Regulierung und Selbstregulierung - European Lotteries
Regulierung und Selbstregulierung - European Lotteries
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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
No 26 Dezember 2007
The Executive Committee of<br />
the <strong>European</strong> State <strong>Lotteries</strong><br />
and Toto Association<br />
PRESIDENT<br />
Dr. Winfried WORTMANN, Managing Director<br />
WESTDEUTSCHE LOTTERIE GmbH & Co. OHG, Germany<br />
1ST VICE-PRESIDENT<br />
Mr. Christophe BLANCHARD-DIGNAC,<br />
President - General Director<br />
LA FRANÇAISE DES JEUX, France<br />
2ND VICE-PRESIDENT<br />
Mr Jussi ISOTALO, Deputy Managing Director<br />
VEIKKAUS OY, Finland<br />
MEMBERS<br />
Prof Vesna BAKRAN, General Manager<br />
HRVATSKA LUTRIJA d.o.o., Croatia<br />
Mr. Gonzalo FERNÁNDEZ RODRÍGUEZ, General Director<br />
LOTERÍAS Y APUESTAS DEL ESTADO, Spain<br />
JUDr. Ales HUSAK, Chairman of the Board of Directors<br />
and General Director<br />
SAZKA a.s., Czech Republic<br />
Mr Léon LOSCH, Director<br />
LOTERIE NATIONALE, Luxembourg<br />
Ms Liliana MINCA (GHERVASUC), President,<br />
General Manager<br />
COMPANIA NATIONALA “LOTERIA ROMANA” SA, Romania<br />
Ms Dianne THOMPSON, Chief Executive<br />
The National Lottery CAMELOT, United Kingdom<br />
Mr Tjeerd VEENSTRA, Director<br />
De Lotto, Netherlands<br />
Inhalt<br />
1. Botschaft des Präsidenten<br />
3. Editorial<br />
4. <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
- Jean-Pierre Teyssier, BVP<br />
Die Selbstdisziplin der Werbebranche<br />
- Dr Manfred Hecker - Dr Christian Schmitt,<br />
Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />
- Loterija Slovenije, Slowenien<br />
- Rune Timberlid, Skandinavien, ein attraktiv<br />
Online-Glücksspielmarkt<br />
- Svenska Spel, Schweden<br />
- Lottomatica, Italien<br />
17. Updates<br />
- EL Arbeitsgruppe Responsible Gaming<br />
- EL Arbeitsgruppe für Sportwetten<br />
18. Unterstützung der Behörden bei der<br />
Reglementierung des Glücksspielumfelds<br />
20. Premium Partners<br />
22. Nachrichten der Mitglieder<br />
24. Tätigkeiten<br />
28. Todesfall<br />
29. Agenda / Neue provisorische Mitglieder<br />
General Secretariat<br />
Bernadette Lobjois<br />
Secretary General<br />
Av. de Béthusy 36<br />
CH-1005 LAUSANNE<br />
Tel. +41 21 311 30 25<br />
Fax +41 21 312 30 11<br />
internet: http://www.european-lotteries.org<br />
E-mail. info@european-lotteries.org<br />
DAS MATERIAL SOWIE DIE MEINUNGEN UND KOMMENTARE DER AUTOREN, REFERENTEN UND DISKUSSIONSTEILNEHMER VERPFLICHTEN<br />
NUR DIESE UND VERTRETEN NICHT ZWINGEND DEN STANDPUNKT VON PANORAMA ODER DER EL-VEREINIGUNG. PANORAMA GIBT<br />
ÜBERDIES KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT VON INSERENTEN GEMACHTEN AUSSAGEN. ALLE RECHTE BLEIBEN VORBEHALTEN.<br />
KEIN TEIL DIESER ZEITSCHRIFT DARF OHNE SCHRIFTILCHE EINWILLIGUNG DES EL-GENERALSEKRETARIATS NACHGEDRUCKT WERDEN.
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
liebe Fre<strong>und</strong>e,<br />
wie erwartet hat das Jahr 2007 eine weitere<br />
Zuspitzung der politischen Diskussion<br />
über die Zukunft des Glückspiels in<br />
Europa gebracht. Die 10 Vertragsverletzungsverfahren,<br />
die mittlerweile durch<br />
die EU-Kommission anhängig gemacht<br />
worden sind, sind Ausdruck des tiefen<br />
Gegensatzes, durch den die Diskussion<br />
in Europa gekennzeichnet ist.<br />
Immer mehr wird aber deutlich, dass die<br />
Frage nach dem Ordnungsmodell für das<br />
Glücksspiel nicht nur die Innenminister<br />
zu interessieren hat. Immer mehr wird<br />
den Destinatären mit ihren gemeinnützigen<br />
Aufgaben klar, dass es auch - <strong>und</strong> vor<br />
allem - um sie geht. Denn so ernst wir die<br />
Gefährdung von Spielsucht-affinen Menschen<br />
nehmen müssen <strong>und</strong> ja auch nehmen<br />
- es handelt sich um eine kleine<br />
Gruppe in der Gesamtbevölkerung. Gäbe<br />
es nur sie, würden die kommerziellen<br />
Interessen der privaten Glücksspielveranstalter<br />
<strong>und</strong> Glücksspielvermittler<br />
rasch darüber hinweg gehen können.<br />
Denn sie haben publikumswirksame<br />
Stichworte genug: Arbeitsplätze, Wachstumspotenziale,<br />
Internetvirtuosität. Die<br />
Gefahr für die Wenigen allein wird die<br />
kommerziellen Verlockungen nicht auf<br />
Dauer bremsen können.<br />
Daher ist es wichtig, dass die von den<br />
Erträgen aus dem Glückspiel lebenden<br />
gesellschaftlichen Institutionen mehr<br />
<strong>und</strong> mehr die Lage durchschauen <strong>und</strong><br />
eindeutig zu unseren Gunsten Position<br />
beziehen. Auch ist an dieser Stelle die<br />
rechtliche Beurteilung in Europa klar:<br />
Fiskalische Zwecke dürfen kein Hauptziel<br />
einer verantwortlichen Glücksspielpolitik<br />
sein, die das Angebot beschränkt;<br />
aber die Abschöpfungsbeträge aus dem<br />
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Botschaft des Präsidenten<br />
Glücksspiel sind ein legitimer, erfreulicher<br />
Nebeneffekt, der nicht zu beanstanden<br />
ist. Und diese Abschöpfung, die den<br />
gemeinnützigen Aufgaben zur Verfügung<br />
gestellt werden kann, ist ein notwendiger<br />
Baustein einer verantwortungsvollen<br />
Glücksspielpolitik: Ohne diese Abschöpfung,<br />
ohne diese Entdynamisierung<br />
unseres Spiels, wären diese Produkte zu<br />
verführerisch - <strong>und</strong> damit gefährlich.<br />
Unsere Destinatäre wissen das. Wo<br />
immer das Spiel in staatlicher Regie<br />
stattfindet, kommt es zu Abschöpfungsbeiträgen,<br />
die naturgemäß nachhaltig<br />
sind <strong>und</strong> eine solide Finanzierungsbasis<br />
darstellen. Umgekehrt gilt aber auch:<br />
Eine Monopolrente entsteht nur im<br />
Monopol; in keiner anderen Organisationsform<br />
lässt sich ein derart großes<br />
Abschöpfungsvolumen auf Dauer darstellen.<br />
Denn in jedem anderen Modell<br />
wird die Kreativität der Marktkräfte die<br />
Kraft des Wettbewerbs das abschöpfbare<br />
Volumen konsequent aushöhlen.<br />
Diese einfache ökonomische Analyse<br />
bindet uns mit den gemeinnützigen Aufgaben<br />
auf Dauer zusammen. Und diese<br />
Gemeinsamkeit wird immer mehr<br />
erkannt. Entscheidend aber ist, ob dieses<br />
Glücksspielmodell gesellschaftspolitisch<br />
gewollt <strong>und</strong> durchsetzbar ist. Ein vernünftiges<br />
Modell kommt eben nur zum<br />
Zuge, wenn sich die großen gesellschaftlichen<br />
Gruppen seiner annehmen.<br />
Genau hier liegt eine wichtige Aufgabe<br />
für das Jahr 2008. Sie stellt sich auf der<br />
Ebene eines jeden Mitgliedslandes wie<br />
für unseren Verband insgesamt. In jedem<br />
Land muss der natürliche Schulterschluss<br />
mit den gemeinnützigen Aufgaben<br />
vertieft werden. Nicht wir werden<br />
die gesellschaftlichen Entscheidungen<br />
prägen, das gelingt nur den großen<br />
gesellschaftlichen Gruppen. Auf der<br />
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1 PAN<br />
RAMA<br />
Ebene der EL bedeutet dies aus meiner<br />
Sicht, dass wir unsere Gesprächsbasis<br />
verbreitern müssen. Es geht nicht nur<br />
um den Dialog mit dem Wettbewerbskommissar,<br />
so wichtig dies auch ist. Es<br />
gilt auch, die für Sport, Kultur, Naturschutz<br />
<strong>und</strong> soziale Fragen zuständigen<br />
Kommissare auf die Bedeutung unseres<br />
Themas für ihre Arbeit anzusprechen.<br />
Die Arbeit in unseren Mitgliedsländern<br />
<strong>und</strong> die Vorgehensweise des Präsidiums<br />
unserer Vereinigung müssen parallelisiert<br />
werden. Da diese Verbreiterung der<br />
Diskussion nicht nur durch gelegentliche<br />
Gespräche gestaltet werden kann, ist die<br />
ständige Präsenz unseres General Delegate<br />
Rupert Hornig in Brüssel so außerordentlich<br />
wichtig. Er kann nicht über<br />
jedes Telefonat, jeden Kontakt berichten.<br />
Aber wir werden zukünftig in regelmäßiger<br />
Folge alle Mitglieder über<br />
unsere Kontaktschienen informiert halten<br />
<strong>und</strong> die Ergebnisse verfügbar<br />
machen. Nur so arbeiten die Ebene Brüssel<br />
<strong>und</strong> die Mitgliederebene Hand in<br />
Hand.<br />
Je orchestrierter wir unsere Interessen<br />
sichtbar machen, je besser unsere Argumente<br />
zusammenpassen, desto mehr<br />
Überzeugungserfolg werden wir haben.<br />
Ich bin sicher, dass wir am Ende des<br />
nächsten Jahres mehr Unterstützung<br />
haben als im Jahre 2007. In diesem Sinne<br />
freue ich mich auf die weitere gemeinsam<br />
unterstützte Arbeit.<br />
Mit allen guten Wünschen<br />
Ihr<br />
Winfried Wortmann
Leeds: We are the only major<br />
producer of instant tickets with<br />
in-line printing capacity in Europe.<br />
Our sixth and newest state-of-the-art in-line printing press is now<br />
operational and hitting on all cylinders in our Alpharetta facility.<br />
This latest investment means Scientific Games now has the four<br />
newest and most modern presses in the lottery industry.<br />
We are also now the only major producer of instant lottery tickets<br />
with in-line web printing capacity in Europe.<br />
Whether it’s investing in state-of-the-art printing presses or in<br />
the world’s most advanced finishing and delivery systems available,<br />
Scientific Games never rests.
Editorial<br />
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3 PAN<br />
RAMA<br />
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Ein neues Jahr… <strong>und</strong><br />
zahlreiche Herausforderungen in sicht!<br />
An der Schwelle zum neuen Jahr werden<br />
viele von uns zweifellos an die Veränderungen<br />
denken, die den Lotterien<br />
<strong>und</strong> ihren Vertriebsnetzen durch die<br />
sich schnell entwickelnden neuen<br />
Technologien abgefordert werden.<br />
Daneben werden wir uns sicher weiteren<br />
Herausforderungen gegenüber<br />
sehen, die unsere Branche betreffen<br />
wie etwa den Auswirkungen der<br />
Beschlüsse der Europäischen Kommission<br />
auf den Glücksspielmarkt oder<br />
dem weiter wachsenden Druck seitens<br />
der privaten Anbieter, insbesondere<br />
derjenigen, die Spiele im Internet<br />
betreiben. Dies sind nur einige wenige<br />
Probleme, denen sich unsere Lotteriemitglieder<br />
widmen müssen.<br />
Einige unserer Seminare haben<br />
gezeigt, dass ein gangbarer Weg für die<br />
Lotterien in der Umsetzung regulatorischer<br />
Maßnahmen bestehen könnte;<br />
doch stellt der Ansatz der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
unter Umständen die bessere<br />
Lösung dar. Um weiterhin das Vertrauen<br />
der Spieler zu genießen, müssen<br />
die Lotteriebetreiber ihre Werte<br />
unmissverständlich in den Vordergr<strong>und</strong><br />
stellen: Fairness, Transparenz,<br />
Zuverlässigkeit, Integrität <strong>und</strong> Responsible<br />
Gaming. Deshalb ist es von großer<br />
Bedeutung, dass die Lotteriedirektoren<br />
alle Risiken ermitteln, die diese<br />
Werte untergraben könnten.<br />
Sicher ist die umfassende Erfüllung<br />
der bestehenden Normen obligatorisch,<br />
doch werden darüber hinaus die<br />
Einführung <strong>und</strong> Implementierung der<br />
best practices das Image einer jeden<br />
Gesellschaft stärken. 2008 werden wir<br />
diesem Thema ein besonderes Augenmerk<br />
schenken, <strong>und</strong> einige unserer<br />
Seminare werden sich mit den verschiedenen<br />
Formen der <strong>Regulierung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong> befassen, wie<br />
sie zugunsten unserer Mitgliedslotterien<br />
umgesetzt werden könnten. Das<br />
Jahr beginnt mit dem gemeinsamen<br />
EL/WLA-Marketingseminar in London<br />
vom 23.-25. Januar. Im März wird<br />
ebenfalls ein gemeinsames Seminar<br />
stattfinden, <strong>und</strong> zwar zum Thema<br />
Sicherheit. Im Juni stehen gleich zwei<br />
Veranstaltungen auf dem Programm,<br />
nämlich das Sportwettenseminar <strong>und</strong><br />
die Branchentage. Vergessen Sie bitte<br />
nicht, aktuelle Informationen dazu<br />
erhalten Sie regelmäßig auf unseren<br />
Webseiten.<br />
Wir alle von EL wünschen Ihnen ein<br />
glückliches Neues Jahr <strong>und</strong> hoffen,<br />
dass Sie, Ihre Angehörigen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
die ruhige Zeit zum Jahresende<br />
genießen.<br />
Ich freue mich, mit Ihnen ins Jahr 2008<br />
aufzubrechen!<br />
Bernadette Lobjois<br />
Generalsekretärin<br />
Ich nutze die Gelegenheit, um<br />
allen Lotterien zu danken, die<br />
unsere Tätigkeit 2007 tatkräftig<br />
unterstützt <strong>und</strong> Beiträge zu Panorama<br />
beigesteuert haben.
Für keine Kommunikationsform bestehen<br />
in Frankreich mehr Vorschriften als für die<br />
Kommunikation zu Werbezwecken. Gleichzeitig<br />
weist diese Form jedoch auch die<br />
höchste <strong>Selbstregulierung</strong> auf, d. h., sie<br />
wird am stärksten durch die Gesetze der<br />
Branche bestimmt, die die Beteiligten aus<br />
eigener Entscheidung aufgestellt haben<br />
<strong>und</strong> einhalten.<br />
Bei der Werbung sind in allen Ländern drei<br />
Hauptbeteiligte zu unterscheiden, die<br />
gemeinsam für Werbeaktivitäten sorgen:<br />
• Die Werbetreibenden, d. h. die Unternehmen,<br />
die Anzeigen schalten, um ihre Produkte<br />
<strong>und</strong> Marken zu vermarkten, <strong>und</strong><br />
dazu Werbekampagnen in Auftrag geben<br />
<strong>und</strong> abzeichnen<br />
• Die Agenturen, die diese Kampagnen entwerfen<br />
<strong>und</strong> produzieren<br />
• Die Werbeträger oder Medien, die die<br />
Kampagnen verbreiten<br />
Diese drei Beteiligten haben sich in Frankreich<br />
in einem Verband zusammengeschlossen,<br />
dem Bureau de Vérification de la Publicité<br />
(BVP), das seit 1935 für die Gestaltung<br />
<strong>und</strong> Einhaltung der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
zuständig ist.<br />
I) Die Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
in der Werbung<br />
Die <strong>Selbstregulierung</strong> verfolgt überall dasselbe<br />
Ziel: Die Beteiligten möchten selbst<br />
eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />
<strong>und</strong> somit auch gegenüber der<br />
Gesetzgebung zeigen, die in den Gesetzen<br />
ihren normativen Ausdruck findet.<br />
A) Interne Gr<strong>und</strong>lage in der<br />
Werbung: Eine Kommunikation, die<br />
Verantwortung übernehmen möchte<br />
Bei Werbung handelt es sich um eine öffentliche<br />
Kommunikation, welche über Massenmedien<br />
in der gesamten Gesellschaft eingesetzt<br />
wird. Sie gilt als streitsüchtig,<br />
subjektiv <strong>und</strong> verführerisch; dies macht es<br />
erforderlich, zur Erhaltung des Verbrau-<br />
chervertrauens Grenzen zu setzen, um eben<br />
nicht zu enttäuschen, zu schockieren oder<br />
Risiken zum Schaden des Verbrauchers<br />
zuzulassen. Der Markenwert erfordert eine<br />
verantwortungsvolle Kommunikation.<br />
Die <strong>Selbstregulierung</strong> durch die Beteiligten<br />
hat sich ausgehend von zwei anderen Faktoren<br />
entwickelt:<br />
• Untereinander <strong>und</strong> vor allem unter konkurrierenden<br />
Unternehmen einen fairen<br />
Wettbewerb gewährleisten<br />
• Gegenüber den Aktionären, den K<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> dem Markt das Engagement für<br />
gesellschaftliche Verantwortung unterstreichen.<br />
Davon hängt das Image der<br />
Beteiligten ab <strong>und</strong> somit auch das Vertrauensverhältnis<br />
zu den Verbrauchern,<br />
das die Werbetreibenden im Hinblick auf<br />
ihre Verkaufszahlen stärken möchten.<br />
B) Externe Gr<strong>und</strong>lage: Die Gesetzgebung<br />
für die Werbung<br />
Die Schwäche, oder umgekehrt, die Wichtigkeit<br />
einer Gesetzgebung zu Werbung<br />
könnten die Entwicklung einer <strong>Selbstregulierung</strong><br />
erklären.<br />
In der Werbebranche gibt es zwei Modelle<br />
für das Zusammenspiel zwischen <strong>Regulierung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong>: Das britische<br />
Modell, das eine schwache <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />
eine starke <strong>Selbstregulierung</strong> aufweist, <strong>und</strong><br />
das deutsche Modell, das von einer starken<br />
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> einer schwachen <strong>Selbstregulierung</strong><br />
geprägt ist. Das französische<br />
Modell mit einer starken <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />
einer starken <strong>Selbstregulierung</strong> vereint die<br />
Stärken dieser beiden Modelle.<br />
In den Ländern, in denen für die Werbung<br />
die wenigsten Gesetze bestehen, wie z. B. in<br />
Großbritannien oder Irland, ist die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
am stärksten: Die verantwortlichen<br />
Organisationen profitieren von der<br />
Finanzierungsweise (ein obligatorischer<br />
Beitrag des Werbetreibenden bei jedem<br />
Erwerb von Werbefläche) <strong>und</strong> beträchtli-<br />
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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
«Die Selbstdisziplin der Werbebranche -<br />
Erfahrungen mit der <strong>Selbstregulierung</strong> in<br />
Frankreich <strong>und</strong> Europa» 1<br />
Jean Pierre Teyssier, Präsident des „Bureau de Vérification de la Publicité“ (BVP) <strong>und</strong><br />
der Europäischen Allianz für Normen in der Werbewirtschaft<br />
Im Rahmen der Strategie für verantwortungsvolles Glücksspiel, die <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong><br />
verfolgt (Verhaltenskodex von EL für Sportwetten, Europäische Standards für verantwortungsvolles<br />
Glücksspiel), bildet das Zusammenspiel von <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
ein zentrales Thema. Die <strong>Selbstregulierung</strong> der Werbung durch die Beteiligten,<br />
die in fast allen Ländern der Europäischen Union auf unterschiedliche Weise<br />
praktiziert wird, kann für die Mitglieder von <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong> als Inspirationsquelle<br />
bezüglich verantwortungsvollem Glücksspiel dienen.<br />
chen Befugnissen (durch unabhängige<br />
Expertenausschüsse, deren Entscheidungen<br />
veröffentlicht werden), um die Einhaltung<br />
ihrer professionellen Normen bzw.<br />
Standards zu stärken.<br />
In Ländern wie Deutschland <strong>und</strong> Österreich<br />
hingegen, die eine umfassende Gesetzgebung<br />
aufweisen, haben sich weniger <strong>Selbstregulierung</strong>sinstrumente<br />
entwickelt.<br />
Die <strong>Selbstregulierung</strong> der Werbung funktioniert<br />
besser, wenn ein gesetzlicher Rahmen<br />
besteht: Die Gesetzgebung eignet sich für<br />
die Formulierung gr<strong>und</strong>legender Prinzipien,<br />
muss es aber dem berufsständischen<br />
Kodex überlassen, die Einhaltung dieser<br />
Prinzipien durch präzise operative Vorschriften<br />
zu gewährleisten.<br />
Daher kann sich die <strong>Selbstregulierung</strong> auch<br />
in Ländern mit starker Gesetzgebung entwickeln,<br />
wie z. B. in Frankreich oder Italien.<br />
In diesen Fällen stellt sie eine Ergänzung<br />
dar <strong>und</strong> garantiert den Beteiligten eine juristische<br />
Sicherheit, die die umfassende<br />
Gesetzgebung mit ihrem Risiko hoher Strafen<br />
im Falle von Nichteinhaltung nicht bietet.<br />
In Frankreich haben die Verwaltungsbehörde<br />
für Hörfunk <strong>und</strong> Fernsehen, der<br />
Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA),<br />
die Fernsehsender <strong>und</strong> die Berufsverbände<br />
das BVP beauftragt, die Werbebotschaften<br />
vor der Fernsehausstrahlung zu überprüfen.<br />
Dieser gemeinsame Beschluss wurde<br />
nicht schriftlich fixiert, wird aber einstimmig<br />
respektiert. Die Prüfung durch das BVP<br />
(2006 wurden 16 826 Spots unter die Lupe<br />
genommen) bezieht sich auf die Legalität<br />
<strong>und</strong> vor allem auf die Einhaltung der<br />
berufsständischen Verpflichtungen.<br />
Der Bedarf an juristischer Sicherheit<br />
könnte auch die Inanspruchnahme der<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> erklären, z. B. in Form<br />
vorheriger Empfehlungen (copy advice) in<br />
Verbindung mit Werbeprojekten, wenn die<br />
Gesetzgebung nur schwer umzusetzen ist<br />
(2006 hat das BVP 13 557 Empfehlungen<br />
ausgesprochen).<br />
II) Die Funktionsweise der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
bei der Werbung in Frankreich<br />
<strong>und</strong> Europa<br />
Die drei Beteiligten bei Werbeaktivitäten -<br />
Werbetreibende, Agenturen <strong>und</strong> Medien -<br />
haben in jedem Land der Europäischen
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Union eine Organisation für die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
eingerichtet. Alle diese Organisationen<br />
weisen die drei folgenden Merkmale<br />
auf:<br />
• Mindestens ein Verhaltenskodex , der die<br />
gemeinsamen Berufsnormen enthält<br />
• Eine Kontrolle dieser Normen durch eine<br />
gemeinsame <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation,<br />
die über die nötigen Mittel zur<br />
Gewährleistung der Einhaltung verfügt<br />
• Die Möglichkeit für unzufriedene Verbraucher,<br />
sich über eine Werbung zu<br />
beschweren <strong>und</strong> deren Beendigung zu<br />
beantragen<br />
Bei der <strong>Selbstregulierung</strong> werden zwei<br />
Funktionsweisen unterschieden.<br />
A) Die <strong>Selbstregulierung</strong> mit Schwerpunkt<br />
auf Prävention: Vorabkontrolle<br />
der Werbebotschaften (pre-clearing)<br />
oder alternativ das Aussprechen einer<br />
Empfehlung (copy advice), wie in<br />
Frankreich<br />
In Frankreich haben die Fernsehsender eine<br />
Funktion ausgelagert, die in jedem Fall<br />
wahrgenommen werden muss: Sie haben<br />
dem BVP, das nur eine beratende Rolle<br />
spielt, die Vorabkontrolle der ausgestrahlten<br />
Werbebotschaften anvertraut.<br />
Bei anderen Medien als dem Fernsehen,<br />
z. B. Presse oder Plakatanzeigen, ist eine<br />
systematische Vorabkontrolle nicht möglich,<br />
aber alle Beteiligten können vom BVP<br />
eine Empfehlung über die Konformität<br />
eines Projekts mit den gesetzlichen Vorschriften<br />
einholen.<br />
B) Die <strong>Selbstregulierung</strong> mit nachträglichem<br />
Eingreifen: Beurteilung -<br />
<strong>und</strong> mögliche Verurteilung - von Werbebotschaften,<br />
die den berufsständischen<br />
Regeln widersprechen, wie in<br />
Großbritannien<br />
Das System des Prüfausschusses wird in<br />
Europa mehrheitlich praktiziert. Der Prüfausschuss<br />
greift nachträglich ein, um<br />
öffentlich <strong>und</strong> unwiderruflich auf Fälle zu<br />
reagieren, in denen auf grobe Weise gegen<br />
den berufsständischen Kodex verstoßen<br />
wird.<br />
In Großbritannien kann sich jede Person,<br />
die sich über eine ausgestrahlte Werbung<br />
beschweren möchte, an die Advertising<br />
Standard Authority (ASA) wenden. Daraufhin<br />
wird der Fall von einem speziellen Prüf-<br />
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ausschuss untersucht, dem ASA Council.<br />
Dieser besteht aus einem unabhängigen<br />
Vorsitzenden <strong>und</strong> aus Mitgliedern, die in<br />
der Mehrzahl nicht aus der Werbebranche<br />
stammen. Personen aus der Werbebranche<br />
sind in der Rolle von Experten beteiligt.<br />
Festgestellte Verstöße gegen die berufsständischen<br />
Regeln werden vom Prüfausschuss<br />
veröffentlicht. Diese Veröffentlichung,<br />
genannt „name and shame“, spielt<br />
für die Wirksamkeit des Systems eine wichtige<br />
Rolle.<br />
Die Effektivität der Strafe beruht darauf,<br />
dass der Wert einer Marke vom Vertrauen<br />
abhängt, das ihr die Verbraucher entgegenbringen,<br />
d. h., die Werbetreibenden können<br />
es sich nicht erlauben, dass ihre Marken<br />
öffentlich vom Prüfausschuss in Frage<br />
gestellt werden.<br />
Damit eine Entscheidung akzeptiert wird,<br />
muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen:<br />
Sie muss nach einer Gegenprüfung alle<br />
erforderlichen Erklärungselemente enthalten,<br />
frei von Verleumdungen sein sowie<br />
objektiv <strong>und</strong> unparteiisch erscheinen.<br />
Ist eine solche Strafe legitim oder überhaupt<br />
legal? Die meisten Mediengesellschaften,<br />
die Werbung ausgestrahlt haben,<br />
sind Mitglied der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />
<strong>und</strong> haben vorab zugestimmt, deren<br />
Entscheidungen zu akzeptieren. Nach der<br />
Klage eines Werbetreibenden gegen die<br />
Veröffentlichung einer Entscheidung des<br />
Prüfausschusses entschied der High Court<br />
in einem Urteil vom September 2005, dass<br />
„das öffentliche Interesse besser vertreten<br />
wird, wenn der Prüfausschuss seine Entscheidungen<br />
veröffentlicht“.<br />
C) Andere Beispiele für <strong>Selbstregulierung</strong><br />
in Europa<br />
Spanien nutzt beide Ansätze <strong>und</strong> praktiziert<br />
den copy advice <strong>und</strong> den Prüfausschuss. In<br />
den skandinavischen Ländern beauftragt<br />
der Staat einen Ombudsmann, der den<br />
Berufsorganisationen wenig Spielraum<br />
lässt. In den Niederlanden berücksichtigt<br />
der Gesetzgeber die <strong>Selbstregulierung</strong> <strong>und</strong><br />
verpflichtet die <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />
zur satzungsmäßigen Beteiligung der<br />
Verbrauchervertreter.<br />
III) Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit <strong>und</strong><br />
Legitimität der <strong>Selbstregulierung</strong> bei der<br />
Werbung in der Europäischen Union<br />
A) Die Debatte über die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
in Europa<br />
Wie können alle „Interessenvertreter“ (stakeholders)<br />
ein System annehmen, bei dem<br />
die Beteiligten gleichzeitig auch die Richter<br />
sind? Wie kann sich die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
ohne gesetzliche Autorität als wirksam<br />
erweisen? Wie lässt sich die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
mit den staatlichen Behörden abstimmen,<br />
um eine so genannte Koregulierung<br />
einzurichten?<br />
Der <strong>Selbstregulierung</strong> werden mehrere Kritikpunkte<br />
entgegengebracht: Sie fördert<br />
das Korporationswesen <strong>und</strong> untergräbt<br />
damit die Regeln des Wettbewerbs; die<br />
getroffenen Entscheidungen können nicht<br />
unparteiisch sein, da die verantwortlichen<br />
Organisationen von denjenigen verwaltet<br />
<strong>und</strong> finanziert werden, die kontrolliert <strong>und</strong><br />
beurteilt werden müssen; die Strafen sind<br />
unzureichend.<br />
Dagegen lässt sich argumentieren, dass bei<br />
<strong>Selbstregulierung</strong>ssystemen jeder seine<br />
Freiheit behält. Nur das Vertrauen, das den<br />
Marken oder den Unternehmen entgegengebracht<br />
wird, die sich der gemeinsamen<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> anschließen oder nicht,<br />
hängt von diesem System ab. Die Objektivität<br />
der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation kann<br />
garantiert werden, sobald ihre Finanzierung<br />
durch eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern<br />
erfolgt <strong>und</strong> die Organisation unabhängig<br />
von den Unternehmen der Branche tätig<br />
ist.<br />
B) Die derzeitigen Brüsseler Studien<br />
zugunsten der <strong>Selbstregulierung</strong> <strong>und</strong><br />
der Koregulierung<br />
a) Der europäische Ansatz zum Thema<br />
Alle Gedanken an eine Harmonisierung der<br />
nationalen Kodizes auf europäischer Ebene<br />
wurden verworfen, da sich die Gesetzgebungen<br />
<strong>und</strong> die Voraussetzungen für die<br />
Ausübung von Werbeaktivitäten in den einzelnen<br />
Ländern zu stark unterscheiden.<br />
Außerdem hätte dazu in allen Ländern eine<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> bestehen müssen. 1992<br />
wurde die Europäische Allianz für Normen<br />
in der Werbewirtschaft (<strong>European</strong> Advertising<br />
Standards Alliance, EASA) gegründet,<br />
um eine <strong>Selbstregulierung</strong> in der gesamten<br />
Europäischen Union zu fördern <strong>und</strong> zu<br />
gewährleisten. Im Juni 2004 wurde eine
SOMETIMES, THINKING INSIDE<br />
THE BOX IS MORE CREATIVE.<br />
The ES System from GTECH:<br />
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and Red Hat, Inc. respectively in the United States and other countries.
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
europäische Charta für die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
in der Werbung unterzeichnet, um sich<br />
im Beisein der Europäischen Kommission<br />
zur Umsetzung von zehn Vorhaben zu verpflichten.<br />
Die Europäische Union hat in ihrem interinstitutionellen<br />
Vertrag vom Dezember 2003<br />
mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“ entschieden,<br />
auf „alternative oder ergänzende<br />
Mechanismen für die Gesetzgebung zur<br />
Selbst- oder Koregulierung“ zurückzugreifen.<br />
Dennoch wird die Koregulierung in diesem<br />
Text nur unzureichend definiert, nämlich<br />
als „der Mechanismus, durch den ein<br />
gemeinschaftlicher Erlass die Realisierung<br />
der von der Gesetzesautorität definierten<br />
Zielsetzungen auf die betroffenen Parteien<br />
überträgt“.<br />
Im Juli 2006 veröffentlichte Robert Madelin,<br />
Vorsitzender der „Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz“, einen von ihm<br />
unterschriebenen Bericht mit dem Titel „Self<br />
regulation in the EU Advertising sector: A<br />
report of some discussions among Interested<br />
parties“. In diesem Bericht werden die<br />
Schlüsselelemente guter Praktiken bei der<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> in der Werbung definiert.<br />
Der Bericht bestätigt, dass ein gesetzlichee<br />
Rahmen die Legitimität der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
in den Ländern der Europäischen<br />
Union festigen könnte. Er unterstreicht, dass<br />
die Glaubwürdigkeit der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
zwei Voraussetzungen unterliegt: Einer tatsächliche<br />
Öffnung gegenüber den Verbrauchern<br />
<strong>und</strong> allen Interessenparteien bei Werbeaktivitäten,<br />
mit Ausnahme der beteiligten<br />
Berufsstände, <strong>und</strong> einer Kontrolle über die<br />
Effektivität der Funktionsweise, um so von<br />
außen geschätzt zu werden, z. B. von den<br />
staatlichen Behörden.<br />
b) Der Beitrag der Verbraucher <strong>und</strong><br />
der Interessenparteien zur Funktionsweise<br />
der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Im Hinblick auf Effizienz müssen zwei<br />
Gr<strong>und</strong>sätze berücksichtigt werden:<br />
• Der <strong>Selbstregulierung</strong> darf nicht die Verantwortung<br />
genommen werden, indem<br />
ihre Kontrolle <strong>und</strong> Leitung den betroffe-<br />
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«Die Selbstdisziplin der Werbebranche -<br />
Erfahrungen mit der <strong>Selbstregulierung</strong> in<br />
Frankreich <strong>und</strong> Europa»<br />
nen Parteien entzogen wird: Den Werbetreibenden,<br />
den Agenturen <strong>und</strong> den<br />
Medien. Wenn Verbraucherschutzbehören,<br />
Verbraucherverbände, Vereine <strong>und</strong><br />
nichtstaatliche Organisationen an der<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> teilnehmen dürfen, wie<br />
von manchen Regierungen beabsichtigt<br />
sein könnte, könnte das ganze System<br />
zusammenbrechen. Das auf freiwilliger<br />
Teilnahme beruhende System könnte<br />
nicht mehr finanziert werden <strong>und</strong> seine<br />
Entscheidungen würden nicht mehr<br />
akzeptiert, wenn die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
nicht mehr den Berufsständen selbst<br />
überlassen wäre.<br />
• Dennoch müssen auch die anderen Interessenparteien<br />
in die <strong>Selbstregulierung</strong><br />
einbezogen werden, indem sie auf geeignete<br />
Weise befragt <strong>und</strong> eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
c) Kontrolle <strong>und</strong> Nachverfolgung der<br />
Wirksamkeit des <strong>Selbstregulierung</strong>ssystems<br />
Die <strong>Selbstregulierung</strong> muss ihre Effizienz<br />
unter Beweis stellen, indem sie sich einer<br />
Kontrolle unterzieht, deren Ergebnis veröffentlicht<br />
wird <strong>und</strong> die zwei Formen annehmen<br />
kann:<br />
• Bei Werbeproduktionen erfolgen regelmäßige<br />
Prüfungen, ob die Werbebotschaften<br />
mit dem Verhaltenskodex der<br />
Werbebranche konform sind.<br />
• Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen<br />
veröffentlicht werden.<br />
Die Kontrolle der Funktionsweisen von<br />
<strong>Selbstregulierung</strong>ssystemen kann dazu beitragen,<br />
diesen Systemen in den Augen der<br />
staatlichen Stellen <strong>und</strong> der Verbraucher<br />
mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.<br />
Die Bewertung der einzelnen Faktoren<br />
muss aus Gründen der externen Glaubwürdigkeit<br />
durch einen unabhängigen Prüfer<br />
erfolgen, dessen Urteil anschließend veröffentlicht<br />
wird.<br />
d) Welche Form der Koregulierung<br />
wäre für die Werbung in Europa denkbar?<br />
Die Koregulierung in Form einer geteilten<br />
Leitung <strong>und</strong> Verwaltung der <strong>Selbstregulierung</strong>sorganisation<br />
hat keine echte Zukunft,<br />
da die Beteiligten ein solches freiwilliges<br />
System nicht akzeptieren würden.<br />
Eine Koregulierung, bei der die Aufgaben<br />
zwischen den staatlichen Stellen <strong>und</strong> den<br />
Berufsständen aufgeteilt werden, scheint<br />
interessanter <strong>und</strong> akzeptabler, sofern die<br />
öffentlichen Stellen die Autonomie des<br />
<strong>Selbstregulierung</strong>ssystems respektieren<br />
<strong>und</strong> es in Anspruch nehmen, um ihm<br />
bestimmte Aufgaben zu übertragen.<br />
Der Wert dieser Koregulierung oder konzertierten<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> besteht darin,<br />
eine pragmatische <strong>und</strong> effiziente Verbindung<br />
zwischen öffentlichem <strong>und</strong> privatem<br />
Bereich zugunsten des öffentlichen Interesses<br />
zu schaffen. Der Staat (oder der Gesetzgeber)<br />
legt für den betreffenden Berufsstand<br />
ein Ziel fest <strong>und</strong> beauftragt ihn, seine<br />
Aktivitäten durch geeignete berufsständische<br />
Standards zu regulieren, für die er<br />
selbst verantwortlich ist. Gleichzeitig wird<br />
eine Frist gesetzt, bis zu der der Berufsstand<br />
dem Staat bzw. Gesetzgeber die<br />
Ergebnisse dieser <strong>Selbstregulierung</strong> vorlegen<br />
muss.<br />
Schlussfolgerung: Auf dem Weg zur<br />
gesetzlichen Anerkennung?<br />
Da die <strong>Selbstregulierung</strong> die Freiheit der<br />
Beteiligten respektiert, sollte ihre Weiterentwicklung<br />
gefördert werden. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong> wird es in Zukunft für die Gesetzgebung<br />
<strong>und</strong> den Gesetzgeber sinnvoll, wenn<br />
nicht sogar unerlässlich sein, diese Art der<br />
Aufstellung von Vorschriften nicht länger<br />
zu ignorieren. Es ist an der Zeit, dass der<br />
Gesetzgeber die Entwicklung dieses speziellen,<br />
pragmatischen <strong>und</strong> effizienten<br />
Mechanismus anerkennt <strong>und</strong> fördert, um in<br />
Europa eine bessere <strong>Regulierung</strong> zu ermöglichen.<br />
1 Dieser Artikel wurde 2007 verfasst <strong>und</strong> beruht auf<br />
einem Beitrag von Jean Pierre Teyssier beim Forum des<br />
Lehrstuhls „<strong>Regulierung</strong>“ „der politischen Wissenschaften“<br />
(Sciences Po), das dem Thema <strong>Selbstregulierung</strong><br />
gewidmet war <strong>und</strong> im Dezember 2005 in Paris abgehalten<br />
wurde.<br />
2 Ein solcher Kodex beruht meist auf den berufsständischen<br />
Vorschriften der internationalen Industrie- <strong>und</strong><br />
Handelskammer (Website: www.iccwbo.org).<br />
3 Diese Charta seht auf der Website<br />
www.easa-alliance.org zur Verfügung.
Gesellschaftspolitisch haben sich die Gesetzgeber<br />
für Glücksspiel erneut entschieden, die<br />
Bekämpfung <strong>und</strong> Verhinderung der Spielsucht<br />
als zentrales Ziel der Glücksspielgesetzgebung<br />
auch in den kommenden Jahren beizubehalten.<br />
In Deutschland gibt es ein<br />
staatliches Monopol für die Durchführung<br />
einer Vielzahl von Glücksspielen. Diesem<br />
Monopol entsprechend ist insbesondere die<br />
Durchführung von sog. „großen Lotterien“<br />
(u.a. Jackpotlotterien) <strong>und</strong> Sportwetten zu<br />
festen Gewinnquoten, die nach deutschem<br />
Recht anders als beispielsweise in Österreich<br />
oder England zu den Glücksspielen zählen,<br />
staatlichen oder zumindest staatlich kontrollierten<br />
Unternehmen vorbehalten. Die in<br />
Deutschland vorherrschende staatliche Monopolisierung<br />
von Glücksspielen, als an sich<br />
unerwünschte Tätigkeit, hat eine lange Tradition.<br />
Mit der unmittelbar bevorstehenden <strong>und</strong><br />
teilweise schon erfolgten Umsetzung des<br />
„neuen“ Glücksspielstaatsvertrages zum<br />
01.01.2008 werden die 16 B<strong>und</strong>esländer das<br />
staatliche Glücksspielmonopol aller Voraussicht<br />
nach für weitere vier Jahre bestätigen<br />
<strong>und</strong> diese Gesellschaftspolitik fortsetzen.<br />
I. Allgemeine Gr<strong>und</strong>lagen des deutschen<br />
Glücksspielrechts<br />
1. Föderalistische Prägung des Glücksspielrechts<br />
Ausgangspunkt für das Verständnis des deutschen<br />
Glücksspielrechts in seiner konkreten<br />
Ausgestaltung ist die föderalistische Struktur<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Anders als<br />
in anderen europäischen Staaten ist die<br />
B<strong>und</strong>esrepublik staatsorganisationsrechtlich<br />
nicht zentralstaatlich sondern föderalistisch<br />
organisiert. Neben dem B<strong>und</strong>, der die ihm von<br />
der Verfassung zugewiesenen Angelegenheiten<br />
für das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet gesetzlich<br />
regelt, existieren daneben als gesetzgebender<br />
Souverän die einzelnen B<strong>und</strong>esländer. Diese<br />
regeln wiederum jene Angelegenheiten der<br />
Gesetzgebung, die ihnen die Verfassung<br />
zuweist.<br />
Sieht man einmal von den Automatenspielen<br />
ab, so unterliegt das weit überwiegend<br />
ordnungsrechtlich geprägte Glücksspielrecht<br />
von Verfassungs wegen der Gesetzgebungskompetenz<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong><br />
nicht jener des B<strong>und</strong>es. Das bedeutet, dass<br />
jedes einzelne B<strong>und</strong>esland für sein Hoheitsgebiet<br />
das Glücksspielrecht eigenständig regeln<br />
kann. Es wäre daher rechtlich möglich, dass<br />
sich ein B<strong>und</strong>esland für ein staatliches Monopol<br />
entscheidet, ein anderes hingegen das<br />
Glücksspielwesen liberaler regelt <strong>und</strong> beispielsweise<br />
ein Konzessionssystem einführt.<br />
Von B<strong>und</strong>esland zu B<strong>und</strong>esland wären also<br />
Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />
- Fortsetzung des staatlichen<br />
Glücksspielmonopols zur Bekämpfung der<br />
Spielsucht<br />
verschiedene Regelungssysteme denkbar.<br />
Diese föderalistische Struktur der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland zieht sich wegen der<br />
Kompetenz der einzelnen B<strong>und</strong>esländer,<br />
Angelegenheiten des Glücksspiels für ihr<br />
Hoheitsgebiet eigenständig <strong>und</strong> unabhängig<br />
von den übrigen B<strong>und</strong>esländern oder dem<br />
B<strong>und</strong> zu regeln, durch das gesamte Glücksspielrecht<br />
<strong>und</strong> prägt dieses maßgeblich.<br />
2. Institution des Glücksspielstaatsvertrages<br />
Allerdings hat man schon lange vor Gründung<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland erkannt,<br />
dass das Recht für Glücksspiele wegen der<br />
immanenten Gefahren für den Spieler wie<br />
Spielsucht <strong>und</strong> Begleitkriminalität eine<br />
besonders sensibel zu behandelnde Rechtsmaterie<br />
ist, die zur Bekämpfung dieser Gefahren<br />
zwischen den einzelnen Kompetenzträgern<br />
innerhalb Deutschlands bestmöglich<br />
einheitlich zu regeln ist. Daher haben noch<br />
während des Kaiserreichs am Anfang des 20.<br />
Jahrh<strong>und</strong>erts die meisten B<strong>und</strong>esstaaten -<br />
staatsorganisationsrechtlich entsprechen den<br />
damaligen B<strong>und</strong>esstaaten heute die einzelnen<br />
B<strong>und</strong>esländer -<br />
zur Harmonisierung<br />
des innerdeutschenGlücksspielrechts<br />
die<br />
ersten <strong>Lotteries</strong>taatsverträge<br />
geschlossen.<br />
In diesen<br />
Staatsverträgen<br />
regelten die ein-<br />
zelnenB<strong>und</strong>esstaatenunter- einander einheitlich die Rahmenbedingungen<br />
des Glücksspielrechts für ihr jeweiliges<br />
Hoheitsgebiet, um ein einheitliches Lotteriegebiet<br />
in Deutschland zu schaffen. Diese<br />
interföderative Zusammenarbeit in Form des<br />
Staatvertrags hat sich im Laufe der Zeit in<br />
Deutschland als Idealform der Konfliktlösung<br />
im Glücksspielrecht zwischen den einzelnen<br />
Hoheitsträgern bewährt <strong>und</strong> ganz maßgeblich<br />
zur Bekämpfung der Gefahren des Glücksspiels<br />
beigetragen.<br />
Aus diesen Gründen halten die B<strong>und</strong>esländer<br />
auch heute noch an dem Gr<strong>und</strong>satzmodell<br />
des Staatvertrages fest. Dieser bestimmt die<br />
Gr<strong>und</strong>lagen des Glücksspielrechts für alle<br />
B<strong>und</strong>esländer einheitlich <strong>und</strong> wird in den einzelnen<br />
B<strong>und</strong>esländern von den jeweiligen<br />
Ausführungsgesetzen <strong>und</strong> sonstigen landesrechtlichen<br />
Regelungen ergänzt. Die 16 Bun-<br />
desländer stehen nunmehr unmittelbar davor,<br />
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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
- ein Beitrag von RA Dr. Manfred Hecker <strong>und</strong> RA Christian Schmitt, Köln -<br />
Dr. Manfred Hecker<br />
den neuen Glücksspielstaatvertrag zum<br />
01.01.2008 in jeweils geltendes Landesrecht<br />
umzusetzen. Dieser Glücksspielstaatvertrag<br />
löst den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in<br />
Deutschland ab, der am 01.07.2004 in Kraft<br />
getreten ist.<br />
3. Staatliches Glücksspielmonopol<br />
Neben dem einheitlichen <strong>Regulierung</strong>sinstrumentariums<br />
eines Staatsvertrages haben sich<br />
die B<strong>und</strong>esländer des Weiteren seit jeher dazu<br />
entschlossen, die Durchführung von Glücksspielen<br />
in weiten Teilen exklusiv dem Staate<br />
vorzubehalten, um das Glücksspielgeschehen<br />
unter Kontrolle zu halten. Das heißt, dass in<br />
sämtlichen B<strong>und</strong>esländern ein Glücksspiel-<br />
Monopol zugunsten des Staates besteht. Sieht<br />
man von einigen Ausnahmen wie „kleineren“<br />
Lotterien, bei denen besondere Bedingungen<br />
wie keine Jackpotbildung gelten, einmal ab, so<br />
wird die Vielzahl an Glücksspielen daher ausschließlich<br />
von staatlich kontrollierten Unternehmen<br />
angeboten.<br />
Hintergr<strong>und</strong> der staatlichen Monopolisierung<br />
des Glücksspiels in Deutschland ist zum einen<br />
der Gedanke, dass die deutsche Rechtsordnung<br />
das<br />
Glücksspiel als<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
unerwünschtes<br />
sozialschädliches<br />
Verhalten<br />
bewertet. Dies<br />
wird von der<br />
Rechtsprechung<br />
<strong>und</strong> auch<br />
dem höchsten<br />
deutschen<br />
Dr. Christian Schmitt<br />
Gericht, dem<br />
B<strong>und</strong>esverfas-<br />
sungsgericht so gesehen. Dem liegt die Einschätzung<br />
zu Gr<strong>und</strong>e, dass das Glücksspiel<br />
wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die<br />
psychische (Spielsucht) <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />
Situation der Spieler (Vermögensverlust) <strong>und</strong><br />
damit mittelbar der Allgemeinheit sowie seiner<br />
Eignung, Kriminalität im Bereich der Vermögensdelikte<br />
wie Geldwäsche <strong>und</strong> Betrug zu<br />
fördern, für die Gesellschaft unerwünscht <strong>und</strong><br />
schädlich ist. Diesen Gefahren soll das staatliche<br />
Monopol entgegenwirken, da es einerseits<br />
einen Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt<br />
<strong>und</strong> damit ein Übermaß an Spielmöglichkeiten<br />
verhindert <strong>und</strong> somit durch ein kontrolliertes<br />
<strong>und</strong> gemäßigtes Glücksspielangebot dem<br />
Risiko der Abhängigkeit vom Spiel aktiv entgegenwirkt.<br />
Andererseits wirkt die staatliche<br />
Lenkung <strong>und</strong> Kontrolle des Glücksspielwesens<br />
im Monopol der Gefahr der Kriminalisierung<br />
entgegen, die beim Fehlen staatlicher
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Kontrollmechanismen in einem rein privaten<br />
<strong>und</strong> vollständig liberalisierten Markt auszuufern<br />
droht.<br />
Daneben trägt das Glücksspielmonopol dem<br />
Umstand Rechnung, dass es ein bestimmtes<br />
Maß an Glücksspiel geben muss. Das Glücksspiel<br />
ist trotz seiner gr<strong>und</strong>sätzlichen sozialschädlichen<br />
Veranlagung ein menschliches<br />
<strong>und</strong> weit verbreitetes natürliches Bedürfnis,<br />
das nicht vollständig abgeschaltet werden<br />
kann. Ein gesetzliches Totalverbot führte<br />
daher im Gegensatz zu einem staatlichen<br />
Glücksspielmonopol dazu, dass ein unüberschaubares<br />
Feld illegaler, unkontrollierter <strong>und</strong><br />
damit sozialschädlicher Angebote entstünde.<br />
Wegen des menschlichen Glücksspieltriebs<br />
nähmen auch bei einem gesetzlichen Verbot<br />
dennoch weite Teile der Bevölkerung diese<br />
Form des illegalen Glücksspiels wahr <strong>und</strong><br />
wären den damit einhergehenden Gefahren<br />
schutzlos ausgesetzt.<br />
II. Der „neue“ Glücksspielstaatvertrag<br />
Aufgr<strong>und</strong> der föderalistischen Struktur der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland sowie aus der<br />
Erkenntnis heraus, dass ein staatliches<br />
Glücksspielmonopol auf Gr<strong>und</strong>lage einer einheitlichen<br />
Regelung in allen B<strong>und</strong>esländern<br />
erforderlich ist, haben die Ministerpräsidenten<br />
der 16 B<strong>und</strong>esländer am 13.12.2006 den<br />
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in<br />
Deutschland („Glücksspielstaatsvertrag“)<br />
geschlossen.<br />
Dieser tritt gemäß seiner abschließenden<br />
Regelung am 01.01.2008 in Kraft. Dazu muss<br />
er bis zum 31.12.2007 von 13 der 16 B<strong>und</strong>esländer<br />
in Landesrecht umgesetzt werden.<br />
Daher liegt der Glücksspielstaatsvertrag derzeit<br />
den Parlamenten der B<strong>und</strong>esländer zur<br />
Ratifizierung vor. Dieser Umsetzungspflicht<br />
sind bislang bereits die Landtage der B<strong>und</strong>esländer<br />
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin <strong>und</strong><br />
Saarland nachgekommen. Die Landesparlamente<br />
der übrigen B<strong>und</strong>esländer dürften zeitnah<br />
bis zum Jahreswechsel folgen.<br />
1. Verfassungs- <strong>und</strong> europarechtlicher<br />
Hintergr<strong>und</strong><br />
Der Glücksspielstaatsvertrag löst den engeren<br />
Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland<br />
ab, der sich ausschließlich mit Lotterien<br />
<strong>und</strong> Wetten befasst. Auch dieser neue Staatsvertrag<br />
konstituierte ein Glücksspielmonopol<br />
zugunsten der einzelnen B<strong>und</strong>esländer.<br />
Jedoch hatte das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht,<br />
als höchstes deutsches Gericht mit seinem<br />
Sportwettenurteil vom 28.03.2006 (Az.: 1 BvR<br />
1054/01) das staatliche Monopol zur Durchführung<br />
von Sportwetten zu festen Gewinnquoten<br />
in dem B<strong>und</strong>esland Bayern auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
des <strong>Lotteries</strong>taatsvertrages wegen<br />
Verstoßes gegen die gemäß Art. 12 des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />
gewährte Berufsfreiheit zunächst für<br />
verfassungswidrig erklärt.<br />
Zwar ist nach Auffassung des höchsten deutschen<br />
Gerichts ein staatliches Monopol zur<br />
Durchführung von Sportwetten zu festen<br />
Gewinnquoten trotz eines Eingriffs in das<br />
Gr<strong>und</strong>recht der Berufsfreiheit gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten<br />
gerechtfertigt. Dem Sportwettenmonopol liegen<br />
nämlich legitime Gemeinwohlziele<br />
zugr<strong>und</strong>e. Insbesondere die Bekämpfung der<br />
Spiel- <strong>und</strong> Wettsucht durch die mit dem staatlichen<br />
Monopol beabsichtigte Begrenzung <strong>und</strong><br />
Ordnung des Wettwesens ist wegen des<br />
Gefährdungspotentials von Glücksspielen ein<br />
solches besonders wichtiges Gemeinwohlziel.<br />
Gleiches gilt für den Schutz der Spieler vor<br />
betrügerischen Machenschaften seitens der<br />
Glücksspielanbieter, ein darüber hinausgehender<br />
Verbraucherschutz sowie die Abwehr<br />
von Gefahren aus mit Glücksspielen verb<strong>und</strong>ener<br />
Folge- <strong>und</strong> Begleitkriminalität. Auch ist ein<br />
staatliches Monopol im Gr<strong>und</strong>satz geeignet<br />
<strong>und</strong> erforderlich, diese erstrebten Gemeinwohlziele<br />
zu erreichen.<br />
Diese Einschätzung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
entspricht auch der Sichtweise des<br />
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Hinblick<br />
auf die Vereinbarkeit staatlicher Glücksspielmonopole<br />
mit den Gr<strong>und</strong>freiheiten des<br />
EG-Vertrages. Seit der Entscheidung „Schindler“<br />
aus dem Jahre 1994 vertritt der EuGH in<br />
ständiger Rechtsprechung, dass staatliche<br />
Glücksspielmonopole gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
gegen die vom EG-Vertrag gewährte Dienst<strong>und</strong><br />
Niederlassungsfreiheit verstoßen, sofern<br />
sie die Realisierung der vorgenannten Gemeinwohlziele<br />
bezwecken. Diese Gr<strong>und</strong>sätze hat er<br />
auch in den viel diskutierten Urteilen in den<br />
Rechtssachen „Gambelli“ <strong>und</strong> „Placanica“<br />
uneingeschränkt bestätigt.<br />
Allerdings war das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
in seinem Sportwettenurteil im Ergebnis dazu<br />
gelangt, dass das Sportwettenmonopol in seiner<br />
gegenwärtigen tatsächlichen <strong>und</strong> rechtlichen<br />
Ausgestaltung ungeachtet der gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Verfassungskonformität staatlicher<br />
Glücksspielmonopole nicht mit der Verfassung<br />
im Einklang stehe <strong>und</strong> insofern gegen die verfassungsrechtlich<br />
zugesicherten Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Berufsfreiheit verstoße. Sowohl die breit<br />
angelegte Vermarktung von Sportwetten als<br />
auch die gesetzlichen Regelungen entsprächen<br />
nicht den Vorgaben der Spielsuchtbekämpfung<br />
<strong>und</strong> damit der verfassungsrechtliche Rechtfertigung.<br />
Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat daher am<br />
Beispiel des Freistaats Bayern dem verantwortlichen<br />
Gesetzgeber aufgegeben, das Sportwettenrecht<br />
bis spätestens zum Ablauf des Jahres<br />
2007 neu zu regeln. Da die übrigen Glücksspielmonopole<br />
in den restlichen 15 B<strong>und</strong>esländern<br />
wegen des <strong>Lotteries</strong>taatsvertrages nahezu<br />
identisch ausgestaltet sind, ist auch von deren<br />
jetziger Verfassungswidrigkeit auszugehen, wie<br />
das B<strong>und</strong>esverfassungsge-richt in einigen<br />
nachfolgenden Entscheidungen für die Länder<br />
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,<br />
Sachsen-Anhalt <strong>und</strong><br />
Niedersachsen auch explizit ausgeführt hat.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sahen sich nicht nur<br />
Bayern sondern auch die übrigen B<strong>und</strong>esländer<br />
in der Pflicht, bis zum 31.12.2007 eine neue<br />
gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für ein Glücksspielmonopol<br />
zu schaffen. Als Resultat dieser Handlungspflicht<br />
der 16 B<strong>und</strong>esländer wurde der<br />
„neue“ Glücksspielstaatsvertrag beschlossen.<br />
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2. Übergangszeit bis zum 31.12.2007<br />
Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat die bislang<br />
in Bayern bestehende Rechtslage trotz ihrer<br />
Verfassungswidrigkeit jedoch nicht für nichtig<br />
sondern für weiterhin anwendbar erklärt.<br />
Damit hat es vermieden, einen regelungsfreien<br />
Zeitraum zwischen Urteilsspruch <strong>und</strong><br />
Inkrafttreten der neuen Gesetze in 2008 zu<br />
schaffen. Allerdings hat das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
gleichzeitig die Maßgabe vorgegeben,<br />
dass in tatsächlicher Hinsicht bereits in<br />
der Übergangszeit unverzüglich damit begonnen<br />
werde, ein Mindestmaß an Konsistenz<br />
zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft<br />
<strong>und</strong> der Bekämpfung der Wettsucht<br />
einerseits <strong>und</strong> der tatsächlichen<br />
Aus-übung seines Monopols andererseits<br />
herzustellen. Namentlich habe eine Erweiterung<br />
des Angebots sowie anheizende Werbung,<br />
die über sachliche Informationen hinaus<br />
gezielt zum Wetten auffordere, zu unterbleiben.<br />
Auch eine expansive Vermarktung darf in<br />
dieser Zwischenzeit nicht stattfinden.<br />
Die Handhabung der weiteren Anwendung<br />
der bisherigen Rechtslage unter Berücksichtigung<br />
der Umsetzung des b<strong>und</strong>esverfassungsgerichtlich<br />
bestimmten Maßgabenkatalogs für<br />
die Übergangszeit <strong>und</strong> im Europarecht<br />
umstrittene Rechtsfragen haben jedoch deutschen<br />
Gerichten in der Zwischenzeit erhebliche<br />
Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung<br />
bereitet. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche<br />
insbesondere unterinstanzliche Gerichte<br />
im Ergebnis die bisherige Rechtslage nicht<br />
konsequent auf Sachverhalte mit Bezug zum<br />
europäischen Ausland anwenden, damit derzeit<br />
für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgen<br />
<strong>und</strong> einer faktischen Liberalisierung während<br />
der Übergangszeit Vorschub leisten. Hingegen<br />
wendet die Rechtsprechung deutscher Obergerichte<br />
nahezu geschlossen auch in der Zeit<br />
bis zum 31.12.2007 das bisherige Recht konsequent<br />
an <strong>und</strong> billigt das staatliche Vorgehen<br />
gegen private Glücksspielanbieter. Diese<br />
Rechtsprechung bestätigt den Trägern des<br />
staatlichen Glücksspielmonopols, den B<strong>und</strong>esländern,<br />
dass sie den Maßgaben des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
an Vermarktung <strong>und</strong><br />
Vertrieb von Glücksspielen bereits hinreichend<br />
nachkommen <strong>und</strong> damit in tatsächlicher<br />
Hinsicht bereits einen verfassungskonformen<br />
Zustand hergestellt haben.<br />
3. Welche Konsequenzen ergeben sich<br />
aus der neuen Glücksspielgesetzgebung?<br />
In rechtlicher Hinsicht wird der vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
geforderte verfassungskonforme<br />
Zustand durch Inkrafttreten des<br />
„neuen“ Glücksspielstaatsvertrages hergestellt<br />
werden. Der Glücksspielstaatsvertrag<br />
orientiert sich inhaltlich an den Kernpunkten<br />
der bisherigen Regelungen <strong>und</strong> ergänzt diese<br />
in den vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht im<br />
Sportwettenurteil geforderten Umfang.<br />
Wie bereits erwähnt, wird der Glücksspielstaatsvertrag<br />
das zugunsten der einzelnen<br />
B<strong>und</strong>esländer bestehende Glücksspielmonopol<br />
aufrechterhalten. Der Zielrichtung des
deutschen Glücksspielmonopols entsprechend<br />
bezweckt der Glücksspielstaatsvertrag<br />
daher, die Glücksspiel- <strong>und</strong> Wettsucht zu verhindern<br />
<strong>und</strong> zu bekämpfen, das Glücksspielangebot<br />
zu begrenzen <strong>und</strong> den natürlichen<br />
Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete <strong>und</strong><br />
überwachte Bahnen zu lenken, den Jugend<strong>und</strong><br />
Spielerschutz zu gewährleisten sowie<br />
schließlich die ordnungsgemäße Durchführung<br />
von Glücksspielen, den Schutz des Spielers<br />
vor betrügerischen Machenschaften <strong>und</strong><br />
der Folge- <strong>und</strong> Begleitkriminalität sicherzustellen.<br />
Neben der Monopolisierung des Glücksspiels<br />
bestimmt der Glücksspielstaatsvertrag zur<br />
Umsetzung dieser Ziele beispielsweise erhebliche<br />
Einschränkungen für die Bewerbung<br />
öffentlichen Glücksspiels. Die Restriktionen<br />
betreffen dabei sowohl die Anforderungen an<br />
den Inhalt als auch an die Werbekanäle. Werbung<br />
für öffentliches Glücksspiel ist im<br />
Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen<br />
danach gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
verboten.<br />
Auch regelt der Glücksspielstaatsvertrag ein<br />
allgemeines Verbot der Veranstaltung <strong>und</strong><br />
Vermittlung von Glücksspielen im Internet.<br />
Hier ist allerdings für bestimmte Anbieter eine<br />
einjährige Übergansfrist eingeräumt wor-den.<br />
Die Teilnahme von Minderjährigen am Glücksspiel<br />
bleibt nach wie vor unzulässig <strong>und</strong> muss<br />
konsequent unterb<strong>und</strong>en werden.<br />
Des Weiteren sieht der Glücksspielstaatsvertrag<br />
Regelungen vor, die die Transparenz von<br />
Glücksspielangeboten in Bezug auf die Darstellung<br />
von Gewinnchancen sowie die Suchtrisiken<br />
<strong>und</strong> Therapierung von Spielsucht<br />
regeln. Veranstalter von Glücksspielen sind<br />
teilweise dazu verpflichtet Spielersperrsysteme<br />
einzuführen, wie sie bisher aus dem<br />
Casinobereich bekannt waren.<br />
4. Kritik durch EU-Kommission <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>eskartellamt<br />
Allerdings sehen sich die Monopolisierung des<br />
Glücksspiels in Deutschland <strong>und</strong> damit (mittelbar)<br />
auch der neue Glücksspielstaatsvertrag<br />
gerade unter dem Gesichtspunkt europäischer<br />
Liberalisierung im EU-Binnenmarkt<br />
zunehmend teilweise heftiger Kritik von ver-<br />
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schiedenen Seiten aus dem In- <strong>und</strong> Ausland<br />
ausgesetzt.<br />
Zu nennen ist hier in erster Linie die Position<br />
der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren<br />
des Glücksspielstaatsvertrages. In einer<br />
ausführlichen Stellungnahme hat die EU-<br />
Kommission am 22.03.2007 das beabsichtigte<br />
Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages<br />
für die Veranstaltung <strong>und</strong> Vermittlung von<br />
Glücksspielen als diskriminierend <strong>und</strong> daher<br />
nicht mit dem EG-Vertrag vereinbar beanstandet.<br />
In einer weiteren Stellungnahme vom<br />
14.05.2007 hat die Kommission darüber hinaus<br />
Bedenken an dem generellen Werbeverbot<br />
sowie der generellen Erlaubnispflicht für die<br />
Erbringung von Glücksspielvermittlungsdiensten<br />
angemeldet.<br />
Parallel hatte die EU-Kommission in der Vorbereitung<br />
eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens<br />
gegen die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland in einem ergänzenden Aufforderungsschreiben<br />
ebenfalls im März 2007 den<br />
bisherigen <strong>Lotteries</strong>taatsvertrag als nicht<br />
europarechtskonform beanstandet <strong>und</strong> zahlreiche<br />
in diesem enthaltene Beschränkungen<br />
des freien Dienstleistungsverkehrs kritisiert.<br />
Die Rechtsauffassung der EU-Kommission ist<br />
allerdings in zahlreichen gerichtlichen Verfahren<br />
von deutschen Obergerichten nicht geteilt<br />
<strong>und</strong> mit erheblichen Argumenten widerlegt<br />
worden. Insbesondere musste sich die Kommission<br />
Kritik in Bezug auf die einseitige <strong>und</strong><br />
wenig aktuelle Sachverhaltsrecherche hinsichtlich<br />
der tatsächlichen Ausgestaltung des<br />
Glücksspielmonopols unter Berücksichtigung<br />
der seit dem 28.03.2006 getroffenen Maßgabenumsetzung<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />
gefallen lassen.<br />
Hier muss schließlich das Verfahren des<br />
B<strong>und</strong>eskartellamts gegen die 16 Landeslotteriegesellschaften<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer<br />
genannt werden, die für den Staat eine Vielzahl<br />
von Glücksspielen, insbesondere Lotterien <strong>und</strong><br />
Sportwetten zu festen Gewinnquoten durchführen.<br />
Das B<strong>und</strong>eskartellamt hat den 16 Landeslotteriegesellschaften<br />
als Trägern des Monopols<br />
mit Verfügung vom 23.08.2006 zahlreiche Verhaltensweisen<br />
aufgegeben, die darauf zielen,<br />
den Wettbewerb zwischen den einzelnen Landeslotteriegesellschaften<br />
über die Maklertätig-<br />
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Neue Glücksspielgesetze in Deutschland ab 2008<br />
- Fortsetzung des staatlichen<br />
Glücksspielmonopols zur Bekämpfung der<br />
Spielsucht<br />
keit gewerblicher Spielvermittler zu erhöhen<br />
<strong>und</strong> auf das gesamte B<strong>und</strong>esgebiet auszudehnen.<br />
Der Beschluss des B<strong>und</strong>eskartellamts<br />
wurde in weiten Teilen durch die Rechtsprechung<br />
des BGH bestätigt; allerdings auch<br />
gerade wegen der föderalistischen Struktur <strong>und</strong><br />
dem ordnungsrechtlichen Charakter des<br />
Glücksspielrechts in Deutschland in nicht unerheblichem<br />
Maße eingeschränkt. Die Auseinandersetzung<br />
mit dem B<strong>und</strong>eskartellamt ist noch<br />
nicht abgeschlossen.<br />
5 Ausblick<br />
Mit der teilweise schon erfolgten Umwandlung<br />
des neuen Glücksspielstaatsvertrags in geltendes<br />
Landesrecht stehen die 16 B<strong>und</strong>esländer<br />
kurz davor, dass Glücksspielmonopol in<br />
Deutschland auf ein neues gesetzliches F<strong>und</strong>ament<br />
zu stellen. Es ist - wie zahlreiche, vorab<br />
erstellte rechtliche Expertisen belegen - davon<br />
auszugehen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag<br />
sowohl den vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
konkretisierten verfassungsrechtlichen als<br />
auch den vom EuGH entwickelten europarechtlichen<br />
Rechtfertigungsanforderungen an ein<br />
staatliches Glücksspielmonopol genügen wird.<br />
In Verbindung mit der seit dem Sportwettenurteil<br />
des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts in tatsächlicher<br />
Hinsicht getroffenen Maßgabenumsetzung<br />
zur Realisierung des Spielerschutzes wird<br />
daher in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern mit<br />
Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein<br />
staatliches Glücksspielmonopol geschaffen sein,<br />
das sowohl mit dem deutschen Gr<strong>und</strong>gesetz als<br />
auch dem EG-Vertrag in Einklang steht.<br />
Insofern gehen die 16 B<strong>und</strong>esländer in<br />
Deutschland davon aus, ein geeignetes Modell<br />
für die Glücksspielregelung gef<strong>und</strong>en zu haben,<br />
das der bisherigen Tradition <strong>und</strong> dem Wunsch<br />
der Bevölkerung in vollem Umfang entspricht.<br />
In einer repräsentativen Befragung ist festgestellt<br />
worden, dass sich mehr als zwei Drittel<br />
aller Erwachsenen gegen eine Öffnung des<br />
Glücksspiels für kommerzielle Zwecke ausgesprochen<br />
haben. Lediglich 11 Prozent der<br />
Befragten sprachen sich für eine Liberalisierung<br />
aus.<br />
Dr. Manfred Hecker ist Seniorpartner, Rechtanwalt Christian Schmitt Associate der Anwaltskanzlei CBH-Rechtanwälte in Köln. .<br />
Beide vertreten <strong>und</strong> beraten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- <strong>und</strong> Totoblocks seit vielen Jahren in Fragen des<br />
Glücksspielrechts, auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> des deutschen Verfassungsrechts <strong>und</strong> des Europarechts. Als anerkannter<br />
Sachverständiger berät Dr. Hecker mehrere deutsche B<strong>und</strong>esländer bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Glücksspielbereich<br />
sowie im Zusammenhang mit der Verabschiedung des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der Anfang 2008 in Kraft treten soll.<br />
Dr. Hecker ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wett- <strong>und</strong> Glücksspielrecht (ZfWG) <strong>und</strong> Lehrbeauftragter an der Fresenius Europa-<br />
Fachhochschule für Wirtschaft <strong>und</strong> Medien. Er verfaßte eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen <strong>und</strong> juristischen Kommentaren<br />
zum Glücksspielrecht in Deutschland.
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Innerhalb der EU werden die Glücksspiele<br />
gegenwärtig auf nationaler Ebene reguliert<br />
<strong>und</strong> unterliegen keiner Harmonisierung.<br />
Alle Mitgliedstaaten der EU <strong>und</strong><br />
somit auch die Republik Slowenien haben<br />
für die Durchführung von Glücksspielen<br />
strenge Beschränkungen verfügt, um das<br />
Angebot von Glücksspielen in ihrem Einzugsgebiet<br />
zu kontrollieren, Geldwäsche,<br />
Betrug <strong>und</strong> anderen kriminellen Taten<br />
<strong>und</strong>/oder Vergehen gegen die öffentliche<br />
Ordnung vorzubeugen sowie Minderjährige<br />
<strong>und</strong> andere gefährdete Personen vor<br />
den schädlichen Auswirkungen des Spiels<br />
zu schützen.<br />
Der Betrieb von Glücksspielen ist in der<br />
Republik Slowenien im Glücksspielgesetz<br />
geregelt, das 1995 angenommen <strong>und</strong> 2001<br />
bzw. 2003 abgeändert wurde. Der Betrieb<br />
von Glücksspielen auf dem Staatsgebiet<br />
von Slowenien steht gr<strong>und</strong>sätzlich in der<br />
ausschließlichen Befugnis der Republik<br />
Slowenien, außer wenn vom Gesetz<br />
anders vorgesehen. Demnach dürfen<br />
Glücksspiele nur mit einer gültigen Lizenz,<br />
d.h. einer durch die Regierung der Republik<br />
Slowenien vergebenen Konzession,<br />
betrieben werden.<br />
Das Glücksspielgesetz unterscheidet zwischen<br />
herkömmlichen Glücksspielen (Zahlenlotterien,<br />
Sofortlotterien, Lotterie-Quiz,<br />
Bingos, Lotto, Sportvoraussagen, Sportwetten,<br />
Tombolas <strong>und</strong> vergleichbaren<br />
Spielen) sowie besonderen Glücksspielen.<br />
Besondere Glücksspiele dürfen nur unter<br />
Lizenz durch eine Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung mit eingetragenem<br />
Sitz auf dem Staatsgebiet der Slowenischen<br />
Republik angeboten werden, wobei<br />
die Anzahl der im Spielgesetz vorgesehenen<br />
Lizenzen beschränkt ist. Ebenso dürfen<br />
herkömmliche Glücksspiele als registrierte<br />
Geschäftstätigkeit nur unter<br />
Lizenz von einer Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung <strong>und</strong> eingetragenem<br />
Sitz auf dem Staatsgebiet der Slowenischen<br />
Republik angeboten werden. Aktuell<br />
verfügen zwei Anbieter über Lizenzen zum<br />
kontinuierlichen Betrieb herkömmlicher<br />
Glücksspiele in der Slowenischen Republik,<br />
nämlich Loterija Slovenije, d.d. (Plc.)<br />
sowie Sportna Loterija, d.d (Plc.).<br />
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Gesetzliche <strong>Regulierung</strong> der Durchführung von<br />
Glücksspielen in der Republik Slowenien<br />
Sobald die Regeln für die Durchführung<br />
von Glücksspielen im Internet oder anderen<br />
Kanälen der Telekommunikation festgelegt<br />
sind, werden Gesellschaften, die im<br />
Besitz einer Lizenz zum kontinuierlichen<br />
Betrieb herkömmlicher Glücksspiele<br />
<strong>und</strong>/oder einer Lizenz zum Betrieb besonderer<br />
Glücksspiele in Kasinos sind, auch<br />
das Recht haben, Glücksspiele über Internet<br />
oder andere Kanäle der Telekommunikation<br />
zu betreiben.<br />
Die Durchführung von Glücksspielen wird<br />
vom slowenischen Spielregulator UNPIS,<br />
einer unabhängigen, dem Finanzministerium<br />
angegliederten Körperschaft beaufsichtigt.<br />
Der Spielregulator übt seine Aufsichtsfunktion<br />
durch direkte Kontrolle der<br />
Betreiber <strong>und</strong> Lizenzhalter bzw. indirekt<br />
durch Kontrolle der Rechenschaftsberichte<br />
der Betreiber <strong>und</strong> Lizenznehmer<br />
aus.<br />
Auch die bei den lizenzierten Glücksspielbetreibern<br />
erhobenen Steuern sind im<br />
Glücksspielgesetz (als Lizenzgebühren)<br />
sowie im Steuergesetz für Glücksspiele<br />
festgelegt. Die beiden Anbieter, die kontinuierlich<br />
herkömmliche Glücksspiele<br />
betreiben, entrichten Lizenzgebühren, die<br />
von der Regierung der Slowenischen<br />
Republik in den Beschlüssen zur Lizenzvergabe<br />
für jedes herkömmliche Glücksspiel<br />
festgelegt sind. Die Glücksspielsteuer<br />
wird auch bei diesen beiden<br />
Betreibern erhoben. Die Einkommen aus<br />
den Glücksspielsteuern fließen in das<br />
Budget der Slowenischen Republik, während<br />
die Lizenzgebühren für die herkömmlichen<br />
Glücksspiele vollumfänglich<br />
der Stiftung für die Finanzierung der<br />
Organisationen des Behinderten- <strong>und</strong><br />
humanitären Bereichs sowie der Stiftung<br />
für die Finanzierung der Sportorganisationen<br />
in der Slowenischen Republik zugute<br />
kommen.<br />
Im Juli 2007 wurde der Entwurf zur Änderung<br />
des Glücksspielgesetzes vorbereitet.<br />
Diese Änderungen betreffen den Bereich<br />
der traditionellen Glücksspiele insofern,<br />
als das Verbot für Betreiber, in andere<br />
legale Tätigkeiten <strong>und</strong> Geschäfte zu investieren,<br />
aufgehoben wird <strong>und</strong> neuerdings<br />
auch die Möglichkeit bestehen soll,<br />
zusammen mit Anbietern aus anderen<br />
Ländern gemeinsame Spiele zu betreiben.<br />
Durch die Aufhebung dieser Beschränkungen<br />
erhalten die Betreiber herkömmlicher<br />
Spiele die Möglichkeit zur stabilen<br />
<strong>und</strong> kontrollierten Entwicklung <strong>und</strong> es<br />
wird ein bedeutender Mittelfluss zugunsten<br />
der Stiftung für die Behinderten, der<br />
humanitär Tätigen <strong>und</strong> des Sports<br />
gewährleistet. Die vorgeschlagenen Änderungen<br />
sehen außerdem strengere Regeln<br />
für den Betrieb von Glücksspielen im<br />
Internet vor.<br />
Die vorgeschlagene Gesetzgebung stellt<br />
sicher, dass die Slowenische Republik weiterhin<br />
die Zahl der angebotenen Glücksspiele<br />
beschränkt <strong>und</strong> kontrolliert, gleichzeitig<br />
eine effiziente Überwachung ausübt<br />
<strong>und</strong> damit den verantwortlichen Betrieb<br />
von Glücksspielen gewährleistet.<br />
Die soziale Verantwortung wird zweifellos<br />
zu einer zunehmend wichtigen Herausforderung,<br />
gleichzeitig bedeutet dies aber für<br />
Loterija Slovenije, d.d. auch die Gelegenheit,<br />
durch die Ausübung einer umfassenden<br />
Strategie der sozialen Verantwortung<br />
entscheidend zum Aufbau eines Systems<br />
der Verantwortung beizutragen, das alle<br />
Teile der Geschäftsabläufe erfasst, von der<br />
Entwicklung neuer Produkte bis hin zu<br />
den Verkaufs- <strong>und</strong> Marketingaktivitäten.<br />
Gleichzeitig ermöglicht diese Strategie die<br />
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> schafft so die Gr<strong>und</strong>lage für eine langfristige<br />
Entwicklung.<br />
Die Tätigkeit der Loterija Slovenije steht<br />
in Übereinstimmung mit der Strategie der<br />
sozialen Verantwortung. Innerhalb dieser<br />
Strategie wird ein Kodex des sozial verantwortlichen<br />
Betriebs von Glücksspielen<br />
sowie ein Kodex für die sozial verantwortliche<br />
Werbung für Glücksspiele vorbereitet<br />
<strong>und</strong> umgesetzt. Beide Kodizes verfolgen<br />
das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen<br />
den Wünschen <strong>und</strong> Erwartungen der<br />
Spieler einerseits <strong>und</strong> der Spielsuchtprävention<br />
andererseits herzustellen.<br />
Barbara Tekavec<br />
Rechtsberaterin
Rune Timberlid, Informationsbeauftragter<br />
der norwegischen Glücksspielbehörde<br />
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Skandinavien, ein attraktiver<br />
Online-Glücksspielmarkt<br />
Norwegen <strong>und</strong> die übrigen skandinavischen<br />
Länder stellen für die großen<br />
Online-Glücksspielanbieter einen attraktiven<br />
Markt dar. Dies erklärt sich durch<br />
den hohen Lebensstandard, die Freizeitmöglichkeiten<br />
sowie die landesweiten<br />
schnellen Internetverbindungen. Entsprechend<br />
verdoppelte sich der Umsatz<br />
des unregulierten Glücksspiels in Norwegen<br />
zwischen 2004 <strong>und</strong> 2006.<br />
Infolge dieser Entwicklung prüft die norwegische<br />
Regierung nun Wege, wie der<br />
Zahlungsverkehr zwischen Onlinespiel-<br />
Anbietern <strong>und</strong> Banken bzw. Kreditkarteninstituten<br />
eingeschränkt werden<br />
kann, vergleichbar den in den USA<br />
getroffenen Maßnahmen. Vor Ende des<br />
Jahres erhalten die interessierten Kreise<br />
zu diesem Thema ein Diskussionspapier<br />
zur Kommentierung.<br />
Der Onlinespiel-Umsatz im Norwegen ist<br />
auch 2007 gewachsen, wenn auch etwas<br />
weniger rasch. Gemäß der letzten<br />
Umfrage der Glücksspielbehörden im<br />
September erklärten 8 % der befragten<br />
über 18-jährigen Personen, sich an<br />
Online-Glücksspielen beteiligt zu haben.<br />
Dies entspricht immerhin 250.000 von<br />
4.6 Millionen Norwegern.<br />
51% der Befragten gaben an, im Oktober<br />
nur bei ausländischen Anbietern gespielt<br />
zu haben. 14 % der über 18-jährigen<br />
Männer hatten sich in den letzten 12<br />
Monaten an Glücksspielen beteiligt; bei<br />
Frauen lag dieser Anteil bei 2 %.<br />
Es ist schwierig, den genauen Gesamtbetrag<br />
anzugeben, den die Norweger für<br />
Online-Glücksspiele ausgeben. Immerhin<br />
liegt die Schätzung für 2006 bei über 5.5<br />
Mio. NOK. Die Glücksspielbehörde hofft<br />
bis Ende 2007 genauere Zahlen zu erhalten.<br />
Das weitaus beliebteste Online-Spiel auf<br />
ausländischen Webseiten ist Poker; fast<br />
jeder dritte norwegische Online-Spieler<br />
beteiligt sich an diesem Glücksspiel,<br />
einem in Norwegen illegalen Geldspiel.<br />
Somit spielen fast 100.000 Norweger bei<br />
ausländischen Web-Anbietern Poker.<br />
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Für Geldspiele, die in Norwegen nicht<br />
zugelassen sind, ist auch jegliche Marketing-<br />
<strong>und</strong> Werbetätigkeit verboten. Darunter<br />
fallen selbstverständlich auch alle<br />
Betreiber, die Glücksspiele von ausländischen<br />
Servern aus anbieten. Zwar konnten<br />
die Glücksspielbehörden das Direktmarketing<br />
in Zeitungen, Zeitschriften,<br />
Sportstadien usw. recht erfolgreich<br />
unterbinden, doch haben die Online-<br />
Anbieter mit ihren bedeutenden Marketingbudgets<br />
andere kreative Formen<br />
gef<strong>und</strong>en, um auf den norwegischen<br />
Markt zu gelangen. So werden etwa<br />
bekannte Pokerspieler <strong>und</strong> andere Persönlichkeiten,<br />
besonders aus der Sportwelt,<br />
unter Vertrag genommen, um - mit<br />
Erfolg - Medienaufmerksamkeit für die<br />
betreffenden Unternehmen zu schaffen.<br />
Die Folgen dieses Booms im Online-<br />
Pokerspiel beginnen sich bemerkbar zu<br />
machen: Nach der Abschaffung der Geldspielgeräte<br />
am 1. Juli diesen Jahres vom<br />
norwegischen Markt übernimmt nunmehr<br />
Poker den Spitzenplatz bei den<br />
problematischen Glücksspielen. Dies<br />
schlägt sich bei den Anrufen der Helpline<br />
nieder, von denen mittlerweile eine<br />
Mehrzahl das Poker betreffen. Die<br />
Behörden des Landes befürchten eine<br />
weitere Zunahme dieser Entwicklung.<br />
Die Glücksspielbehörden werden deshalb<br />
2008 eine weitere Umfrage durchführen,<br />
um die glücksspielbedingten Probleme<br />
junger Menschen zu erfassen.<br />
Zudem werden im Dezember die Ergebnisse<br />
einer neuen Prävalenzstudie in<br />
Norwegen vorliegen. Die Behörden<br />
erhoffen sich davon Aufschluss über die<br />
Entwicklung der Spielsucht seit der letzten<br />
Umfrage aus dem Jahr 2003.
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Schweden<br />
Mit dem Erfolg unseres Internetpokers, <strong>und</strong><br />
zwar sowohl in kommerzieller Hinsicht als auch<br />
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Responsable gaming bedeutet<br />
funktionierende nationale Verordnungen<br />
Ich werde oft gefragt: Monopol oder Lizenzsystem?<br />
Die Journalisten scheinen zu denken,<br />
dass dies für mich eine schwierige Frage ist, da<br />
ich mit privatwirtschaftlichem Hintergr<strong>und</strong><br />
heute für einen "Monopolbetrieb" arbeite. Ich<br />
antworte stets dasselbe: Das ist nicht die zentrale<br />
Frage. Denn was wir (<strong>und</strong> die Gesellschaft)<br />
wirklich brauchen, sind funktionierende<br />
nationale Verordnungen. Verordnungen,<br />
die tatsächlich umgesetzt werden können, Verordnungen<br />
mit dem Ziel, den 98 % der Bevölkerung,<br />
die ihr Spielverhalten selbstverantwortlich<br />
im Griff haben, Unterhaltung, Spaß <strong>und</strong><br />
verantwortungsvolle Spiele zu bieten. Die Vorschriften<br />
sollen den 2 %, die wirklich Probleme<br />
mit unseren Produkten haben, Rechnung tragen.<br />
Noch konkreter: Was wir brauchen, sind Einschränkungen<br />
für Spiele, Auszahlungsquoten,<br />
obere Grenzwerte, verantwortungsvolle Werbung<br />
usw. Und für eine gut funktionierende<br />
<strong>Regulierung</strong> brauchen wir auch Regeln für die<br />
Alterskontrolle, für Glücksspiel auf Kredit,<br />
Glücksspielsteuern (für wohltätige Zwecke)<br />
<strong>und</strong> andere wichtige Elemente, die entscheidend<br />
sind für einen funktionierenden Glücksspielmarkt.<br />
Eine solche <strong>Regulierung</strong> muss gleichzeitig<br />
einen Schutz - in Schweden nennen wir es eine<br />
"Käseglocke" - für diejenigen bieten, die befugt<br />
<strong>und</strong> gewillt sind, die (restriktiven) Regeln zu<br />
befolgen. Dies ist wohl der wichtigste <strong>und</strong> auch<br />
kniffligste Aspekt einer neuen <strong>Regulierung</strong>. In<br />
der Praxis bedeutet dies, die Finanztransaktionen<br />
<strong>und</strong> IP-Adressen für Zugriffe von außerhalb<br />
des Systems zu blockieren.<br />
Mit einem solchen System überlassen wir - die<br />
Glücksspielorganisationen - den Politikern die<br />
Entscheidung, ob das Land eine eher restriktive<br />
Glücksspielpolitik - mit einem Monopol -<br />
oder eine weniger restriktive Glücksspielpolitik<br />
- mit Wettbewerb <strong>und</strong> mehr Akteuren braucht.<br />
Mit einer funktionierenden <strong>Regulierung</strong> wird es<br />
immer die Regierung sein, die über den Grad<br />
des Responsible Gaming entscheidet. Einige<br />
Länder könnten höhere Auszahlungsquoten<br />
erlauben, andere nicht; einige Länder setzen<br />
die Altersgrenze auf 18, andere auf 16 oder 21;<br />
einige werden Steuern auf Einsätze oder Preise<br />
erheben, andere auf den Nettogewinn; einige<br />
Staaten werden Internetpoker erlauben <strong>und</strong><br />
andere nicht. Wichtig ist, dass jedes Land in der<br />
Lage ist, seine eigenen Spielregeln festzulegen.<br />
bezüglich des Responsible Gaming, wird<br />
Schweden mit Sicherheit einer der Staaten<br />
sein, die Internetpoker anbieten. In letzter Zeit<br />
habe ich in der internationalen Presse einige<br />
beunruhigende Nachrichten über unser Internetpoker<br />
gelesen. Es ist daher angebracht,<br />
einige Dinge zu klären: Die schwedische Regierung<br />
hat Svenska Spel das Internetpoker keinesfalls<br />
verboten. Die Regierung hat einzig verfügt,<br />
dass sie über unsere Bewerbung für die<br />
Lizenzverlängerung (unsere aktuelle Lizenz<br />
läuft 2007 aus) mit einigen erweiterten Funktionen<br />
erst nach Vorliegen der Poker-Studie<br />
entscheiden wird. Da sich der Abschluss der<br />
Studie um sechs Monate verzögert <strong>und</strong> damit<br />
erst nach Ablauf unserer aktuellen Lizenz vorliegt,<br />
haben wir eine sechs Monate gültige<br />
Übergangslizenz erhalten. Die Entscheidung<br />
über eine neue Lizenz wird auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Berichts erfolgen, der unsere Leistung <strong>und</strong><br />
die Auswirkungen unseres Pokers auf den<br />
schwedischen Pokermarkt evaluiert- ich bin<br />
daher nicht beunruhigt.<br />
Wesentlich mehr Sorgen bereitet mir hingegen<br />
die Tatsache, dass wir den Kampf mit der Kommission<br />
zu verlieren scheinen. So verbringe ich<br />
mittlerweile mehr Zeit damit, mit der Regierung<br />
die Vertragsverletzungsfälle zu diskutieren,<br />
als über die Entwicklung unseres<br />
Geschäfts zu sprechen. Warum ist dies so? Weil<br />
wir (<strong>und</strong> unsere Regierung) gedacht hatten,<br />
dass unser derzeitiges, auf Monopol, halbherziger<br />
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong> basierendes<br />
System auch für die Zukunft die beste<br />
Lösung darstellt. Stattdessen sehen wir uns<br />
jetzt mit Vertragsverletzungsverfahren <strong>und</strong><br />
hartem Wettbewerb konfrontiert!<br />
Der einzige Weg, um wieder ans Steuer zu kommen,<br />
besteht darin, die Diskussionen weg von<br />
Monopolen <strong>und</strong> Lizenzsystemen hin zu den<br />
Fragen der Entwicklung von Verodnungen zu<br />
führen, mit klaren <strong>und</strong> wohldefinierten Regeln,<br />
damit diejenigen drin bleiben, die drin sein sollen,<br />
<strong>und</strong> diejenigen draußen bleiben, die draußen<br />
bleiben sollen. Aus unternehmerischer<br />
Sicht wäre dies schon fast eine paradiesische<br />
Situation, denn dann wären wir entweder das<br />
Monopol - falls es das ist, was die Regierung<br />
wählt - oder wir sähen uns Mitbewerbern welcher<br />
Art auch immer gegenüber - sollte dies<br />
das bevorzugte Modell sein - <strong>und</strong> zwar mit<br />
gleichlangen Spießen. Und dies würde eine<br />
Menge Spaß bedeuten - zumindest in Schweden.<br />
Jesper Kärrbrink<br />
CEO
Italien<br />
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<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Die soziale Verantwortung der Veranstalter<br />
erfordert einen strukturierten, ganzheitlichen<br />
Ansatz. Fallbeispiel Lottomatica<br />
Der sozialen Unternehmensverantwortung<br />
(CSR) kommt in unserer Organisation<br />
eine wachsende Bedeutung zu. Dabei<br />
erfordern insbesondere die Aspekte im<br />
Zusammenhang mit dem Responsible<br />
Gaming besondere Aufmerksamkeit, Studien,<br />
Projekte <strong>und</strong> Investitionen.<br />
"Responsible Gaming umfasst die<br />
Gesamtheit aller Maßnahmen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
eines Unternehmens, die zum Ziel<br />
haben, die Rahmenbedingungen festzulegen,<br />
um mögliche negative soziale Auswirkungen<br />
der Glücksspiele auf ein Mindestmaß<br />
zu reduzieren <strong>und</strong> dafür zu<br />
sorgen, dass die Spieler in der Lage sind,<br />
in Bezug auf ihr Spielverhalten bewusst<br />
<strong>und</strong> verantwortungsvoll Entscheidungen<br />
zu treffen."<br />
Was Lottomatica betrifft, so ist das Szenario<br />
der Interessenvertreter (Stakeholder)<br />
entsprechend der globalen Größe der<br />
gesamten Gruppe, ihrer vertikalen Integration<br />
sowie der Besonderheiten des<br />
Spielsektors vielschichtig <strong>und</strong> komplex.<br />
Folgende Interessenvertreter spielen<br />
eine wichtige Rolle:<br />
- Die <strong>Regulierung</strong>sbehörde, die das <strong>Regulierung</strong>ssystem<br />
festlegt, an das sich die<br />
Betreiber halten müssen. AAMS ist der<br />
verantwortliche Regulator, dem gemäß<br />
Gesetz alle Aufgaben im Zusammenhang<br />
mit dem Glücksspiel übertragen sind.<br />
AAMS vergibt die Betriebskonzessionen<br />
<strong>und</strong> legt für jedes Spiel die Regeln fest:<br />
welche Spiele werden eingeführt, die<br />
Verordnungen <strong>und</strong> Kosten für jedes<br />
Spiel, die Gebühren der Konzessionsnehmer<br />
<strong>und</strong> Einzelhändler sowie die Regelungen<br />
zum Schutz der Spieler. In Italien<br />
ist Lottomatica einer der Konzessionsnehmer,<br />
der selbst Glücksspiele betreibt.<br />
- Die K<strong>und</strong>en, für die die Produkte <strong>und</strong><br />
Dienstleistungen des Unternehmens<br />
bestimmt sind. Bei den K<strong>und</strong>en muss folgende<br />
Unterscheidung gemacht werden:<br />
• Die <strong>Regulierung</strong>sbehörden <strong>und</strong> Glücksspielbetreiber,<br />
denen Lottomatica über<br />
GTECH Spielsysteme, Dienstleistungen<br />
<strong>und</strong> Produkte liefert;<br />
• Die Einzelhändler, die als "Geschäftspartner"<br />
eingestuft werden, da der<br />
gesamte Vertrieb der Produkte <strong>und</strong><br />
Dienstleistungen von Lottomatica von<br />
ihnen abhängt.<br />
• Die Spieler.<br />
Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse<br />
<strong>und</strong> Interessen dieser "privilegierten<br />
Interessenvertreter" hat Lottomatica den<br />
Schwerpunkt auf einige wichtige Elemente<br />
gelegt, die zusätzlich zu den oben<br />
genannten des Verhaltenskodex' die<br />
Beziehung zu den Interessenvertretern<br />
prägen.<br />
Von diesen Kernpunkten ist der wichtigste<br />
die Förderung des Responsible<br />
Gaming: Die Beachtung des Responsible<br />
Gaming gehört zu den wichtigsten Elementen<br />
der Sozialen Verantwortung für<br />
die Betreiber von Glücksspielen, <strong>und</strong> sie<br />
trägt zur Verbesserung der Beziehungen<br />
mit den <strong>Regulierung</strong>sbehörden bei.<br />
Die Förderung des Responsible Gaming<br />
ist in erster Linie ein Prinzip, das von der<br />
Wahl der <strong>Regulierung</strong>sbehörden abhängt,<br />
die zu diesem Zweck ein System von<br />
Anforderungen erstellen, das auch<br />
andere Akteure des Glücksspielsystems,<br />
insbesondere die staatlichen Spielbetreiber,<br />
mit einbezieht.<br />
Lottomatica hat gemeinsam mit AAMS<br />
nicht nur Anteil am Wachstum des Spielsektors,<br />
sondern ist auch für die umfassende<br />
Einrichtung eines Regelungsmodells<br />
zur Förderung des legalen Spiels<br />
<strong>und</strong> zur Verbesserung des Responsible<br />
Gaming verantwortlich.<br />
Lottomatica hat im Sinne der <strong>Selbstregulierung</strong><br />
<strong>und</strong> als Ordnungsrahmen in einer<br />
Reihe von Leitlinien die wesentlichen<br />
Gr<strong>und</strong>sätze seiner Bemühungen für das<br />
Responsible Gaming dargelegt:<br />
Zunächst wird der Schutz des Spielers als<br />
ein wichtiger Faktor <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>satz<br />
beschrieben, um die soziale Verantwortung<br />
des Unternehmens aufzuzeigen, insbesondere<br />
im Hinblick auf die gefährdeten<br />
Spieler, auf die Fragen im
<strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Selbstregulierung</strong><br />
Zusammenhang mit dem Alter, dem Einkommen<br />
<strong>und</strong> der Tendenz zu problematischem<br />
Verhalten (z.B. Spielsucht).<br />
Lottomatica hat aufgr<strong>und</strong> seiner Rolle als Operator<br />
(Entwicklung, Umsetzung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Glücksspiels) wiederholt die<br />
Bedeutung der Prävention betont, die verhindern<br />
soll, dass sich aus nicht-pathologischem<br />
Verhalten ein Verhalten entwickelt wie man es<br />
typischerweise bei Problemspielern finden<br />
kann.<br />
Dieses Ziel hat den Regulator mit Unterstützung<br />
von Lottomatica beispielsweise dazu<br />
bewogen, eine dritte wöchentliche Ziehung<br />
durchzuführen, mit dem Ziel, die Spieler im<br />
Rahmen des Lottospiels zu schützen. Vordem<br />
fanden zwei wöchentliche Ziehungen von "Il<br />
Gioco Del Lotto", Italiens größtem Lottospiel,<br />
statt. Dabei musste eine steigende Konzentration<br />
von Einsätzen auf die sogenannten "letzten<br />
Zahlen" <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene kollektive<br />
Verhaltensweisen festgestellt werden, die<br />
sozial exzessiv <strong>und</strong> damit problematisch<br />
waren. Mit der dritten Ziehung wurde die statistische<br />
Häufigkeit der letzten Zahlen absichtlich<br />
"reduziert", wodurch das zuvor gefährdete<br />
Gleichgewicht wiederhergestellt werden<br />
konnte.<br />
Es soll auch betont werden, dass Lottomatica<br />
die Maßnahmen zum Verbraucherschutz dank<br />
seiner Erfahrung <strong>und</strong> aus den Herausforderungen<br />
im Zusammenhang mit den technologischen<br />
Innovationen entwickeln konnte.<br />
In seiner doppelten Rolle als Betreiber <strong>und</strong><br />
Zulieferer (über GTECH) betrachtet Lottomatica<br />
die Technologie als ein leistungsfähiges<br />
Instrument, durch das dem Spieler der Zugang<br />
zum Spiel nur unter Einhaltung der Bedingungen<br />
gewährt wird, die die <strong>Regulierung</strong>sbehörde<br />
festgelegt hat (Alter, Wohnort). Zusätzlich<br />
zu diesen gesetzlichen Beschränkungen<br />
stellt die Technologie ein Instrument dar,<br />
durch das die Betreiber die Praktiken des<br />
Responsible Gaming überwachen können, mit<br />
Funktionen, die es dem Spieler seinerseits<br />
erlauben, Suchtverhalten etwa durch Begrenzung<br />
seiner Spieleinsätze, der Spieldauer usw.<br />
zu vermeiden.<br />
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Eine weitere Leitlinie ist die Möglichkeit<br />
für den Spieler, bewusst <strong>und</strong> verantwortlich<br />
zu wählen.<br />
Hier besteht das Ziel von Lottomatica<br />
darin, seine Vorreiterrolle in Italien im<br />
Bereich des Responsible Gaming voll zum<br />
Ausdruck zu bringen, insbesondere<br />
indem die Spieler zahlreiche <strong>und</strong> ausführliche<br />
Informationen zu allen relevanten<br />
Aspekten erhalten. So muss der Spieler<br />
unter www.better.it, Lottomaticas<br />
Webseite für Sportwetten <strong>und</strong> andere<br />
Online Spiele, bei seiner Anmeldung<br />
seine eigenen Grenzen in Bezug auf maximale<br />
Tages- <strong>und</strong> Monatseinsätze sowie<br />
die Spieldauer selber bestimmen.<br />
Für den Fall, dass die Spieler Probleme<br />
mit ihrem Spielverhalten erkennen,<br />
besteht zudem die Möglichkeit des<br />
Selbstausschlusses für einen bestimmten<br />
Zeitraum (wahlweise für eine Sitzung,<br />
einen Tag, eine Woche).<br />
So möchte Lottomatica als Onlinespiel-<br />
Betreiber den Spielern durch Einsatz der<br />
besten verfügbaren Technologien ein<br />
Spielumfeld bieten, dessen Angelpunkte<br />
Verantwortung, Sicherheit <strong>und</strong> Freiwilligkeit<br />
heißen.<br />
Die Frage der bewussten <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>igen<br />
Wahl ist auch bei den Spielgeräten<br />
von zentraler Bedeutung. In diesem<br />
Bereich bemüht sich GTECH seit jeher,<br />
spezifische Lösungen im Sinne des<br />
Responsible Gaming zu entwickeln.<br />
So enthalten Videolotterie-Terminals<br />
(VLT) von GTECH mehrere nützliche<br />
Funktionen für das Responsible Gaming:<br />
Konstante Anzeige (Uhr) der verstrichenen<br />
Spieldauer; Anzeige des verbleibenden<br />
Guthabens <strong>und</strong> der bisherigen<br />
Gesamtausgabe, damit die Spieler sich<br />
ihrer finanziellen Verluste bewusst sind;<br />
Zeitbeschränkungen, welche die Spieler<br />
dazu anhalten sollen, von der Gesamtdauer<br />
ihrer Spielsitzung Kenntnis zu nehmen.<br />
Die letzte Funktion schließlich veranlasst<br />
die Spieler, das Spiel nach jeder<br />
vorbestimmten Zeit zu unterbrechen, um<br />
ein Nonstop-Spielen zu vermeiden. Somit<br />
sind in Übereinstimmung mit den Best<br />
Practices des Responsible Gaming Spielpausen<br />
vorgesehen. Die Videolotterien<br />
wurden in Italien noch nicht eingeführt.<br />
Lottomatica, die in diesem Bereich als<br />
Betreiber bereits präsent ist, hat die<br />
Absicht, diese neuen Videoterminals einzuführen.<br />
Wir sind der Auffassung, dass die obengenannten<br />
Elemente auch mit den Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Selbstverantwortung <strong>und</strong><br />
Selbstbestimmung übereinstimmen.<br />
Technische Kontrollmaßnahmen, die für<br />
alle identisch sind, erfüllen unsere Zielvorgaben<br />
nicht. Vielmehr stellt die<br />
bewusste Wahrnehmung der Risiken <strong>und</strong><br />
psychologischen Mechanismen des Spiels<br />
für den Spieler den sichersten <strong>und</strong> effizientesten<br />
Weg für einen wirklichen <strong>und</strong><br />
ausgeglichenen Schutz unter Beachtung<br />
des freien Willens dar.<br />
Durch die überzeugte Umsetzung der<br />
Vorgaben der <strong>Regulierung</strong>sbehörde,<br />
wozu auch die Ausweitung des Spiels<br />
unter den Prämissen des Responsible<br />
Gaming gehört, hat Lottomatica eine<br />
Schlüsselrolle bei der Unterstützung der<br />
<strong>Regulierung</strong>sbehörde. Die Entscheidung,<br />
über die vorgeschriebenen Beschränkungen<br />
hinaus Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Praktiken für<br />
die Förderung des Responsible Gaming<br />
umzusetzen, zeigt die Bedeutung der<br />
sozialen Verantwortung unseres Unternehmens<br />
<strong>und</strong> für uns alle, denn wir sind<br />
ein Teil von ihm.<br />
Die Bemühungen der <strong>Regulierung</strong>sbehörde,<br />
das Bewusstsein für Responsible<br />
Gaming zu fördern, wurden besonders<br />
deutlich durch eine Kommunikationskampagne<br />
„Gioco Sicuro“ („Sicheres<br />
Spiel“), die von AAMS im Mai 2006<br />
gestartet wurde.
Norsk Tipping<br />
Update der EL Arbeitsgruppe Responsible Gaming<br />
Nach einem sehr erfolgreichen Seminar zum Thema CSR <strong>und</strong> Responsible Gaming, das<br />
vom 03.-05. November in Istanbul durchgeführt wurde, ist die Arbeitsgruppe dabei, die<br />
gr<strong>und</strong>legende Struktur für die vorgeschlagene Zertifizierung der EL RG Standards<br />
festzulegen.<br />
Das Seminar in Istanbul, das dankenswerterweise von der Turkish National Lottery<br />
ausgerichtet <strong>und</strong> von der Arbeitsgruppe Responsible Gaming organisiert wurde, gab<br />
den 65 Teilnehmern einen Überblick über aktuelle Themen zur sozialen Verantwortung<br />
mit Bezug zum <strong>Lotteries</strong>ektor.<br />
Neben dem Seminar bereitete die Arbeitsgruppe Responsible Gaming die Gr<strong>und</strong>struktur<br />
für die vorgeschlagene Zertifizierung vor, die in Zusammenarbeit mit unabhängigen<br />
CSR-Beratern, die über einschlägige Erfahrung in der Einführung von CSR-Versicherungsprogrammen<br />
in zahlreichen Bereichen verfügen, entwickelt wurde. Nach dem<br />
Seminar wurde dem EL Executive Committee ein Entwurf für den Zertifizierungsprozess<br />
unterbreitet. Die Arbeitsgruppe befindet sich nun im letzten Abstimmungsprozess<br />
mit der Arbeitsgruppe Recht, um sicherzustellen, dass die Struktur der Zertifizierung<br />
allen nationalen Anforderungen genügt. Darüber hinaus wird es im Januar 2008 in<br />
London eine gemeinsame Sitzung mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Recht geben<br />
<strong>und</strong> auch die Arbeitsgruppe Sportwetten wird daran teilnehmen.<br />
Update der EL Arbeitsgruppe für Sportwetten<br />
Nach intensiven <strong>und</strong> erfolgreichen Verhandlungen gelang es der <strong>European</strong><br />
<strong>Lotteries</strong> Sports Betting Group den Code of Conduct zu formulieren. Bis dato<br />
haben bereits 42 Glücksspiel- <strong>und</strong> Sportwettenanbieter dieses Regelwerk<br />
unterzeichnet <strong>und</strong> sich damit zu folgenden Zielen bekannt:<br />
• Kanalisierung des Verlangens nach Glückspielen <strong>und</strong> Sportwetten in geordnete<br />
Bahnen sowie Förderung des verantwortungsvollen Glückspiels. Möglichkeiten<br />
dazu sind etwa das Spielverbot für Minderjährige, ein Verbot von<br />
Spielen auf Kredit <strong>und</strong> Beschränkung der Einsätze.<br />
• Vermeidung des Sportwettenangebots in Ländern, in denen Betreiber nicht<br />
ordnungsgemäß <strong>und</strong> seriös reguliert <strong>und</strong> zugelassen werden.<br />
• Bekämpfung von Korruption im Sport. Dies erfolgt durch eine sorgfältige<br />
Auswahl von Spielpaarungen <strong>und</strong> Wettangeboten, durch Vermeidung von<br />
Interessenskonflikten <strong>und</strong> durch Überwachungsmaßnahmen zur Verhinderung<br />
von Wettauffälligkeiten <strong>und</strong> Spielmanipulationen.<br />
• Bekämpfung von Geldwäscherei durch enge Zusammenarbeit mit der<br />
Gesetzgebung sowie Vorkehrungen zur Überwachung von Einsätzen,<br />
Gewinnauszahlung <strong>und</strong> der Sportereignisse selbst.<br />
• Erzielung positiver Effekte auf andere Interessenvertreter im Sport durch<br />
beispielhaftes Verhalten <strong>und</strong> sportliche Verantwortung. Die den Verhaltenskodex<br />
unterzeichnenden Länder tragen direkt oder indirekt zur Förderung<br />
des Breitensports über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bei.<br />
Ich möchte persönlich unterstreichen wie wichtig ein gemeinsamer Qualitätsstandard<br />
ist - noch viel wichtiger ist mir darüber hinaus, dass dieser, so<br />
wie seit jeher bei den Österreichischen Lotterien , gelebt wird.<br />
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Ann Pattberg<br />
Member of the EL Responsible Gaming Working Group<br />
Friedrich Stickler<br />
Vorsitzender der Sportkommission<br />
Norsk Tipping<br />
Those <strong>Lotteries</strong> do not offer sports<br />
betting but support the EL Code of<br />
Conduct on Sports Betting:
Die Fragen r<strong>und</strong> um die Online-Glücksspiele<br />
beunruhigen die Staaten in Europa<br />
immer mehr <strong>und</strong> geben zu Auseinandersetzungen<br />
auf nationaler <strong>und</strong> europäischer<br />
Ebene Anlass. Im Vordergr<strong>und</strong><br />
steht dabei die Frage der gegenseitigen<br />
Anerkennung. In einem kürzlich ergangenen<br />
Urteil hat sich das oberste französische<br />
Gericht zu diesem Thema geäußert.<br />
Zwar befand das Gericht nicht, dass der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der gegenseitigen Anerkennung<br />
anzuwenden sei, doch hat es das<br />
Pariser Berufungsgericht gerügt, es habe<br />
dem Argument der Gegenpartei - einem<br />
Malteser Anbieter, der in Frankreich ohne<br />
Genehmigung aktiv ist - nicht genügend<br />
Rechnung getragen. Weshalb kann der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der gegenseitigen Anerkennung<br />
im Glücksspielbereich nicht zur<br />
Anwendung gelangen? In seinem Gutachten<br />
zum norwegischen Fall Ladbrokes hat<br />
der EFTA-Gerichtshof diese Frage beantwortet.<br />
Im Abschnitt 85 erklärt das Gericht folgendermaßen:<br />
"Selbst wenn die Gesetzgebung <strong>und</strong><br />
Handhabung im Herkunftsland des<br />
Betreibers hinsichtlich der gesellschaftlichen<br />
Gegebenheiten, die dieses Land<br />
charakterisieren, ein hohes Maß an<br />
Schutz bieten, so entspricht dies nicht<br />
notwendigerweise demselben Grad an<br />
Schutz hinsichtlich der Gegebenheiten,<br />
die den Staat charakterisieren, in dem<br />
die Dienstleistungen angeboten werden<br />
sollen."<br />
Der EFTA-Gerichtshof folgt der Begründung<br />
der Kommission für den Fall, dass<br />
ein Mitgliedstaat ein Lizenzierungssystem<br />
anwendet oder anwenden sollte; hier wird<br />
vom Mitgliedstaat verlangt, dass er den<br />
Anforderungen, die ein Anbieter der<br />
Dienstleistungen für die Ausübung von<br />
Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat<br />
bereits erfüllt hat, Rechnung tragen<br />
muss.<br />
Der Vertreter der niederländischen<br />
Regierung bezeichnete dies zynisch als<br />
neuen Gr<strong>und</strong>satz der "gegenseitigen<br />
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Unterstützung der Behörden bei<br />
der Reglementierung des Glücksspielumfelds<br />
Von Philippe Vlaemminck, Rechtsberater<br />
Beachtung". Doch ob wir dies wollen oder<br />
nicht, die Entwicklung auf EU-Ebene<br />
geht dahin, dass dem Ursprungsland eine<br />
gewisse Anerkennung zuteil werden<br />
muss. Schließt dies eine Reglementierung<br />
durch das Verbraucher- oder Empfängerland<br />
aus? Keineswegs, denn das Empfängerland<br />
kann immer noch über die Art der<br />
Spiele <strong>und</strong> über Minimum-Standards zum<br />
Schutz gegen das Suchtspiel usw. entscheiden.<br />
Wissen die Mitgliedstaaten immer was zu<br />
tun ist? Vermutlich nicht. Das EFTA-<br />
Urteil im norwegischen Fall Ladbrokes<br />
gibt uns hierzu wiederum einige Anhaltspunkte.<br />
Der EFTA-Gerichtshof gibt den<br />
Richtern der einzelnen Länder einige<br />
Richtlinien für die Abwägung der Verhältnismäßigkeit<br />
<strong>und</strong> der Notwendigkeit.<br />
Dabei präzisiert der Gerichtshof, dass die<br />
Richter die vorgenannten Voraussetzungen<br />
sorgfältig prüfen müssen, <strong>und</strong> er<br />
erläutert die für eine solche Prüfung relevanten<br />
Elemente.<br />
Die Begründung dieses Aspekts des Falles<br />
lautet wie folgt. Zuerst verweist der<br />
Gerichtshof auf das vorhergehende Urteil<br />
im Fall E-1/06:<br />
Das Gericht hat in Bezug auf die Spielgeräte<br />
im Abschnitt 44 festgehalten,<br />
dass die spezifischen Gegebenheiten<br />
eines Spiels, einschließlich Eigenschaften,<br />
Präsentation, Reaktionen der<br />
potenziellen Verbraucher sowie das<br />
weitere soziokulturelle Umfeld in diesem<br />
Zusammenhang relevant sind.<br />
(Abschnitt 57, letzter Satz)<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Elemente muss<br />
gemäß dem Gerichtshof das Ausmaß<br />
des Schutzes im jeweiligen Mitgliedsstaat<br />
bestimmt werden. Weiter beschreibt<br />
das Gericht, was es als Schutz auf niedrigem<br />
Niveau erachtet:<br />
"von einem Schutz auf niedrigem<br />
Niveau kann dann gesprochen werden,<br />
wenn die norwegischen Behörden<br />
eine große Zahl von Glücksspielangeboten<br />
<strong>und</strong> einen hohen Grad an<br />
Recht<br />
Glücksspieltätigkeit dulden. Wichtig<br />
sind in diesem Zusammenhang folgende<br />
Punkte:<br />
• Einschränkungen bezüglich der Häufigkeit<br />
der wöchentlich bzw. täglich<br />
angebotenen Glücksspiele<br />
• Einschränkungen bezüglich der Zahl<br />
der Verkaufsstellen die Glücksspiele<br />
anbieten.<br />
• Einschränkungen bezüglich der Verkaufs-<br />
<strong>und</strong> Marketingpraktiken der<br />
Verkaufsstellen<br />
• Einschränkungen bezüglich der Werbung<br />
für bzw. Entwicklung von<br />
neuen Spielen von Norsk Tipping<br />
(Abschnitt 60, Aufzählungspunkte<br />
hinzugefügt)<br />
Insbesondere in Bezug auf das Marketing<br />
hält der Gerichtshof folgende Punkte für<br />
bedeutsam:<br />
• die Marketingpraktiken im Zusammenhang<br />
mit suchtrelevanten Spielen durch<br />
den Monopolanbieter (Abschnitt 54)<br />
• Umfang <strong>und</strong> Auswirkung des Marketings<br />
• Umfang <strong>und</strong> Auswirkung der Entwicklung<br />
von Glücksspielen (angebotene<br />
Spieltypen)<br />
• Höhe der Ausgaben des Monopolanbieters<br />
für das Marketing (Marketingbudget)<br />
• Form <strong>und</strong> Inhalt des Marketings<br />
• Anfälligkeit der Zielgruppen<br />
• informative bzw. evokative Eigenschaften<br />
der Marketingaktionen (Abschnitt<br />
61)<br />
Schließlich erwähnt der Gerichtshof folgende<br />
Fragen als maßgebend bei der<br />
Abwägung der Notwendigkeit:<br />
• die Frage, ob der Monopolanbieter<br />
weniger Anreize zum Brechen der Vorschriften<br />
hat<br />
• die Frage, ob der Monopolanbieter<br />
weniger Interesse an einer aggressiven<br />
Marketingstrategie als ein lizenzierter<br />
kommerzieller Anbieter hat<br />
• die Frage, ob vom Mitgliedstaat eine<br />
effektive Kontrolle ausgeübt werden<br />
kann <strong>und</strong> ausgeübt wird <strong>und</strong> ob private
Recht<br />
lizenzierte Anbieter nicht derselben<br />
Kontrolle unterworfen werden können<br />
(Abschnitt 62).<br />
Mit anderen Worten stellt der Gerichtshof<br />
damit eine ganze Checkliste von Elementen<br />
bereit. Gleichzeitig verweist der EFTA-<br />
Gerichtshof auch auf den Fall<br />
Placanica, wo der Europäische Gerichtshof<br />
anerkannt hatte, dass ein kontrolliertes<br />
Wachstum sowie bis zum einem<br />
gewissen Grad auch Marketingaktivitäten<br />
im Hinblick auf eine effektive<br />
Kanalisierungspolitik notwendig sein<br />
können. Das Gericht hat dahingehend<br />
geurteilt, dass es dem Staat obliegt zu<br />
beweisen, dass die Einschränkungen zum<br />
Zweck der Kanalisierung gerechtfertigt<br />
sind (vgl. Abschnitt 53-54). Was hingegen<br />
nach dem Urteil des Gerichtshofs unklar<br />
bleibt, ist die Frage, wo das Gleichgewicht<br />
liegt zwischen der zwingenden Überprüfung<br />
etwa des Marketings oder der Einführung<br />
neuer Spiele einerseits <strong>und</strong> den Marketingbemühungen<br />
<strong>und</strong> Spielangeboten<br />
zum Zweck einer effektiven Kanalisierungspolitik<br />
andererseits.<br />
Die Mitgliedstaaten sind nicht immer<br />
Experten auf diesem Gebiet. Gleichwohl<br />
handelt es sich um ein wichtiges Thema,<br />
bei dem die Europäischen Lotterien ihre<br />
Kompetenzen <strong>und</strong> ihren Sinn für das<br />
Gemeinwohl einbringen können. Immerhin<br />
leben die Lotteriebetreiber die Unternehmensverantwortung<br />
(CSR) im Alltag <strong>und</strong><br />
zeigen, dass sie einer anspruchsvollen ethischen<br />
Haltung verpflichtet sind, was das<br />
Angebot <strong>und</strong> den Betrieb von Glücksspielen<br />
anbelangt. Die CSR-Strategie der EL<br />
<strong>und</strong> der EL-Sportwetten-Kodex sind dafür<br />
zwei ausgezeichnete Beispiele <strong>und</strong><br />
Beweise für die Art, wie EL die Behörden<br />
bei der Bestimmung des angemessenen<br />
Gleichgewichts zwischen Verbot <strong>und</strong><br />
Kanalisierung unterstützten kann. EL als<br />
unabhängige Vereinigung der europäischen<br />
Lotteriegesellschaften, die sich<br />
ihrerseits mehrheitlich in staatlichem<br />
Besitz befinden, ist somit vermutlich der<br />
beste Partner der Mitgliedsstaaten bei der<br />
Festlegung eines gemeinsamen Rahmens<br />
der Reglementierung. Falls eine "gegenseitige<br />
Beachtung" notwendig ist, so sind die<br />
Lotterien durch die EL zweifellos am<br />
besten für die Skizzierung des Inhalts eines<br />
solchen Ansatzes geeignet.
Jeder kennt das alte Sprichwort „Ein Bild<br />
sagt mehr als tausend Worte.“ Was vielleicht<br />
nicht ganz so bekannt ist, ist das,<br />
was der neue Bereich der bildgebenden<br />
Technologie in Bezug auf die verschiedenen<br />
Aspekte der Verbraucher- <strong>und</strong> kommerziellen<br />
Märkte zu bieten hat - wobei<br />
Camcorder <strong>und</strong> Digicams nicht mit einbezogen<br />
sind. Natürlich könnten wir die<br />
Vorteile aufzählen, die die bildgebende<br />
Technologie dem medizinischen <strong>und</strong><br />
Unterhaltungsbereich geboten hat.<br />
Wäre es möglich, dass der Lotteriebereich<br />
ebenfalls aus dieser neuen Technologie<br />
Vorteile ziehen könnte?<br />
Natürlich!<br />
Wir haben alle die Effizienzsteigerungen<br />
gesehen, die die Anwendung von Ganzseitenscannern<br />
den Nutzern (operators)<br />
weltweit gebracht hat; <strong>und</strong> wir alle folgen<br />
dem Wunsch von Lotterieunternehmen,<br />
die Effizienz der „Point-of-Sales“<br />
(Annahmestellen) zu steigern. Wir haben<br />
mehr als genügend Beweise, dass Ganzseitenscanner<br />
jeglicher Art für unsere<br />
Sparte als Input-Geräte in Point-of-Sales-<br />
Terminalgeräten sehr von Nutzen waren.<br />
Bilder leicht einscannen zu können, war<br />
für die Lotterieterminaltechnik ein<br />
wesentlicher Schritt nach vorn. Die realen<br />
Vorteile für die Nutzer lagen in<br />
gesteigertem Umsatz <strong>und</strong> niedrigeren<br />
Betriebskosten durch Verbesserungen<br />
der Effizienz.<br />
In Erwartung weiterer Anwendungen<br />
der bildgebenden Technik im Lotteriebereich<br />
hat INTRALOT geduldig auf den<br />
Zeitpunkt gewartet, zu dem erschwingliche<br />
Bildgebungstechnik leicht verfügbar<br />
ist. Während dieser Zeit haben wir laufend<br />
alle möglichen Anwendungsmöglichkeiten<br />
untersucht. Jetzt, wo es soweit<br />
ist, sind wir bereit, eine neue Technologie<br />
vorzustellen, die sowohl in Bezug auf<br />
die Fähigkeiten als auch die Zuverlässigkeit<br />
große Verbesserungen gegenüber<br />
ICON Digital Imaging - Technologie<br />
den traditionellen mechanischen Seitenscannern<br />
bietet: die ICON Digital Imaging<br />
-Technologie.<br />
Was ist das?<br />
Im Gr<strong>und</strong>e genommen, ist ICON Digital<br />
Imaging die Einbeziehung der digitalen<br />
Fototechnologiewelle in Lotterieapplikationen.<br />
Sie besteht sowohl aus Hardware-<br />
als auch Softwarekomponenten,<br />
deren Ziel es ist, Ganzseitenscanner als<br />
das „de facto“ Bildeingabegerät zu übertreffen.<br />
An Stelle der traditionellen<br />
mechanischen Scanning-Geräte, die die<br />
Bilder des Dokuments erfassten, wird<br />
eine (einem digitalen Kamerasensor ähnliche)<br />
Hardware-Vorrichtung angewandt.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der Einfachheit <strong>und</strong> kommerzialisierten<br />
Technik der Hardware gibt es<br />
wesentliche Vorteile hinsichtlich Kosten,<br />
Zuverlässigkeit, Leistung <strong>und</strong> Einfachheit<br />
der Bedienung. Für die Nutzer sollte<br />
dies das Ende der Geschichte sein. Aber<br />
es müssen noch etliche andere Gesichtspunkte<br />
in Erwägung gezogen werden.<br />
Wie bei allen anspruchsvollen <strong>und</strong><br />
modernen Geräten, liegt der größte Aufwand<br />
bei der Konstruktion aller ICON<br />
Digital Imaging -Geräte hauptsächlich<br />
bei der Software. Die Software wendet<br />
hoch leistungsfähige Bildverarbeitungsalgorithmen<br />
an, die jegliche dem Lesegerät<br />
vorgelegte Art von Dokument lesen<br />
können - Spielscheine, Barcodes, Unterschriften<br />
<strong>und</strong> Photos. Das Gerät ist nahtlos<br />
in unser Terminalverarbeitungssystem<br />
integriert, das sämtliche<br />
erforderliche CPU-Leistung <strong>und</strong> das<br />
LOTOS OS liefern kann <strong>und</strong> das die<br />
seit Jahren gebräuchliche traditionelle<br />
Scanning-Technologie weit hinter sich<br />
lässt.<br />
Was kann es?<br />
Die neue Technologie öffnet einer neuen<br />
Generation an Geräten die Tür, die klein<br />
<strong>und</strong> leise sind, keine beweglichen Teile<br />
enthalten, leicht <strong>und</strong> intuitiv zu bedienen<br />
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Premium<br />
sind. Die Tatsache, dass keine regelmäßige<br />
Wartung erforderlich <strong>und</strong> die<br />
Lebensdauer ausgesprochen lang ist, da<br />
keine in Leistungsminderungen resultierenden<br />
mechanischen Abnutzungserscheinungen<br />
auftreten, bietet einen<br />
zusätzlichen Mehrwert.<br />
Neben den finanziellen Vorteilen dieser<br />
Verbesserungen gibt es andere, indirekte<br />
Vorteile. Dazu gehört die erhöhte Kreativität,<br />
die auf den Spielscheinen möglich<br />
ist, da sie jetzt nicht mehr hinsichtlich<br />
Größe oder Format beschränkt sind,<br />
wodurch das Spiel einfacher <strong>und</strong> für die<br />
Spieler attraktiver wird. Weil die Technologie<br />
mehr bieten kann als nur das Ablesen<br />
von Spielscheinen, gibt es andere<br />
potenzielle Funktionen, die angewandt<br />
werden können, wie das Erfassen von<br />
Dokumenten oder Unterschriften, Barcode-Scanning<br />
usw., die alle auf die<br />
Erfordernisse des K<strong>und</strong>en zugeschnitten<br />
werden können.<br />
Behalten Sie die Zukunft im Auge<br />
Die Zukunft ist bereits hier. INTRALOT<br />
ist stolz darauf EyeLOT vorzustellen,<br />
ihre erste Konstruktion mit ICON Digital<br />
Imaging-Technologie, die jetzt den<br />
K<strong>und</strong>en zur Verfügung steht als Ergänzung<br />
zur Familie der Lotterieterminals<br />
von INTRALOT. Das kleine <strong>und</strong> elegante<br />
Gerät passt perfekt zum platzsparenden<br />
Mikro-Terminal microLOT; beide<br />
schaffen sogar beim kleinsten <strong>und</strong> am<br />
meisten überfüllten Point-of-Sale ein<br />
vollständiges System mit allen Funktionen.<br />
Mit der CORONIS-Terminal-Serie<br />
gepaart, wird es zum neuen Standard in<br />
Bezug auf Produktivität <strong>und</strong> Effizienz.<br />
Bitte wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes<br />
INTRALOT-Büro oder besuchen<br />
Sie uns auf unserer Website, www.intralot.com,<br />
um weitere Informationen über<br />
unser erstaunliches EyeLOT, die interessante<br />
ICON Digital Imaging-Technologie<br />
<strong>und</strong> die Ihnen dadurch entstehenden<br />
Vorteile, zu erhalten.
Premium<br />
Norwegens einzigartiges „Spill i<br />
Kasse“-Projekt<br />
Die norwegische Lotteriegesellschaft Norsk<br />
Tipping arbeitet derzeit mit Scientific<br />
Games an einer neuen Vertriebskanal-Initiative.<br />
Ziel ist es, Spiele nicht mehr nur in traditionellen<br />
Einzelhandelsläden anzubieten,<br />
sondern auch an den Kassen von Geschäften,<br />
die nicht über Lotterie-Terminals verfügen.<br />
Die Lösung heißt „Spill i Kasse“ (Spiel<br />
an der Kasse) <strong>und</strong> verfolgt den Zweck,<br />
Spiele von Norsk Tipping dort anzubieten,<br />
wo die K<strong>und</strong>en häufig hingehen <strong>und</strong> erwarten<br />
Lotterieprodukte vorzufinden. Zentral<br />
verwaltete Lebensmittelketten erfreuen<br />
sich seit einigen Jahren - hauptsächlich aufgr<strong>und</strong><br />
extensiver Konzeptentwicklung <strong>und</strong><br />
zunehmender Verfügbarkeit - erheblichen<br />
Wachstums. Die zunehmend wichtige Rolle<br />
der Lebensmittelläden wird vermutlich auf<br />
Kosten der traditionellen Eckläden <strong>und</strong> Zeitungshändler<br />
gehen, wobei sich für Norsk<br />
Tipping bisher unerschlossene Wachstumschancen<br />
eröffnen.<br />
Um sicherzustellen,<br />
dass Norsk Tippings<br />
visuelle Identität<br />
unverändert bleibt,<br />
wird das „Spill i<br />
Kasse“-Konzept in<br />
das einheitliche<br />
Unternehmensprogramm<br />
integriert.<br />
Stein Onsrud<br />
Bei „Spill i Kasse“ werden Sofortlose an verschiedenen<br />
Stellen im Geschäft angeboten.<br />
Wichtig ist hierbei, dass diese Lose keinerlei<br />
finanziellen Wert haben, bis sie an der Kasse<br />
bezahlt <strong>und</strong> eingelesen (aktiviert) werden.<br />
Gestohlene Lose können daher nicht dazu<br />
genutzt werden, Gewinne geltend zu<br />
machen. „Spill i Kasse“ sorgt also dafür,<br />
Sofortlose für die K<strong>und</strong>en sichtbarer <strong>und</strong><br />
leichter verfügbar zu machen, ohne dadurch<br />
die Sicherheit des Produkts zu beeinträchtigen.<br />
Der Kauf von Scheinen für Online-Spiele<br />
wird durch die Verwendung von Bons mit<br />
Barcode ermöglicht, die an verschiedenen<br />
Stellen im Geschäft aus Automaten gezogen<br />
werden können. Auf ihnen ist Art <strong>und</strong><br />
Umfang des Spiels vermerkt - zum Beispiel:<br />
Lotto, fünf Wochen, 10 Felder mit Zusatz-<br />
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Wachstum mit Verantwortung<br />
Das Internet <strong>und</strong> Mobiltelefone eröffnen den staatlichen Lotteriegesellschaften viele neue<br />
Möglichkeiten, ihre K<strong>und</strong>en zu erreichen. Bis auf wenige Ausnahmen gewinnen diese virtuellen<br />
Vertriebskanäle zunehmend an Bedeutung. Für die nächsten zehn Jahre werden<br />
der Einzelhandel <strong>und</strong> andere Verkaufsstellen jedoch weiterhin den Löwenanteil der Einnahmen<br />
der Lotteriegesellschaften ausmachen. Was kann also getan werden, um den<br />
Absatz auf eine Art <strong>und</strong> Weise zu steigern, die nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> sozialer Verantwortung steht? Einige Beispiele:<br />
zahl. Sobald der Barcode an der Kasse eingescannt<br />
wurde, wird die Transaktion an<br />
Norsk Tippings <strong>Lotteries</strong>ystem übermittelt,<br />
wo die zu spielenden Zahlen generiert werden.<br />
Diese werden umgehend an die anfragende<br />
Kasse gesendet <strong>und</strong> dort auf einer<br />
Spielquittung für den K<strong>und</strong>en ausgedruckt.<br />
Die Quittung enthält einen Barcode, mit<br />
dessen Hilfe ein etwaiger Gewinn auch in<br />
einer anderen Verkaufsstelle oder in einem<br />
Einzelhandelsgeschäft geltend gemacht<br />
werden kann.<br />
Stein Onsrud, der leitende technische Berater<br />
bei Norsk Tipping, führt aus: „Die Anzahl<br />
der Einzelhändler, die Norsk-Tipping-Lottoscheine<br />
anbieten, hat sich in den vergangenen<br />
Jahren kaum verändert. Unser Netzwerk<br />
aus etwa 4000 Einzelhändlern ist<br />
unser hauptsächlicher Vertriebsweg, <strong>und</strong><br />
das wird auch so bleiben. ‚Spill i Kasse‘ hilft<br />
uns jedoch, einen neuen Vertriebsweg zu<br />
erschließen, durch den wir die Anzahl unserer<br />
Verkaufsstellen möglicherweise verdoppeln<br />
können. Wenn alles nach Plan verläuft,<br />
erwarten wir eine attraktive, aber dennoch<br />
auf verantwortungsvolle Weise erzielte<br />
Umsatzsteigerung. Daher sehen wir ‚Spill i<br />
Kasse‘ als eine innovative <strong>und</strong> spannende<br />
Entwicklung für unsere Organisation.“<br />
Sofortlose in Deutschland zunehmend<br />
beliebter<br />
Die Mehrheit der europäischen Lotteriegesellschaften<br />
befolgt die vom europäischen<br />
Lotterieverband verabschiedeten Regeln<br />
für verantwortungsvolles Glücksspiel,<br />
bekämpft das illegale Spielen <strong>und</strong> ergreift<br />
Maßnahmen, um das Spielsuchtrisiko für<br />
anfällige Personengruppen zu minimieren.<br />
Da Sofortlose nicht als Sucht auslösend<br />
gelten, stellen sie eine realisierbare <strong>und</strong><br />
verantwortungsvolle Möglichkeit dar, den<br />
Umsatz zu erhöhen. In Deutschland machten<br />
Sofortlose im Jahr 2006 nur drei Prozent<br />
des gesamten Lotteriemarkts aus.<br />
Jürgen Wolter, stellvertretender<br />
Geschäftsführer der Lotterie-<br />
Treuhandgesellschaft mbH Hessen<br />
36 % <strong>und</strong> Großbritannien 18 %).<br />
Deutschland<br />
unterscheidet<br />
sich damit<br />
stark von<br />
anderen europäischen<br />
Märkten, auf<br />
denen K<strong>und</strong>en<br />
von Scientific<br />
Games vertreten<br />
sind <strong>und</strong><br />
der Marktanteil<br />
von Sofortlosenwesentlich<br />
höher ist<br />
(Italien 38%,<br />
Frankreich<br />
Weil Sofortlose nur einen winzigen Teil der<br />
Einnahmen ausmachten, beschloss die Lotterie-Treuhandgesellschaft<br />
mbH Hessen im<br />
vergangenen Jahr, dieses Produkt mit Hilfe<br />
des Cooperative-Services-Geschäftsmodells<br />
(CSP) von Scientific Games auszubauen.<br />
Jürgen Wolter, stellvertretender Geschäftsführer<br />
der Lotterie-Treuhandgesellschaft<br />
mbH Hessen, zieht Resümee: „Die neue,<br />
professionelle Herangehensweise mit zentraler<br />
Bestandsverwaltung <strong>und</strong> 24-St<strong>und</strong>en-<br />
Lieferservice wird von unseren Einzelhändlern<br />
sehr geschätzt. Unsere K<strong>und</strong>en sind<br />
zufrieden, <strong>und</strong> der Erlös aus Sofortlosen hat<br />
sich mehr als verdoppelt.“<br />
Auch das Sofortlos-Programm von Toto-<br />
Lotto Niedersachsen macht mittels des<br />
CSP-Geschäftsmodells gute Fortschritte,<br />
<strong>und</strong> Lotto Rheinland-Pfalz unterzeichnete<br />
kürzlich einen ähnlichen Vertrag mit Scientific<br />
Games mit dem Ziel, sein Geschäft auf<br />
positive <strong>und</strong> verantwortungsbewusste<br />
Weise zu optimieren.
Philippe Maillard wurde am 25.<br />
Dezember 1944 geboren <strong>und</strong><br />
lizenzierte in politischen Wissenschaften<br />
<strong>und</strong> Wirtschaftsgeographie.<br />
Er war als Forscher <strong>und</strong><br />
Assistent an der Eidgenössischen<br />
Technischen Hochschule in Lausanne<br />
tätig. 1983 trat er bei der<br />
Loterie Romande eine Stelle als<br />
Handelsvertreter an <strong>und</strong> wurde<br />
1984 Leiter des Sektors der Pferdewetten.<br />
In der Folge wurde er<br />
Generalsekretär <strong>und</strong> bekleidete<br />
ab 1985 die Position des Generaldirektors,<br />
die er bis am 31.<br />
Dezember 2007 innehatte.<br />
Panorama ist ein öffentliches Forum<br />
<strong>und</strong> erlaubt als solches die Veröffentlichung<br />
einer Vielzahl von Schriftstücken<br />
<strong>und</strong> Ansichten. Panorama<br />
gewährleistet weder die Richtigkeit<br />
oder Zuverlässigkeit der Artikelinhalte,<br />
noch haftet Panorama für die in den<br />
Artikeln <strong>und</strong>/oder Interviews geäußerte<br />
Meinung des Autors. Die in Panorama<br />
veröffentlichen Inhalte repräsentieren<br />
die Ansicht des Verfassers der Artikel<br />
<strong>und</strong> geben nicht die Meinung von<br />
Panorama, seinen Mitarbeitern oder<br />
Partnern wieder.<br />
Nachrichten der Mitglieder<br />
Eine lange <strong>und</strong> interessante Erfahrung<br />
Die Informatikvernetzung der Vertriebssysteme<br />
hat uns ermöglicht, in rascher Abfolge neue<br />
Spiele zu kreieren <strong>und</strong> zu lancieren, wie die<br />
1993 in der Westschweiz eingeführten Spiele<br />
vom Typ Keno, die täglich oder im<br />
Fünfminutentakt stattfinden. 1998 kam dann<br />
der Vertrieb von Rubbellosen über « taktile<br />
Bildschirme » auf. An dieser Stelle ist zu präzisieren,<br />
dass unser Tactilo-System nicht zur<br />
Familie der Videolotteriegeräte gehört, sondern<br />
wie eine echte Lotterie funktioniert, mit einem<br />
zentralen Trefferplan, der sich nach dem<br />
Zufallsprinzip auf die 350 Verkaufsstellen verteilt.<br />
Schliesslich haben uns die an Terminals<br />
angeschlossenen oder damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Strichcodeleser ermöglicht, den Vertrieb der<br />
Sofortlotterien auf Papier sicherer zu machen<br />
<strong>und</strong> zu erleichtern. Der Strichcode dürfte uns<br />
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In all diesen Jahren im Dienste der<br />
Loterie Romande haben Sie ausserordentliche<br />
Veränderungen in der Welt der<br />
Spiele miterlebt. Welche dieser<br />
Veränderungen hat sich Ihrer Erfahrung<br />
nach am stärksten auf die schweizerischen<br />
Lotterien im Besonderen <strong>und</strong> auf<br />
die europäischen Spiele im Allgemeinen<br />
ausgewirkt?<br />
Meiner Einschätzung nach sind die bedeutendsten<br />
Veränderungen in der Welt der Spiele auf<br />
die Entwicklungen im technischen <strong>und</strong> institutionellen<br />
(um nicht zu sagen ideologischen)<br />
Bereich zurückzuführen. Zur Veranschaulichung<br />
meiner Aussagen möchte ich<br />
als Beispiel die Entwicklung der Loterie<br />
Romande im Laufe der letzten 25-30 Jahre<br />
anführen - das klingt zwar nicht gerade bescheiden,<br />
doch ich bin wirklich stolz darauf.<br />
In diesen Zeitraum fallen nicht nur eine, sondern<br />
mehrere Veränderungen bei der<br />
Herstellung <strong>und</strong> Vermarktung der<br />
<strong>Lotteries</strong>piele. In der Schweiz war diese<br />
Veränderung geprägt von der Einführung des<br />
Zahlenlottos im Jahr 1970 <strong>und</strong> dem Übergang<br />
von den Lotterien mit nachträglicher Ziehung<br />
zu den Sofortlotterien. So hat die Loterie<br />
Romande 1978 das erste Rubbellos in Europa<br />
herausgebracht. Seither hat sie nicht aufgehört,<br />
diese Art von Lotterie weiter zu entwickeln.<br />
Übrigens nimmt sie beim Verkauf dieser Art von<br />
Spiel - pro Einwohner - seit mehreren Jahren<br />
europaweit den ersten Platz ein. Was den technischen<br />
Bereich betrifft, hat jedoch in der<br />
Schweiz unbestritten der Übergang von offline<br />
zu online beim Schweizer Zahlenlotto (in der<br />
Schweiz 1987 eingeleitet <strong>und</strong> seit 1991 in<br />
Betrieb) unsere Industrie am meisten verändert.<br />
auch ermächtigen, täglich gemischte «<br />
Papier/online »-Spiele in Verbindung mit TV-<br />
Sendungen durchzuführen.<br />
Die Loterie Romande hat also nicht aufgehört,<br />
auf europäischer Ebene <strong>und</strong> darüber hinaus<br />
Innovationen einzuführen. Noch nicht erwähnt<br />
habe ich übrigens die Erfahrung von 1991 mit<br />
dem Spielvertrieb über Videotex, dem<br />
Schweizer Vorbild des französischen Minitel, als<br />
Vorläufer der Spiele, die heute auf dem Internet<br />
angeboten werden (das Pokerspiel war übrigens<br />
das tragende Element der<br />
Videotexerfahrung!). Heute registrieren wir<br />
neben den Einsätzen für Sportwetten diejenigen<br />
des SWISS LOTTO <strong>und</strong> des EuroMillions<br />
über Internet.<br />
Die vollständige Informatikvernetzung unserer<br />
Spiele <strong>und</strong> unserer Vertriebsnetze sowie der<br />
Einsatz immer ausgeklügelter<br />
Telekommunikationsgeräte, erlauben uns,<br />
ebenso wie unseren europäischen<br />
Branchenkollegen, flexibel, rasch <strong>und</strong> sicher auf<br />
die vielen <strong>und</strong> ständig wechselnden<br />
Erwartungen der Fans von <strong>Lotteries</strong>pielen einzugehen.<br />
So viel zum Thema des « technologischen<br />
» Wandels.<br />
Was die institutionellen Veränderungen betrifft,<br />
wäre die Gründung im Jahr 1983 in Montreux<br />
(Schweiz) der A.E.L.L.E., der Vorfahrin unserer<br />
AELTE, zu nennen. Denn... Ehre, wem Ehre<br />
gebührt… auf Betreiben von Alain Barraud,<br />
dem ehemaligen Präsidenten der Loterie<br />
Romande, haben sich einige europäische<br />
Lotterien zusammengeschlossen, um ihre<br />
Erfahrungen, Kenntnisse <strong>und</strong> Vorgehensweisen<br />
untereinander zu besprechen. Unsere<br />
Mitglieder kennen diese Geschichte. Ich werde<br />
also nicht hier verweilen, sondern nur erwähnen,<br />
dass im Rahmen dieser Vereinigung die<br />
ersten Erfahrungen mit grenzüberschreitenden<br />
Lotterien (unter dem Label Europäische<br />
Ziehung) gesammelt wurden; es ging dabei um<br />
gemeinsame Operationen, die sich streng an<br />
den entscheidenden Gr<strong>und</strong>satz des « territorialen<br />
Betriebs » jeder teilnehmenden Lotterie<br />
hielten. Dieser Versuch eines gemeinsamen<br />
Vertriebs eines Lotterieloses hat den Weg bereitet<br />
für das heutige EuroMillions <strong>und</strong> ihn - wer<br />
weiss - für zukünftige interkontinentale Spiele<br />
vorgezeichnet...<br />
Doch besonders auf Gesetzesebene hat unsere<br />
Industrie seit einigen Jahren rasche <strong>und</strong> bedeutende<br />
Veränderungen durchgemacht <strong>und</strong> erleidet<br />
sie immer noch. Die Gr<strong>und</strong>sätze des «<br />
Alleinvertriebs von Geldspielen (Monopol)»<br />
<strong>und</strong> der « Beachtung der Territorialität » werden<br />
durch verschiedene von grossen
Nachrichten der Mitglieder<br />
Freihandelsorganisationen wie der WTO <strong>und</strong><br />
der Kommission der Europäischen Union (EU)<br />
eingeleiteten Gerichtsverfahren niedergerissen.<br />
Diese beiden Organisationen haben unter dem<br />
Vorwand, dass das Internet die Grenzen aufhebt<br />
<strong>und</strong> dass es sich beim Vertrieb von Geldspielen<br />
um eine « gewöhnliche Wirtschaftstätigkeit »<br />
handelt, nicht aufgehört, die Gr<strong>und</strong>lagen zu<br />
untergraben, die eine harmonische <strong>und</strong> vor<br />
allem kontrollierte Entwicklung der Geldspiele<br />
in den meisten zivilisierten Ländern möglich<br />
gemacht haben.<br />
Der Begriff der öffentlichen Ordnung, der den<br />
Gesetzgebungen über Geldspiele in den meisten<br />
Ländern zugr<strong>und</strong>e liegt, <strong>und</strong> zwar seit<br />
mehreren Jahrh<strong>und</strong>erten, wird ausser Acht<br />
gelassen. Man ist praktisch machtlos gegenüber<br />
den absurden Argumenten der EU-<br />
Kommission, wonach die öffentlichen<br />
Lotteriebetreiber durch die Erweiterung ihres<br />
Spielangebots die negativen Auswirkungen<br />
ihrer Tätigkeit, insbesondere das Problem der<br />
Spielsucht, vernachlässigen. Doch welche<br />
Lösung schlägt die EU-Kommission vor?<br />
Was die europäische <strong>Regulierung</strong> betrifft, wie<br />
sie uns heute von der EU-Kommission vorgeschlagen<br />
wird, befürchte ich das Schlimmste.<br />
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- Die Öffnung des Marktes der Spiele für den<br />
Wettbewerb!<br />
- Die Vermehrung der (in diesem Falle privaten)<br />
Spielbetreiber!<br />
Dies ist absolut unsinnig! Und sollte die These<br />
der EU-Kommission die Oberhand bekommen,<br />
würde die Bereicherung privater Spielbetreiber<br />
an den Verlusten der Spieler zur Norm werden,<br />
während die „konzessionserteilenden“ Staaten<br />
sich nebenbei mit einigen (großen) Krumen<br />
begnügen müssten. Schlimmer noch, manche<br />
öffentliche Spielbetreiber beginnen, da ihnen<br />
die beträchtliche Zunahme ihrer Einnahmen in<br />
den vergangenen Jahren - diese Ergebnisse<br />
wurden in einem bisher stark geschützten<br />
Umfeld erzielt - zu Kopf gestiegen ist, ihre<br />
Prinzipien zu verleugnen <strong>und</strong> scheinen sich in<br />
Sachen Geldspiele ihrerseits auf den Weg des<br />
allgemeinen « Wettbewerbs » begeben zu wollen.<br />
Nun wissen wir alle: Enorme finanzielle Mittel<br />
stehen auf dem Spiel, <strong>und</strong> Giganten wie<br />
Microsoft, Google <strong>und</strong> andere, die sich noch<br />
nicht gerührt haben, werden Gelegenheiten, die<br />
sich bei einer völligen Öffnung bieten würden,<br />
nicht ungenutzt lassen. Mit solchen Grössen<br />
könnten wir ganz klar nicht mithalten. Nelson<br />
Rose - <strong>und</strong> andere - haben es schon vor mehreren<br />
Jahren vorausgesehen: « Zuviel Spiel<br />
tötet das Spiel ». Übrigens werden<br />
angesichts der zunehmendenLiberalisierungstendenzen<br />
auch die<br />
Befürworter der Prohibition<br />
stärker. Der berühmte Zyklus<br />
«Zulassung» (der Spiele), dann<br />
das «Durchdrehen» des Sektors<br />
<strong>und</strong> schliesslich das «allgemeine<br />
Verbot» ist allgemein bekannt. Er<br />
hat sich im Laufe der vergangenen<br />
Jahrh<strong>und</strong>erte immer wiederholt. Er<br />
wird sich auch heute wiederholen. Die<br />
Frage ist nur, in welchem Stadium des<br />
aktuellen Zyklus wir uns befinden! …<br />
Diese Aussagen mögen vielleicht etwas<br />
pessimistisch klingen, doch meine ich die<br />
«institutionelle» Entwicklung unserer<br />
Industrie ziemlich realistisch beschrieben<br />
zu haben.<br />
Europäische <strong>Regulierung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Selbstregulierung</strong>:<br />
Was halten Sie von diesen Konzepten<br />
heute <strong>und</strong> in der Zukunft?<br />
Ganz lapidar kann ich antworten, dass eine<br />
<strong>Selbstregulierung</strong> in einem von offenem «<br />
Wettbewerb » geprägten System nicht möglich<br />
ist. Das Überleben der staatlichen Lotterien<br />
hängt somit von einer Rückkehr zu den oben<br />
erwähnten Prinzipien <strong>und</strong> ihrer festen<br />
Verankerung ab, das heisst: Der Betrieb von<br />
Geldspielen ist der öffentlichen Ordnung zu<br />
unterstellen, der Gr<strong>und</strong>satz des Alleinvertriebs<br />
ist aufrechtzuerhalten, ebenso wie derjenige<br />
der Territorialität. Und die Behauptung, wonach<br />
eine solche Ordnung zur Zeit des « globalen<br />
(Internet-)Dorfes » unmöglich sei, ist unwahr.<br />
Das amerikanische Vorbild beweist uns das<br />
Gegenteil. Daneben gibt es weitere Mittel, das<br />
Internet in den Griff zu bekommen. Es ist eine<br />
Sache des Willens, es geht um Entscheide, die<br />
von allen Staaten getroffen werden können.<br />
Wie sehen Sie die Lotterie der Zukunft?<br />
In administrativer Hinsicht (Transparenz,<br />
Effizienz, u.s.w.) erscheinen mir die WLA-<br />
Normen <strong>und</strong> andere ISO-Vorschriften insgesamt<br />
angemessen. Ein breites Diskussionsfeld<br />
ist dagegen die Technologie der Spiele.<br />
Persönlich meine ich, dass besonders die<br />
Mobiltelefonie, um nur ein Beispiel zu nennen,<br />
einer der nächsten bedeutenden Träger des<br />
Vertriebs von Geldspielen sein wird, wenn die<br />
Fragen der Zugangssperre für Minderjährige<br />
<strong>und</strong> der Begrenzung der Einsätze einmal gelöst<br />
sind. Die Verhütung der verheerenden<br />
Auswirkungen unserer Aktivität auf eine sehr<br />
kleine Minderheit von Spielern ist absolut notwendig;<br />
sie ist bei jeder Einführung von neuen<br />
Spielen oder neuen Arten zu spielen in Betracht<br />
zu ziehen. Problematisch ist, dass es für den<br />
technologischen Bereich nur ganz wenige<br />
Zulieferfirmen gibt. Bedauerlicherweise ist der<br />
Sektor der Spiele sehr eng. Es ist - häufig -<br />
unvermeidbar, sich in einer dominanten<br />
Position zu befinden. Daher besteht das Risiko,<br />
dass manche grosse Zulieferer den Rubikon<br />
überqueren <strong>und</strong> versuchen, selbst zu<br />
Spielbetreibern zu werden... Was die grenzüberschreitenden<br />
Spiele betrifft, meine ich, dass<br />
diese Entwicklung bereits voll im Gange ist.<br />
Haben Sie Empfehlungen für die<br />
zukünftigen Lotteriedirektoren?<br />
Nicht wirklich. In unserer Industrie geht es nur<br />
darum, der Nachfrage der Fans von Geldspielen<br />
zuvorzukommen. Für den Fortbestand unseres<br />
Betriebes brauchen wir nur die Optimierung<br />
des Angebots anzustreben, nicht seine<br />
Maximierung. Ich wiederhole aber, dass wir dieses<br />
Ziel nicht erreichen können, wenn wir uns<br />
dem Wettbewerb öffnen.
Das diesjährige EL-Herbstseminar für europäische<br />
Rechtsangelegenheiten fand in der<br />
bayerischen Landeshauptstadt München<br />
statt. Verglichen mit dem letztjährigen<br />
Seminar in Saariselkä (Finnland) fanden<br />
wir am Fuß der deutschen Alpen wesentlich<br />
weniger Schnee vor; wir konnten also<br />
unsere ganze Aufmerksamkeit den verschiedenen<br />
Referaten widmen <strong>und</strong> unseren<br />
weiteren Weg im sich verändernden Umfeld<br />
unserer Branche erörtern. Dennoch kam<br />
der angenehme Teil nicht zu kurz, mit einer<br />
geführten Stadtr<strong>und</strong>fahrt, bei der uns<br />
einige Geheimnisse der Stadt München<br />
offenbart wurden. Diese Stadtbesichtigung<br />
<strong>und</strong> das Nachtessen im Englischen Garten<br />
vermittelten uns neue Aspekte der bayerischen<br />
Metropole <strong>und</strong> gaben uns das Gefühl<br />
willkommen zu sein. Bei dieser Gelegenheit<br />
gebührt unseren Kollegen der Süddeutschen<br />
Klassenlotterie <strong>und</strong> der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung Bayerischer Fussball-<br />
Toto noch einmal ein herzliches Dankeschön<br />
für ihre Gastfre<strong>und</strong>schaft.<br />
Bestimmend für die Themen des Seminars<br />
waren die absehbaren Veränderungen des<br />
rechtlichen <strong>und</strong> politischen Umfelds des<br />
Glücksspielsektors in der EU <strong>und</strong> die damit<br />
zusammenhängende Frage, welches in diesem<br />
heiklen Themengebiet das optimale<br />
Vorgehen sei.<br />
1. Tag:<br />
Traditionsgemäß wurde das Rechtsseminar<br />
durch den Vorsitzenden, Herr Veenstra, eröffnet.<br />
Herzliche Begrüßungsworte richteten<br />
anschließend Herr Müller, namens von Herrn<br />
Horak, Präsident der Staatlichen Lotterie-Verwaltung<br />
Bayerischer Fußball-Toto, sowie Dr.<br />
Rombach, Direktor der Süddeutschen Klassenlotterie,<br />
an die Anwesenden.<br />
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EL Legal seminar<br />
vom 29. - 31. Oktober 2007 in München<br />
welche der Europäische Gerichtshof im Fall<br />
Placanica gutgeheißen hatte. Anschließend<br />
wurden zwei wichtige Urteile erörtert, die der<br />
EGH erst kürzlich gefällt hat, namentlich im<br />
Fall Kommission gegen Italien (C-260/04) <strong>und</strong><br />
im Fall ORF (C-195/06).<br />
Im ersten Fall verurteilte der EGH Italien für<br />
den Verstoß gegen die EU-Artikel 43 <strong>und</strong> 49,<br />
durch die Erneuerung von 329 Lizenzen für die<br />
Pferdewetten durch UNIRE ohne vorgängige<br />
Ausschreibung. Dieses Vorgehen erachtete der<br />
EGH im Hinblick auf das angestrebte Ziel, kriminelle<br />
oder betrügerische Aktivitäten zu verhindern,<br />
als ungenügend. Der zweite Fall (ORF<br />
C-195/06) betrifft eine Sendung, während der<br />
die Zuschauer an einem Preisausschreiben teilnehmen<br />
können, indem sie eine Mehrwertdienst-Telefonnummer<br />
wählen. Gemäß dem<br />
EGH kommt die Teleshopping-Definition dann<br />
zum Tragen, wenn die Sendung ein echtes<br />
Angebot einer Dienstleistung bietet, das in<br />
einem Bezug zur Zielsetzung der Sendung <strong>und</strong><br />
zur Bedeutung des Spiels innerhalb der Sendung<br />
steht, was die Länge <strong>und</strong> die daraus<br />
erwarteten kommerziellen Auswirkungen<br />
betrifft, <strong>und</strong> zwar im Verhältnis zur ganzen<br />
Dauer der Sendung <strong>und</strong> zu den Fragen, die den<br />
Kandidaten gestellt werden. Die Definition<br />
einer Fernsehwerbung kommt dann zum Tragen,<br />
wenn das Spiel aufgr<strong>und</strong> von Zielsetzung,<br />
Inhalt <strong>und</strong> den Umständen, in denen die zu<br />
gewinnenden Preise präsentiert werden, einer<br />
Ankündigung gleichkommt, welche die<br />
Zuschauer dazu auffordert, die als Preise angebotenen<br />
Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen zu kaufen<br />
oder wenn es die Qualitäten der Programme<br />
des Senders indirekt in Form von<br />
Eigenwerbung hervorheben würde. Die in diesem<br />
Fall diskutierten Elemente werden Teil<br />
der kommenden EU-Reglementierungsdebatten<br />
bilden.<br />
Mit der Frage<br />
"Wer hat heutzu- Weiter kam der Referent kurz auf die hängigen<br />
tage das Sagen, Voruntersuchungen in den Fällen Winner Wet-<br />
die Gerichte ten (C-409/06), Nationale Loterij (C-525/06)<br />
oder die politi- <strong>und</strong> Liga Portuguesa de Futebol (C-42/07)<br />
schenInstitutio- sowie auf sechs eher neue aber wichtige deutnen?"<br />
eröffnete sche Überweisungen zu sprechen, die erst<br />
EL-Rechtsbera- kürzlich in einen Fall Markus Stoss u.a. (Cter<br />
Philippe Vla- 316/07 <strong>und</strong> andere) zusammengefasst worden<br />
emminck die Morgensitzung des ersten Seminartages.<br />
Die Antwort auf diese Frage gab der<br />
sind.<br />
Redner im wohl vielschichtigsten <strong>und</strong> schil- Anschließend vermittelte uns Herr Vlaemlerndsten<br />
Referat des Seminars - der Stille minck einen umfassenden Überblick über die<br />
während <strong>und</strong> nach dem Vortrag zu schließen - aktuelle politische Lage, einschließlich der<br />
gleich selbst. Im Überblick über die aktuelle kürzlich erfolgten Initiativen einiger Mitglied-<br />
Rechtsprechung kam der Redner auf die Theostaaten zur Eröffnung eines konstruktiven Diarie<br />
der kontrollierten Expansion zu sprechen, logs zwischen den Mitgliedstaaten <strong>und</strong> den<br />
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24 PAN<br />
RAMA<br />
Tätigkeiten<br />
EU-Institutionen.<br />
Zum<br />
Abschluss zeigte<br />
der Referent mit<br />
einer Zusammenfassung<br />
aller Elemente,<br />
die in den kommenden<br />
EU-Reglementierungsdiskussionen<br />
behandelt werden müssen, den weiteren Weg<br />
in den anstehenden Rechtsfragen auf.<br />
Nach einer wohlverdienten Kaffeepause legte<br />
die EL-Rechtsberaterin Annick Hubert den<br />
aktuellen Stand bei den Verstoß-Fällen dar,<br />
welche die Kommission vor einiger Zeit gegen<br />
einige Mitgliedstaaten angestrengt hat. Einleitend<br />
erläuterte sie die verfahrenstechnischen<br />
Aspekte eines Verstoß-Falles <strong>und</strong> machte uns<br />
auf die möglichen Folgen eines negativen<br />
Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf den<br />
betreffenden Mitgliedstaat <strong>und</strong> damit indirekt<br />
auf die betreffende Lotteriegesellschaft aufmerksam.<br />
Im Anschluss daran kam Tineke Ochkorst auf<br />
die Ausschreibungen von Glücksspiellizenzen<br />
zu sprechen, ein Thema, das sich nach dem<br />
Urteil im Fall Kommission gegen Italien vom<br />
13. November (C-260/04) äußerst heikel<br />
gestaltet. Als<br />
Folge dieses<br />
Urteils wird es<br />
im wohlbekanntenniederländischen<br />
Fall Betfair<br />
im Verlaufe<br />
des Novembers<br />
zu einer zweiten<br />
Anhörung kommen. Fortsetzung folgt…<br />
Von den Niederlanden ging es weiter nach Norden,<br />
mit einem vertieften Einblick durch Hans<br />
Kristian Hellum in den norwegischen Fall Ladbrokes<br />
<strong>und</strong> dessen Auswirkungen für Norsk<br />
Tipping.<br />
Im nächsten Referat analysierte Annick Hubert<br />
den strategischen Ansatz einer Regierung bei<br />
der Verteidigung unseres Sektors gegenüber<br />
der europäischen Rechtsprechung. Als frühere<br />
Vertreterin Belgiens vor dem EGH hat die<br />
Referentin als Beispiel für diesen Ansatz das<br />
Vorgehen der belgischen Regierung gewählt.<br />
Die Morgensitzung beschloss Arjan van’t Veer<br />
mit seiner Schilderung des Falles von Bob<br />
Edmonds, einem Paradebeispiel der Problematik<br />
ungenügend reglementierter Insidergewinne.
Tätigkeiten<br />
Anschließend erörterten die Lotterien ihre<br />
Ansätze <strong>und</strong> Erfahrungen im Zusammenhang<br />
mit Insider-Gewinnen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Probleme.<br />
Die Nachmittagssitzung begann mit dem Referat<br />
des EL-Rechtsberaters <strong>und</strong> Steuerexperten<br />
Yves T’Jampens. Ihm oblag die schwierige Aufgabe,<br />
den Zuhörern eines der wichtigsten Themen<br />
der näheren Zukunft darzulegen, nämlich<br />
die Frage, ob die Mehrwertsteuer auf E-Gambling-Dienstleistungen<br />
Anwendung finden soll<br />
oder nicht. Seine Antworten warfen naturgemäß<br />
neue Fragen auf, <strong>und</strong> wir dürfen uns in<br />
näherer Zukunft auf eine große Mehrwertsteuer-Debatte<br />
gefasst machen.<br />
Auch Philippe Vlaemminck erwartete keine<br />
leichte Aufgabe, als er für Michel Janot von La<br />
Française des Jeux einspringen musste, der<br />
wegen eines Flugstreiks verhindert war. Dennoch<br />
konnte die Haltung der französischen<br />
Lotteriegesellschaft im Zusammenhang mit<br />
der Besteuerung der Glücksspielgewinne klar<br />
vermittelt werden.<br />
Der erste Seminartag schloss mit einer intensiven<br />
Diskussion<br />
aller bisher<br />
behandelten<br />
Themen.<br />
Eine willkommeneAbwechslung<br />
boten die<br />
anschließende<br />
geführte Stadtr<strong>und</strong>fahrt<br />
<strong>und</strong> das<br />
feine Dinner, zu denen uns die Süddeutsche<br />
Klassenlotterie <strong>und</strong> Staatliche Lotterie-Verwaltung<br />
Bayerischer Fußball-Toto einluden.<br />
2. Tag<br />
Der zweite Seminartag<br />
begann, obwohl früher<br />
als geplant, mit einem<br />
frisch <strong>und</strong> brillant vorgetragenen<br />
Referat von<br />
Claudia Ricchetti zu der<br />
aktuellen Situation im<br />
italienischen Sportwettenbereich.<br />
Nach einigen<br />
Jahren der Abwesenheit<br />
von EL konnte<br />
uns Lottomatica eine<br />
Menge nützlicher Informationen vermitteln. So<br />
erhielten wir einen vollständigen Überblick<br />
über die aktuelle Geschäftstätigkeit von Lottomatica<br />
in Italien, über den Sportwettenbereich<br />
<strong>und</strong> über den gesetzlichen Rahmen für die<br />
Online-Wetten in Italien, wobei auch einige der<br />
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aktuellen Probleme von Lottomatica nicht<br />
unerwähnt blieben.<br />
Der nächste Themenpunkt der Morgensitzung<br />
war einem Überblick über die rechtlichen Entwicklungen<br />
in den verschiedenen Ländern<br />
gewidmet.<br />
Nach der Kaffeepause hielt Dirk Messens das<br />
letzte Referat. Er analysierte den ASO/UCI-<br />
Konflikt, der sowohl in Frankreich als auch in<br />
Belgien schwierige Fragen zum Sponsoring<br />
von Radrennmannschaften aufwirft. Eine<br />
interessante Demonstration belgischer Mathematik<br />
bestand in der Darlegung, wonach eine<br />
Klage gegen illegale Spielbetreiber, gefolgt von<br />
einer weiteren Klage, zu KEINEM Prozess<br />
führt, wie in diesem Fall in Belgien geschehen.<br />
Der Vorsitzende, Herr Veenstra, beschloss das<br />
Seminar <strong>und</strong> dankte sowohl unseren Gastgebern<br />
als auch allen Teilnehmern. Er forderte<br />
uns auf, über die breitgefächerten Themen dieser<br />
zwei Tage nachzudenken <strong>und</strong> wies auf die<br />
Notwendigkeit für EL hin, diese Themenkreise<br />
noch stärker miteinander zu koordinieren, um<br />
in der kommenden EU-Debatte über die<br />
Glücksspiel-Dienstleistungen eine eindeutige<br />
EL-Position verfechten zu können.<br />
Annick HUBERT<br />
EL-Rechtsberaterin
Die Bedeutung der Standards <strong>und</strong> Praktiken<br />
des Verantwortlichen Spiels (Responsible<br />
Gaming, RG) wurde durch den außergewöhnlich<br />
großen Aufmarsch am gleichnamigen EL-<br />
Seminar in Istanbul vom 5.-7. November 2007<br />
eindrücklich demonstriert: Nicht weniger als<br />
65 Lotteriemitarbeiter aus 26 Ländern durften<br />
die <strong>European</strong> <strong>Lotteries</strong> <strong>und</strong> die Türkische<br />
Nationallotterie Milli Piyango willkommen heißen<br />
<strong>und</strong> mit typisch türkischer Gastfre<strong>und</strong>schaft<br />
- einschließlich Baklava <strong>und</strong> tanzenden<br />
Derwischen - betreuen.<br />
EL-externe Experten der CSR (Corporate<br />
Social Responsibility, verantwortungsvolles<br />
unternehmerisches Handeln) aus Belgien, VK<br />
<strong>und</strong> Schweden gaben mit ihren Referaten den<br />
Ton des Anlasses:<br />
• Sie erklärten, wie sich die Europäische Kommission<br />
seit 1995 für die Implementierung der<br />
CSR einsetzt. Die Integration der CSR in der<br />
EU-Politik mündete 2005 in das Konzept der<br />
Business Road Map. Die Kommission ist sich<br />
sehr wohl bewusst darüber, dass CSR die<br />
Reglementierung bestimmter Sektoren entweder<br />
unterstützt oder - wo dies angemessen ist<br />
- vermeiden kann (Jan Noterdaeme, CSR<br />
Europe, Belgien).<br />
• Sie legten die äußerst positiven geschäftsrelevanten<br />
Auswirkungen der Umsetzung von<br />
CSR-Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> -Codes dar, wie etwa im<br />
Fall von Diageo, O2 <strong>und</strong> Coca Cola; dazu<br />
gehört etwa die von Diageo definierte Gruppe<br />
der "verletzlichen Verbraucher" oder die Kommunikation<br />
kohärenter<br />
CRS-Gr<strong>und</strong>sätze,<br />
sowohl firmenintern als<br />
auch entlang der Zuliefererkette<br />
bis hin zum<br />
Endverbraucher. (Jo<br />
Daniels, BITC, VK)<br />
• Sie referierten das<br />
Konzept des "kontinuierlichen<br />
Spiels" durch<br />
unbeschränkten virtuellen<br />
Zugang zu Glücksspielen über die Kanäle<br />
der Neuen Medien, gekoppelt mit unbeschränktem<br />
"Zugang zu Geld", was für "verletzliche<br />
Verbraucher" einen gefährlichen Cocktail<br />
darstellt. (Thomas Nilsson, Spelinstitutet,<br />
Schweden)<br />
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CSR Responsible Gaming-Seminar<br />
vom 5. - 7. November 2007 in Istanbul<br />
Die Referenten räumten mit einigen falschen<br />
Vorstellung zu diesem Themenkreis rasch <strong>und</strong><br />
nachhaltig auf: Dazu gehört etwa die Idee, dass<br />
sich die Einführung von CSR-Praktiken in den<br />
Lotterie-Gesellschaften negativ auf die Verkaufsumsätze<br />
oder auf das Innovationstempo<br />
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ßig stark absorbiert würden.<br />
auswirkt, oder<br />
dass die Lotterien<br />
durch Programme,<br />
die<br />
sich lediglich an<br />
"Problemspieler"<br />
richteten,<br />
unverhältnismä-<br />
Vielmehr lassen sich die RG-Standards für <strong>Lotteries</strong>piele<br />
mit Sicherheitsgurten <strong>und</strong> Airbags<br />
für Autos vergleichen: Nach Einführung der<br />
RG-Standards können Lotterien neue <strong>und</strong><br />
schnellere Glücksspiele lancieren, im Wissen,<br />
dass die Spieler durch die neuen <strong>und</strong> effizienten<br />
Maßnahmen von den dadurch verb<strong>und</strong>enen<br />
Risiken geschützt werden. Zudem ist<br />
unbestritten, dass sich die Lotterien in erster<br />
Linie um die "normalen" Spieler kümmern,<br />
welche die große Mehrheit aller Spieler repräsentieren.<br />
Damit aus "normalen Spielern" allerdings<br />
keine "Problemspieler" werden, ergreifen<br />
die Lotterien gezielte Schutzmaßnahmen.<br />
Reidar Nordby (Norsk Tipping) <strong>und</strong> Petra<br />
Forsstrom (Svenska Spel) stellten den<br />
Geschäftsfall der Einführung von RG in die<br />
Lotteriegesellschaft vor. Sie konnten nachweisen,<br />
dass es möglich ist, trotz oder gerade<br />
wegen der Einführung von RG-Praktiken nicht<br />
nur die Verkäufe zu steigern, sondern dank<br />
RG-Praktiken als strategischem Instrument<br />
sogar "intensivere"<br />
Formen<br />
des Glücksspiels<br />
zu lancieren.<br />
Beide Redner<br />
zeigten den<br />
positiven Einfluss<br />
des RG in<br />
ihren Ländern<br />
auf, der eine Entwicklung weg von strikter<br />
Reglementierung der Spiele hin zu einer komplexeren,<br />
effizienteren <strong>und</strong> zielgerichteteren<br />
Fokussierung auf das "Spielverhalten" ermöglichte.<br />
Die Stichworte heißen massive Registrierung<br />
der Spieler (mit Treuekarten in Norwegen)<br />
bzw. Beobachtung <strong>und</strong> Begleitung der<br />
Spieler (mit Online-<br />
Registrierung <strong>und</strong><br />
Selbsteinschätzung in<br />
Schweden).<br />
Die Reife des Glücksspielsektors<br />
zeigt sich in<br />
diesen Ländern auch im<br />
hohen Niveau der einschlägigen<br />
Kenntnisse<br />
Tätigkeiten
Tätigkeiten<br />
der Spieler, die<br />
dank proaktiver<br />
Informationskampagnen<br />
die<br />
Spielparameter<br />
(Gewinnquoten,<br />
Auszahlung,<br />
realistische<br />
Gewinnchancen<br />
usw.) gut verstehen.<br />
Ganz konkret<br />
wurde das Seminar,<br />
als die Mitglieder<br />
der RG-<br />
Arbeitsgruppe praktische Beispiele der<br />
Implementierung der zehn RG-Standards<br />
(Forschung; Mitarbeiterschulung; Händlerprogramme;<br />
Spieldesign; Glücksspiel via Internet,<br />
Fernsehen <strong>und</strong> sonstige elektronische Kanäle;<br />
Werbung <strong>und</strong> Marketing; Behandlungsvermittlung;<br />
Unterrichtung der Spieler; Zusammenarbeit<br />
mit Interessenvertretern (Stakeholders);<br />
Berichtwesen, Messung & Zertifizierung) in<br />
ihren jeweiligen Gesellschaften ausführten.<br />
Am letzten Seminartag stellte Herr Ziya Suer<br />
(Stv. Generaldirektor der Türkischen Nationallotterie)<br />
ein Papier zu den CSR-Praktiken bei<br />
Milli Piyango vor. Statt eines vereinfachenden<br />
Konzepts von Cash <strong>und</strong> Träumen spiegelten<br />
diese Praktiken die wirklichen Zielsetzungen<br />
der Lotterie wieder.<br />
Die Anwendung am Fallbeispiel der Einführung<br />
des Internet-Spiels <strong>und</strong> eines Weltlotteriespiels<br />
boten den Teilnehmenden schließlich<br />
die Gelegenheit, das Gelernte der zwei vorangehenden<br />
Tage umzusetzen <strong>und</strong> zu reflektieren.<br />
Das großartige Engagement der von Anne<br />
Pattberg mit Enthusiasmus geführten Arbeitsgruppe<br />
<strong>und</strong> die unermüdliche<br />
Unterstützung<br />
der RG-Arbeit durch die<br />
EL-Generalsekretärin<br />
wurden von allen Anwesenden<br />
geschätzt <strong>und</strong><br />
anerkannt.<br />
Ray Bates, Seminarleiter<br />
EL-Ehrenpräsident<br />
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Die 10 Elemente der Standards des Verantwortlichen<br />
Spiels (Responsible Gaming, RG)<br />
- Forschung<br />
- Mitarbeiterschulung<br />
- Händlerprogramme<br />
- Spieldesign<br />
- Glücksspiel via Internet, Fernsehen <strong>und</strong> sonstige elektronische Kanäle<br />
- Werbung <strong>und</strong> Marketing<br />
- Behandlungsvermittlung<br />
- Unterrichtung der Spieler<br />
- Zusammenarbeit mit Interessenvertretern (Stakeholders)<br />
- Berichtwesen, Messung & Zertifizierung
Lausanne, den 16. November 2007<br />
Todesfall<br />
Mit Bestürzung haben wir die Nachricht des Hinschieds von<br />
Ihya Balak erfahren, der als außerordentlich fähiger <strong>und</strong> vertrauenswürdiger<br />
Mensch bei uns allen höchstes Ansehen genossen<br />
hat.<br />
Ihya Balak hatte entschieden, in seinem Land EL-Seminare<br />
durchzuführen, um für unseren Kongress vom 8.-11. Juni 2009<br />
in Istanbul optimal gerüstet zu sein. So organisierte er mit EL<br />
das RG-Seminar vom 4.-7. November in Istanbul, dem ein großer<br />
Erfolg beschieden war (vgl. den Bericht in dieser Nummer).<br />
Im Hinblick auf den Kongress war er sehr engagiert <strong>und</strong> hat<br />
sich über alle offenen Fragen persönlich auf dem Laufenden<br />
gehalten.<br />
Herr Balak hat sein Amt als Generaldirektor der Türkischen<br />
Nationallotterie 2003 angetreten. Mit seiner warmherzigen,<br />
großzügigen <strong>und</strong> aufmerksamen Persönlichkeit hat er sich stets<br />
um das Wohl der anderen gesorgt <strong>und</strong> war bei seinen Mitarbeitern<br />
sehr beliebt. Die Meinung der Vereinigung zum Privatisierungsvorhaben<br />
der Türkischen Nationallotterie war ihm wichtig<br />
<strong>und</strong> er pflegte mit anderen Mitgliedern zu diesem Thema<br />
einen regen Austausch. Überhaupt war die gute Kommunikation<br />
mit seinen Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten ein<br />
unentbehrliches Element seiner erfolgreicher Tätigkeit, sowohl<br />
als Verantwortlicher der nationalen Lotterie als auch auf europäischer<br />
Ebene.<br />
Wenn ein Mensch mit großer Schaffenskraft <strong>und</strong> voller<br />
Zukunftspläne jäh aus dem Leben scheidet, löst dies immer<br />
Betroffenheit aus <strong>und</strong> ist nur schwer zu verkraften. Sind die<br />
Umstände jedoch derart tragisch <strong>und</strong> unverständlich, so bleibt<br />
uns nur, der Gattin <strong>und</strong> den beiden Kindern des verstorbenen<br />
Ihya Balak unser tief empf<strong>und</strong>enes Beileid <strong>und</strong> unsere moralische<br />
Unterstützung auszudrücken.<br />
Das Exekutivkomitee <strong>und</strong> die Generalsekretärin verabschieden<br />
sich mit Trauer <strong>und</strong> Ergriffenheit von einem Fre<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
geschätzten Kollegen. Seiner Familie <strong>und</strong> seinen Mitarbeitern<br />
gilt unser aufrichtiges Mitgefühl.<br />
Bewahren wir dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken.<br />
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2008<br />
JANUAR<br />
• Gemeinsames EL/WLA Marketing-Seminar<br />
“Verkaufspunkte - stehen wir an einem<br />
Scheideweg?”<br />
Datum: 23. - 25. Januar 2008<br />
Ort: London, GB<br />
Gastgebergesellschaft:<br />
Nationallotterie Camelot<br />
MÄRZ<br />
• Gemeinsames EL/WLA Sicherheits-Seminar<br />
“Sicherheit - zuverlässig, geprüft <strong>und</strong><br />
getestet"<br />
Datum: 18. - 20. März 2008<br />
Ort: Marseille, Frankreich<br />
Gastgebergesellschaft:<br />
La Francaise des Jeux<br />
MAI<br />
• Seminar Europäische Rechtsangelegenheiten<br />
Datum: 28. - 30. Mai 2008<br />
Ort: Porto, Portugal<br />
Gastgebergesellschaft: Santa Casa da Misericordia de<br />
Lisboa, Abteilung Spiele<br />
Für alle Seminare können Sie sich unter<br />
http://www.european-lotteries.org anmelden.<br />
Die vollständige Liste der Veranstaltungen 2008 findet sich<br />
in Kürze auf unserer Website (Rubrik „Veranstaltungen“).<br />
Die Veranstaltungen werden einige Monate im Voraus angekündigt.<br />
NEUES VORLÄUFIG AUFGENOMMENES MITGLIED<br />
REGULAR MEMBER<br />
LOTTOMATICA SpA<br />
Via del Campo Boario, 56/d<br />
IT - 00154 ROM<br />
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JUNI<br />
• Seminar Sportwetten während<br />
der EURO 2008<br />
Datum: 9. - 12. Juni 2008<br />
Ort: Lausanne, Schweiz<br />
Gastgebergesellschaft: SwissLos<br />
<strong>und</strong> Société de la Loterie<br />
de la Suisse Romande<br />
• Industry Days 2008<br />
Datum: 18. - 20. Juni 2008<br />
Ort: Limassol, Zypern<br />
• EL Generalversammlung<br />
Datum: 20. Juni 2008 Nachmittag<br />
Ort: Limassol, Zypern<br />
AUGUST / SEPTEMBER<br />
• ELU «<strong>European</strong> Lottery University»<br />
Datum: 31. August - 5. September 2008<br />
Ort: Dubrovnik, Kroatien<br />
Gastgebergesellschaft: Hrvatska Lutrija d.o.o.<br />
EEL<br />
EL<br />
Folgende Seminar-Daten<br />
werden später bekannt gegeben:<br />
• Seminar on <strong>European</strong> Corporate Social Responsibility<br />
• Seminar on New Media and Distribution Channels