Regeln für Unternehmen - EU-Koordination
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Strukturelle Schwächen der<br />
Multistakeholder-Ansätze:<br />
a. Begrenzte Zahl<br />
Trotz des Booms der letzten Jahre ist die<br />
Zahl der Initiativen und der beteiligten<br />
<strong>Unternehmen</strong> verglichen mit ihrer weltweiten<br />
Zahl gering. Die UNCTAD 2 schätzt die<br />
Zahl transnationaler <strong>Unternehmen</strong> auf<br />
60.000, die ihrer Tochterfirmen auf über<br />
700.000. Sieht man von den relativ weit<br />
verbreiteten Umweltmanagementsystemen<br />
der ISO-14000-Serie ab, sind an den<br />
Multistakeholder-Initiativen insgesamt nur<br />
einige hundert <strong>Unternehmen</strong> beteiligt.<br />
Zumeist sind es <strong>Unternehmen</strong>, die in<br />
besonderem Maße auf Konsumentendruck<br />
reagieren (z.B. Kaufhausketten, Sportartikelindustrie),<br />
deren Produktion erhebliche<br />
Risiken birgt und die daher besonders im<br />
öffentlichen Rampenlicht stehen (z.B.<br />
Chemieindustrie), oder in denen Arbeitnehmerinteressen<br />
besonders gut gewerkschaftlich<br />
organisiert sind (z.B. Volkswagen).<br />
Die überwiegende Mehrheit der<br />
<strong>Unternehmen</strong> ist an Multistakeholder-<br />
Initiativen nicht beteiligt.<br />
b. Begrenzte Beteiligung<br />
Einzelne NGOs und Gewerkschaften spielen<br />
innerhalb von Multistakeholder-Initiativen<br />
eine herausragende Rolle, beispielsweise<br />
der WWF beim Marine Stewardship<br />
Council (MSC) oder die Internationalen<br />
Gewerkschaftsdachverbände bei<br />
den Globalen Rahmenabkommen mit<br />
einzelnen <strong>Unternehmen</strong>. Insgesamt ist<br />
aber sowohl die Breite als auch die Quantität<br />
zivilgesellschaftlicher Mitwirkung in<br />
den Initiativen begrenzt. In den meisten<br />
Initiativen sind nur relativ wenige NGOs<br />
und Gewerkschaften beteiligt. Zivilgesellschaftliche<br />
Gruppen aus Entwicklungsländern<br />
sind in fast allen Fällen unterrepräsentiert.<br />
In manchen Initiativen, wie den<br />
Globalen Rahmenabkommen, ist die Beteiligung<br />
von NGOs und lokalen Gruppen von<br />
vornherein gar nicht vorgesehen. <br />
2 United Nations Conference on Trade<br />
and Development<br />
c. Begrenzter Blickwinkel<br />
So selektiv wie die Beteiligung zivilgesellschaftlicher<br />
Gruppen ist auch der thematische<br />
Fokus der einzelnen Initiativen. Die<br />
einen haben vor allem ökologische Aspekte<br />
im Blick (z.B. ISO, MSC), die anderen<br />
konzentrieren sich auf die Verwirklichung<br />
der Kernarbeitsnormen der Internationalen<br />
Arbeitsorganisation ILO (z.B. SA<br />
8000, Globale Rahmenabkommen). Damit<br />
reflektieren die Initiativen in der Regel nur<br />
Teilaspekte unternehmerischer Verantwortung<br />
und nicht einen kohärenten<br />
Ansatz nachhaltiger Entwicklung, der<br />
ökologische, soziale, menschenrechtliche<br />
und ökonomische Ziele gleichermaßen<br />
umfasst. Die Initiativen entsprechen gelegentlich<br />
eher einem Ansatz von "corporate<br />
accountability à la carte". Das heißt, die<br />
<strong>Unternehmen</strong> picken sich die Verantwortungsbereiche<br />
heraus, in denen es ihnen<br />
am wenigsten weh tut Zugeständnisse zu<br />
machen. Aber die umweltfreundliche<br />
Produktion von Landminen kann ebenso<br />
wenig einem umfassenden Verständnis<br />
von <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung entsprechen<br />
wie die Herstellung eines 20-<br />
Liter-Autos, auch wenn sie ohne Kinderarbeit<br />
erfolgt.<br />
d. Begrenzte Überwachung<br />
Die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungen<br />
wird im Rahmen von Multistakeholder-Initiativen<br />
in sehr unterschiedlichem<br />
Umfang überwacht. Während<br />
manche Initiativen die Zertifizierung und<br />
das Auditing durch kommerzielle Firmen<br />
vorsehen (z.B. Forest Stewardship Council,<br />
SA 8000), beschränken sich andere<br />
auf die innerbetriebliche Kontrolle (z.B.<br />
einige Globale Rahmenabkommen), und<br />
manche verzichten auf eine Überwachung<br />
vollständig (z.B. die Global Reporting<br />
Initiative). Der Einsatz kommerzieller<br />
Audit- und Zertifizierungsfirmen bei der<br />
Überwachung ökologischer, sozialer und<br />
menschenrechtlicher Standards wird von<br />
NGOs skeptisch beurteilt. Aber die NGOs<br />
selbst haben meist nicht die personellen,<br />
technischen und finanziellen Kapazitäten,<br />
um die Einhaltung von <strong>Unternehmen</strong>spflichten<br />
systematisch zu überwachen. Mit<br />
der vielgepriesenen Wachhund-Funktion<br />
sind sie überfordert. Effektiver sind möglicherweise<br />
Beschwerdeverfahren ("complaints-based-systems"),<br />
die aber nicht<br />
ohne eine unabhängige Instanz, die die<br />
Beschwerden entgegen nimmt und beurteilt<br />
(Schiedsgericht o.ä.), und wirksame<br />
Sanktionsmechanismen auskommen. Über<br />
beides verfügen Multistakeholder-Initiativen<br />
in der Regel nicht. <br />
Kontakt <br />
weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03 9