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Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

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Internationale Vereinbarungen <br />

Im Streitfall sollen die nationalen Gerichte<br />

über die Beschwerde, respektive die<br />

Entschädigung, entscheiden. Es sind<br />

Zweifel angebracht, ob bei den enormen<br />

Unterschieden im Gerichtswesen und der<br />

mangelnden Unabhängigkeit der Gerichte<br />

in einer Reihe von Staaten die nationalen<br />

Gerichte die geeignete Entscheidungsinstanz<br />

sind. Allerdings bietet sich derzeit<br />

auch keine bessere Alternative an. Einige<br />

Kommentare, darunter auch die zur Norm<br />

16, zeigen zahlreiche unterschiedliche<br />

Möglichkeiten der Umsetzung oder Überwachung<br />

der Normen auf. Der Text selbst<br />

lässt jedoch offen, welche dieser Möglichkeiten<br />

die Arbeitsgruppe favorisiert, ob<br />

die Maßnahmen alternativ oder kumulativ<br />

vorgeschlagen werden, oder wer ggf. die<br />

Entscheidung bzw. die Auswahl treffen<br />

soll. Es scheint, als seien all die genannten<br />

Institutionen aufgefordert, in ihrer<br />

Arbeit auf die "Draft Norms" - so sie denn<br />

von der Sub-Commission verabschiedet<br />

werden - als Berufungsgrundlage zurückzugreifen.<br />

Es stellt sich allerdings die<br />

Frage, wie die Aufforderung an die Firmen<br />

nach Transparenz und regelmäßiger<br />

Auswertung der Erfüllung der Normen (s.<br />

z.B. Kommentar g. zu Norm 16) angesichts<br />

der schieren Anzahl von <strong>Unternehmen</strong><br />

tatsächlich in der Praxis umsetzbar<br />

bzw. überprüfbar ist.<br />

Großes Potenzial auf dem Weg zu<br />

mehr Verbindlichkeit<br />

Dennoch: die Stärken der "Draft Norms"<br />

überwiegen die Schwächen bei weitem.<br />

Zudem hatte die Arbeitsgruppe bis Mitte<br />

Januar 2003 Kommentare aus Wissenschaft,<br />

Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft<br />

angefordert. Daraus werden sich<br />

weitere Konkretisierungen und Verbessrungen<br />

des Draft ergeben. Insgesamt<br />

bietet der vorgelegte Entwurf ein großes<br />

Potenzial, der Verabschiedung eines<br />

verbindlichen Dokumentes zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />

<strong>für</strong> die Wahrung und<br />

Förderung aller Menschenrechte einen<br />

guten Schritt näher zu kommen. <br />

18 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03<br />

Bewertung und Ausblick<br />

Einige Beobachter gehen davon aus, dass<br />

die "Draft Norms" im August 2003 von<br />

der Sub-Commission on the Promotion<br />

and Protection of Human Rights auf deren<br />

55. Sitzung verabschiedet werden. Dass<br />

sie nochmals zur weiteren Überarbeitung<br />

an die Arbeitsgruppe zurückgegeben<br />

werden, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht ganz auszuschließen. Wichtig<br />

ist: die "Draft Norms" müssen als gutes<br />

und starkes Dokument die Ebene der<br />

Sub-Commission verlassen, sonst droht<br />

ihnen in der Menschenrechtskommission<br />

die völlige Verwässerung oder das Aus.<br />

Entscheidend <strong>für</strong> den Erfolg ist auch, dass<br />

die erläuternden Kommentare und vor<br />

allem die Umsetzungsmechanismen Teil<br />

der verabschiedeten "Draft Norms" werden.<br />

Bislang erfahren die "Draft Norms" einige<br />

Unterstützung durch Nichtregierungsorganisationen,<br />

darunter Amnesty International,<br />

Christian Aid, Friends of the Earth,<br />

Lawyers Committee for Human Rights,<br />

Human Rights Watch, Oxfam und andere.<br />

In Deutschland unterstützt das Forum<br />

Menschenrechte den Entwurf der Arbeitsgruppe.<br />

Nennenswerte Zustimmung seitens<br />

Regierungen und Wirtschaft blieb<br />

bislang jedoch aus.<br />

Die Deutsche Bundesregierung hat sich<br />

mit den Draft Norms bisher kaum beschäftigt.<br />

Dabei stellen sie eine notwendige und<br />

zentrale Ergänzung zum Global Compact<br />

dar, der immer mehr in die Kritik gerät<br />

und an dessen Effektivität inzwischen<br />

auch von Seiten einiger <strong>Unternehmen</strong><br />

Zweifel laut werden. Als Lern- und Dialogforum<br />

hat der Global Compact sicherlich<br />

weiterhin seinen Wert. Aber als Instrument<br />

zur Förderung von <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />

reicht er bei weitem nicht aus.<br />

Ein rechtsverbindliches Instrument ist hier<br />

unerlässlich. <br />

Die Arbeitsgruppe versteht die "Draft<br />

Norms" vor allem als Interpretations- und<br />

Orientierungshilfe <strong>für</strong> <strong>Unternehmen</strong>, Verbände,<br />

Staaten, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen<br />

und andere "stakeholder".<br />

In dem Moment, in dem sie von<br />

der Sub-Commission verabschiedet werden,<br />

können die "Draft Norms" bereits als<br />

soft law nutzbar gemacht werden. Längerfristig<br />

können und sollen sie zu einem<br />

rechtsverbindlichen Dokument weiterentwickelt<br />

werden. Die Resolution 2001/3<br />

der Sub-Commission beinhaltet dies.<br />

Damit die "Draft Norms" nach der Verabschiedung<br />

durch die Sub-Commission den<br />

weiteren Weg durch die UN-Institutionen<br />

antreten können, ohne bis zur Unkenntnis<br />

verwässert zu werden oder ganz zu scheitern,<br />

wird noch viel Lobbyarbeit durch<br />

Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften<br />

nötig sein.

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