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Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

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Strukturelle Schwächen der<br />

Multistakeholder-Ansätze:<br />

a. Begrenzte Zahl<br />

Trotz des Booms der letzten Jahre ist die<br />

Zahl der Initiativen und der beteiligten<br />

<strong>Unternehmen</strong> verglichen mit ihrer weltweiten<br />

Zahl gering. Die UNCTAD 2 schätzt die<br />

Zahl transnationaler <strong>Unternehmen</strong> auf<br />

60.000, die ihrer Tochterfirmen auf über<br />

700.000. Sieht man von den relativ weit<br />

verbreiteten Umweltmanagementsystemen<br />

der ISO-14000-Serie ab, sind an den<br />

Multistakeholder-Initiativen insgesamt nur<br />

einige hundert <strong>Unternehmen</strong> beteiligt.<br />

Zumeist sind es <strong>Unternehmen</strong>, die in<br />

besonderem Maße auf Konsumentendruck<br />

reagieren (z.B. Kaufhausketten, Sportartikelindustrie),<br />

deren Produktion erhebliche<br />

Risiken birgt und die daher besonders im<br />

öffentlichen Rampenlicht stehen (z.B.<br />

Chemieindustrie), oder in denen Arbeitnehmerinteressen<br />

besonders gut gewerkschaftlich<br />

organisiert sind (z.B. Volkswagen).<br />

Die überwiegende Mehrheit der<br />

<strong>Unternehmen</strong> ist an Multistakeholder-<br />

Initiativen nicht beteiligt.<br />

b. Begrenzte Beteiligung<br />

Einzelne NGOs und Gewerkschaften spielen<br />

innerhalb von Multistakeholder-Initiativen<br />

eine herausragende Rolle, beispielsweise<br />

der WWF beim Marine Stewardship<br />

Council (MSC) oder die Internationalen<br />

Gewerkschaftsdachverbände bei<br />

den Globalen Rahmenabkommen mit<br />

einzelnen <strong>Unternehmen</strong>. Insgesamt ist<br />

aber sowohl die Breite als auch die Quantität<br />

zivilgesellschaftlicher Mitwirkung in<br />

den Initiativen begrenzt. In den meisten<br />

Initiativen sind nur relativ wenige NGOs<br />

und Gewerkschaften beteiligt. Zivilgesellschaftliche<br />

Gruppen aus Entwicklungsländern<br />

sind in fast allen Fällen unterrepräsentiert.<br />

In manchen Initiativen, wie den<br />

Globalen Rahmenabkommen, ist die Beteiligung<br />

von NGOs und lokalen Gruppen von<br />

vornherein gar nicht vorgesehen. <br />

2 United Nations Conference on Trade<br />

and Development<br />

c. Begrenzter Blickwinkel<br />

So selektiv wie die Beteiligung zivilgesellschaftlicher<br />

Gruppen ist auch der thematische<br />

Fokus der einzelnen Initiativen. Die<br />

einen haben vor allem ökologische Aspekte<br />

im Blick (z.B. ISO, MSC), die anderen<br />

konzentrieren sich auf die Verwirklichung<br />

der Kernarbeitsnormen der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation ILO (z.B. SA<br />

8000, Globale Rahmenabkommen). Damit<br />

reflektieren die Initiativen in der Regel nur<br />

Teilaspekte unternehmerischer Verantwortung<br />

und nicht einen kohärenten<br />

Ansatz nachhaltiger Entwicklung, der<br />

ökologische, soziale, menschenrechtliche<br />

und ökonomische Ziele gleichermaßen<br />

umfasst. Die Initiativen entsprechen gelegentlich<br />

eher einem Ansatz von "corporate<br />

accountability à la carte". Das heißt, die<br />

<strong>Unternehmen</strong> picken sich die Verantwortungsbereiche<br />

heraus, in denen es ihnen<br />

am wenigsten weh tut Zugeständnisse zu<br />

machen. Aber die umweltfreundliche<br />

Produktion von Landminen kann ebenso<br />

wenig einem umfassenden Verständnis<br />

von <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung entsprechen<br />

wie die Herstellung eines 20-<br />

Liter-Autos, auch wenn sie ohne Kinderarbeit<br />

erfolgt.<br />

d. Begrenzte Überwachung<br />

Die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungen<br />

wird im Rahmen von Multistakeholder-Initiativen<br />

in sehr unterschiedlichem<br />

Umfang überwacht. Während<br />

manche Initiativen die Zertifizierung und<br />

das Auditing durch kommerzielle Firmen<br />

vorsehen (z.B. Forest Stewardship Council,<br />

SA 8000), beschränken sich andere<br />

auf die innerbetriebliche Kontrolle (z.B.<br />

einige Globale Rahmenabkommen), und<br />

manche verzichten auf eine Überwachung<br />

vollständig (z.B. die Global Reporting<br />

Initiative). Der Einsatz kommerzieller<br />

Audit- und Zertifizierungsfirmen bei der<br />

Überwachung ökologischer, sozialer und<br />

menschenrechtlicher Standards wird von<br />

NGOs skeptisch beurteilt. Aber die NGOs<br />

selbst haben meist nicht die personellen,<br />

technischen und finanziellen Kapazitäten,<br />

um die Einhaltung von <strong>Unternehmen</strong>spflichten<br />

systematisch zu überwachen. Mit<br />

der vielgepriesenen Wachhund-Funktion<br />

sind sie überfordert. Effektiver sind möglicherweise<br />

Beschwerdeverfahren ("complaints-based-systems"),<br />

die aber nicht<br />

ohne eine unabhängige Instanz, die die<br />

Beschwerden entgegen nimmt und beurteilt<br />

(Schiedsgericht o.ä.), und wirksame<br />

Sanktionsmechanismen auskommen. Über<br />

beides verfügen Multistakeholder-Initiativen<br />

in der Regel nicht. <br />

Kontakt <br />

weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03 9

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