Regeln für Unternehmen - EU-Koordination
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Internationale Vereinbarungen <br />
Im Streitfall sollen die nationalen Gerichte<br />
über die Beschwerde, respektive die<br />
Entschädigung, entscheiden. Es sind<br />
Zweifel angebracht, ob bei den enormen<br />
Unterschieden im Gerichtswesen und der<br />
mangelnden Unabhängigkeit der Gerichte<br />
in einer Reihe von Staaten die nationalen<br />
Gerichte die geeignete Entscheidungsinstanz<br />
sind. Allerdings bietet sich derzeit<br />
auch keine bessere Alternative an. Einige<br />
Kommentare, darunter auch die zur Norm<br />
16, zeigen zahlreiche unterschiedliche<br />
Möglichkeiten der Umsetzung oder Überwachung<br />
der Normen auf. Der Text selbst<br />
lässt jedoch offen, welche dieser Möglichkeiten<br />
die Arbeitsgruppe favorisiert, ob<br />
die Maßnahmen alternativ oder kumulativ<br />
vorgeschlagen werden, oder wer ggf. die<br />
Entscheidung bzw. die Auswahl treffen<br />
soll. Es scheint, als seien all die genannten<br />
Institutionen aufgefordert, in ihrer<br />
Arbeit auf die "Draft Norms" - so sie denn<br />
von der Sub-Commission verabschiedet<br />
werden - als Berufungsgrundlage zurückzugreifen.<br />
Es stellt sich allerdings die<br />
Frage, wie die Aufforderung an die Firmen<br />
nach Transparenz und regelmäßiger<br />
Auswertung der Erfüllung der Normen (s.<br />
z.B. Kommentar g. zu Norm 16) angesichts<br />
der schieren Anzahl von <strong>Unternehmen</strong><br />
tatsächlich in der Praxis umsetzbar<br />
bzw. überprüfbar ist.<br />
Großes Potenzial auf dem Weg zu<br />
mehr Verbindlichkeit<br />
Dennoch: die Stärken der "Draft Norms"<br />
überwiegen die Schwächen bei weitem.<br />
Zudem hatte die Arbeitsgruppe bis Mitte<br />
Januar 2003 Kommentare aus Wissenschaft,<br />
Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft<br />
angefordert. Daraus werden sich<br />
weitere Konkretisierungen und Verbessrungen<br />
des Draft ergeben. Insgesamt<br />
bietet der vorgelegte Entwurf ein großes<br />
Potenzial, der Verabschiedung eines<br />
verbindlichen Dokumentes zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />
<strong>für</strong> die Wahrung und<br />
Förderung aller Menschenrechte einen<br />
guten Schritt näher zu kommen. <br />
18 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03<br />
Bewertung und Ausblick<br />
Einige Beobachter gehen davon aus, dass<br />
die "Draft Norms" im August 2003 von<br />
der Sub-Commission on the Promotion<br />
and Protection of Human Rights auf deren<br />
55. Sitzung verabschiedet werden. Dass<br />
sie nochmals zur weiteren Überarbeitung<br />
an die Arbeitsgruppe zurückgegeben<br />
werden, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nicht ganz auszuschließen. Wichtig<br />
ist: die "Draft Norms" müssen als gutes<br />
und starkes Dokument die Ebene der<br />
Sub-Commission verlassen, sonst droht<br />
ihnen in der Menschenrechtskommission<br />
die völlige Verwässerung oder das Aus.<br />
Entscheidend <strong>für</strong> den Erfolg ist auch, dass<br />
die erläuternden Kommentare und vor<br />
allem die Umsetzungsmechanismen Teil<br />
der verabschiedeten "Draft Norms" werden.<br />
Bislang erfahren die "Draft Norms" einige<br />
Unterstützung durch Nichtregierungsorganisationen,<br />
darunter Amnesty International,<br />
Christian Aid, Friends of the Earth,<br />
Lawyers Committee for Human Rights,<br />
Human Rights Watch, Oxfam und andere.<br />
In Deutschland unterstützt das Forum<br />
Menschenrechte den Entwurf der Arbeitsgruppe.<br />
Nennenswerte Zustimmung seitens<br />
Regierungen und Wirtschaft blieb<br />
bislang jedoch aus.<br />
Die Deutsche Bundesregierung hat sich<br />
mit den Draft Norms bisher kaum beschäftigt.<br />
Dabei stellen sie eine notwendige und<br />
zentrale Ergänzung zum Global Compact<br />
dar, der immer mehr in die Kritik gerät<br />
und an dessen Effektivität inzwischen<br />
auch von Seiten einiger <strong>Unternehmen</strong><br />
Zweifel laut werden. Als Lern- und Dialogforum<br />
hat der Global Compact sicherlich<br />
weiterhin seinen Wert. Aber als Instrument<br />
zur Förderung von <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />
reicht er bei weitem nicht aus.<br />
Ein rechtsverbindliches Instrument ist hier<br />
unerlässlich. <br />
Die Arbeitsgruppe versteht die "Draft<br />
Norms" vor allem als Interpretations- und<br />
Orientierungshilfe <strong>für</strong> <strong>Unternehmen</strong>, Verbände,<br />
Staaten, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen<br />
und andere "stakeholder".<br />
In dem Moment, in dem sie von<br />
der Sub-Commission verabschiedet werden,<br />
können die "Draft Norms" bereits als<br />
soft law nutzbar gemacht werden. Längerfristig<br />
können und sollen sie zu einem<br />
rechtsverbindlichen Dokument weiterentwickelt<br />
werden. Die Resolution 2001/3<br />
der Sub-Commission beinhaltet dies.<br />
Damit die "Draft Norms" nach der Verabschiedung<br />
durch die Sub-Commission den<br />
weiteren Weg durch die UN-Institutionen<br />
antreten können, ohne bis zur Unkenntnis<br />
verwässert zu werden oder ganz zu scheitern,<br />
wird noch viel Lobbyarbeit durch<br />
Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften<br />
nötig sein.