Regeln für Unternehmen - EU-Koordination
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Internationale Vereinbarungen <br />
Die "Draft Norms" der UN-<br />
Menschenrechtskommission<br />
Ein verbindliches Dokument zur<br />
<strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />
Entstehungsgeschichte<br />
Mit ihrer Resolution 1998/8 vom 20. August<br />
1998 ebnete die Unterkommission<br />
zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte<br />
- ein Gremium der jährlich im<br />
Frühjahr in Genf tagenden UN-Menschenrechtskommission<br />
- den Weg zur Einrichtung<br />
einer Arbeitsgruppe, die den Auftrag<br />
erhielt, Arbeitsmethoden und Aktivitäten<br />
Transnationaler <strong>Unternehmen</strong> zu untersuchen.<br />
Die aus fünf unabhängigen Experten<br />
aus fünf Kontinenten bestehende "UN<br />
Working Group on the Working Methods<br />
and Activities of Transnational Corporations"<br />
wurde <strong>für</strong> drei Jahre eingesetzt und<br />
erstattet der Unterkommission regelmäßig<br />
Bericht über ihre Arbeit.<br />
Mit der Resolution 2001/3 (bzw. der<br />
Entscheidung 2001/101) verlängerte die<br />
Unterkommission im August 2001 das<br />
Mandat der Arbeitsgruppe <strong>für</strong> weitere drei<br />
Jahre. Das Aufgabengebiet wurde in einigen<br />
Punkten erweitert.<br />
Die Arbeitsgruppe soll u.a. verbindliche<br />
Normen zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />
formulieren und Möglichkeiten zu deren<br />
Überwachung analysieren, mögliche Sanktionen<br />
bei Nichteinhaltung eingeschlossen.<br />
Des weiteren gehört es zu den Aufgaben<br />
des Gremiums, eine Liste der verschiedenen<br />
bestehenden regionalen wie<br />
internationalen Investitionsabkommen zu<br />
erstellen.<br />
Beide genannten Resolutionen der Unterkommission<br />
nehmen explizit Bezug auf die<br />
bürgerlichen und politischen sowie die<br />
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />
Menschenrechte und auf das Recht auf<br />
Entwicklung.<br />
Auf ihrer 54. Sitzung im August 2002<br />
diskutierte die Unterkommission die von<br />
der Arbeitsgruppe inzwischen vorgelegten<br />
Draft Norms on Responsibilities of Transnational<br />
Corporations and Other Business<br />
Enterprises with Regard to Human Rights<br />
(siehe Dokument 5). Die Arbeitsgruppe<br />
wird anhand weiterer Kommentare die<br />
"Draft Norms” nochmals überarbeiten und<br />
zur 55. Sitzung der Unterkommission<br />
2003 erneut einbringen. <br />
16 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03<br />
Zum Inhalt der "Draft Norms” und des<br />
"Draft Commentary”<br />
Es gibt zwei unterschiedliche Dokumente,<br />
die hier zu betrachten sind: zum einen die<br />
"Draft Norms" selbst. Das sind 18 Normen<br />
zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung, plus 5<br />
weitere Normen mit Definitionen. Neben<br />
diesen komprimierten "Draft Norms” gibt<br />
es den "Draft Commentary on the Norms<br />
of Responsibility of Transnational Corporations<br />
and Other Business Enterprises<br />
with Regard to Human Rights” (kurz:<br />
"Draft Commentary”). Dies ist das umfassendere<br />
und <strong>für</strong> die Debatte insgesamt<br />
wichtigere Dokument. Der "Draft Commentary"<br />
enthält Erläuterungen zu den einzelnen<br />
Normen, benennt konkret die Quellen,<br />
auf die die jeweilige Norm sich bezieht<br />
und gibt wichtige Hinweise <strong>für</strong> die mögliche<br />
Umsetzung.<br />
Keine der Normen ist neu. Vielmehr nehmen<br />
sie alle Bezug bzw. basieren auf<br />
einer Vielzahl bereits existierender Dokumente.<br />
Dabei handelt es sich zum Teil um<br />
rechtsverbindliche UN-Konventionen, wie<br />
den Internationalen Pakt <strong>für</strong> bürgerliche<br />
und politische Rechte, den Internationalen<br />
Pakt <strong>für</strong> wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />
Rechte oder die Genfer Konventionen.<br />
Zum anderen Teil handelt es sich um<br />
Erklärungen und andere, freiwillige Abkommen,<br />
wie z.B. die Erklärung von Rio,<br />
die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der<br />
International Labour Organisation (ILO),<br />
die OECD-Richtlinien oder den Global<br />
Compact. Auch freiwillige Verhaltenskodizes<br />
von <strong>Unternehmen</strong>, von Nichtregierungsorganisationen<br />
(NGO) herausgegebene<br />
Richtlinien sowie Rahmenabkommen<br />
zwischen Transnationalen <strong>Unternehmen</strong><br />
und Gewerkschaften wurden von der<br />
Arbeitsgruppe bei der Erstellung der<br />
"Draft Norms" berücksichtigt. Aus all<br />
diesen Quellen hat die Arbeitsgruppe 18<br />
Normen komprimiert, die konkret <strong>Unternehmen</strong>sverhalten<br />
betreffen oder betreffen<br />
können. Insgesamt nennt die Präambel<br />
des "Draft Commentary" weit mehr als<br />
30 Instrumente, die die Grundlage der 18<br />
plus 5 Normen sind.<br />
Die Arbeitsgruppe hat sich bei der Namensgebung<br />
mittlerweile <strong>für</strong> den Begriff<br />
"Norms” entschieden, um deren normativen<br />
Charakter in den Vordergrund zu<br />
stellen. Erste Entwürfe hatten noch Bezeichnungen<br />
wie "Code of Conduct”,<br />
"Guidelines” oder "Principles” getragen. <br />
Es ist klar, dass sich die "Draft Norms" in<br />
erster Linie auf Transnationale <strong>Unternehmen</strong><br />
(TNU) beziehen. Durch die schon im<br />
Titel genannten "other business enterprises”<br />
werden jedoch bewusst auch Zulieferer<br />
und Unterauftragnehmer einbezogen.<br />
Die Draft Norms halten durchgängig am<br />
Primat der staatlichen Verantwortung<br />
("responsibility") fest:<br />
"States have the primary responsibility to<br />
respect, ensure respect for, prevent<br />
abuses of, and promote human rights<br />
recognised in international as well as<br />
national law, including assuring that<br />
transnational corporations and other<br />
business enterprises respect human<br />
rights.” (Auszug aus der ersten Norm:<br />
General Obligations)<br />
Darüber hinaus schreiben sie den <strong>Unternehmen</strong><br />
jedoch innerhalb des eigenen<br />
Tätigkeits- und Einflussbereiches die<br />
durchaus bindende Verpflichtung ("obligation")<br />
zur Wahrung und Förderung der<br />
Menschenrechte zu:<br />
"Within their respective spheres of activity<br />
and influence, transnational corporations<br />
and other business enterprises have the<br />
obligation to respect, ensure respect for,<br />
prevent abuses of, and promote human<br />
rights recognized in international as well<br />
as national law.” (Auszug aus der ersten<br />
Norm: General Obligations)<br />
Bei der näheren Beschreibung dessen,<br />
was von den <strong>Unternehmen</strong> erwartet wird,<br />
um diese Verpflichtung zu erfüllen, greift<br />
die Arbeitsgruppe in ihrem "Draft Commentary"<br />
mit einigen Ausnahmen in der<br />
Regel auf das stärke "sollen” - im Vergleich<br />
zu dem schwächeren "sollten” -<br />
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