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Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil

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Zweidrittelentscheidung aller Träger, die in einer Trägerversammlung oder im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren getroffen wird. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

dann vor, wenn ein Träger seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.<br />

Sitzungen der Trägerversammlung finden in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung<br />

erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.<br />

Auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 Trägern, der an den Vorstand zu richten<br />

ist, oder auf eigene Initiative beruft der Vorstand Trägerversammlung als Sondersitzungen<br />

ein.<br />

Die Trägerversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden<br />

Träger, sofern diese Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Jeder Träger hat eine<br />

Stimme. Beschlüsse der Trägerversammlung können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

gefasst werden.<br />

§ 3 Organisation<br />

Der <strong>Initiativkreis</strong> organisiert sich als Interessengemeinschaft der Träger, deren Sitz<br />

dem Sitz der Geschäftsstelle entspricht, und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Für die Tätigkeit des <strong>Initiativkreis</strong>es leisten die Träger einen Kostenbeitrag nach einen<br />

durch den Vorstand vorgeschlagenen und durch die Trägerversammlung bestätigten<br />

Schlüssel.<br />

Eventuell anfallende Über- oder Unterdeckungen aus dem Kostenbeitrag werden<br />

grundsätzlich mit den Trägern unmittelbar nach Vorliegen des bestätigten Jahresabschlusses<br />

ausgeglichen.<br />

Abweichend davon kann die Trägerversammlung beschließen, nicht ausgeschöpfte<br />

Budgetmittel auf das Folgejahr zu übertragen.<br />

§ 4 Umsetzung der Zielstellung<br />

Der Vorstand erarbeitet ein Rahmenprogramm und einen Budgetvorschlag jeweils für<br />

das Folgejahr, welche durch die Trägerversammlung verabschiedet werden. Eine 2-<br />

Jahresplanung ist zulässig.<br />

Durch das Kernteam und eine fest eingestellte Arbeitskraft Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />

[sofern vorhanden] erfolgt die Ausarbeitung konkreter Budgeteinzelmaßnahmen.<br />

Diese werden vom Vorstand einmal jährlich freigegeben.<br />

Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt durch den SB IK unter Beachtung des<br />

zur Verfügung stehenden Budgets.<br />

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