Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil
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Zweidrittelentscheidung aller Träger, die in einer Trägerversammlung oder im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren getroffen wird. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
dann vor, wenn ein Träger seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.<br />
Sitzungen der Trägerversammlung finden in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung<br />
erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.<br />
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 Trägern, der an den Vorstand zu richten<br />
ist, oder auf eigene Initiative beruft der Vorstand Trägerversammlung als Sondersitzungen<br />
ein.<br />
Die Trägerversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden<br />
Träger, sofern diese Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Jeder Träger hat eine<br />
Stimme. Beschlüsse der Trägerversammlung können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
gefasst werden.<br />
§ 3 Organisation<br />
Der <strong>Initiativkreis</strong> organisiert sich als Interessengemeinschaft der Träger, deren Sitz<br />
dem Sitz der Geschäftsstelle entspricht, und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />
Für die Tätigkeit des <strong>Initiativkreis</strong>es leisten die Träger einen Kostenbeitrag nach einen<br />
durch den Vorstand vorgeschlagenen und durch die Trägerversammlung bestätigten<br />
Schlüssel.<br />
Eventuell anfallende Über- oder Unterdeckungen aus dem Kostenbeitrag werden<br />
grundsätzlich mit den Trägern unmittelbar nach Vorliegen des bestätigten Jahresabschlusses<br />
ausgeglichen.<br />
Abweichend davon kann die Trägerversammlung beschließen, nicht ausgeschöpfte<br />
Budgetmittel auf das Folgejahr zu übertragen.<br />
§ 4 Umsetzung der Zielstellung<br />
Der Vorstand erarbeitet ein Rahmenprogramm und einen Budgetvorschlag jeweils für<br />
das Folgejahr, welche durch die Trägerversammlung verabschiedet werden. Eine 2-<br />
Jahresplanung ist zulässig.<br />
Durch das Kernteam und eine fest eingestellte Arbeitskraft Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />
[sofern vorhanden] erfolgt die Ausarbeitung konkreter Budgeteinzelmaßnahmen.<br />
Diese werden vom Vorstand einmal jährlich freigegeben.<br />
Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt durch den SB IK unter Beachtung des<br />
zur Verfügung stehenden Budgets.<br />
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