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Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

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Internationale Vereinbarungen <br />

Die "Draft Norms" der UN-<br />

Menschenrechtskommission<br />

Ein verbindliches Dokument zur<br />

<strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />

Entstehungsgeschichte<br />

Mit ihrer Resolution 1998/8 vom 20. August<br />

1998 ebnete die Unterkommission<br />

zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte<br />

- ein Gremium der jährlich im<br />

Frühjahr in Genf tagenden UN-Menschenrechtskommission<br />

- den Weg zur Einrichtung<br />

einer Arbeitsgruppe, die den Auftrag<br />

erhielt, Arbeitsmethoden und Aktivitäten<br />

Transnationaler <strong>Unternehmen</strong> zu untersuchen.<br />

Die aus fünf unabhängigen Experten<br />

aus fünf Kontinenten bestehende "UN<br />

Working Group on the Working Methods<br />

and Activities of Transnational Corporations"<br />

wurde <strong>für</strong> drei Jahre eingesetzt und<br />

erstattet der Unterkommission regelmäßig<br />

Bericht über ihre Arbeit.<br />

Mit der Resolution 2001/3 (bzw. der<br />

Entscheidung 2001/101) verlängerte die<br />

Unterkommission im August 2001 das<br />

Mandat der Arbeitsgruppe <strong>für</strong> weitere drei<br />

Jahre. Das Aufgabengebiet wurde in einigen<br />

Punkten erweitert.<br />

Die Arbeitsgruppe soll u.a. verbindliche<br />

Normen zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung<br />

formulieren und Möglichkeiten zu deren<br />

Überwachung analysieren, mögliche Sanktionen<br />

bei Nichteinhaltung eingeschlossen.<br />

Des weiteren gehört es zu den Aufgaben<br />

des Gremiums, eine Liste der verschiedenen<br />

bestehenden regionalen wie<br />

internationalen Investitionsabkommen zu<br />

erstellen.<br />

Beide genannten Resolutionen der Unterkommission<br />

nehmen explizit Bezug auf die<br />

bürgerlichen und politischen sowie die<br />

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />

Menschenrechte und auf das Recht auf<br />

Entwicklung.<br />

Auf ihrer 54. Sitzung im August 2002<br />

diskutierte die Unterkommission die von<br />

der Arbeitsgruppe inzwischen vorgelegten<br />

Draft Norms on Responsibilities of Transnational<br />

Corporations and Other Business<br />

Enterprises with Regard to Human Rights<br />

(siehe Dokument 5). Die Arbeitsgruppe<br />

wird anhand weiterer Kommentare die<br />

"Draft Norms” nochmals überarbeiten und<br />

zur 55. Sitzung der Unterkommission<br />

2003 erneut einbringen. <br />

16 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03<br />

Zum Inhalt der "Draft Norms” und des<br />

"Draft Commentary”<br />

Es gibt zwei unterschiedliche Dokumente,<br />

die hier zu betrachten sind: zum einen die<br />

"Draft Norms" selbst. Das sind 18 Normen<br />

zur <strong>Unternehmen</strong>sverantwortung, plus 5<br />

weitere Normen mit Definitionen. Neben<br />

diesen komprimierten "Draft Norms” gibt<br />

es den "Draft Commentary on the Norms<br />

of Responsibility of Transnational Corporations<br />

and Other Business Enterprises<br />

with Regard to Human Rights” (kurz:<br />

"Draft Commentary”). Dies ist das umfassendere<br />

und <strong>für</strong> die Debatte insgesamt<br />

wichtigere Dokument. Der "Draft Commentary"<br />

enthält Erläuterungen zu den einzelnen<br />

Normen, benennt konkret die Quellen,<br />

auf die die jeweilige Norm sich bezieht<br />

und gibt wichtige Hinweise <strong>für</strong> die mögliche<br />

Umsetzung.<br />

Keine der Normen ist neu. Vielmehr nehmen<br />

sie alle Bezug bzw. basieren auf<br />

einer Vielzahl bereits existierender Dokumente.<br />

Dabei handelt es sich zum Teil um<br />

rechtsverbindliche UN-Konventionen, wie<br />

den Internationalen Pakt <strong>für</strong> bürgerliche<br />

und politische Rechte, den Internationalen<br />

Pakt <strong>für</strong> wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte oder die Genfer Konventionen.<br />

Zum anderen Teil handelt es sich um<br />

Erklärungen und andere, freiwillige Abkommen,<br />

wie z.B. die Erklärung von Rio,<br />

die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der<br />

International Labour Organisation (ILO),<br />

die OECD-Richtlinien oder den Global<br />

Compact. Auch freiwillige Verhaltenskodizes<br />

von <strong>Unternehmen</strong>, von Nichtregierungsorganisationen<br />

(NGO) herausgegebene<br />

Richtlinien sowie Rahmenabkommen<br />

zwischen Transnationalen <strong>Unternehmen</strong><br />

und Gewerkschaften wurden von der<br />

Arbeitsgruppe bei der Erstellung der<br />

"Draft Norms" berücksichtigt. Aus all<br />

diesen Quellen hat die Arbeitsgruppe 18<br />

Normen komprimiert, die konkret <strong>Unternehmen</strong>sverhalten<br />

betreffen oder betreffen<br />

können. Insgesamt nennt die Präambel<br />

des "Draft Commentary" weit mehr als<br />

30 Instrumente, die die Grundlage der 18<br />

plus 5 Normen sind.<br />

Die Arbeitsgruppe hat sich bei der Namensgebung<br />

mittlerweile <strong>für</strong> den Begriff<br />

"Norms” entschieden, um deren normativen<br />

Charakter in den Vordergrund zu<br />

stellen. Erste Entwürfe hatten noch Bezeichnungen<br />

wie "Code of Conduct”,<br />

"Guidelines” oder "Principles” getragen. <br />

Es ist klar, dass sich die "Draft Norms" in<br />

erster Linie auf Transnationale <strong>Unternehmen</strong><br />

(TNU) beziehen. Durch die schon im<br />

Titel genannten "other business enterprises”<br />

werden jedoch bewusst auch Zulieferer<br />

und Unterauftragnehmer einbezogen.<br />

Die Draft Norms halten durchgängig am<br />

Primat der staatlichen Verantwortung<br />

("responsibility") fest:<br />

"States have the primary responsibility to<br />

respect, ensure respect for, prevent<br />

abuses of, and promote human rights<br />

recognised in international as well as<br />

national law, including assuring that<br />

transnational corporations and other<br />

business enterprises respect human<br />

rights.” (Auszug aus der ersten Norm:<br />

General Obligations)<br />

Darüber hinaus schreiben sie den <strong>Unternehmen</strong><br />

jedoch innerhalb des eigenen<br />

Tätigkeits- und Einflussbereiches die<br />

durchaus bindende Verpflichtung ("obligation")<br />

zur Wahrung und Förderung der<br />

Menschenrechte zu:<br />

"Within their respective spheres of activity<br />

and influence, transnational corporations<br />

and other business enterprises have the<br />

obligation to respect, ensure respect for,<br />

prevent abuses of, and promote human<br />

rights recognized in international as well<br />

as national law.” (Auszug aus der ersten<br />

Norm: General Obligations)<br />

Bei der näheren Beschreibung dessen,<br />

was von den <strong>Unternehmen</strong> erwartet wird,<br />

um diese Verpflichtung zu erfüllen, greift<br />

die Arbeitsgruppe in ihrem "Draft Commentary"<br />

mit einigen Ausnahmen in der<br />

Regel auf das stärke "sollen” - im Vergleich<br />

zu dem schwächeren "sollten” -<br />

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