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Dr. Maximilian Uibeleisen, LL.M., Freshfields Bruckhaus Deringer

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Gesetzlicher Biotopschutz - Überblick<br />

n Vor dem 1.3.2010: Meeresbiotope waren nicht geschützt<br />

n Relevante gesetzlich geschützte Biotope in AWZ<br />

NEU!<br />

n Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender<br />

Bodenmegafauna, artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe<br />

im Meeresbereich<br />

n Schutz gilt unmittelbar durch Nennung in § 30 BNatSchG<br />

(vorherige Schutzerklärung/Gebietsausweisung nicht erforderlich!)

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