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Information Fächerwahl S6/S7 (DE) - Europäische Schule Frankfurt ...

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<strong>Frankfurt</strong><br />

Schuljahr 2012/2013<br />

Wahl der Unterrichtsfächer für die<br />

Klassen 6 und 7<br />

Wichtig: Das ausgefüllte Formular für die <strong>Fächerwahl</strong> muss am Freitag,<br />

den 01. Februar bei den Careers-Lehrer abgegeben werden.<br />

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<strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Information</strong> für Eltern und Schüler<br />

Gliederung des Unterrichts in den Klassen 6 und 7<br />

Die Schüler können die sie interessierenden Fächer bei der Auswahl der Wahl- und<br />

Ergänzungsfächer kombinieren. Die Lehrkräfte sind gerne bereit, helfende Auskünfte zu geben.<br />

Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochestunden enthalten<br />

(36 Wochenstunden mit Genehmigung).<br />

Hat der Schüler mit mindestens zwei Wahlfächern 31 Wochenstunden erreicht, so kann er auf die<br />

Ergänzungskurse verzichten.<br />

Kein Schüler darf weniger als 31 und mehr als 35 Unterrichtsstunden pro Woche belegen (im<br />

Ausnahmefall 36). Die Errechnung muss auf dem offiziellen für jedes Fach vorgesehenen<br />

Stundenplan beruhen. Eine mögliche Reduzierung des Stundenplans in kleinen Klassen darf nicht<br />

berücksichtigt werden (Beschluss des Inspektionsausschusses).<br />

Grundsätzlich kann ein Schüler zu Beginn der 6. Klasse kein Wahlfach aufnehmen, das er in der<br />

4. und 5. Klasse nicht schon gehabt hat. Ausnahmen können jedoch vom Direktor und den<br />

betreffenden Fachlehrern zugestanden werden, sofern der Schüler nachweisen kann, dass er in<br />

diesem Fach über ausreichende Kenntnisse verfügt, um am Unterricht in der 6. und 7. Klasse<br />

erfolgreich teilnehmen zu können.<br />

2


<strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Information</strong>en für Schüler bezüglich der Wahl der Unterrichtsfächer<br />

für die 6. und 7. Klasse<br />

Der Stundenplan des Schülers muss mindestens 31 und darf höchstens 35 Wochenstunden enthalten.<br />

I. Pflichtfächer<br />

Sprache I 4 Unterrichtsstunden<br />

Sprache II 3 Unterrichtsstunden<br />

Religion / Moral 1 Unterrichtsstunde<br />

Sport 2 Unterrichtsstunden<br />

Mathematik<br />

oder<br />

Mathematik<br />

Gesamt<br />

3 Unterrichtsstunden<br />

5 Unterrichtsstunden<br />

13 Unterrichtsstunden/15 Unterrichtsstunden<br />

II. Pflichtfächer, wenn nicht als Wahlfächer gewählt<br />

Naturwissenschaften (Biologie 2) 2 Unterrichtsstunden<br />

Geschichte 2 Unterrichtsstunden<br />

Erdkunde 2 Unterrichtsstunden<br />

Philosophie 2 Unterrichtsstunden<br />

a) Das Pflichtfach Naturwissenschaften (2 Unterrichtsstunden) entfällt für diejenigen Schüler, die das<br />

Wahlfach Biologie wählen. Naturwissenschaften „Bio 2 Stunden“ ist Pflichtfach, solange Physik oder<br />

Chemie nicht gewählt werden.<br />

b) Erdkunde (2 Unterrichtsstunden), Geschichte (2 Unterrichtsstunden) und Philosophie (2 Unterrichtsstunden)<br />

sind Pflichtfach, wenn sie nicht als Wahlfach gewählt werden.<br />

III. Wahlfächer<br />

Latein 4 Unterrichtsstunden Wirtschaftskunde 4 Unterrichtsstunden<br />

Philosophie 4 Unterrichtsstunden Physik 4 Unterrichtsstunden<br />

Sprache III 4 Unterrichtsstunden Chemie 4 Unterrichtsstunden<br />

Sprache IV 4 Unterrichtsstunden Biologie 4 Unterrichtsstunden<br />

Geschichte 4 Unterrichtsstunden Kunsterziehung 4 Unterrichtsstunden<br />

Erdkunde 4 Unterrichtsstunden Musik 4 Unterrichtsstunden<br />

a) Der Schüler muss mindestens 2 Wahlfächer belegen (ratsam sind 3 Wahlfächer, wenn möglich).<br />

b) Um in der 6. Klasse ein Wahlfach wählen zu können, muss der Schüler bewiesen haben, dass er den<br />

Anforderungen dieses Faches in der 4. und 5. Klasse gewachsen war. Es wird darauf hingewiesen, dass den<br />

Wahlfächern eine besondere Bedeutung zukommt, sowohl bei den Versetzungskonferenzen von Klasse 6<br />

nach 7 als auch bei den schriftlichen Prüfungen der Reifeprüfung.<br />

c) Wahl der Sprachen<br />

Im Prinzip ist keine Änderung der Sprachen zu Beginn der 6. Klasse vorgesehen.<br />

In Ausnahmefällen gibt es jedoch folgende Möglichkeiten :<br />

– Möchte ein Schüler vom Fremdsprachenunterricht mit Niveau IV zum Unterricht mit Niveau III (oder<br />

von III zu II) überwechseln, so ist das nur möglich, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen<br />

3


<strong>Frankfurt</strong><br />

Gründen genehmigen kann und unter der Voraussetzung, dass der Schüler einen Test (schriftlich oder<br />

mündlich) besteht.<br />

– Falls ein Schüler den Unterricht einer Fremdsprache mit höherem Niveau für den Unterricht mit niedri-<br />

gerem Niveau tauschen möchte, (z. B. von Sprache II nach Sprache III oder von III nach IV), so wird<br />

die Klassenkonferenz anhand der Leistungen des Schülers darüber entscheiden.<br />

– Ein Schüler kann nur dann eine vorher noch nicht erlernte Fremdsprache auf dem Niveau der Sprache<br />

II, III oder IV wählen, wenn der Direktor dies aus verwaltungstechnischen Gründen genehmigen kann<br />

und wenn der Schüler einen schriftlichen oder mündlichen Test besteht.<br />

d) Die Verkehrssprache (langue véhiculaire) des Schülers ändert sich nicht in den Klassen 6 und 7 für die<br />

Fächer Erdkunde und Geschichte.<br />

Vertiefungskurse<br />

Vertiefung Sprache I 3 Unterrichtsstunden<br />

Vertiefung Sprache II 3 Unterrichtsstunden<br />

Vertiefung Mathematik 3 Unterrichtsstunden<br />

a) Der Begriff „Vertiefungskurs“ bedeutet, dass der Unterricht des gewählten Faches tiefgreifender ist. Es<br />

handelt sich also nicht um Unterstützungsunterricht, und ein solcher Vertiefungskurs sollte daher nur von<br />

Schülern mit besonderem Interesse oder besonderer Begabung für das Fach gewählt werden.<br />

b) Schüler, die an einem Vertiefungskurs in der Hauptsprache oder in Sprache II teilgenommen haben, werden<br />

während der mündlichen und schriftlichen Reifeprüfung zwangsläufig über den Lehrstoff des Vertiefungskurses<br />

geprüft.<br />

c) Der Vertiefungskurs Mathematik kann nur von Schülern, die fünfstündige Mathematik gewählt haben,<br />

belegt werden. Schüler, die in diesem Fach an einem Vertiefungskurs teilgenommen haben, werden während<br />

der Reifeprüfung darin mündlich geprüft.<br />

d) Schüler, die ein oder mehrere Vertiefungsfächer belegen, müssen sich zusätzlich für mindestens zwei<br />

andere Wahlfächer entscheiden.<br />

Ergänzungsfächer<br />

Wirtschaftswissenschaften 2 Unterrichtsstunden Labo Physik 2 Unterrichtsstunden<br />

Soziologie 2 Unterrichtsstunden Labo Biologie 2 Unterrichtsstunden<br />

Kunsterziehung 2 Unterrichtsstunden Informatik 2 Unterrichtsstunden<br />

Musik 2 Unterrichtsstunden Labo Chemie 2 Unterrichtsstunden<br />

Sprache V, Deutsch,<br />

Italienisch, Spanisch<br />

2 Unterrichtsstunden Sport 2 Unterrichtsstunden<br />

Ergänzungskurse müssen belegt werden, wenn der Schüler mit Pflichtfächern und Vertiefungskursen insgesamt<br />

keine 31 Wochenstunden erreicht.<br />

a) Die Ergänzungskurse werden in der Verkehrssprache des Schülers (langue véhiculaire) oder, falls dies nicht<br />

möglich ist, in einer anderen Verkehrssprache eingerichtet oder in der Sprache des Sitzlandes.<br />

b) Ergänzungsfächer werden im Abitur nicht geprüft.<br />

c) Die Ergänzungskurse Labo Biologie, Labo Physik und Labo Chemie sind für diejenigen Schüler gedacht,<br />

die die entsprechenden Wahlfächer gewählt haben.<br />

d) Kunsterziehung, Musik und Wirtschaftswissenschaften können nicht mehr belegt werden, wenn sie schon<br />

als Wahlfach gewählt wurden.<br />

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<strong>Fächerwahl</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong><br />

1. Die Schüler müssen vor Beginn der Februarferien ihre endgültige <strong>Fächerwahl</strong> getroffen haben, damit die<br />

<strong>Schule</strong> die Kurse für das nächste Schuljahr einrichten kann.<br />

2. Aus stundenplantechnischen oder finanziellen Gründen wird es vielleicht nicht möglich sein, alle<br />

Wahlfachkurse in allen Sprachbereichen einzurichten.<br />

Sollte es nicht möglich sein, einen Wahlfachkurs in der Hauptsprache einer Sprachabteilung einzurichten, so<br />

versucht man, den Kurs in einer der Verkehrssprachen anzubieten.<br />

Beim Einrichten eines Kurses wird den Wahlfächern Vorrang gegeben.<br />

a) Sollte es vorkommen, dass die Wahlfachkurse Geschichte und Erdkunde nicht in der Verkehrssprache<br />

eines Schülers eingerichtet werden können, so kann der Schüler die Kurse in einer anderen Verkehrssprache<br />

belegen. Diese andere Sprache darf jedoch nicht die Hauptsprache des Schülers sein (Oberster<br />

Rat, April 1993).<br />

b) Falls die Zahl der Schüler, die Wirtschaftswissenschaften gewählt haben, nicht ausreicht, um einen Kurs<br />

in ihrer Verkehrssprache einzurichten, so kann der Kurs in der Sprache des Landes, in dem die <strong>Schule</strong><br />

den Sitz hat, eingerichtet werden (Oberster Rat, April 1993).<br />

Schüler, die die 6. Klasse wiederholen<br />

a) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt, befindet sich in der gleichen Lage wie der Schüler, der in die<br />

6. Klasse kommt, d.h. er muss sich nach dem bestehenden Fächerangebot richten. Die <strong>Schule</strong> ist nicht<br />

verpflichtet, einen Kurs einzurichten, den der Schüler im abgelaufenen Schuljahr gewählt hatte, wenn die<br />

Schülerzahl für die Einrichtung des Faches nicht ausreicht.<br />

b) Ein Schüler, der die 6. Klasse wiederholt und die <strong>Schule</strong> wechselt, muss sich dem Fächerangebot in der<br />

neuen 6. Klasse anpassen.<br />

Schüler, die die 7. Klasse wiederholen<br />

a) Die <strong>Schule</strong> muss Schülern, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, die Wahlfächer anbieten, die sie im<br />

Vorjahr gewählt hatten.<br />

b) Ein Schüler, der die Abiturprüfung nicht bestanden hat, darf ein anderes Ergänzungsfach wählen, wenn das<br />

Fach, das er gewählt hatte, in seiner neuen Klasse nicht mehr eingerichtet ist.<br />

5


Änderung der Optionsfächer<br />

<strong>Frankfurt</strong><br />

In der Folge wird ausführlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Optionen geändert werden können.<br />

Einschränkung: Sollte eine Änderung einer Option das Zustandekommen oder das Wegfallen eines Kurses, oder<br />

eine Erhöhung oder eine Verminderung der Wochenstundenzahl einer entsandten Lehrkraft, oder aber weitreichende<br />

verwaltungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen, so kann eine solche Optionsänderung von der<br />

Direktion nicht akzeptiert werden.<br />

1. Änderung der Sprache<br />

1.1 Im Prinzip ist keinerlei Änderung in der Wahl der Sprachen vorgesehen, mit Ausnahme zu Beginn der<br />

6.Klasse, wenn die folgenden Änderungen möglich sind:<br />

- Änderung der Sprache II<br />

- Wechsel von einem niedrigeren zu einem höheren Niveau<br />

(zum Beispiel Wechsel von Sprache IV zu Sprache III);<br />

- Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Niveau<br />

(zum Beispiel Wechsel von Sprache II zu Sprache III).<br />

1.2 Entscheidung über Änderungsanträge, unabhängig vom Alter des Schülers oder vom beantragten Niveau,<br />

obliegen ausschließlich der Direktion und können nur unter den folgenden Bedingungen in Betracht<br />

gezogen werden:<br />

- Vorliegen eines begründeten Änderungsantrags, entweder von Seiten der Eltern des betroffenen<br />

Schülers, den Lehrern oder des Schülers selbst, falls er das achtzehnte Lebensjahr bereits überschritten<br />

hat;<br />

- Beratung und Vorschlag der Klassenkonferenz;<br />

- Formelle Beweise von Seiten der <strong>Schule</strong>, die Auskunft darüber geben, ob der Schüler theoretisch in der<br />

Lage wäre, dem gewünschten Kurs zu folgen. Im Falle der Änderung der Sprache II, muss die<br />

Bedeutung der Sprache II in Bezug auf den Unterricht anderer Fächers in dieser Sprache in den<br />

Entscheidungsprozess unbedingt einbezogen werden. Falls eine Änderung der Sprache II in den Jahren<br />

vor dem sechsten Schuljahr erfolgt, wird die neue Sprache II zur Unterrichtssprache in den Fächern<br />

Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften. Im Falle einer Änderung der Sprache II mit dem<br />

Eintritt in die sechste Klasse, bleibt die ehemalige Sprache II die Unterrichtssprache für die Fächer<br />

Geschichte, Geografie und Wirtschaftswissenschaften;<br />

- Keinerlei schwerwiegende verwaltungstechnische Gründe, die gegen die gewünschte Änderung stehen.<br />

2. Änderung von Mathematik 3 und Mathematik 5<br />

Schüler der sechsten Klasse, die in die siebte Klasse versetzt werden, können von fünf-stündiger<br />

Mathematik zu drei-stündiger Mathematik wechseln (aber Einschränkung beachten!)<br />

3. Schülern der sechsten Klassen, die in die siebte Klasse versetzt werden, ist es ebenfalls erlaubt ein<br />

Wahlfach (vierstündig) durch ein Pflichtfach (zweistündig) des selben Faches zu ersetzen (unter der<br />

Voraussetzung, dass die Mindestwochenstundenzahl von 31 Unterrichtstunden nicht unterschritten wird).<br />

Im Umkehrfall ist dies nur möglich, wenn der Schüler einen entsprechenden Test für dieses Fach bestanden<br />

hat und die Maximalstundenzahl von 36 Wochenstunden nicht überschritten wird.<br />

Es versteht sich von selbst, dass eine Änderung der gewählten Fächer stets eine Ausnahme bleiben sollte.<br />

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<strong>Frankfurt</strong><br />

SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN IN KLASSE 6<br />

A. Zwei Serien mehrstündiger Prüfungen<br />

1. Eine Serie vor den Weihnachtsferien<br />

2. Eine Serie am Ende des Schuljahres, für die nachfolgenden Fächer:<br />

a) Pflichtfächer<br />

Sprache I 4 Unterrichtstunden<br />

Vertiefung Sprache I 4 Unterrichtstunden<br />

Sprache II 4 Unterrichtstunden<br />

Vertiefung Sprache II 4 Unterrichtstunden<br />

Mathematik (3 Std.) 3 Unterrichtstunden<br />

Mathematik (5 Std.) 3 Unterrichtstunden<br />

b) Wahlfächer<br />

Latein<br />

Philosophie 4 Std.<br />

Sprache III<br />

Sprache IV<br />

Geschichte 4Std.<br />

Erdkunde 4 Std.<br />

Wirtschaftswissenschaften 3 Unterrichtstunden<br />

Physik<br />

Chemie<br />

Biologie<br />

Kunsterziehung<br />

Musik<br />

B. Für alle anderen Fächer:<br />

In Philosophie (2 Wochenstunden) und in Mathematik Vertiefungskurs wird zu Ende eines jeden Semesters<br />

eine schriftliche Prüfung während der Schulwoche organisiert. Die Dauer dieser Prüfung entspricht zwei<br />

aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden.<br />

In den Fächern Biologie, Geschichte und Erdkunde (jeweils zwei Wochenstunden) werden im Rahmen des<br />

normalen Stundenplans zu Ende eines jeden Semesters zwei schriftliche Prüfungen von jeweils einer<br />

Unterrichtstunde organisiert.<br />

Für die obengenanten Fächer entspricht die End-B-Note dem arithmetischen Mittel der beiden B-Semester-<br />

Noten.<br />

In den Ergänzungsfächern wird eine schriftliche Prüfung von einer Unterrichtstunde am Ende eines jeden<br />

Semesters organisiert.<br />

Für weitere <strong>Information</strong>en benutzen Sie den Link: www.eursc.org<br />

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