11.10.2013 Aufrufe

Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil

Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil

Initiativkreis Thüringen „DAS ERDGASFAHRZEUG“ - erdgas mobil

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Satzung ab 1. Juni 2011<br />

Vereinbarung der Träger des<br />

<strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Thüringen</strong> <strong>„DAS</strong> <strong>ERDGASFAHRZEUG“</strong><br />

§ 1 Ziel<br />

Mit der Bildung und Arbeit des <strong>Initiativkreis</strong>es wird das Hauptziel verfolgt, im Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> Erdgas als umweltschonende Kraftstoffalternative stärker in das Bewusstsein<br />

der Öffentlichkeit zu rücken und schließlich zum Durchbruch zu verhelfen.<br />

Zielgerichtet sollen Flottenbetreiber, Autohäuser, Meinungsbildner, Multiplikatoren<br />

und Entscheider aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Träger<br />

des <strong>Initiativkreis</strong>es über die neuesten Entwicklungen der Tankstelleninfrastruktur<br />

in <strong>Thüringen</strong>, im Bereich Erdgasfahrzeuge, Kraftstoffpreise, Fördermaßnahmen<br />

u. v. a. m. informiert und bei ihren Aktivitäten unterstützt werden.<br />

Der <strong>Initiativkreis</strong> hat seine Arbeit im Frühjahr 2002 aufgenommen und wird im Einklang<br />

mit der bundesweiten Kampagne „<strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong>“ tätig.<br />

§ 2 Träger und Trägerversammlung<br />

Der <strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong> ist eine Gemeinschaftsaktion Thüringer Gasversorgungsunternehmen<br />

(Stadtwerke und Regionalversorger),der Erdgasversorgungsgesellschaft<br />

<strong>Thüringen</strong> - Sachsen mbH, der Verbundnetz Gas AG und der E-ON Ruhrgas AG.<br />

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Der <strong>Initiativkreis</strong> ist für weitere Träger,<br />

auch aus anderen Bereichen, insbesondere Autohäusern sowie der Wirtschaft und<br />

Politik, offen, die mit ihrer Beitrittserklärung auch ausdrücklich diese Vereinbarung<br />

anerkennen müssen.<br />

Aus der Mitte der Mitgliedsunternehmen wird durch Entscheidung der Trägerversammlung<br />

der Vorstand gebildet welcher im Weiteren über die Aufnahme weiterer<br />

Mitglieder entscheidet. Jeder Träger kann aus dem <strong>Initiativkreis</strong> mit einer Frist von 2<br />

Monaten zum Ende eines Kalenderjahres austreten. Der <strong>Initiativkreis</strong> wird mit den<br />

verbleibenden Trägern fortgesetzt.<br />

Des Weiteren kann ein Träger, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auf Initiative des<br />

Vorstands aus dem Trägerkreis ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es einer


Zweidrittelentscheidung aller Träger, die in einer Trägerversammlung oder im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren getroffen wird. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

dann vor, wenn ein Träger seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.<br />

Sitzungen der Trägerversammlung finden in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung<br />

erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.<br />

Auf schriftlichen Antrag von mindestens 5 Trägern, der an den Vorstand zu richten<br />

ist, oder auf eigene Initiative beruft der Vorstand Trägerversammlung als Sondersitzungen<br />

ein.<br />

Die Trägerversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden<br />

Träger, sofern diese Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Jeder Träger hat eine<br />

Stimme. Beschlüsse der Trägerversammlung können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

gefasst werden.<br />

§ 3 Organisation<br />

Der <strong>Initiativkreis</strong> organisiert sich als Interessengemeinschaft der Träger, deren Sitz<br />

dem Sitz der Geschäftsstelle entspricht, und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Für die Tätigkeit des <strong>Initiativkreis</strong>es leisten die Träger einen Kostenbeitrag nach einen<br />

durch den Vorstand vorgeschlagenen und durch die Trägerversammlung bestätigten<br />

Schlüssel.<br />

Eventuell anfallende Über- oder Unterdeckungen aus dem Kostenbeitrag werden<br />

grundsätzlich mit den Trägern unmittelbar nach Vorliegen des bestätigten Jahresabschlusses<br />

ausgeglichen.<br />

Abweichend davon kann die Trägerversammlung beschließen, nicht ausgeschöpfte<br />

Budgetmittel auf das Folgejahr zu übertragen.<br />

§ 4 Umsetzung der Zielstellung<br />

Der Vorstand erarbeitet ein Rahmenprogramm und einen Budgetvorschlag jeweils für<br />

das Folgejahr, welche durch die Trägerversammlung verabschiedet werden. Eine 2-<br />

Jahresplanung ist zulässig.<br />

Durch das Kernteam und eine fest eingestellte Arbeitskraft Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />

[sofern vorhanden] erfolgt die Ausarbeitung konkreter Budgeteinzelmaßnahmen.<br />

Diese werden vom Vorstand einmal jährlich freigegeben.<br />

Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt durch den SB IK unter Beachtung des<br />

zur Verfügung stehenden Budgets.<br />

2


§ 5 Vorstand<br />

Der Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeit des <strong>Initiativkreis</strong>es zu organisieren. Die Mitarbeit<br />

im Vorstand ist jedem Träger freigestellt, wobei je Träger nur eine natürliche<br />

Person im Vorstand vertreten sein darf. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder sollte<br />

mindestens 7 betragen und max. 10 nicht überschreiten.<br />

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.<br />

Die Sprechergruppe des Kernteams, der SB IK und der Leiter der Geschäftsstelle<br />

sind ständige Gäste des Vorstandes.<br />

Der Vorstand ist gegenüber den Trägern im inhaltlichen und kaufmännischen Bereich<br />

rechenschaftspflichtig.<br />

Der Vorstand vertritt den <strong>Initiativkreis</strong> nach außen. Es sind der Vorsitzende oder bei<br />

dessen Verhinderung jedes Vorstandsmitglied jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied<br />

zeichnungsberechtigt.<br />

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit seiner anwesenden<br />

Mitglieder.<br />

Die Haftung des Trägerkreises gegenüber den einzelnen Trägern beschränkt sich<br />

auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung durch die Mitglieder des Vorstandes. Soweit<br />

darüber hinaus Schadensersatzansprüche der Träger gegen den Trägerkreis bzw.<br />

gegen handelnde Träger bestehen, hat der Geschädigte auch das Verschulden des<br />

für den Trägerkreis Handelnden und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und<br />

Schaden zu beweisen. Eine unmittelbare Haftung der Träger für Schadensersatzansprüche<br />

einzelner Träger gegen den Trägerkreis ist ausgeschlossen.<br />

Die Träger werden Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder nur dann<br />

geltend machen, wenn ihnen vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.<br />

§ 6 Kernteam<br />

Zur Umsetzung des Ziels des <strong>Initiativkreis</strong>es wird ein Kernteam gebildet. Die Mitarbeit<br />

in diesem Kernteam erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Kreativität, Ideenreichtum<br />

sowie Effektivität des Kernteams sind abhängig vom Engagement der Träger. Aus<br />

der Mitte des Kernteams wird eine Sprechergruppe (maximal 3 Personen) gebildet.<br />

Sie ist Ansprechpartner für den Vorstand.<br />

Ziele/Aufgaben des Kernteams sind<br />

Entwicklung und Diskussion von Ideen und Aktivitäten entsprechend der Zielstellung<br />

des <strong>Initiativkreis</strong>es<br />

Treffen von operativen Entscheidungen<br />

Steuerung des SB IK<br />

Diese Aktivitäten werden in Projektform inhaltlich beschrieben und mit einem<br />

entsprechenden Budget untersetzt.<br />

3


§ 7 Sachbearbeiter IK (SB IK)<br />

Der Sachbearbeiter IK ist eine natürliche Person. Sie hat folgende Ziele/Aufgaben:<br />

Schnittstelle zu <strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong><br />

Verteilen der Infos an alle Träger<br />

Vertretung der Interessen des IK <strong>Thüringen</strong> bei <strong>erdgas</strong> <strong>mobil</strong><br />

und Teilnahme an den Arbeitskreissitzungen<br />

Pressearbeit in <strong>Thüringen</strong><br />

Lobbyarbeit in <strong>Thüringen</strong><br />

abarbeiten der Aufgaben aus dem Kernteam und Vorstand<br />

Kontaktpflege und Betreuung von Trägern, Autohäusern und Flottenbetreibern<br />

Messe und Beratertätigkeiten für Trägerveranstaltungen<br />

Akquise neuer Träger<br />

Schulungen der Träger<br />

Der SB IK ist in einem Trägerunternehmen angestellt und arbeitet zu 100 Prozent für<br />

den <strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong> „Das Erdgasfahrzeug“. Die Kosten werden vom Trägerunternehmen<br />

an den IK verrechnet.<br />

§ 8 Geschäftsstelle<br />

Zur organisatorischen Durchführung der Zielstellung und als zentrale Anlaufstelle im<br />

Geschäftsverkehr richtet der Trägerkreis eine Geschäftsstelle ein.<br />

Die Geschäftsstelle steht unter der Leitung eines Geschäftsstellenleiters, der durch<br />

den Vorstand berufen wird. Der Leiter der Geschäftsstelle hat die geschäftsmäßigen<br />

Angelegenheiten des Trägerkreises im Rahmen der Vereinbarung der Träger des<br />

<strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Thüringen</strong> <strong>„DAS</strong> <strong>ERDGASFAHRZEUG“</strong>, des Rahmenplanes und des<br />

Budgets sowie unter Beachtung der vom Vorstand gefassten Beschlüsse zu erledigen.<br />

Er ist dem Vorstand für die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäfte verantwortlich.<br />

Der Leiter der Geschäftstelle wird im Falle seiner Abwesenheit durch ein anderes,<br />

hierfür durch den Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied des Trägerkreises vertreten.<br />

§ 9 Finanzierung<br />

Zur Finanzierung der Projekte leisten die Träger jährliche Finanzierungsbeiträge.<br />

Durch das Ausscheiden eines Trägers entsteht kein anteiliger Rückzahlungsanspruch<br />

für den bereits geleisteten Finanzierungsbeitrag des laufenden Jahres.<br />

4


Die Träger sind verpflichtet, ihren Finanzierungsbeitrag für das laufende Jahr nach<br />

entsprechender Rechnungslegung durch die Geschäftstelle des IK umgehend auf<br />

das Sonderkonto des Trägerkreises zu leisten.<br />

Bei Auflösung des <strong>Initiativkreis</strong>es werden überschüssige Finanzierungsbeiträge im<br />

Verhältnis der Einzahlung den einzelnen Trägern zurückgezahlt.<br />

Die Beiträge der Träger werden analog der bisherigen Regelungen erhoben.<br />

Änderungen des Beitragsschlüssels und der Beitragshöhe für das Folgejahr sind<br />

mindestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres durch die Trägerversammlung<br />

zu bestätigen.<br />

§ 10 Inkrafttreten, Laufzeit, Änderung, Auflösung<br />

Die Vereinbarung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 1.<br />

Juli 2004.<br />

Sie läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2012 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr,<br />

wenn nicht durch Beschluss des Trägerkreises der <strong>Initiativkreis</strong> mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Kalenderjahresende aufgelöst wird.<br />

Der Austritt oder der Ausschluss einzelner Träger hat die Auflösung des <strong>Initiativkreis</strong>es<br />

nicht zur Folge. Er wird mit den verbleibenden Trägern fortgesetzt.<br />

Änderungen der Satzung können durch die Trägerversammlung beschlossen werden.<br />

Erfurt, den 23. Mai 2011<br />

<strong>Initiativkreis</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

„Das Erdgasfahrzeug“<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!