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Dr. Martin Hamer, Freshfields Bruckhaus Deringer - enreg.eu

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Richtlinie: EU-weites Emissionshandelssystem<br />

zweigleisiges System<br />

Ø Betreiber benötigt Genehmigung für das Emittieren von<br />

Treibhausgasen (zunächst nur CO2 + 2 Gase ab 2013)<br />

Ø Daneben werden Berechtigungen für alle Emissionen der Anlage<br />

benötigt (können Handelsobjekt sein)<br />

Ø Berechtigungen werden gemäß nationalem Zuteilungsplan für<br />

bestimmte Zuteilungszeiträume ausgegeben<br />

Ø EU-weiter Gesamtausstoß wird durch ein“cap” an Berechtigungen<br />

beschränkt, Summe der Zuteilungsmengen der einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten<br />

Ø 3-jährige Einführungsphase ab 1.1.2005, anschliessend Kyoto-<br />

Phase 2008-2012, danach bis 2020<br />

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