes Spiel die Regeln fest:<br />

welche Spiele werden eingeführt, die<br />

Verordnungen <strong>und</strong> Kosten für jedes<br />

Spiel, die Gebühren der Konzessionsnehmer<br />

<strong>und</strong> Einzelhändler sowie die Regelungen<br />

zum Schutz der Spieler. In Italien<br />

ist Lottomatica einer der Konzessionsnehmer,<br />

der selbst Glücksspiele betreibt.<br />

- Die K<strong>und</strong>en, für die die Produkte <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen des Unternehmens<br />

bestimmt sind. Bei den K<strong>und</strong>en muss folgende<br />

Unterscheidung gemacht werden:<br />

• Die <strong>Regulierung</strong>sbehörden <strong>und</strong> Glücksspielbetreiber,<br />

denen Lottomatica über<br />

GTECH Spielsysteme, Dienstleistungen<br />

<strong>und</strong> Produkte liefert;<br />

• Die Einzelhändler, die als "Geschäftspartner"<br />

eingestuft werden, da der<br />

gesamte Vertrieb der Produkte <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen von Lottomatica von<br />

ihnen abhängt.<br />

• Die Spieler.<br />

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse<br />

<strong>und</strong> Interessen dieser "privilegierten<br />

Interessenvertreter" hat Lottomatica den<br />

Schwerpunkt auf einige wichtige Elemente<br />

gelegt, die zusätzlich zu den oben<br />

genannten des Verhaltenskodex' die<br />

Beziehung zu den Interessenvertretern<br />

prägen.<br />

Von diesen Kernpunkten ist der wichtigste<br />

die Förderung des Responsible<br />

Gaming: Die Beachtung des Responsible<br />

Gaming gehört zu den wichtigsten Elementen<br />

der Sozialen Verantwortung für<br />

die Betreiber von Glücksspielen, <strong>und</strong> sie<br />

trägt zur Verbesserung der Beziehungen<br />

mit den <strong>Regulierung</strong>sbehörden bei.<br />

Die Förderung des Responsible Gaming<br />

ist in erster Linie ein Prinzip, das von der<br />

Wahl der <strong>Regulierung</strong>sbehörden abhängt,<br />

die zu diesem Zweck ein System von<br />

Anforderungen erstellen, das auch<br />

andere Akteure des Glücksspielsystems,<br />

insbesondere die staatlichen Spielbetreiber,<br />

mit einbezieht.<br />

Lottomatica hat gemeinsam mit AAMS<br />

nicht nur Anteil am Wachstum des Spielsektors,<br />

sondern ist auch für die umfassende<br />

Einrichtung eines Regelungsmodells<br />

zur Förderung des legalen Spiels<br />

<strong>und</strong> zur Verbesserung des Responsible<br />

Gaming verantwortlich.<br />

Lottomatica hat im Sinne der <strong>Selbstregulierung</strong><br />

<strong>und</strong> als Ordnungsrahmen in einer<br />

Reihe von Leitlinien die wesentlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze seiner Bemühungen für das<br />

Responsible Gaming dargelegt:<br />

Zunächst wird der Schutz des Spielers als<br />

ein wichtiger Faktor <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>satz<br />

beschrieben, um die soziale Verantwortung<br />

des Unternehmens aufzuzeigen, insbesondere<br />

im Hinblick auf die gefährdeten<br />

Spieler, auf die Fragen im


<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />

Zusammenhang mit dem Alter, dem Einkommen<br />

<strong>und</strong> der Tendenz zu problematischem<br />

Verhalten (z.B. Spielsucht).<br />

Lottomatica hat aufgr<strong>und</strong> seiner Rolle als Operator<br />

(Entwicklung, Umsetzung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Glücksspiels) wiederholt die<br />

Bedeutung der Prävention betont, die verhindern<br />

soll, dass sich aus nicht-pathologischem<br />

Verhalten ein Verhalten entwickelt wie man es<br />

typischerweise bei Problemspielern finden<br />

kann.<br />

Dieses Ziel hat den Regulator mit Unterstützung<br />

von Lottomatica beispielsweise dazu<br />

bewogen, eine dritte wöchentliche Ziehung<br />

durchzuführen, mit dem Ziel, die Spieler im<br />

Rahmen des Lottospiels zu schützen. Vordem<br />

fanden zwei wöchentliche Ziehungen von "Il<br />

Gioco Del Lotto", Italiens größtem Lottospiel,<br />

statt. Dabei musste eine steigende Konzentration<br />

von Einsätzen auf die sogenannten "letzten<br />

Zahlen" <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene kollektive<br />

Verhaltensweisen festgestellt werden, die<br />

sozial exzessiv <strong>und</strong> damit problematisch<br />

waren. Mit der dritten Ziehung wurde die statistische<br />

Häufigkeit der letzten Zahlen absichtlich<br />

"reduziert", wodurch das zuvor gefährdete<br />

Gleichgewicht wiederhergestellt werden<br />

konnte.<br />

Es soll auch betont werden, dass Lottomatica<br />

die Maßnahmen zum Verbraucherschutz dank<br />

seiner Erfahrung <strong>und</strong> aus den Herausforderungen<br />

im Zusammenhang mit den technologischen<br />

Innovationen entwickeln konnte.<br />

In seiner doppelten Rolle als Betreiber <strong>und</strong><br />

Zulieferer (über GTECH) betrachtet Lottomatica<br />

die Technologie als ein leistungsfähiges<br />

Instrument, durch das dem Spieler der Zugang<br />

zum Spiel nur unter Einhaltung der Bedingungen<br />

gewährt wird, die die <strong>Regulierung</strong>sbehörde<br />

festgelegt hat (Alter, Wohnort). Zusätzlich<br />

zu diesen gesetzlichen Beschränkungen<br />

stellt die Technologie ein Instrument dar,<br />

durch das die Betreiber die Praktiken des<br />

Responsible Gaming überwachen können, mit<br />

Funktionen, die es dem Spieler seinerseits<br />

erlauben, Suchtverhalten etwa durch Begrenzung<br />

seiner Spieleinsätze, der Spieldauer usw.<br />

zu vermeiden.<br />

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Eine weitere Leitlinie ist die Möglichkeit<br />

für den Spieler, bewusst <strong>und</strong> verantwortlich<br />

zu wählen.<br />

Hier besteht das Ziel von Lottomatica<br />

darin, seine Vorreiterrolle in Italien im<br />

Bereich des Responsible Gaming voll zum<br />

Ausdruck zu bringen, insbesondere<br />

indem die Spieler zahlreiche <strong>und</strong> ausführliche<br />

Informationen zu allen relevanten<br />

Aspekten erhalten. So muss der Spieler<br />

unter www.better.it, Lottomaticas<br />

Webseite für Sportwetten <strong>und</strong> andere<br />

Online Spiele, bei seiner Anmeldung<br />

seine eigenen Grenzen in Bezug auf maximale<br />

Tages- <strong>und</strong> Monatseinsätze sowie<br />

die Spieldauer selber bestimmen.<br />

Für den Fall, dass die Spieler Probleme<br />

mit ihrem Spielverhalten erkennen,<br />

besteht zudem die Möglichkeit des<br />

Selbstausschlusses für einen bestimmten<br />

Zeitraum (wahlweise für eine Sitzung,<br />

einen Tag, eine Woche).<br />

So möchte Lottomatica als Onlinespiel-<br />

Betreiber den Spielern durch Einsatz der<br />

besten verfügbaren Technologien ein<br />

Spielumfeld bieten, dessen Angelpunkte<br />

Verantwortung, Sicherheit <strong>und</strong> Freiwilligkeit<br />

heißen.<br />

Die Frage der bewussten <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>igen<br />

Wahl ist auch bei den Spielgeräten<br />

von zentraler Bedeutung. In diesem<br />

Bereich bemüht sich GTECH seit jeher,<br />

spezifische Lösungen im Sinne des<br />

Responsible Gaming zu entwickeln.<br />

So enthalten Videolotterie-Terminals<br />

(VLT) von GTECH mehrere nützliche<br />

Funktionen für das Responsible Gaming:<br />

Konstante Anzeige (Uhr) der verstrichenen<br />

Spieldauer; Anzeige des verbleibenden<br />

Guthabens <strong>und</strong> der bisherigen<br />

Gesamtausgabe, damit die Spieler sich<br />

ihrer finanziellen Verluste bewusst sind;<br />

Zeitbeschränkungen, welche die Spieler<br />

dazu anhalten sollen, von der Gesamtdauer<br />

ihrer Spielsitzung Kenntnis zu nehmen.<br />

Die letzte Funktion schließlich veranlasst<br />

die Spieler, das Spiel nach jeder<br />

vorbestimmten Zeit zu unterbrechen, um<br />

ein Nonstop-Spielen zu vermeiden. Somit<br />

sind in Übereinstimmung mit den Best<br />

Practices des Responsible Gaming Spielpausen<br />

vorgesehen. Die Videolotterien<br />

wurden in Italien noch nicht eingeführt.<br />

Lottomatica, die in diesem Bereich als<br />

Betreiber bereits präsent ist, hat die<br />

Absicht, diese neuen Videoterminals einzuführen.<br />

Wir sind der Auffassung, dass die obengenannten<br />

Elemente auch mit den Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Selbstverantwortung <strong>und</strong><br />

Selbstbestimmung übereinstimmen.<br />

Technische Kontrollmaßnahmen, die für<br />

alle identisch sind, erfüllen unsere Zielvorgaben<br />

nicht. Vielmehr stellt die<br />

bewusste Wahrnehmung der Risiken <strong>und</strong><br />

psychologischen Mechanismen des Spiels<br />

für den Spieler den sichersten <strong>und</strong> effizientesten<br />

Weg für einen wirklichen <strong>und</strong><br />

ausgeglichenen Schutz unter Beachtung<br />

des freien Willens dar.<br />

Durch die überzeugte Umsetzung der<br />

Vorgaben der <strong>Regulierung</strong>sbehörde,<br />

wozu auch die Ausweitung des Spiels<br />

unter den Prämissen des Responsible<br />

Gaming gehört, hat Lottomatica eine<br />

Schlüsselrolle bei der Unterstützung der<br />

<strong>Regulierung</strong>sbehörde. Die Entscheidung,<br />

über die vorgeschriebenen Beschränkungen<br />

hinaus Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Praktiken für<br />

die Förderung des Responsible Gaming<br />

umzusetzen, zeigt die Bedeutung der<br />

sozialen Verantwortung unseres Unternehmens<br />

<strong>und</strong> für uns alle, denn wir sind<br />

ein Teil von ihm.<br />

Die Bemühungen der <strong>Regulierung</strong>sbehörde,<br />

das Bewusstsein für Responsible<br />

Gaming zu fördern, wurden besonders<br />

deutlich durch eine Kommunikationskampagne<br />

„Gioco Sicuro“ („Sicheres<br />

Spiel“), die von AAMS im Mai 2006<br />

gestartet wurde.


Norsk Tipping<br />

Update der EL Arbeitsgruppe Responsible Gaming<br />

Nach einem sehr erfolgreichen Seminar zum Thema CSR <strong>und</strong> Responsible Gaming, das<br />

vom 03.-05. November in Istanbul durchgeführt wurde, ist die Arbeitsgruppe dabei, die<br />

gr<strong>und</strong>legende Struktur für die vorgeschlagene Zertifizierung der EL RG Standards<br />

festzulegen.<br />

Das Seminar in Istanbul, das dankenswerterweise von der Turkish National Lottery<br />

ausgerichtet <strong>und</strong> von der Arbeitsgruppe Responsible Gaming organisiert wurde, gab<br />

den 65 Teilnehmern einen Überblick über aktuelle Themen zur sozialen Verantwortung<br />

mit Bezug zum <strong>Lotteries</strong>ektor.<br />

Neben dem Seminar bereitete die Arbeitsgruppe Responsible Gaming die Gr<strong>und</strong>struktur<br />

für die vorgeschlagene Zertifizierung vor, die in Zusammenarbeit mit unabhängigen<br />

CSR-Beratern, die über einschlägige Erfahrung in der Einführung von CSR-Versicherungsprogrammen<br />

in zahlreichen Bereichen verfügen, entwickelt wurde. Nach dem<br />

Seminar wurde dem EL Executive Committee ein Entwurf für den Zertifizierungsprozess<br />

unterbreitet. Die Arbeitsgruppe befindet sich nun im letzten Abstimmungsprozess<br />

mit der Arbeitsgruppe Recht, um sicherzustellen, dass die Struktur der Zertifizierung<br />

allen nationalen Anforderungen genügt. Darüber hinaus wird es im Januar 2008 in<br />

London eine gemeinsame Sitzung mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Recht geben<br />

<strong>und</strong> auch die Arbeitsgruppe Sportwetten wird daran teilnehmen.<br />

Update der EL Arbeitsgruppe für Sportwetten<br />

Nach intensiven <strong>und</strong> erfolgreichen Verhandlungen gelang es der <strong>European</strong><br />

<strong>Lotteries</strong> Sports Betting Group den Code of Conduct zu formulieren. Bis dato<br />

haben bereits 42 Glücksspiel- <strong>und</strong> Sportwettenanbieter dieses Regelwerk<br />

unterzeichnet <strong>und</strong> sich damit zu folgenden Zielen bekannt:<br />

• Kanalisierung des Verlangens nach Glückspielen <strong>und</strong> Sportwetten in geordnete<br />

Bahnen sowie Förderung des verantwortungsvollen Glückspiels. Möglichkeiten<br />

dazu sind etwa das Spielverbot für Minderjährige, ein Verbot von<br />

Spielen auf Kredit <strong>und</strong> Beschränkung der Einsätze.<br />

• Vermeidung des Sportwettenangebots in Ländern, in denen Betreiber nicht<br />

ordnungsgemäß <strong>und</strong> seriös reguliert <strong>und</strong> zugelassen werden.<br />

• Bekämpfung von Korruption im Sport. Dies erfolgt durch eine sorgfältige<br />

Auswahl von Spielpaarungen <strong>und</strong> Wettangeboten, durch Vermeidung von<br />

Interessenskonflikten <strong>und</strong> durch Überwachungsmaßnahmen zur Verhinderung<br />

von Wettauffälligkeiten <strong>und</strong> Spielmanipulationen.<br />

• Bekämpfung von Geldwäscherei durch enge Zusammenarbeit mit der<br />

Gesetzgebung sowie Vorkehrungen zur Überwachung von Einsätzen,<br />

Gewinnauszahlung <strong>und</strong> der Sportereignisse selbst.<br />

• Erzielung positiver Effekte auf andere Interessenvertreter im Sport durch<br />

beispielhaftes Verhalten <strong>und</strong> sportliche Verantwortung. Die den Verhaltenskodex<br />

unterzeichnenden Länder tragen direkt oder indirekt zur Förderung<br />

des Breitensports über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bei.<br />

Ich möchte persönlich unterstreichen wie wichtig ein gemeinsamer Qualitätsstandard<br />

ist - noch viel wichtiger ist mir darüber hinaus, dass dieser, so<br />

wie seit jeher bei den Österreichischen Lotterien , gelebt wird.<br />

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Ann Pattberg<br />

Member of the EL Responsible Gaming Working Group<br />

Friedrich Stickler<br />

Vorsitzender der Sportkommission<br />

Norsk Tipping<br />

Those <strong>Lotteries</strong> do not offer sports<br />

betting but support the EL Code of<br />

Conduct on Sports Betting:


Die Fragen r<strong>und</strong> um die Online-Glücksspiele<br />

beunruhigen die Staaten in Europa<br />

immer mehr <strong>und</strong> geben zu Auseinandersetzungen<br />

auf nationaler <strong>und</strong> europäischer<br />

Ebene Anlass. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

steht dabei die Frage der gegenseitigen<br />

Anerkennung. In einem kürzlich ergangenen<br />

Urteil hat sich das oberste französische<br />

Gericht zu diesem Thema geäußert.<br />

Zwar befand das Gericht nicht, dass der<br />

Gr<strong>und</strong>satz der gegenseitigen Anerkennung<br />

anzuwenden sei, doch hat es das<br />

Pariser Berufungsgericht gerügt, es habe<br />

dem Argument der Gegenpartei - einem<br />

Malteser Anbieter, der in Frankreich ohne<br />

Genehmigung aktiv ist - nicht genügend<br />

Rechnung getragen. Weshalb kann der<br />

Gr<strong>und</strong>satz der gegenseitigen Anerkennung<br />

im Glücksspielbereich nicht zur<br />

Anwendung gelangen? In seinem Gutachten<br />

zum norwegischen Fall Ladbrokes hat<br />

der EFTA-Gerichtshof diese Frage beantwortet.<br />

Im Abschnitt 85 erklärt das Gericht folgendermaßen:<br />

"Selbst wenn die Gesetzgebung <strong>und</strong><br />

Handhabung im Herkunftsland des<br />

Betreibers hinsichtlich der gesellschaftlichen<br />

Gegebenheiten, die dieses Land<br />

charakterisieren, ein hohes Maß an<br />

Schutz bieten, so entspricht dies nicht<br />

notwendigerweise demselben Grad an<br />

Schutz hinsichtlich der Gegebenheiten,<br />

die den Staat charakterisieren, in dem<br />

die Dienstleistungen angeboten werden<br />

sollen."<br />

Der EFTA-Gerichtshof folgt der Begründung<br />

der Kommission für den Fall, dass<br />

ein Mitgliedstaat ein Lizenzierungssystem<br />

anwendet oder anwenden sollte; hier wird<br />

vom Mitgliedstaat verlangt, dass er den<br />

Anforderungen, die ein Anbieter der<br />

Dienstleistungen für die Ausübung von<br />

Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat<br />

bereits erfüllt hat, Rechnung tragen<br />

muss.<br />

Der Vertreter der niederländischen<br />

Regierung bezeichnete dies zynisch als<br />

neuen Gr<strong>und</strong>satz der "gegenseitigen<br />

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Unterstützung der Behörden bei<br />

der Reglementierung des Glücksspielumfelds<br />

Von Philippe Vlaemminck, Rechtsberater<br />

Beachtung". Doch ob wir dies wollen oder<br />

nicht, die Entwicklung auf EU-Ebene<br />

geht dahin, dass dem Ursprungsland eine<br />

gewisse Anerkennung zuteil werden<br />

muss. Schließt dies eine Reglementierung<br />

durch das Verbraucher- oder Empfängerland<br />

aus? Keineswegs, denn das Empfängerland<br />

kann immer noch über die Art der<br />

Spiele <strong>und</strong> über Minimum-Standards zum<br />

Schutz gegen das Suchtspiel usw. entscheiden.<br />

Wissen die Mitgliedstaaten immer was zu<br />

tun ist? Vermutlich nicht. Das EFTA-<br />

Urteil im norwegischen Fall Ladbrokes<br />

gibt uns hierzu wiederum einige Anhaltspunkte.<br />

Der EFTA-Gerichtshof gibt den<br />

Richtern der einzelnen Länder einige<br />

Richtlinien für die Abwägung der Verhältnismäßigkeit<br />

<strong>und</strong> der Notwendigkeit.<br />

Dabei präzisiert der Gerichtshof, dass die<br />

Richter die vorgenannten Voraussetzungen<br />

sorgfältig prüfen müssen, <strong>und</strong> er<br />

erläutert die für eine solche Prüfung relevanten<br />

Elemente.<br />

Die Begründung dieses Aspekts des Falles<br />

lautet wie folgt. Zuerst verweist der<br />

Gerichtshof auf das vorhergehende Urteil<br />

im Fall E-1/06:<br />

Das Gericht hat in Bezug auf die Spielgeräte<br />

im Abschnitt 44 festgehalten,<br />

dass die spezifischen Gegebenheiten<br />

eines Spiels, einschließlich Eigenschaften,<br />

Präsentation, Reaktionen der<br />

potenziellen Verbraucher sowie das<br />

weitere soziokulturelle Umfeld in diesem<br />

Zusammenhang relevant sind.<br />

(Abschnitt 57, letzter Satz)<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Elemente muss<br />

gemäß dem Gerichtshof das Ausmaß<br />

des Schutzes im jeweiligen Mitgliedsstaat<br />

bestimmt werden. Weiter beschreibt<br />

das Gericht, was es als Schutz auf niedrigem<br />

Niveau erachtet:<br />

"von einem Schutz auf niedrigem<br />

Niveau kann dann gesprochen werden,<br />

wenn die norwegischen Behörden<br />

eine große Zahl von Glücksspielangeboten<br />

<strong>und</strong> einen hohen Grad an<br />

Recht<br />

Glücksspieltätigkeit dulden. Wichtig<br />

sind in diesem Zusammenhang folgende<br />

Punkte:<br />

• Einschränkungen bezüglich der Häufigkeit<br />

der wöchentlich bzw. täglich<br />

angebotenen Glücksspiele<br />

• Einschränkungen bezüglich der Zahl<br />

der Verkaufsstellen die Glücksspiele<br />

anbieten.<br />

• Einschränkungen bezüglich der Verkaufs-<br />

<strong>und</strong> Marketingpraktiken der<br />

Verkaufsstellen<br />

• Einschränkungen bezüglich der Werbung<br />

für bzw. Entwicklung von<br />

neuen Spielen von Norsk Tipping<br />

(Abschnitt 60, Aufzählungspunkte<br />

hinzugefügt)<br />

Insbesondere in Bezug auf das Marketing<br />

hält der Gerichtshof folgende Punkte für<br />

bedeutsam:<br />

• die Marketingpraktiken im Zusammenhang<br />

mit suchtrelevanten Spielen durch<br />

den Monopolanbieter (Abschnitt 54)<br />

• Umfang <strong>und</strong> Auswirkung des Marketings<br />

• Umfang <strong>und</strong> Auswirkung der Entwicklung<br />

von Glücksspielen (angebotene<br />

Spieltypen)<br />

• Höhe der Ausgaben des Monopolanbieters<br />

für das Marketing (Marketingbudget)<br />

• Form <strong>und</strong> Inhalt des Marketings<br />

• Anfälligkeit der Zielgruppen<br />

• informative bzw. evokative Eigenschaften<br />

der Marketingaktionen (Abschnitt<br />

61)<br />

Schließlich erwähnt der Gerichtshof folgende<br />

Fragen als maßgebend bei der<br />

Abwägung der Notwendigkeit:<br />

• die Frage, ob der Monopolanbieter<br />

weniger Anreize zum Brechen der Vorschriften<br />

hat<br />

• die Frage, ob der Monopolanbieter<br />

weniger Interesse an einer aggressiven<br />

Marketingstrategie als ein lizenzierter<br />

kommerzieller Anbieter hat<br />

• die Frage, ob vom Mitgliedstaat eine<br />

effektive Kontrolle ausgeübt werden<br />

kann <strong>und</strong> ausgeübt wird <strong>und</strong> ob private


Recht<br />

lizenzierte Anbieter nicht derselben<br />

Kontrolle unterworfen werden können<br />

(Abschnitt 62).<br />

Mit anderen Worten stellt der Gerichtshof<br />

damit eine ganze Checkliste von Elementen<br />

bereit. Gleichzeitig verweist der EFTA-<br />

Gerichtshof auch auf den Fall<br />

Placanica, wo der Europäische Gerichtshof<br />

anerkannt hatte, dass ein kontrolliertes<br />

Wachstum sowie bis zum einem<br />

gewissen Grad auch Marketingaktivitäten<br />

im Hinblick auf eine effektive<br />

Kanalisierungspolitik notwendig sein<br />

können. Das Gericht hat dahingehend<br />

geurteilt, dass es dem Staat obliegt zu<br />

beweisen, dass die Einschränkungen zum<br />

Zweck der Kanalisierung gerechtfertigt<br />

sind (vgl. Abschnitt 53-54). Was hingegen<br />

nach dem Urteil des Gerichtshofs unklar<br />

bleibt, ist die Frage, wo das Gleichgewicht<br />

liegt zwischen der zwingenden Überprüfung<br />

etwa des Marketings oder der Einführung<br />

neuer Spiele einerseits <strong>und</strong> den Marketingbemühungen<br />

<strong>und</strong> Spielangeboten<br />

zum Zweck einer effektiven Kanalisierungspolitik<br />

andererseits.<br />

Die Mitgliedstaaten sind nicht immer<br />

Experten auf diesem Gebiet. Gleichwohl<br />

handelt es sich um ein wichtiges Thema,<br />

bei dem die Europäischen Lotterien ihre<br />

Kompetenzen <strong>und</strong> ihren Sinn für das<br />

Gemeinwohl einbringen können. Immerhin<br />

leben die Lotteriebetreiber die Unternehmensverantwortung<br />

(CSR) im Alltag <strong>und</strong><br />

zeigen, dass sie einer anspruchsvollen ethischen<br />

Haltung verpflichtet sind, was das<br />

Angebot <strong>und</strong> den Betrieb von Glücksspielen<br />

anbelangt. Die CSR-Strategie der EL<br />

<strong>und</strong> der EL-Sportwetten-Kodex sind dafür<br />

zwei ausgezeichnete Beispiele <strong>und</strong><br />

Beweise für die Art, wie EL die Behörden<br />

bei der Bestimmung des angemessenen<br />

Gleichgewichts zwischen Verbot <strong>und</strong><br />

Kanalisierung unterstützten kann. EL als<br />

unabhängige Vereinigung der europäischen<br />

Lotteriegesellschaften, die sich<br />

ihrerseits mehrheitlich in staatlichem<br />

Besitz befinden, ist somit vermutlich der<br />

beste Partner der Mitgliedsstaaten bei der<br />

Festlegung eines gemeinsamen Rahmens<br />

der Reglementierung. Falls eine "gegenseitige<br />

Beachtung" notwendig ist, so sind die<br />

Lotterien durch die EL zweifellos am<br />

besten für die Skizzierung des Inhalts eines<br />

solchen Ansatzes geeignet.


Jeder kennt das alte Sprichwort „Ein Bild<br />

sagt mehr als tausend Worte.“ Was vielleicht<br />

nicht ganz so bekannt ist, ist das,<br />

was der neue Bereich der bildgebenden<br />

Technologie in Bezug auf die verschiedenen<br />

Aspekte der Verbraucher- <strong>und</strong> kommerziellen<br />

Märkte zu bieten hat - wobei<br />

Camcorder <strong>und</strong> Digicams nicht mit einbezogen<br />

sind. Natürlich könnten wir die<br />

Vorteile aufzählen, die die bildgebende<br />

Technologie dem medizinischen <strong>und</strong><br />

Unterhaltungsbereich geboten hat.<br />

Wäre es möglich, dass der Lotteriebereich<br />

ebenfalls aus dieser neuen Technologie<br />

Vorteile ziehen könnte?<br />

Natürlich!<br />

Wir haben alle die Effizienzsteigerungen<br />

gesehen, die die Anwendung von Ganzseitenscannern<br />

den Nutzern (operators)<br />

weltweit gebracht hat; <strong>und</strong> wir alle folgen<br />

dem Wunsch von Lotterieunternehmen,<br />

die Effizienz der „Point-of-Sales“<br />

(Annahmestellen) zu steigern. Wir haben<br />

mehr als genügend Beweise, dass Ganzseitenscanner<br />

jeglicher Art für unsere<br />

Sparte als Input-Geräte in Point-of-Sales-<br />

Terminalgeräten sehr von Nutzen waren.<br />

Bilder leicht einscannen zu können, war<br />

für die Lotterieterminaltechnik ein<br />

wesentlicher Schritt nach vorn. Die realen<br />

Vorteile für die Nutzer lagen in<br />

gesteigertem Umsatz <strong>und</strong> niedrigeren<br />

Betriebskosten durch Verbesserungen<br />

der Effizienz.<br />

In Erwartung weiterer Anwendungen<br />

der bildgebenden Technik im Lotteriebereich<br />

hat INTRALOT geduldig auf den<br />

Zeitpunkt gewartet, zu dem erschwingliche<br />

Bildgebungstechnik leicht verfügbar<br />

ist. Während dieser Zeit haben wir laufend<br />

alle möglichen Anwendungsmöglichkeiten<br />

untersucht. Jetzt, wo es soweit<br />

ist, sind wir bereit, eine neue Technologie<br />

vorzustellen, die sowohl in Bezug auf<br />

die Fähigkeiten als auch die Zuverlässigkeit<br />

große Verbesserungen gegenüber<br />

ICON Digital Imaging - Technologie<br />

den traditionellen mechanischen Seitenscannern<br />

bietet: die ICON Digital Imaging<br />

-Technologie.<br />

Was ist das?<br />

Im Gr<strong>und</strong>e genommen, ist ICON Digital<br />

Imaging die Einbeziehung der digitalen<br />

Fototechnologiewelle in Lotterieapplikationen.<br />

Sie besteht sowohl aus Hardware-<br />

als auch Softwarekomponenten,<br />

deren Ziel es ist, Ganzseitenscanner als<br />

das „de facto“ Bildeingabegerät zu übertreffen.<br />

An Stelle der traditionellen<br />

mechanischen Scanning-Geräte, die die<br />

Bilder des Dokuments erfassten, wird<br />

eine (einem digitalen Kamerasensor ähnliche)<br />

Hardware-Vorrichtung angewandt.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Einfachheit <strong>und</strong> kommerzialisierten<br />

Technik der Hardware gibt es<br />

wesentliche Vorteile hinsichtlich Kosten,<br />

Zuverlässigkeit, Leistung <strong>und</strong> Einfachheit<br />

der Bedienung. Für die Nutzer sollte<br />

dies das Ende der Geschichte sein. Aber<br />

es müssen noch etliche andere Gesichtspunkte<br />

in Erwägung gezogen werden.<br />

Wie bei allen anspruchsvollen <strong>und</strong><br />

modernen Geräten, liegt der größte Aufwand<br />

bei der Konstruktion aller ICON<br />

Digital Imaging -Geräte hauptsächlich<br />

bei der Software. Die Software wendet<br />

hoch leistungsfähige Bildverarbeitungsalgorithmen<br />

an, die jegliche dem Lesegerät<br />

vorgelegte Art von Dokument lesen<br />

können - Spielscheine, Barcodes, Unterschriften<br />

<strong>und</strong> Photos. Das Gerät ist nahtlos<br />

in unser Terminalverarbeitungssystem<br />

integriert, das sämtliche<br />

erforderliche CPU-Leistung <strong>und</strong> das<br />

LOTOS OS liefern kann <strong>und</strong> das die<br />

seit Jahren gebräuchliche traditionelle<br />

Scanning-Technologie weit hinter sich<br />

lässt.<br />

Was kann es?<br />

Die neue Technologie öffnet einer neuen<br />

Generation an Geräten die Tür, die klein<br />

<strong>und</strong> leise sind, keine beweglichen Teile<br />

enthalten, leicht <strong>und</strong> intuitiv zu bedienen<br />

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Premium<br />

sind. Die Tatsache, dass keine regelmäßige<br />

Wartung erforderlich <strong>und</strong> die<br />

Lebensdauer ausgesprochen lang ist, da<br />

keine in Leistungsminderungen resultierenden<br />

mechanischen Abnutzungserscheinungen<br />

auftreten, bietet einen<br />

zusätzlichen Mehrwert.<br />

Neben den finanziellen Vorteilen dieser<br />

Verbesserungen gibt es andere, indirekte<br />

Vorteile. Dazu gehört die erhöhte Kreativität,<br />

die auf den Spielscheinen möglich<br />

ist, da sie jetzt nicht mehr hinsichtlich<br />

Größe oder Format beschränkt sind,<br />

wodurch das Spiel einfacher <strong>und</strong> für die<br />

Spieler attraktiver wird. Weil die Technologie<br />

mehr bieten kann als nur das Ablesen<br />

von Spielscheinen, gibt es andere<br />

potenzielle Funktionen, die angewandt<br />

werden können, wie das Erfassen von<br />

Dokumenten oder Unterschriften, Barcode-Scanning<br />

usw., die alle auf die<br />

Erfordernisse des K<strong>und</strong>en zugeschnitten<br />

werden können.<br />

Behalten Sie die Zukunft im Auge<br />

Die Zukunft ist bereits hier. INTRALOT<br />

ist stolz darauf EyeLOT vorzustellen,<br />

ihre erste Konstruktion mit ICON Digital<br />

Imaging-Technologie, die jetzt den<br />

K<strong>und</strong>en zur Verfügung steht als Ergänzung<br />

zur Familie der Lotterieterminals<br />

von INTRALOT. Das kleine <strong>und</strong> elegante<br />

Gerät passt perfekt zum platzsparenden<br />

Mikro-Terminal microLOT; beide<br />

schaffen sogar beim kleinsten <strong>und</strong> am<br />

meisten überfüllten Point-of-Sale ein<br />

vollständiges System mit allen Funktionen.<br />

Mit der CORONIS-Terminal-Serie<br />

gepaart, wird es zum neuen Standard in<br />

Bezug auf Produktivität <strong>und</strong> Effizienz.<br />

Bitte wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes<br />

INTRALOT-Büro oder besuchen<br />

Sie uns auf unserer Website, www.intralot.com,<br />

um weitere Informationen über<br />

unser erstaunliches EyeLOT, die interessante<br />

ICON Digital Imaging-Technologie<br />

<strong>und</strong> die Ihnen dadurch entstehenden<br />

Vorteile, zu erhalten.


Premium<br />

Norwegens einzigartiges „Spill i<br />

Kasse“-Projekt<br />

Die norwegische Lotteriegesellschaft Norsk<br />

Tipping arbeitet derzeit mit Scientific<br />

Games an einer neuen Vertriebskanal-Initiative.<br />

Ziel ist es, Spiele nicht mehr nur in traditionellen<br />

Einzelhandelsläden anzubieten,<br />

sondern auch an den Kassen von Geschäften,<br />

die nicht über Lotterie-Terminals verfügen.<br />

Die Lösung heißt „Spill i Kasse“ (Spiel<br />

an der Kasse) <strong>und</strong> verfolgt den Zweck,<br />

Spiele von Norsk Tipping dort anzubieten,<br />

wo die K<strong>und</strong>en häufig hingehen <strong>und</strong> erwarten<br />

Lotterieprodukte vorzufinden. Zentral<br />

verwaltete Lebensmittelketten erfreuen<br />

sich seit einigen Jahren - hauptsächlich aufgr<strong>und</strong><br />

extensiver Konzeptentwicklung <strong>und</strong><br />

zunehmender Verfügbarkeit - erheblichen<br />

Wachstums. Die zunehmend wichtige Rolle<br />

der Lebensmittelläden wird vermutlich auf<br />

Kosten der traditionellen Eckläden <strong>und</strong> Zeitungshändler<br />

gehen, wobei sich für Norsk<br />

Tipping bisher unerschlossene Wachstumschancen<br />

eröffnen.<br />

Um sicherzustellen,<br />

dass Norsk Tippings<br />

visuelle Identität<br />

unverändert bleibt,<br />

wird das „Spill i<br />

Kasse“-Konzept in<br />

das einheitliche<br />

Unternehmensprogramm<br />

integriert.<br />

Stein Onsrud<br />

Bei „Spill i Kasse“ werden Sofortlose an verschiedenen<br />

Stellen im Geschäft angeboten.<br />

Wichtig ist hierbei, dass diese Lose keinerlei<br />

finanziellen Wert haben, bis sie an der Kasse<br />

bezahlt <strong>und</strong> eingelesen (aktiviert) werden.<br />

Gestohlene Lose können daher nicht dazu<br />

genutzt werden, Gewinne geltend zu<br />

machen. „Spill i Kasse“ sorgt also dafür,<br />

Sofortlose für die K<strong>und</strong>en sichtbarer <strong>und</strong><br />

leichter verfügbar zu machen, ohne dadurch<br />

die Sicherheit des Produkts zu beeinträchtigen.<br />

Der Kauf von Scheinen für Online-Spiele<br />

wird durch die Verwendung von Bons mit<br />

Barcode ermöglicht, die an verschiedenen<br />

Stellen im Geschäft aus Automaten gezogen<br />

werden können. Auf ihnen ist Art <strong>und</strong><br />

Umfang des Spiels vermerkt - zum Beispiel:<br />

Lotto, fünf Wochen, 10 Felder mit Zusatz-<br />

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Wachstum mit Verantwortung<br />

Das Internet <strong>und</strong> Mobiltelefone eröffnen den staatlichen Lotteriegesellschaften viele neue<br />

Möglichkeiten, ihre K<strong>und</strong>en zu erreichen. Bis auf wenige Ausnahmen gewinnen diese virtuellen<br />

Vertriebskanäle zunehmend an Bedeutung. Für die nächsten zehn Jahre werden<br />

der Einzelhandel <strong>und</strong> andere Verkaufsstellen jedoch weiterhin den Löwenanteil der Einnahmen<br />

der Lotteriegesellschaften ausmachen. Was kann also getan werden, um den<br />

Absatz auf eine Art <strong>und</strong> Weise zu steigern, die nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> sozialer Verantwortung steht? Einige Beispiele:<br />

zahl. Sobald der Barcode an der Kasse eingescannt<br />

wurde, wird die Transaktion an<br />

Norsk Tippings <strong>Lotteries</strong>ystem übermittelt,<br />

wo die zu spielenden Zahlen generiert werden.<br />

Diese werden umgehend an die anfragende<br />

Kasse gesendet <strong>und</strong> dort auf einer<br />

Spielquittung für den K<strong>und</strong>en ausgedruckt.<br />

Die Quittung enthält einen Barcode, mit<br />

dessen Hilfe ein etwaiger Gewinn auch in<br />

einer anderen Verkaufsstelle oder in einem<br />

Einzelhandelsgeschäft geltend gemacht<br />

werden kann.<br />

Stein Onsrud, der leitende technische Berater<br />

bei Norsk Tipping, führt aus: „Die Anzahl<br />

der Einzelhändler, die Norsk-Tipping-Lottoscheine<br />

anbieten, hat sich in den vergangenen<br />

Jahren kaum verändert. Unser Netzwerk<br />

aus etwa 4000 Einzelhändlern ist<br />

unser hauptsächlicher Vertriebsweg, <strong>und</strong><br />

das wird auch so bleiben. ‚Spill i Kasse‘ hilft<br />

uns jedoch, einen neuen Vertriebsweg zu<br />

erschließen, durch den wir die Anzahl unserer<br />

Verkaufsstellen möglicherweise verdoppeln<br />

können. Wenn alles nach Plan verläuft,<br />

erwarten wir eine attraktive, aber dennoch<br />

auf verantwortungsvolle Weise erzielte<br />

Umsatzsteigerung. Daher sehen wir ‚Spill i<br />

Kasse‘ als eine innovative <strong>und</strong> spannende<br />

Entwicklung für unsere Organisation.“<br />

Sofortlose in Deutschland zunehmend<br />

beliebter<br />

Die Mehrheit der europäischen Lotteriegesellschaften<br />

befolgt die vom europäischen<br />

Lotterieverband verabschiedeten Regeln<br />

für verantwortungsvolles Glücksspiel,<br />

bekämpft das illegale Spielen <strong>und</strong> ergreift<br />

Maßnahmen, um das Spielsuchtrisiko für<br />

anfällige Personengruppen zu minimieren.<br />

Da Sofortlose nicht als Sucht auslösend<br />

gelten, stellen sie eine realisierbare <strong>und</strong><br />

verantwortungsvolle Möglichkeit dar, den<br />

Umsatz zu erhöhen. In Deutschland machten<br />

Sofortlose im Jahr 2006 nur drei Prozent<br />

des gesamten Lotteriemarkts aus.<br />

Jürgen Wolter, stellvertretender<br />

Geschäftsführer der Lotterie-<br />

Treuhandgesellschaft mbH Hessen<br />

36 % <strong>und</strong> Großbritannien 18 %).<br />

Deutschland<br />

unterscheidet<br />

sich damit<br />

stark von<br />

anderen europäischen<br />

Märkten, auf<br />

denen K<strong>und</strong>en<br />

von Scientific<br />

Games vertreten<br />

sind <strong>und</strong><br />

der Marktanteil<br />

von Sofortlosenwesentlich<br />

höher ist<br />

(Italien 38%,<br />

Frankreich<br />

Weil Sofortlose nur einen winzigen Teil der<br />

Einnahmen ausmachten, beschloss die Lotterie-Treuhandgesellschaft<br />

mbH Hessen im<br />

vergangenen Jahr, dieses Produkt mit Hilfe<br />

des Cooperative-Services-Geschäftsmodells<br />

(CSP) von Scientific Games auszubauen.<br />

Jürgen Wolter, stellvertretender Geschäftsführer<br />

der Lotterie-Treuhandgesellschaft<br />

mbH Hessen, zieht Resümee: „Die neue,<br />

professionelle Herangehensweise mit zentraler<br />

Bestandsverwaltung <strong>und</strong> 24-St<strong>und</strong>en-<br />

Lieferservice wird von unseren Einzelhändlern<br />

sehr geschätzt. Unsere K<strong>und</strong>en sind<br />

zufrieden, <strong>und</strong> der Erlös aus Sofortlosen hat<br />

sich mehr als verdoppelt.“<br />

Auch das Sofortlos-Programm von Toto-<br />

Lotto Niedersachsen macht mittels des<br />

CSP-Geschäftsmodells gute Fortschritte,<br />

<strong>und</strong> Lotto Rheinland-Pfalz unterzeichnete<br />

kürzlich einen ähnlichen Vertrag mit Scientific<br />

Games mit dem Ziel, sein Geschäft auf<br />

positive <strong>und</strong> verantwortungsbewusste<br />

Weise zu optimieren.


Philippe Maillard wurde am 25.<br />

Dezember 1944 geboren <strong>und</strong><br />

lizenzierte in politischen Wissenschaften<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftsgeographie.<br />

Er war als Forscher <strong>und</strong><br />

Assistent an der Eidgenössischen<br />

Technischen Hochschule in Lausanne<br />

tätig. 1983 trat er bei der<br />

Loterie Romande eine Stelle als<br />

Handelsvertreter an <strong>und</strong> wurde<br />

1984 Leiter des Sektors der Pferdewetten.<br />

In der Folge wurde er<br />

Generalsekretär <strong>und</strong> bekleidete<br />

ab 1985 die Position des Generaldirektors,<br />

die er bis am 31.<br />

Dezember 2007 innehatte.<br />

Panorama ist ein öffentliches Forum<br />

<strong>und</strong> erlaubt als solches die Veröffentlichung<br />

einer Vielzahl von Schriftstücken<br />

<strong>und</strong> Ansichten. Panorama<br />

gewährleistet weder die Richtigkeit<br />

oder Zuverlässigkeit der Artikelinhalte,<br />

noch haftet Panorama für die in den<br />

Artikeln <strong>und</strong>/oder Interviews geäußerte<br />

Meinung des Autors. Die in Panorama<br />

veröffentlichen Inhalte repräsentieren<br />

die Ansicht des Verfassers der Artikel<br />

<strong>und</strong> geben nicht die Meinung von<br />

Panorama, seinen Mitarbeitern oder<br />

Partnern wieder.<br />

Nachrichten der Mitglieder<br />

Eine lange <strong>und</strong> interessante Erfahrung<br />

Die Informatikvernetzung der Vertriebssysteme<br />

hat uns ermöglicht, in rascher Abfolge neue<br />

Spiele zu kreieren <strong>und</strong> zu lancieren, wie die<br />

1993 in der Westschweiz eingeführten Spiele<br />

vom Typ Keno, die täglich oder im<br />

Fünfminutentakt stattfinden. 1998 kam dann<br />

der Vertrieb von Rubbellosen über « taktile<br />

Bildschirme » auf. An dieser Stelle ist zu präzisieren,<br />

dass unser Tactilo-System nicht zur<br />

Familie der Videolotteriegeräte gehört, sondern<br />

wie eine echte Lotterie funktioniert, mit einem<br />

zentralen Trefferplan, der sich nach dem<br />

Zufallsprinzip auf die 350 Verkaufsstellen verteilt.<br />

Schliesslich haben uns die an Terminals<br />

angeschlossenen oder damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Strichcodeleser ermöglicht, den Vertrieb der<br />

Sofortlotterien auf Papier sicherer zu machen<br />

<strong>und</strong> zu erleichtern. Der Strichcode dürfte uns<br />

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In all diesen Jahren im Dienste der<br />

Loterie Romande haben Sie ausserordentliche<br />

Veränderungen in der Welt der<br />

Spiele miterlebt. Welche dieser<br />

Veränderungen hat sich Ihrer Erfahrung<br />

nach am stärksten auf die schweizerischen<br />

Lotterien im Besonderen <strong>und</strong> auf<br />

die europäischen Spiele im Allgemeinen<br />

ausgewirkt?<br />

Meiner Einschätzung nach sind die bedeutendsten<br />

Veränderungen in der Welt der Spiele auf<br />

die Entwicklungen im technischen <strong>und</strong> institutionellen<br />

(um nicht zu sagen ideologischen)<br />

Bereich zurückzuführen. Zur Veranschaulichung<br />

meiner Aussagen möchte ich<br />

als Beispiel die Entwicklung der Loterie<br />

Romande im Laufe der letzten 25-30 Jahre<br />

anführen - das klingt zwar nicht gerade bescheiden,<br />

doch ich bin wirklich stolz darauf.<br />

In diesen Zeitraum fallen nicht nur eine, sondern<br />

mehrere Veränderungen bei der<br />

Herstellung <strong>und</strong> Vermarktung der<br />

<strong>Lotteries</strong>piele. In der Schweiz war diese<br />

Veränderung geprägt von der Einführung des<br />

Zahlenlottos im Jahr 1970 <strong>und</strong> dem Übergang<br />

von den Lotterien mit nachträglicher Ziehung<br />

zu den Sofortlotterien. So hat die Loterie<br />

Romande 1978 das erste Rubbellos in Europa<br />

herausgebracht. Seither hat sie nicht aufgehört,<br />

diese Art von Lotterie weiter zu entwickeln.<br />

Übrigens nimmt sie beim Verkauf dieser Art von<br />

Spiel - pro Einwohner - seit mehreren Jahren<br />

europaweit den ersten Platz ein. Was den technischen<br />

Bereich betrifft, hat jedoch in der<br />

Schweiz unbestritten der Übergang von offline<br />

zu online beim Schweizer Zahlenlotto (in der<br />

Schweiz 1987 eingeleitet <strong>und</strong> seit 1991 in<br />

Betrieb) unsere Industrie am meisten verändert.<br />

auch ermächtigen, täglich gemischte «<br />

Papier/online »-Spiele in Verbindung mit TV-<br />

Sendungen durchzuführen.<br />

Die Loterie Romande hat also nicht aufgehört,<br />

auf europäischer Ebene <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

Innovationen einzuführen. Noch nicht erwähnt<br />

habe ich übrigens die Erfahrung von 1991 mit<br />

dem Spielvertrieb über Videotex, dem<br />

Schweizer Vorbild des französischen Minitel, als<br />

Vorläufer der Spiele, die heute auf dem Internet<br />

angeboten werden (das Pokerspiel war übrigens<br />

das tragende Element der<br />

Videotexerfahrung!). Heute registrieren wir<br />

neben den Einsätzen für Sportwetten diejenigen<br />

des SWISS LOTTO <strong>und</strong> des EuroMillions<br />

über Internet.<br />

Die vollständige Informatikvernetzung unserer<br />

Spiele <strong>und</strong> unserer Vertriebsnetze sowie der<br />

Einsatz immer ausgeklügelter<br />

Telekommunikationsgeräte, erlauben uns,<br />

ebenso wie unseren europäischen<br />

Branchenkollegen, flexibel, rasch <strong>und</strong> sicher auf<br />

die vielen <strong>und</strong> ständig wechselnden<br />

Erwartungen der Fans von <strong>Lotteries</strong>pielen einzugehen.<br />

So viel zum Thema des « technologischen<br />

» Wandels.<br />

Was die institutionellen Veränderungen betrifft,<br />

wäre die Gründung im Jahr 1983 in Montreux<br />

(Schweiz) der A.E.L.L.E., der Vorfahrin unserer<br />

AELTE, zu nennen. Denn... Ehre, wem Ehre<br />

gebührt… auf Betreiben von Alain Barraud,<br />

dem ehemaligen Präsidenten der Loterie<br />

Romande, haben sich einige europäische<br />

Lotterien zusammengeschlossen, um ihre<br />

Erfahrungen, Kenntnisse <strong>und</strong> Vorgehensweisen<br />

untereinander zu besprechen. Unsere<br />

Mitglieder kennen diese Geschichte. Ich werde<br />

also nicht hier verweilen, sondern nur erwähnen,<br />

dass im Rahmen dieser Vereinigung die<br />

ersten Erfahrungen mit grenzüberschreitenden<br />

Lotterien (unter dem Label Europäische<br />

Ziehung) gesammelt wurden; es ging dabei um<br />

gemeinsame Operationen, die sich streng an<br />

den entscheidenden Gr<strong>und</strong>satz des « territorialen<br />

Betriebs » jeder teilnehmenden Lotterie<br />

hielten. Dieser Versuch eines gemeinsamen<br />

Vertriebs eines Lotterieloses hat den Weg bereitet<br />

für das heutige EuroMillions <strong>und</strong> ihn - wer<br />

weiss - für zukünftige interkontinentale Spiele<br />

vorgezeichnet...<br />

Doch besonders auf Gesetzesebene hat unsere<br />

Industrie seit einigen Jahren rasche <strong>und</strong> bedeutende<br />

Veränderungen durchgemacht <strong>und</strong> erleidet<br />

sie immer noch. Die Gr<strong>und</strong>sätze des «<br />

Alleinvertriebs von Geldspielen (Monopol)»<br />

<strong>und</strong> der « Beachtung der Territorialität » werden<br />

durch verschiedene von grossen


Nachrichten der Mitglieder<br />

Freihandelsorganisationen wie der WTO <strong>und</strong><br />

der Kommission der Europäischen Union (EU)<br />

eingeleiteten Gerichtsverfahren niedergerissen.<br />

Diese beiden Organisationen haben unter dem<br />

Vorwand, dass das Internet die Grenzen aufhebt<br />

<strong>und</strong> dass es sich beim Vertrieb von Geldspielen<br />

um eine « gewöhnliche Wirtschaftstätigkeit »<br />

handelt, nicht aufgehört, die Gr<strong>und</strong>lagen zu<br />

untergraben, die eine harmonische <strong>und</strong> vor<br />

allem kontrollierte Entwicklung der Geldspiele<br />

in den meisten zivilisierten Ländern möglich<br />

gemacht haben.<br />

Der Begriff der öffentlichen Ordnung, der den<br />

Gesetzgebungen über Geldspiele in den meisten<br />

Ländern zugr<strong>und</strong>e liegt, <strong>und</strong> zwar seit<br />

mehreren Jahrh<strong>und</strong>erten, wird ausser Acht<br />

gelassen. Man ist praktisch machtlos gegenüber<br />

den absurden Argumenten der EU-<br />

Kommission, wonach die öffentlichen<br />

Lotteriebetreiber durch die Erweiterung ihres<br />

Spielangebots die negativen Auswirkungen<br />

ihrer Tätigkeit, insbesondere das Problem der<br />

Spielsucht, vernachlässigen. Doch welche<br />

Lösung schlägt die EU-Kommission vor?<br />

Was die europäische <strong>Regulierung</strong> betrifft, wie<br />

sie uns heute von der EU-Kommission vorgeschlagen<br />

wird, befürchte ich das Schlimmste.<br />

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- Die Öffnung des Marktes der Spiele für den<br />

Wettbewerb!<br />

- Die Vermehrung der (in diesem Falle privaten)<br />

Spielbetreiber!<br />

Dies ist absolut unsinnig! Und sollte die These<br />

der EU-Kommission die Oberhand bekommen,<br />

würde die Bereicherung privater Spielbetreiber<br />

an den Verlusten der Spieler zur Norm werden,<br />

während die „konzessionserteilenden“ Staaten<br />

sich nebenbei mit einigen (großen) Krumen<br />

begnügen müssten. Schlimmer noch, manche<br />

öffentliche Spielbetreiber beginnen, da ihnen<br />

die beträchtliche Zunahme ihrer Einnahmen in<br />

den vergangenen Jahren - diese Ergebnisse<br />

wurden in einem bisher stark geschützten<br />

Umfeld erzielt - zu Kopf gestiegen ist, ihre<br />

Prinzipien zu verleugnen <strong>und</strong> scheinen sich in<br />

Sachen Geldspiele ihrerseits auf den Weg des<br />

allgemeinen « Wettbewerbs » begeben zu wollen.<br />

Nun wissen wir alle: Enorme finanzielle Mittel<br />

stehen auf dem Spiel, <strong>und</strong> Giganten wie<br />

Microsoft, Google <strong>und</strong> andere, die sich noch<br />

nicht gerührt haben, werden Gelegenheiten, die<br />

sich bei einer völligen Öffnung bieten würden,<br />

nicht ungenutzt lassen. Mit solchen Grössen<br />

könnten wir ganz klar nicht mithalten. Nelson<br />

Rose - <strong>und</strong> andere - haben es schon vor mehreren<br />

Jahren vorausgesehen: « Zuviel Spiel<br />

tötet das Spiel ». Übrigens werden<br />

angesichts der zunehmendenLiberalisierungstendenzen<br />

auch die<br />

Befürworter der Prohibition<br />

stärker. Der berühmte Zyklus<br />

«Zulassung» (der Spiele), dann<br />

das «Durchdrehen» des Sektors<br />

<strong>und</strong> schliesslich das «allgemeine<br />

Verbot» ist allgemein bekannt. Er<br />

hat sich im Laufe der vergangenen<br />

Jahrh<strong>und</strong>erte immer wiederholt. Er<br />

wird sich auch heute wiederholen. Die<br />

Frage ist nur, in welchem Stadium des<br />

aktuellen Zyklus wir uns befinden! …<br />

Diese Aussagen mögen vielleicht etwas<br />

pessimistisch klingen, doch meine ich die<br />

«institutionelle» Entwicklung unserer<br />

Industrie ziemlich realistisch beschrieben<br />

zu haben.<br />

Europäische <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Selbstregulierung</strong>:<br />

Was halten Sie von diesen Konzepten<br />

heute <strong>und</strong> in der Zukunft?<br />

Ganz lapidar kann ich antworten, dass eine<br />

<strong>Selbstregulierung</strong> in einem von offenem «<br />

Wettbewerb » geprägten System nicht möglich<br />

ist. Das Überleben der staatlichen Lotterien<br />

hängt somit von einer Rückkehr zu den oben<br />

erwähnten Prinzipien <strong>und</strong> ihrer festen<br />

Verankerung ab, das heisst: Der Betrieb von<br />

Geldspielen ist der öffentlichen Ordnung zu<br />

unterstellen, der Gr<strong>und</strong>satz des Alleinvertriebs<br />

ist aufrechtzuerhalten, ebenso wie derjenige<br />

der Territorialität. Und die Behauptung, wonach<br />

eine solche Ordnung zur Zeit des « globalen<br />

(Internet-)Dorfes » unmöglich sei, ist unwahr.<br />

Das amerikanische Vorbild beweist uns das<br />

Gegenteil. Daneben gibt es weitere Mittel, das<br />

Internet in den Griff zu bekommen. Es ist eine<br />

Sache des Willens, es geht um Entscheide, die<br />

von allen Staaten getroffen werden können.<br />

Wie sehen Sie die Lotterie der Zukunft?<br />

In administrativer Hinsicht (Transparenz,<br />

Effizienz, u.s.w.) erscheinen mir die WLA-<br />

Normen <strong>und</strong> andere ISO-Vorschriften insgesamt<br />

angemessen. Ein breites Diskussionsfeld<br />

ist dagegen die Technologie der Spiele.<br />

Persönlich meine ich, dass besonders die<br />

Mobiltelefonie, um nur ein Beispiel zu nennen,<br />

einer der nächsten bedeutenden Träger des<br />

Vertriebs von Geldspielen sein wird, wenn die<br />

Fragen der Zugangssperre für Minderjährige<br />

<strong>und</strong> der Begrenzung der Einsätze einmal gelöst<br />

sind. Die Verhütung der verheerenden<br />

Auswirkungen unserer Aktivität auf eine sehr<br />

kleine Minderheit von Spielern ist absolut notwendig;<br />

sie ist bei jeder Einführung von neuen<br />

Spielen oder neuen Arten zu spielen in Betracht<br />

zu ziehen. Problematisch ist, dass es für den<br />

technologischen Bereich nur ganz wenige<br />

Zulieferfirmen gibt. Bedauerlicherweise ist der<br />

Sektor der Spiele sehr eng. Es ist - häufig -<br />

unvermeidbar, sich in einer dominanten<br />

Position zu befinden. Daher besteht das Risiko,<br />

dass manche grosse Zulieferer den Rubikon<br />

überqueren <strong>und</strong> versuchen, selbst zu<br />

Spielbetreibern zu werden... Was die grenzüberschreitenden<br />

Spiele betrifft, meine ich, dass<br />

diese Entwicklung bereits voll im Gange ist.<br />

Haben Sie Empfehlungen für die<br />

zukünftigen Lotteriedirektoren?<br />

Nicht wirklich. In unserer Industrie geht es nur<br />

darum, der Nachfrage der Fans von Geldspielen<br />

zuvorzukommen. Für den Fortbestand unseres<br />

Betriebes brauchen wir nur die Optimierung<br />

des Angebots anzustreben, nicht seine<br />

Maximierung. Ich wiederhole aber, dass wir dieses<br />

Ziel nicht erreichen können, wenn wir uns<br />

dem Wettbewerb öffnen.


Das diesjährige EL-Herbstseminar für europäische<br />

Rechtsangelegenheiten fand in der<br />

bayerischen Landeshauptstadt München<br />

statt. Verglichen mit dem letztjährigen<br />

Seminar in Saariselkä (Finnland) fanden<br />

wir am Fuß der deutschen Alpen wesentlich<br />

weniger Schnee vor; wir konnten also<br />

unsere ganze Aufmerksamkeit den verschiedenen<br />

Referaten widmen <strong>und</strong> unseren<br />

weiteren Weg im sich verändernden Umfeld<br />

unserer Branche erörtern. Dennoch kam<br />

der angenehme Teil nicht zu kurz, mit einer<br />

geführten Stadtr<strong>und</strong>fahrt, bei der uns<br />

einige Geheimnisse der Stadt München<br />

offenbart wurden. Diese Stadtbesichtigung<br />

<strong>und</strong> das Nachtessen im Englischen Garten<br />

vermittelten uns neue Aspekte der bayerischen<br />

Metropole <strong>und</strong> gaben uns das Gefühl<br />

willkommen zu sein. Bei dieser Gelegenheit<br />

gebührt unseren Kollegen der Süddeutschen<br />

Klassenlotterie <strong>und</strong> der Staatlichen<br />

Lotterieverwaltung Bayerischer Fussball-<br />

Toto noch einmal ein herzliches Dankeschön<br />

für ihre Gastfre<strong>und</strong>schaft.<br />

Bestimmend für die Themen des Seminars<br />

waren die absehbaren Veränderungen des<br />

rechtlichen <strong>und</strong> politischen Umfelds des<br />

Glücksspielsektors in der EU <strong>und</strong> die damit<br />

zusammenhängende Frage, welches in diesem<br />

heiklen Themengebiet das optimale<br />

Vorgehen sei.<br />

1. Tag:<br />

Traditionsgemäß wurde das Rechtsseminar<br />

durch den Vorsitzenden, Herr Veenstra, eröffnet.<br />

Herzliche Begrüßungsworte richteten<br />

anschließend Herr Müller, namens von Herrn<br />

Horak, Präsident der Staatlichen Lotterie-Verwaltung<br />

Bayerischer Fußball-Toto, sowie Dr.<br />

Rombach, Direktor der Süddeutschen Klassenlotterie,<br />

an die Anwesenden.<br />

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EL Legal seminar<br />

vom 29. - 31. Oktober 2007 in München<br />

welche der Europäische Gerichtshof im Fall<br />

Placanica gutgeheißen hatte. Anschließend<br />

wurden zwei wichtige Urteile erörtert, die der<br />

EGH erst kürzlich gefällt hat, namentlich im<br />

Fall Kommission gegen Italien (C-260/04) <strong>und</strong><br />

im Fall ORF (C-195/06).<br />

Im ersten Fall verurteilte der EGH Italien für<br />

den Verstoß gegen die EU-Artikel 43 <strong>und</strong> 49,<br />

durch die Erneuerung von 329 Lizenzen für die<br />

Pferdewetten durch UNIRE ohne vorgängige<br />

Ausschreibung. Dieses Vorgehen erachtete der<br />

EGH im Hinblick auf das angestrebte Ziel, kriminelle<br />

oder betrügerische Aktivitäten zu verhindern,<br />

als ungenügend. Der zweite Fall (ORF<br />

C-195/06) betrifft eine Sendung, während der<br />

die Zuschauer an einem Preisausschreiben teilnehmen<br />

können, indem sie eine Mehrwertdienst-Telefonnummer<br />

wählen. Gemäß dem<br />

EGH kommt die Teleshopping-Definition dann<br />

zum Tragen, wenn die Sendung ein echtes<br />

Angebot einer Dienstleistung bietet, das in<br />

einem Bezug zur Zielsetzung der Sendung <strong>und</strong><br />

zur Bedeutung des Spiels innerhalb der Sendung<br />

steht, was die Länge <strong>und</strong> die daraus<br />

erwarteten kommerziellen Auswirkungen<br />

betrifft, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis zur ganzen<br />

Dauer der Sendung <strong>und</strong> zu den Fragen, die den<br />

Kandidaten gestellt werden. Die Definition<br />

einer Fernsehwerbung kommt dann zum Tragen,<br />

wenn das Spiel aufgr<strong>und</strong> von Zielsetzung,<br />

Inhalt <strong>und</strong> den Umständen, in denen die zu<br />

gewinnenden Preise präsentiert werden, einer<br />

Ankündigung gleichkommt, welche die<br />

Zuschauer dazu auffordert, die als Preise angebotenen<br />

Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen zu kaufen<br />

oder wenn es die Qualitäten der Programme<br />

des Senders indirekt in Form von<br />

Eigenwerbung hervorheben würde. Die in diesem<br />

Fall diskutierten Elemente werden Teil<br />

der kommenden EU-Reglementierungsdebatten<br />

bilden.<br />

Mit der Frage<br />

"Wer hat heutzu- Weiter kam der Referent kurz auf die hängigen<br />

tage das Sagen, Voruntersuchungen in den Fällen Winner Wet-<br />

die Gerichte ten (C-409/06), Nationale Loterij (C-525/06)<br />

oder die politi- <strong>und</strong> Liga Portuguesa de Futebol (C-42/07)<br />

schenInstitutio- sowie auf sechs eher neue aber wichtige deutnen?"<br />

eröffnete sche Überweisungen zu sprechen, die erst<br />

EL-Rechtsbera- kürzlich in einen Fall Markus Stoss u.a. (Cter<br />

Philippe Vla- 316/07 <strong>und</strong> andere) zusammengefasst worden<br />

emminck die Morgensitzung des ersten Seminartages.<br />

Die Antwort auf diese Frage gab der<br />

sind.<br />

Redner im wohl vielschichtigsten <strong>und</strong> schil- Anschließend vermittelte uns Herr Vlaemlerndsten<br />

Referat des Seminars - der Stille minck einen umfassenden Überblick über die<br />

während <strong>und</strong> nach dem Vortrag zu schließen - aktuelle politische Lage, einschließlich der<br />

gleich selbst. Im Überblick über die aktuelle kürzlich erfolgten Initiativen einiger Mitglied-<br />

Rechtsprechung kam der Redner auf die Theostaaten zur Eröffnung eines konstruktiven Diarie<br />

der kontrollierten Expansion zu sprechen, logs zwischen den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> den<br />

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RAMA<br />

Tätigkeiten<br />

EU-Institutionen.<br />

Zum<br />

Abschluss zeigte<br />

der Referent mit<br />

einer Zusammenfassung<br />

aller Elemente,<br />

die in den kommenden<br />

EU-Reglementierungsdiskussionen<br />

behandelt werden müssen, den weiteren Weg<br />

in den anstehenden Rechtsfragen auf.<br />

Nach einer wohlverdienten Kaffeepause legte<br />

die EL-Rechtsberaterin Annick Hubert den<br />

aktuellen Stand bei den Verstoß-Fällen dar,<br />

welche die Kommission vor einiger Zeit gegen<br />

einige Mitgliedstaaten angestrengt hat. Einleitend<br />

erläuterte sie die verfahrenstechnischen<br />

Aspekte eines Verstoß-Falles <strong>und</strong> machte uns<br />

auf die möglichen Folgen eines negativen<br />

Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf den<br />

betreffenden Mitgliedstaat <strong>und</strong> damit indirekt<br />

auf die betreffende Lotteriegesellschaft aufmerksam.<br />

Im Anschluss daran kam Tineke Ochkorst auf<br />

die Ausschreibungen von Glücksspiellizenzen<br />

zu sprechen, ein Thema, das sich nach dem<br />

Urteil im Fall Kommission gegen Italien vom<br />

13. November (C-260/04) äußerst heikel<br />

gestaltet. Als<br />

Folge dieses<br />

Urteils wird es<br />

im wohlbekanntenniederländischen<br />

Fall Betfair<br />

im Verlaufe<br />

des Novembers<br />

zu einer zweiten<br />

Anhörung kommen. Fortsetzung folgt…<br />

Von den Niederlanden ging es weiter nach Norden,<br />

mit einem vertieften Einblick durch Hans<br />

Kristian Hellum in den norwegischen Fall Ladbrokes<br />

<strong>und</strong> dessen Auswirkungen für Norsk<br />

Tipping.<br />

Im nächsten Referat analysierte Annick Hubert<br />

den strategischen Ansatz einer Regierung bei<br />

der Verteidigung unseres Sektors gegenüber<br />

der europäischen Rechtsprechung. Als frühere<br />

Vertreterin Belgiens vor dem EGH hat die<br />

Referentin als Beispiel für diesen Ansatz das<br />

Vorgehen der belgischen Regierung gewählt.<br />

Die Morgensitzung beschloss Arjan van’t Veer<br />

mit seiner Schilderung des Falles von Bob<br />

Edmonds, einem Paradebeispiel der Problematik<br />

ungenügend reglementierter Insidergewinne.


Tätigkeiten<br />

Anschließend erörterten die Lotterien ihre<br />

Ansätze <strong>und</strong> Erfahrungen im Zusammenhang<br />

mit Insider-Gewinnen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Probleme.<br />

Die Nachmittagssitzung begann mit dem Referat<br />

des EL-Rechtsberaters <strong>und</strong> Steuerexperten<br />

Yves T’Jampens. Ihm oblag die schwierige Aufgabe,<br />

den Zuhörern eines der wichtigsten Themen<br />

der näheren Zukunft darzulegen, nämlich<br />

die Frage, ob die Mehrwertsteuer auf E-Gambling-Dienstleistungen<br />

Anwendung finden soll<br />

oder nicht. Seine Antworten warfen naturgemäß<br />

neue Fragen auf, <strong>und</strong> wir dürfen uns in<br />

näherer Zukunft auf eine große Mehrwertsteuer-Debatte<br />

gefasst machen.<br />

Auch Philippe Vlaemminck erwartete keine<br />

leichte Aufgabe, als er für Michel Janot von La<br />

Française des Jeux einspringen musste, der<br />

wegen eines Flugstreiks verhindert war. Dennoch<br />

konnte die Haltung der französischen<br />

Lotteriegesellschaft im Zusammenhang mit<br />

der Besteuerung der Glücksspielgewinne klar<br />

vermittelt werden.<br />

Der erste Seminartag schloss mit einer intensiven<br />

Diskussion<br />

aller bisher<br />

behandelten<br />

Themen.<br />

Eine willkommeneAbwechslung<br />

boten die<br />

anschließende<br />

geführte Stadtr<strong>und</strong>fahrt<br />

<strong>und</strong> das<br />

feine Dinner, zu denen uns die Süddeutsche<br />

Klassenlotterie <strong>und</strong> Staatliche Lotterie-Verwaltung<br />

Bayerischer Fußball-Toto einluden.<br />

2. Tag<br />

Der zweite Seminartag<br />

begann, obwohl früher<br />

als geplant, mit einem<br />

frisch <strong>und</strong> brillant vorgetragenen<br />

Referat von<br />

Claudia Ricchetti zu der<br />

aktuellen Situation im<br />

italienischen Sportwettenbereich.<br />

Nach einigen<br />

Jahren der Abwesenheit<br />

von EL konnte<br />

uns Lottomatica eine<br />

Menge nützlicher Informationen vermitteln. So<br />

erhielten wir einen vollständigen Überblick<br />

über die aktuelle Geschäftstätigkeit von Lottomatica<br />

in Italien, über den Sportwettenbereich<br />

<strong>und</strong> über den gesetzlichen Rahmen für die<br />

Online-Wetten in Italien, wobei auch einige der<br />

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aktuellen Probleme von Lottomatica nicht<br />

unerwähnt blieben.<br />

Der nächste Themenpunkt der Morgensitzung<br />

war einem Überblick über die rechtlichen Entwicklungen<br />

in den verschiedenen Ländern<br />

gewidmet.<br />

Nach der Kaffeepause hielt Dirk Messens das<br />

letzte Referat. Er analysierte den ASO/UCI-<br />

Konflikt, der sowohl in Frankreich als auch in<br />

Belgien schwierige Fragen zum Sponsoring<br />

von Radrennmannschaften aufwirft. Eine<br />

interessante Demonstration belgischer Mathematik<br />

bestand in der Darlegung, wonach eine<br />

Klage gegen illegale Spielbetreiber, gefolgt von<br />

einer weiteren Klage, zu KEINEM Prozess<br />

führt, wie in diesem Fall in Belgien geschehen.<br />

Der Vorsitzende, Herr Veenstra, beschloss das<br />

Seminar <strong>und</strong> dankte sowohl unseren Gastgebern<br />

als auch allen Teilnehmern. Er forderte<br />

uns auf, über die breitgefächerten Themen dieser<br />

zwei Tage nachzudenken <strong>und</strong> wies auf die<br />

Notwendigkeit für EL hin, diese Themenkreise<br />

noch stärker miteinander zu koordinieren, um<br />

in der kommenden EU-Debatte über die<br />

Glücksspiel-Dienstleistungen eine eindeutige<br />

EL-Position verfechten zu können.<br />

Annick HUBERT<br />

EL-Rechtsberaterin


Die Bedeutung der Standards <strong>und</strong> Praktiken<br />

des Verantwortlichen Spiels (Responsible<br />

Gaming, RG) wurde durch den außergewöhnlich<br />

großen Aufmarsch am gleichnamigen EL-<br />

Seminar in Istanbul vom 5.-7. November 2007<br />

eindrücklich demonstriert: Nicht weniger als<br />

65 Lotteriemitarbeiter aus 26 Ländern durften<br />

die <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong> <strong>und</strong> die Türkische<br />

Nationallotterie Milli Piyango willkommen heißen<br />

<strong>und</strong> mit typisch türkischer Gastfre<strong>und</strong>schaft<br />

- einschließlich Baklava <strong>und</strong> tanzenden<br />

Derwischen - betreuen.<br />

EL-externe Experten der CSR (Corporate<br />

Social Responsibility, verantwortungsvolles<br />

unternehmerisches Handeln) aus Belgien, VK<br />

<strong>und</strong> Schweden gaben mit ihren Referaten den<br />

Ton des Anlasses:<br />

• Sie erklärten, wie sich die Europäische Kommission<br />

seit 1995 für die Implementierung der<br />

CSR einsetzt. Die Integration der CSR in der<br />

EU-Politik mündete 2005 in das Konzept der<br />

Business Road Map. Die Kommission ist sich<br />

sehr wohl bewusst darüber, dass CSR die<br />

Reglementierung bestimmter Sektoren entweder<br />

unterstützt oder - wo dies angemessen ist<br />

- vermeiden kann (Jan Noterdaeme, CSR<br />

Europe, Belgien).<br />

• Sie legten die äußerst positiven geschäftsrelevanten<br />

Auswirkungen der Umsetzung von<br />

CSR-Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> -Codes dar, wie etwa im<br />

Fall von Diageo, O2 <strong>und</strong> Coca Cola; dazu<br />

gehört etwa die von Diageo definierte Gruppe<br />

der "verletzlichen Verbraucher" oder die Kommunikation<br />

kohärenter<br />

CRS-Gr<strong>und</strong>sätze,<br />

sowohl firmenintern als<br />

auch entlang der Zuliefererkette<br />

bis hin zum<br />

Endverbraucher. (Jo<br />

Daniels, BITC, VK)<br />

• Sie referierten das<br />

Konzept des "kontinuierlichen<br />

Spiels" durch<br />

unbeschränkten virtuellen<br />

Zugang zu Glücksspielen über die Kanäle<br />

der Neuen Medien, gekoppelt mit unbeschränktem<br />

"Zugang zu Geld", was für "verletzliche<br />

Verbraucher" einen gefährlichen Cocktail<br />

darstellt. (Thomas Nilsson, Spelinstitutet,<br />

Schweden)<br />

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CSR Responsible Gaming-Seminar<br />

vom 5. - 7. November 2007 in Istanbul<br />

Die Referenten räumten mit einigen falschen<br />

Vorstellung zu diesem Themenkreis rasch <strong>und</strong><br />

nachhaltig auf: Dazu gehört etwa die Idee, dass<br />

sich die Einführung von CSR-Praktiken in den<br />

Lotterie-Gesellschaften negativ auf die Verkaufsumsätze<br />

oder auf das Innovationstempo<br />

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26 PAN<br />

RAMA<br />

ßig stark absorbiert würden.<br />

auswirkt, oder<br />

dass die Lotterien<br />

durch Programme,<br />

die<br />

sich lediglich an<br />

"Problemspieler"<br />

richteten,<br />

unverhältnismä-<br />

Vielmehr lassen sich die RG-Standards für <strong>Lotteries</strong>piele<br />

mit Sicherheitsgurten <strong>und</strong> Airbags<br />

für Autos vergleichen: Nach Einführung der<br />

RG-Standards können Lotterien neue <strong>und</strong><br />

schnellere Glücksspiele lancieren, im Wissen,<br />

dass die Spieler durch die neuen <strong>und</strong> effizienten<br />

Maßnahmen von den dadurch verb<strong>und</strong>enen<br />

Risiken geschützt werden. Zudem ist<br />

unbestritten, dass sich die Lotterien in erster<br />

Linie um die "normalen" Spieler kümmern,<br />

welche die große Mehrheit aller Spieler repräsentieren.<br />

Damit aus "normalen Spielern" allerdings<br />

keine "Problemspieler" werden, ergreifen<br />

die Lotterien gezielte Schutzmaßnahmen.<br />

Reidar Nordby (Norsk Tipping) <strong>und</strong> Petra<br />

Forsstrom (Svenska Spel) stellten den<br />

Geschäftsfall der Einführung von RG in die<br />

Lotteriegesellschaft vor. Sie konnten nachweisen,<br />

dass es möglich ist, trotz oder gerade<br />

wegen der Einführung von RG-Praktiken nicht<br />

nur die Verkäufe zu steigern, sondern dank<br />

RG-Praktiken als strategischem Instrument<br />

sogar "intensivere"<br />

Formen<br />

des Glücksspiels<br />

zu lancieren.<br />

Beide Redner<br />

zeigten den<br />

positiven Einfluss<br />

des RG in<br />

ihren Ländern<br />

auf, der eine Entwicklung weg von strikter<br />

Reglementierung der Spiele hin zu einer komplexeren,<br />

effizienteren <strong>und</strong> zielgerichteteren<br />

Fokussierung auf das "Spielverhalten" ermöglichte.<br />

Die Stichworte heißen massive Registrierung<br />

der Spieler (mit Treuekarten in Norwegen)<br />

bzw. Beobachtung <strong>und</strong> Begleitung der<br />

Spieler (mit Online-<br />

Registrierung <strong>und</strong><br />

Selbsteinschätzung in<br />

Schweden).<br />

Die Reife des Glücksspielsektors<br />

zeigt sich in<br />

diesen Ländern auch im<br />

hohen Niveau der einschlägigen<br />

Kenntnisse<br />

Tätigkeiten


Tätigkeiten<br />

der Spieler, die<br />

dank proaktiver<br />

Informationskampagnen<br />

die<br />

Spielparameter<br />

(Gewinnquoten,<br />

Auszahlung,<br />

realistische<br />

Gewinnchancen<br />

usw.) gut verstehen.<br />

Ganz konkret<br />

wurde das Seminar,<br />

als die Mitglieder<br />

der RG-<br />

Arbeitsgruppe praktische Beispiele der<br />

Implementierung der zehn RG-Standards<br />

(Forschung; Mitarbeiterschulung; Händlerprogramme;<br />

Spieldesign; Glücksspiel via Internet,<br />

Fernsehen <strong>und</strong> sonstige elektronische Kanäle;<br />

Werbung <strong>und</strong> Marketing; Behandlungsvermittlung;<br />

Unterrichtung der Spieler; Zusammenarbeit<br />

mit Interessenvertretern (Stakeholders);<br />

Berichtwesen, Messung & Zertifizierung) in<br />

ihren jeweiligen Gesellschaften ausführten.<br />

Am letzten Seminartag stellte Herr Ziya Suer<br />

(Stv. Generaldirektor der Türkischen Nationallotterie)<br />

ein Papier zu den CSR-Praktiken bei<br />

Milli Piyango vor. Statt eines vereinfachenden<br />

Konzepts von Cash <strong>und</strong> Träumen spiegelten<br />

diese Praktiken die wirklichen Zielsetzungen<br />

der Lotterie wieder.<br />

Die Anwendung am Fallbeispiel der Einführung<br />

des Internet-Spiels <strong>und</strong> eines Weltlotteriespiels<br />

boten den Teilnehmenden schließlich<br />

die Gelegenheit, das Gelernte der zwei vorangehenden<br />

Tage umzusetzen <strong>und</strong> zu reflektieren.<br />

Das großartige Engagement der von Anne<br />

Pattberg mit Enthusiasmus geführten Arbeitsgruppe<br />

<strong>und</strong> die unermüdliche<br />

Unterstützung<br />

der RG-Arbeit durch die<br />

EL-Generalsekretärin<br />

wurden von allen Anwesenden<br />

geschätzt <strong>und</strong><br />

anerkannt.<br />

Ray Bates, Seminarleiter<br />

EL-Ehrenpräsident<br />

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Die 10 Elemente der Standards des Verantwortlichen<br />

Spiels (Responsible Gaming, RG)<br />

- Forschung<br />

- Mitarbeiterschulung<br />

- Händlerprogramme<br />

- Spieldesign<br />

- Glücksspiel via Internet, Fernsehen <strong>und</strong> sonstige elektronische Kanäle<br />

- Werbung <strong>und</strong> Marketing<br />

- Behandlungsvermittlung<br />

- Unterrichtung der Spieler<br />

- Zusammenarbeit mit Interessenvertretern (Stakeholders)<br />

- Berichtwesen, Messung & Zertifizierung


Lausanne, den 16. November 2007<br />

Todesfall<br />

Mit Bestürzung haben wir die Nachricht des Hinschieds von<br />

Ihya Balak erfahren, der als außerordentlich fähiger <strong>und</strong> vertrauenswürdiger<br />

Mensch bei uns allen höchstes Ansehen genossen<br />

hat.<br />

Ihya Balak hatte entschieden, in seinem Land EL-Seminare<br />

durchzuführen, um für unseren Kongress vom 8.-11. Juni 2009<br />

in Istanbul optimal gerüstet zu sein. So organisierte er mit EL<br />

das RG-Seminar vom 4.-7. November in Istanbul, dem ein großer<br />

Erfolg beschieden war (vgl. den Bericht in dieser Nummer).<br />

Im Hinblick auf den Kongress war er sehr engagiert <strong>und</strong> hat<br />

sich über alle offenen Fragen persönlich auf dem Laufenden<br />

gehalten.<br />

Herr Balak hat sein Amt als Generaldirektor der Türkischen<br />

Nationallotterie 2003 angetreten. Mit seiner warmherzigen,<br />

großzügigen <strong>und</strong> aufmerksamen Persönlichkeit hat er sich stets<br />

um das Wohl der anderen gesorgt <strong>und</strong> war bei seinen Mitarbeitern<br />

sehr beliebt. Die Meinung der Vereinigung zum Privatisierungsvorhaben<br />

der Türkischen Nationallotterie war ihm wichtig<br />

<strong>und</strong> er pflegte mit anderen Mitgliedern zu diesem Thema<br />

einen regen Austausch. Überhaupt war die gute Kommunikation<br />

mit seinen Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten ein<br />

unentbehrliches Element seiner erfolgreicher Tätigkeit, sowohl<br />

als Verantwortlicher der nationalen Lotterie als auch auf europäischer<br />

Ebene.<br />

Wenn ein Mensch mit großer Schaffenskraft <strong>und</strong> voller<br />

Zukunftspläne jäh aus dem Leben scheidet, löst dies immer<br />

Betroffenheit aus <strong>und</strong> ist nur schwer zu verkraften. Sind die<br />

Umstände jedoch derart tragisch <strong>und</strong> unverständlich, so bleibt<br />

uns nur, der Gattin <strong>und</strong> den beiden Kindern des verstorbenen<br />

Ihya Balak unser tief empf<strong>und</strong>enes Beileid <strong>und</strong> unsere moralische<br />

Unterstützung auszudrücken.<br />

Das Exekutivkomitee <strong>und</strong> die Generalsekretärin verabschieden<br />

sich mit Trauer <strong>und</strong> Ergriffenheit von einem Fre<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

geschätzten Kollegen. Seiner Familie <strong>und</strong> seinen Mitarbeitern<br />

gilt unser aufrichtiges Mitgefühl.<br />

Bewahren wir dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken.<br />

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2008<br />

JANUAR<br />

• Gemeinsames EL/WLA Marketing-Seminar<br />

“Verkaufspunkte - stehen wir an einem<br />

Scheideweg?”<br />

Datum: 23. - 25. Januar 2008<br />

Ort: London, GB<br />

Gastgebergesellschaft:<br />

Nationallotterie Camelot<br />

MÄRZ<br />

• Gemeinsames EL/WLA Sicherheits-Seminar<br />

“Sicherheit - zuverlässig, geprüft <strong>und</strong><br />

getestet"<br />

Datum: 18. - 20. März 2008<br />

Ort: Marseille, Frankreich<br />

Gastgebergesellschaft:<br />

La Francaise des Jeux<br />

MAI<br />

• Seminar Europäische Rechtsangelegenheiten<br />

Datum: 28. - 30. Mai 2008<br />

Ort: Porto, Portugal<br />

Gastgebergesellschaft: Santa Casa da Misericordia de<br />

Lisboa, Abteilung Spiele<br />

Für alle Seminare können Sie sich unter<br />

http://www.european-lotteries.org anmelden.<br />

Die vollständige Liste der Veranstaltungen 2008 findet sich<br />

in Kürze auf unserer Website (Rubrik „Veranstaltungen“).<br />

Die Veranstaltungen werden einige Monate im Voraus angekündigt.<br />

NEUES VORLÄUFIG AUFGENOMMENES MITGLIED<br />

REGULAR MEMBER<br />

LOTTOMATICA SpA<br />

Via del Campo Boario, 56/d<br />

IT - 00154 ROM<br />

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JUNI<br />

• Seminar Sportwetten während<br />

der EURO 2008<br />

Datum: 9. - 12. Juni 2008<br />

Ort: Lausanne, Schweiz<br />

Gastgebergesellschaft: SwissLos<br />

<strong>und</strong> Société de la Loterie<br />

de la Suisse Romande<br />

• Industry Days 2008<br />

Datum: 18. - 20. Juni 2008<br />

Ort: Limassol, Zypern<br />

• EL Generalversammlung<br />

Datum: 20. Juni 2008 Nachmittag<br />

Ort: Limassol, Zypern<br />

AUGUST / SEPTEMBER<br />

• ELU «<strong>European</strong> Lottery University»<br />

Datum: 31. August - 5. September 2008<br />

Ort: Dubrovnik, Kroatien<br />

Gastgebergesellschaft: Hrvatska Lutrija d.o.o.<br />

EEL<br />

EL<br />

Folgende Seminar-Daten<br />

werden später bekannt gegeben:<br />

• Seminar on <strong>European</strong> Corporate Social Responsibility<br />

• Seminar on New Media and Distribution Channels

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