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Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

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a.<br />

Konzernaktivitäten müssen hohen Standards<br />

in sozial- und umweltpolitischer,<br />

aber auch menschenrechtlicher Hinsicht<br />

genügen, die z.B. auf bestehenden internationalen<br />

Abkommen zum Umweltschutz<br />

oder Schutz von Arbeitsrechten basieren.<br />

Das Regime muss Regierungen die Möglichkeit<br />

verbriefen, nach dem Vorsorgeprinzip<br />

neue Standards und Gesetze zu<br />

erlassen oder zu verschärfen, die die<br />

Regierung <strong>für</strong> ihre sozial- und umweltpolitischen<br />

Entwicklungsziele <strong>für</strong> nötig erachtet.<br />

b.<br />

Das vorgeschlagene Regime muss Menschen<br />

und Gemeinschaften ihre Rechte<br />

auf Zugang und Kontrolle über ihre natürlichen<br />

Ressourcen garantieren, die sie <strong>für</strong><br />

nachhaltige Entwicklung und ein Leben in<br />

angemessenem Wohlstand und Würde<br />

benötigen. Das schließt Rechte <strong>für</strong> indigene<br />

Völker über Gemeinschaftsgüter wie<br />

Wälder, Wasserressourcen, Fischbestände,<br />

Mineralien und genetische Ressoucen<br />

und lokale Gemeinschaften mit ein. Konzernaktivitäten,<br />

die diese Rechte beeinträchtigen<br />

könnten, dürfen nur nach<br />

vorheriger Beratung und in Einvernehmen<br />

mit den betroffenen Menschen stattfinden,<br />

die von den Konzernen gerecht entschädigt<br />

werden müssen. Insbesondere<br />

verbriefen solche Rechte den Menschen<br />

auch das Recht, Konzernaktivitäten auf<br />

ihrem Land vollständig zu untersagen,<br />

wenn diese Aktivitäten sozial- und umweltpolitische<br />

Ziele untergraben könnten.<br />

c.<br />

Konzerne müssen <strong>für</strong> ihr Verhalten und<br />

z.B. die Nichteinhaltung internationaler<br />

Standards im Sinne des Verursacherprinzips<br />

voll haftbar gemacht werden können.<br />

Von Konzernaktivitäten betroffene Menschen<br />

müssen die Möglichkeit erhalten,<br />

ihre Rechte einzufordern und notfalls<br />

Konzerne und ihre Muttergesellschaften in<br />

deren Heimatländern zu verklagen. Das<br />

erfordert unter anderem auch die Einführung<br />

eines internationalen Rechtshilfefonds.<br />

Auf diese Weise können Konzerne<br />

der Haftung nicht dadurch entgehen, dass<br />

sie einfach die Zuständigkeiten angerufener<br />

Gerichte anzweifeln. <br />

d.<br />

Nur wirksame Sanktionen auf nationaler<br />

wie internationaler Ebene garantieren die<br />

Einhaltung von Pflichten, <strong>Regeln</strong> und<br />

Standards. Neben Strafen finanzieller Art<br />

könnten solche Sanktionen auch die Auslistung<br />

aus nationalen Börsen oder die<br />

Verweigerung öffentlicher Kredite beinhalten.<br />

e.<br />

Pflichten und <strong>Regeln</strong> müssen generell<br />

nicht nur <strong>für</strong> die Konzerne gelten, sondern<br />

auch <strong>für</strong> die Personen in den Chefetagen,<br />

so dass konkrete Personen <strong>für</strong><br />

die Einhaltung von national und international<br />

gültigen sozialen und ökologischen<br />

Standards, Abkommen und Gesetzen<br />

haften. Gegenwärtige Umweltabkommen,<br />

die sich bisher nur auf Staaten bzw. Regierungen<br />

beziehen, würden damit auch<br />

auf Konzerne und die verantwortlichen<br />

Personen anwendbar sein. Haftungsfragen<br />

müssen auch Schadensersatz und<br />

Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> die Zerstörung,<br />

Beeinträchtigung oder Sanierung von<br />

Ökosystemen berücksichtigen.<br />

f.<br />

Konzerne müssen regelmäßig Berichte<br />

über Einhaltung und Übertretung von<br />

Sozial- und Umweltstandards vorlegen,<br />

die von unabhängiger Seite überprüft<br />

werden können. Konzernaktivitäten müssen<br />

im Einvernehmen mit der betroffenen<br />

Bevölkerung stehen. Das erfordert volle<br />

Transparenz über Planungen und mögliche<br />

soziale und ökologische Auswirkungen<br />

und den ungehinderten Zugang zu<br />

Informationen auch in der Vorbereitung<br />

von Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />

g.<br />

Nur mit einer starken, internationalen<br />

Struktur mit rigorosen und unabhängigen<br />

Umsetzungs- und Kontrollmechanismen<br />

lassen sich die vorschlagenen Bestandteile<br />

eines Regimes durchsetzen. Der Internationale<br />

Strafgerichtshof könnte zu<br />

einem unabhängigen Schiedsgericht <strong>für</strong><br />

Konzernverbrechen an ökologischen,<br />

sozialen und Menschenrechten erweitert<br />

werden. <br />

Gastautor: Jan Kowalzig, BUND<br />

Kontakt <br />

• Rechte <strong>für</strong> Menschen,<br />

<strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> Konzernriesen<br />

BUND, Daniel Mittler, Jan Kowalzig,<br />

Referat Internationale Umweltpolitik,<br />

Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin<br />

Tel. 030 / 275864-68, Fax -40<br />

eMail: daniel.mittler@bund.net<br />

Internet: www.bund.net<br />

weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03 7

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