11.10.2013 Aufrufe

Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Forderungen der europäischen<br />

Umweltverbände<br />

Das vom 27. Mai datierte Schreiben der<br />

fünf Umweltverbände an Repräsentanten<br />

der <strong>EU</strong> dringt auf Änderungen des Umwelthaftungsrichtlinien-Entwurfs<br />

folgenden<br />

Punkten:<br />

1. Ausnahmen/Absicherungen:<br />

Die breiten Ausnahmeregelungen <strong>für</strong><br />

"genehmigtes Tätigsein" und das Agieren<br />

auf "dem Stande der Technik" müssen<br />

gestrichen werden.<br />

Die weitreichenden Ausnahmen, die durch<br />

diese beiden Regelungen verursacht<br />

werden widersprechen sowohl dem "Verursacherprinzip"<br />

als auch dem "strikten<br />

Haftungsprinzip" auf dem die Richtlinie<br />

basieren soll, da so nur im schlimmsten<br />

Fall der Fahrlässigkeit tatsächlich die<br />

Umwelthaftungsrichtlinie greifen würde.<br />

2. Finanzielle Sicherheit<br />

Die Richtlinie muss von <strong>Unternehmen</strong>, die<br />

mit hohem Umweltrisiko arbeiten, eine<br />

Form der finanziellen Absicherung verpflichtend<br />

verlangen (z.B. Versicherungen,<br />

Anleihen, Kreditbriefe, Reserven).<br />

Durch finanzielle Absicherung der Risikovorhaben<br />

und Tätigkeiten muss verhindert<br />

werden, dass die Kosten <strong>für</strong> die Schadensbeseitigung<br />

im Falle der Insolvenz<br />

nicht auf die Öffentlichkeit übertragen<br />

werden.<br />

3. Reichweite<br />

Letztendlich muss jede Aktivität, die Umweltschäden<br />

verursacht, von der Richtlinie<br />

erfasst werden.<br />

Die Richtlinie sollte von ihrer Bestimmung<br />

überall da zutreffen, wo der tatsächliche<br />

Schaden, den Aktivitäten verursachen,<br />

oberhalb gewisser Schwellenwerte liegt.<br />

Dabei sollten nicht Gerichte entscheiden<br />

dürfen, auf wen die Richtlinie zutrifft - und<br />

auf wen eben nicht. Nur auf diese Weise<br />

kann die Anwendung der Richtlinie auch<br />

sicher gestaltet werden.<br />

4. Definition von "Biodiversität"<br />

Im Rahmen der Richtlinie muss eine umfassendere<br />

Definition von Biodiversität<br />

entwickelt werden. In diesem Sinn ist der<br />

Vorschlag des Parlaments zu begrüßen,<br />

alle Lebensräume und Arten, die durch<br />

<strong>EU</strong>-Recht geschützt sind, in die Definition<br />

von "Biodiversität" miteinzubeziehen. <br />

Es muss <strong>für</strong> die Bürger einen angemessenen<br />

Weg geben, Klagen einzubringen.<br />

Auch hier ist die Forderung des Parlaments<br />

zu unterstützen, nach der Nichtregierungsorganisationen<br />

und Betroffene<br />

das Recht haben sollen, im Falle von<br />

drohender Umweltschädigung Klage einzureichen.<br />

Die erste Lesung des europäischen Parlaments<br />

hat am 14. Mai stattgefunden. In<br />

der ersten Lesung wurden Nachbesserungen<br />

im Bezug auf die Ausnahmeregelungen<br />

bei Vorliegen einer Genehmigung<br />

und bei Ausführung auf dem "Stand der<br />

Technik" eingebracht.<br />

Die griechische Präsidentschaft hat einen<br />

Kompromissvorschlag eingebracht, der<br />

bestimmte "mitigating factors" einführt,<br />

die eine Regierung in Betracht ziehen<br />

kann, wenn sie die Kosten zuordnet.<br />

Frankreich, Großbritannien, Österreich<br />

und Portugal sind allerdings nicht gewillt,<br />

diesen Kompromissvorschlag anzunehmen,<br />

und bestehen auf der von der Kommission<br />

vorgeschlagenen Regelung. (du)<br />

Kontakt <br />

• Kritik am Entwurf der <strong>EU</strong>-<br />

Umwelthaftungsrichtlinie<br />

European Environmental Bureau<br />

(EEB), Bld. de Waterloo, 34, B-1000<br />

Bruxelles<br />

Tel. 0032 2 / 2891090<br />

eMail: info@eeb.org<br />

Umfassenderes Papier des EEB zur<br />

Umwelthaftung im Internet:<br />

www.eeb.org/archive/<br />

umwelthaftungd.htm<br />

BirdLife International, Rue de la Loi, 81<br />

B-1040 Bruxelles<br />

Tel. 0032 2 / 2300830<br />

eMail: bleco@birdlifeeco.net<br />

Friends of the Earth Europe (FoEE),<br />

Rue Blanche, 29, B-1060 Bruxelles<br />

Tel. 0032 2 / 5420180<br />

eMail: info@foeeurope.org<br />

Greenpeace International, European<br />

Unit, Chaussée de Haecht, 159,<br />

B-1030 Bruxelles<br />

Tel. 0032 2 / 2801400<br />

eMail:<br />

european.unit@diala.greenpeace.org<br />

WWF, European Policy Office, Avenue<br />

de Tervuren, 36, B-1040 Bruxelles<br />

Tel. 0032 2 / 7438800<br />

e-mail: wwf-epo@wwfepo.org<br />

DNR, <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> und Internationales,<br />

Nika Greger, Prenzlauer Allee<br />

230, 10405 Berlin<br />

Tel. 030 / 443391-86, Fax -80<br />

eMail: nika.greger@dnr.de<br />

weiterlesen Textende siehe Kontakt DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!