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Regeln für Unternehmen - EU-Koordination

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Freiwillige Selbstverpflichtungen <br />

Freiwillige Initiativen - kein<br />

Ersatz <strong>für</strong> verbindliche <strong>Regeln</strong><br />

Friends of the Earth lehnen freiwillige<br />

Initiativen ab<br />

Der BUND und sein internationaler Dachverband<br />

Friends of the Earth International<br />

lehnen freiwillige Initiativen als Ersatz <strong>für</strong><br />

verbindliche <strong>Regeln</strong> ab. Derartige Initiativen<br />

seitens der Wirtschaft dienen dazu,<br />

die Einführung von klaren <strong>Regeln</strong> zu<br />

verzögern oder zu verhindern. Die freiwilligen<br />

"Forestry Principles" des Erdgipfels<br />

in Rio de Janeiro von 1992 beispielsweise<br />

führten zu langen Debatten über Aufbau<br />

und Arbeitsweise eines Stakeholder-<br />

Forums, das seine erste Zusammenkunft<br />

neun (!) Jahre später hatte. Freiwillige<br />

Selbstverpflichtungen der Industrie retten<br />

nicht die Erde. Sie sind bestenfalls wirkungslos<br />

und können sogar negative<br />

Auswirkungen haben.<br />

Das sagt jedenfalls die OECD in einer<br />

neuen Studie, die anhand mehrerer Beispiele<br />

außerdem herausfand, dass die<br />

Kombination von freiwilligen Initiativen mit<br />

anderen Instrumentarien wie zum Beispiel<br />

Abgaben, Steuern, Verboten oder Subventionen<br />

sogar häufig zur Abschwächung<br />

dieser anderen Instrumentarien führe.<br />

(<strong>EU</strong>R 06.03, S. 10.)<br />

Ungenaue Formulierungen können frei<br />

interpretiert werden<br />

Damit alles bleibt wie es ist, sind Ziele,<br />

Maßnahmen und Standards von Initiativen<br />

freiwilliger Selbstverpflichtung zunächst<br />

einmal sehr schwach. So muss sich niemand<br />

anstrengen, um sie einzuhalten.<br />

Dazu geraten die Formulierungen absichtlich<br />

möglichst ungenau und sind also<br />

offen <strong>für</strong> Interpretation und vage Verpflichtungen.<br />

Worauf sich die Beteiligten<br />

schnell einigen können, kommt wohlklingend<br />

in die Vereinbarung; alles übrige,<br />

darunter die wirklich problematischen<br />

Themen, bleibt unberührt oder wird in<br />

unscharfe Absichtserklärungen verpackt.<br />

<br />

12 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben Sonderteil 06.03<br />

Glaubwürdigkeit bleibt auf der Strecke<br />

Sind diese Absichtserklärungen einmal<br />

vereinbart, bleibt wenig Notwendigkeit<br />

und Motivation zurück, vereinbarte Ziele<br />

zu verfolgen und Standards einzuhalten.<br />

Vielmehr geht es darum, die mit der Initiative<br />

verbundenen Kosten gering zu halten<br />

und das <strong>Unternehmen</strong> in der Öffentlichkeit<br />

möglichst gut darzustellen. Schönklingende,<br />

aber wirkungslose Vereinbarungen<br />

feierlich zu unterzeichnen und sich werbewirksam<br />

damit zu brüsten, sind eine<br />

beliebte Alternative zu wirklichen Verhaltensänderungen<br />

der Konzerne - eine in<br />

Deutschland allerdings wenig erfolgreiche<br />

Strategie: nur 7% der Bundesbürger<br />

halten Großunternehmen bei deren Bemühen<br />

um Umweltschutz <strong>für</strong> vertrauenswürdig.<br />

PR-Strategien wichtiger als inhaltliche<br />

Verpflichtung<br />

Anstatt sich einen guten Ruf <strong>für</strong> ökologisches<br />

Verhalten zu verdienen, bauen<br />

multinationale Konzerne häufig auf mangelnde<br />

Transparenz der Initiativen, die es<br />

der Willkür der Konzerne anheim stellt, ob<br />

und in welchem Umfang Informationen<br />

über Fortschritte bei der Erreichung oder<br />

Einhaltung von Standards veröffentlicht<br />

werden. Nicht eine Initiative, sondern die<br />

PR-Strategien gibt vor, wie die Einhaltung<br />

der Vereinbarungen <strong>für</strong> die Öffentlichkeit<br />

nachvollziehbar dokumentiert wird. <br />

Statt einklagbarer Rechte Debatten<br />

über weichen Konsens<br />

Der Kern freiwilliger Initiativen ist auch<br />

gleichzeitig der größte Schwachpunkt: sie<br />

sind nicht nur nicht kontrollierbar, sondern<br />

auch nicht einklagbar, und wer sie<br />

nicht einhält, hat nicht mit Sanktionen zu<br />

rechnen. Das schränkt die Möglichkeiten<br />

betroffener Menschen ein, sich gegen die<br />

Konzernaktivitäten zu wehren oder über<br />

demokratisch etablierte Wege Konzerne<br />

zur Einhaltung der freiwilligen Vereinbarungen<br />

zu bewegen. Während Verordnungen<br />

und Gesetze Mechanismen enthalten,<br />

die es Betroffenen erlauben, sich bei<br />

Behörden zu beschweren, Klage zu erheben<br />

oder andere rechtsstaatliche Mittel<br />

anzuwenden, sehen die "Stakeholder<br />

Dialogues" vor, in langwierigen Debatten<br />

möglichst weiche Konsense herbeizuführen,<br />

anstatt radikale und notwendige<br />

Verhaltensänderungen des <strong>Unternehmen</strong>s<br />

zu erzwingen. Damit verschiebt sich die<br />

Kompetenz der Politikgestaltung von<br />

gewählten Regierungen hin zu den Konzernen.<br />

Unbequeme Stakeholder werden<br />

ausgeladen<br />

Das zeigt sich auch bei der Entwicklung<br />

freiwilliger Standards, <strong>für</strong> die die Definitionsmacht<br />

über Art und Umfang der behandelten<br />

Themen häufig bei den <strong>Unternehmen</strong><br />

legt, die dann auch darüber<br />

entscheiden, wen sie zu ihren "Stakeholder<br />

Dialogues" einladen - und wen nicht.<br />

Konsequenzen dieser "Stakeholder Dialogues"<br />

liegen ebenfalls häufig im Ermessen<br />

der Konzerne - nicht der betroffenen<br />

Menschen. Damit können die Konzerne<br />

Prozess und Ergebnis leicht manipulieren,<br />

um wenig tun zu müssen, sich aber andererseits<br />

nach außen hin als offen und in<br />

der Sache bemüht darstellen.

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