Regeln für Unternehmen - EU-Koordination
Regeln für Unternehmen - EU-Koordination
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a.<br />
Konzernaktivitäten müssen hohen Standards<br />
in sozial- und umweltpolitischer,<br />
aber auch menschenrechtlicher Hinsicht<br />
genügen, die z.B. auf bestehenden internationalen<br />
Abkommen zum Umweltschutz<br />
oder Schutz von Arbeitsrechten basieren.<br />
Das Regime muss Regierungen die Möglichkeit<br />
verbriefen, nach dem Vorsorgeprinzip<br />
neue Standards und Gesetze zu<br />
erlassen oder zu verschärfen, die die<br />
Regierung <strong>für</strong> ihre sozial- und umweltpolitischen<br />
Entwicklungsziele <strong>für</strong> nötig erachtet.<br />
b.<br />
Das vorgeschlagene Regime muss Menschen<br />
und Gemeinschaften ihre Rechte<br />
auf Zugang und Kontrolle über ihre natürlichen<br />
Ressourcen garantieren, die sie <strong>für</strong><br />
nachhaltige Entwicklung und ein Leben in<br />
angemessenem Wohlstand und Würde<br />
benötigen. Das schließt Rechte <strong>für</strong> indigene<br />
Völker über Gemeinschaftsgüter wie<br />
Wälder, Wasserressourcen, Fischbestände,<br />
Mineralien und genetische Ressoucen<br />
und lokale Gemeinschaften mit ein. Konzernaktivitäten,<br />
die diese Rechte beeinträchtigen<br />
könnten, dürfen nur nach<br />
vorheriger Beratung und in Einvernehmen<br />
mit den betroffenen Menschen stattfinden,<br />
die von den Konzernen gerecht entschädigt<br />
werden müssen. Insbesondere<br />
verbriefen solche Rechte den Menschen<br />
auch das Recht, Konzernaktivitäten auf<br />
ihrem Land vollständig zu untersagen,<br />
wenn diese Aktivitäten sozial- und umweltpolitische<br />
Ziele untergraben könnten.<br />
c.<br />
Konzerne müssen <strong>für</strong> ihr Verhalten und<br />
z.B. die Nichteinhaltung internationaler<br />
Standards im Sinne des Verursacherprinzips<br />
voll haftbar gemacht werden können.<br />
Von Konzernaktivitäten betroffene Menschen<br />
müssen die Möglichkeit erhalten,<br />
ihre Rechte einzufordern und notfalls<br />
Konzerne und ihre Muttergesellschaften in<br />
deren Heimatländern zu verklagen. Das<br />
erfordert unter anderem auch die Einführung<br />
eines internationalen Rechtshilfefonds.<br />
Auf diese Weise können Konzerne<br />
der Haftung nicht dadurch entgehen, dass<br />
sie einfach die Zuständigkeiten angerufener<br />
Gerichte anzweifeln. <br />
d.<br />
Nur wirksame Sanktionen auf nationaler<br />
wie internationaler Ebene garantieren die<br />
Einhaltung von Pflichten, <strong>Regeln</strong> und<br />
Standards. Neben Strafen finanzieller Art<br />
könnten solche Sanktionen auch die Auslistung<br />
aus nationalen Börsen oder die<br />
Verweigerung öffentlicher Kredite beinhalten.<br />
e.<br />
Pflichten und <strong>Regeln</strong> müssen generell<br />
nicht nur <strong>für</strong> die Konzerne gelten, sondern<br />
auch <strong>für</strong> die Personen in den Chefetagen,<br />
so dass konkrete Personen <strong>für</strong><br />
die Einhaltung von national und international<br />
gültigen sozialen und ökologischen<br />
Standards, Abkommen und Gesetzen<br />
haften. Gegenwärtige Umweltabkommen,<br />
die sich bisher nur auf Staaten bzw. Regierungen<br />
beziehen, würden damit auch<br />
auf Konzerne und die verantwortlichen<br />
Personen anwendbar sein. Haftungsfragen<br />
müssen auch Schadensersatz und<br />
Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> die Zerstörung,<br />
Beeinträchtigung oder Sanierung von<br />
Ökosystemen berücksichtigen.<br />
f.<br />
Konzerne müssen regelmäßig Berichte<br />
über Einhaltung und Übertretung von<br />
Sozial- und Umweltstandards vorlegen,<br />
die von unabhängiger Seite überprüft<br />
werden können. Konzernaktivitäten müssen<br />
im Einvernehmen mit der betroffenen<br />
Bevölkerung stehen. Das erfordert volle<br />
Transparenz über Planungen und mögliche<br />
soziale und ökologische Auswirkungen<br />
und den ungehinderten Zugang zu<br />
Informationen auch in der Vorbereitung<br />
von Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />
g.<br />
Nur mit einer starken, internationalen<br />
Struktur mit rigorosen und unabhängigen<br />
Umsetzungs- und Kontrollmechanismen<br />
lassen sich die vorschlagenen Bestandteile<br />
eines Regimes durchsetzen. Der Internationale<br />
Strafgerichtshof könnte zu<br />
einem unabhängigen Schiedsgericht <strong>für</strong><br />
Konzernverbrechen an ökologischen,<br />
sozialen und Menschenrechten erweitert<br />
werden. <br />
Gastautor: Jan Kowalzig, BUND<br />
Kontakt <br />
• Rechte <strong>für</strong> Menschen,<br />
<strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Konzernriesen<br />
BUND, Daniel Mittler, Jan Kowalzig,<br />
Referat Internationale Umweltpolitik,<br />
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin<br />
Tel. 030 / 275864-68, Fax -40<br />
eMail: daniel.mittler@bund.net<br />
Internet: www.bund.net<br />
weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03 7