Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil
Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil
Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Satzung ab 1. Juni 2011<br />
Vereinbarung der Träger des<br />
<strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Thüringen</strong> <strong>„DAS</strong> <strong>ERDGASFAHRZEUG“</strong><br />
§ 1 Ziel<br />
Mit der Bildung und Arbeit des <strong>Initiativkreis</strong>es wird das Hauptziel verfolgt, im Freistaat<br />
<strong>Thüringen</strong> Erdgas als umweltschonende Kraftstoffalternative stärker in das Bewusstsein<br />
der Öffentlichkeit zu rücken und schließlich zum Durchbruch zu verhelfen.<br />
Zielgerichtet sollen Flottenbetreiber, Autohäuser, Meinungsbildner, Multiplikatoren<br />
und Entscheider aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Träger<br />
des <strong>Initiativkreis</strong>es über die neuesten Entwicklungen der Tankstelleninfrastruktur<br />
in <strong>Thüringen</strong>, im Bereich Erdgasfahrzeuge, Kraftstoffpreise, Fördermaßnahmen<br />
u. v. a. m. informiert und bei ihren Aktivitäten unterstützt werden.<br />
Der <strong>Initiativkreis</strong> hat seine Arbeit im Frühjahr 2002 aufgenommen und wird im Einklang<br />
mit der bundesweiten Kampagne „<strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong>“ tätig.<br />
§ 2 Träger und Trägerversammlung<br />
Der <strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong> ist eine Gemeinschaftsaktion Thüringer Gasversorgungsunternehmen<br />
(Stadtwerke und Regionalversorger),der Erdgasversorgungsgesellschaft<br />
<strong>Thüringen</strong> - Sachsen mbH, der Verbundnetz Gas AG und der E-ON Ruhrgas AG.<br />
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Der <strong>Initiativkreis</strong> ist für weitere Träger,<br />
auch aus anderen Bereichen, insbesondere Autohäusern sowie der Wirtschaft und<br />
Politik, offen, die mit ihrer Beitrittserklärung auch ausdrücklich diese Vereinbarung<br />
anerkennen müssen.<br />
Aus der Mitte der Mitgliedsunternehmen wird durch Entscheidung der Trägerversammlung<br />
der Vorstand gebildet welcher im Weiteren über die Aufnahme weiterer<br />
Mitglieder entscheidet. Jeder Träger kann aus dem <strong>Initiativkreis</strong> mit einer Frist von 2<br />
Monaten zum Ende eines Kalenderjahres austreten. Der <strong>Initiativkreis</strong> wird mit den<br />
verbleibenden Trägern fortgesetzt.<br />
Des Weiteren kann ein Träger, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auf Initiative des<br />
Vorstands aus dem Trägerkreis ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es einer
Zweidrittelentscheidung aller Träger, die in einer Trägerversammlung oder im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren getroffen wird. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
dann vor, wenn ein Träger seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.<br />
Sitzungen der Trägerversammlung finden in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung<br />
erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.<br />
Auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 Trägern, der an den Vorstand zu richten<br />
ist, oder auf eigene Initiative beruft der Vorstand Trägerversammlung als Sondersitzungen<br />
ein.<br />
Die Trägerversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden<br />
Träger, sofern diese Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Jeder Träger hat eine<br />
Stimme. Beschlüsse der Trägerversammlung können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
gefasst werden.<br />
§ 3 Organisation<br />
Der <strong>Initiativkreis</strong> organisiert sich als Interessengemeinschaft der Träger, deren Sitz<br />
dem Sitz der Geschäftsstelle entspricht, und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />
Für die Tätigkeit des <strong>Initiativkreis</strong>es leisten die Träger einen Kostenbeitrag nach einen<br />
durch den Vorstand vorgeschlagenen und durch die Trägerversammlung bestätigten<br />
Schlüssel.<br />
Eventuell anfallende Über- oder Unterdeckungen aus dem Kostenbeitrag werden<br />
grundsätzlich mit den Trägern unmittelbar nach Vorliegen des bestätigten Jahresabschlusses<br />
ausgeglichen.<br />
Abweichend davon kann die Trägerversammlung beschließen, nicht ausgeschöpfte<br />
Budgetmittel auf das Folgejahr zu übertragen.<br />
§ 4 Umsetzung der Zielstellung<br />
Der Vorstand erarbeitet ein Rahmenprogramm und einen Budgetvorschlag jeweils für<br />
das Folgejahr, welche durch die Trägerversammlung verabschiedet werden. Eine 2-<br />
Jahresplanung ist zulässig.<br />
Durch das Kernteam und eine fest eingestellte Arbeitskraft Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />
[sofern vorhanden] erfolgt die Ausarbeitung konkreter Budgeteinzelmaßnahmen.<br />
Diese werden vom Vorstand einmal jährlich freigegeben.<br />
Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt durch den SB IK unter Beachtung des<br />
zur Verfügung stehenden Budgets.<br />
2
§ 5 Vorstand<br />
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeit des <strong>Initiativkreis</strong>es zu organisieren. Die Mitarbeit<br />
im Vorstand ist jedem Träger freigestellt, wobei je Träger nur eine natürliche<br />
Person im Vorstand vertreten sein darf. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder sollte<br />
mindestens 7 betragen und max. 10 nicht überschreiten.<br />
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.<br />
Die Sprechergruppe des Kernteams, der SB IK und der Leiter der Geschäftsstelle<br />
sind ständige Gäste des Vorstandes.<br />
Der Vorstand ist gegenüber den Trägern im inhaltlichen und kaufmännischen Bereich<br />
rechenschaftspflichtig.<br />
Der Vorstand vertritt den <strong>Initiativkreis</strong> nach außen. Es sind der Vorsitzende oder bei<br />
dessen Verhinderung jedes Vorstandsmitglied jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied<br />
zeichnungsberechtigt.<br />
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit seiner anwesenden<br />
Mitglieder.<br />
Die Haftung des Trägerkreises gegenüber den einzelnen Trägern beschränkt sich<br />
auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung durch die Mitglieder des Vorstandes. Soweit<br />
darüber hinaus Schadensersatzansprüche der Träger gegen den Trägerkreis bzw.<br />
gegen handelnde Träger bestehen, hat der Geschädigte auch das Verschulden des<br />
für den Trägerkreis Handelnden und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und<br />
Schaden zu beweisen. Eine unmittelbare Haftung der Träger für Schadensersatzansprüche<br />
einzelner Träger gegen den Trägerkreis ist ausgeschlossen.<br />
Die Träger werden Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder nur dann<br />
geltend machen, wenn ihnen vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.<br />
§ 6 Kernteam<br />
Zur Umsetzung des Ziels des <strong>Initiativkreis</strong>es wird ein Kernteam gebildet. Die Mitarbeit<br />
in diesem Kernteam erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Kreativität, Ideenreichtum<br />
sowie Effektivität des Kernteams sind abhängig vom Engagement der Träger. Aus<br />
der Mitte des Kernteams wird eine Sprechergruppe (maximal 3 Personen) gebildet.<br />
Sie ist Ansprechpartner für den Vorstand.<br />
Ziele/Aufgaben des Kernteams sind<br />
Entwicklung und Diskussion von Ideen und Aktivitäten entsprechend der Zielstellung<br />
des <strong>Initiativkreis</strong>es<br />
Treffen von operativen Entscheidungen<br />
Steuerung des SB IK<br />
Diese Aktivitäten werden in Projektform inhaltlich beschrieben und mit einem<br />
entsprechenden Budget untersetzt.<br />
3
§ 7 Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />
Der Sachbearbeiter IK ist eine natürliche Person. Sie hat folgende Ziele/Aufgaben:<br />
Schnittstelle zu <strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong><br />
Verteilen der Infos an alle Träger<br />
Vertretung der Interessen des IK <strong>Thüringen</strong> bei <strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong><br />
und Teilnahme an den Arbeitskreissitzungen<br />
Pressearbeit in <strong>Thüringen</strong><br />
Lobbyarbeit in <strong>Thüringen</strong><br />
abarbeiten der Aufgaben aus dem Kernteam und Vorstand<br />
Kontaktpflege und Betreuung von Trägern, Autohäusern und Flottenbetreibern<br />
Messe und Beratertätigkeiten für Trägerveranstaltungen<br />
Akquise neuer Träger<br />
Schulungen der Träger<br />
Der SB IK ist in einem Trägerunternehmen angestellt und arbeitet zu 100 Prozent für<br />
den <strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong> „Das Erdgasfahrzeug“. Die Kosten werden vom Trägerunternehmen<br />
an den IK verrechnet.<br />
§ 8 Geschäftsstelle<br />
Zur organisatorischen Durchführung der Zielstellung und als zentrale Anlaufstelle im<br />
Geschäftsverkehr richtet der Trägerkreis eine Geschäftsstelle ein.<br />
Die Geschäftsstelle steht unter der Leitung eines Geschäftsstellenleiters, der durch<br />
den Vorstand berufen wird. Der Leiter der Geschäftsstelle hat die geschäftsmäßigen<br />
Angelegenheiten des Trägerkreises im Rahmen der Vereinbarung der Träger des<br />
<strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Thüringen</strong> <strong>„DAS</strong> <strong>ERDGASFAHRZEUG“</strong>, des Rahmenplanes und des<br />
Budgets sowie unter Beachtung der vom Vorstand gefassten Beschlüsse zu erledigen.<br />
Er ist dem Vorstand für die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte verantwortlich.<br />
Der Leiter der Geschäftstelle wird im Falle seiner Abwesenheit durch ein anderes,<br />
hierfür durch den Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied des Trägerkreises vertreten.<br />
§ 9 Finanzierung<br />
Zur Finanzierung der Projekte leisten die Träger jährliche Finanzierungsbeiträge.<br />
Durch das Ausscheiden eines Trägers entsteht kein anteiliger Rückzahlungsanspruch<br />
für den bereits geleisteten Finanzierungsbeitrag des laufenden Jahres.<br />
4
Die Träger sind verpflichtet, ihren Finanzierungsbeitrag für das laufende Jahr nach<br />
entsprechender Rechnungslegung durch die Geschäftstelle des IK umgehend auf<br />
das Sonderkonto des Trägerkreises zu leisten.<br />
Bei Auflösung des <strong>Initiativkreis</strong>es werden überschüssige Finanzierungsbeiträge im<br />
Verhältnis der Einzahlung den einzelnen Trägern zurückgezahlt.<br />
Die Beiträge der Träger werden analog der bisherigen Regelungen erhoben.<br />
Änderungen des Beitragsschlüssels und der Beitragshöhe für das Folgejahr sind<br />
mindestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres durch die Trägerversammlung<br />
zu bestätigen.<br />
§ 10 Inkrafttreten, Laufzeit, Änderung, Auflösung<br />
Die Vereinbarung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 1.<br />
Juli 2004.<br />
Sie läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2012 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr,<br />
wenn nicht durch Beschluss des Trägerkreises der <strong>Initiativkreis</strong> mit einer Frist von 6<br />
Monaten zum Kalenderjahresende aufgelöst wird.<br />
Der Austritt oder der Ausschluss einzelner Träger hat die Auflösung des <strong>Initiativkreis</strong>es<br />
nicht zur Folge. Er wird mit den verbleibenden Trägern fortgesetzt.<br />
Änderungen der Satzung können durch die Trägerversammlung beschlossen werden.<br />
Erfurt, den 23. Mai 2011<br />
<strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong><br />
„Das Erdgasfahrzeug“<br />
5