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Aufgabenheft

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28<br />

Ein Angebot erstellen und unterbreiten<br />

Diskutieren Sie, welche Inhalte in ein Angebot gehören.<br />

Zeichnen Sie auf einem DIN A4 Blatt auf, an welche Stelle<br />

welche Inhalte gehören. Heften Sie das DIN A4 Blatt in Ih-<br />

rer Arbeitsmappe ab.<br />

INFOTEXT 7:<br />

Warum werden Angebote erstellt?<br />

Ein Angebot ist eine rechtsverbindliche Aussage des Handwerksbetriebes für die<br />

zu erwartenden Kosten eines bestimmten Auftrags und die dafür erforderlichen<br />

Komponenten, Materialien, Werkzeuge, Tätigkeiten usw.<br />

In einem Angebot wird mitgeteilt, welche Arbeiten zu welchem Preis durchge-<br />

führt werden und welche Kosten pro Stück und insgesamt für Komponenten, Ma-<br />

terialien etc. entstehen. Das Angebot bildet für die Kundinnen und Kunden zum<br />

einen die Grundlage, um Preisvergleiche anzustellen. Zum anderen ist es für Sie<br />

eine Sicherheit, dass der Preis sich nicht ändert, wenn die Arbeiten wie im Ange-<br />

bot angegeben ausgeführt werden.<br />

Auch für den Handwerksbetrieb stellt das Angebot eine Sicherheit dar. Hat er die<br />

Arbeiten nach der Auftragsbestätigung wie im Angebot angegeben ausgeführt, so<br />

kann der Kunde oder die Kundin nicht nachträglich verlangen, den Preis für die<br />

Arbeiten zu reduzieren.<br />

Wie Sie sicher wissen, weichen die entgültigen Rechnungen aber durchaus von<br />

den im Angebot angegebenen Kosten ab. Das ist dann der Fall, wenn zusätzliche<br />

unvorhergesehene Arbeiten anfallen und Materialien oder Komponenten benötigt<br />

werden (z. B. wenn zusätzlich ein Reduzierstück in einer Wasserleitung eingebaut<br />

werden muss). Es kommt auch vor, dass Rechnungen niedriger ausfallen (z. B.,<br />

wenn eine im Angebot aufgeführte Arbeit nicht erforderlich war).<br />

Als Angebot an einen Kunden oder eine Kundin sind übrigens auch die Aussagen<br />

eines Handwerkers oder einer Handwerkerin in einem Beratungsgespräch zu wer-<br />

ten. Wenn dort – z. B. im Falle eines Kleinauftrags – Zahlen, Mengen und Preise<br />

genannt werden, sind diese ebenfalls verbindlich (wenn ein Bäcker ein belegtes<br />

Brötchen mit 2,65 € auszeichnet, darf er ja auch nicht plötzlich 2,95 € verlan-<br />

gen).

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