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Museumshock am Dorfmuseum 1. Künstlerwoche Weinstand am ...

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Gemeinde Eichstetten <strong>am</strong> Kaiserstuhl<br />

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Gemeins<strong>am</strong>e öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und<br />

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen<br />

Parl<strong>am</strong>ent sowie für die Wahl des Gemeinderats und<br />

Kreistags <strong>am</strong> 13. Juni 2004<br />

Die Wahl zum Europäischen Parl<strong>am</strong>ent sowie die Wahl des Gemeinderats<br />

und Kreistags findet zeitgleich <strong>am</strong> 13. Juni 2004 statt.<br />

<strong>1.</strong> Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parl<strong>am</strong>ent<br />

sowie das Wählerverzeichnis für die Wahl des Gemeinderats,<br />

Kreistags für die Wahlbezirke der Gemeinde Eichstetten <strong>am</strong> Kaiserstuhl<br />

wird in der Zeit vom 24. bis 28. Mai 2004 während der allgemeinen<br />

Öffnungszeiten im Bürgermeister<strong>am</strong>t, Hauptstraße 43,<br />

Eichstetten <strong>am</strong> Kaiserstuhl (Melde<strong>am</strong>t) für Wahlberechtigte zur<br />

Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen<br />

im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />

will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine<br />

Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />

der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein<br />

Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />

und den entsprechenden Landesvorschriften eingetragen ist.<br />

Freitag, den 07. Mai 2004 Seite 2<br />

<strong>1.</strong> N<strong>am</strong>e der Partei oder Wählervereinigung oder Kennwort des Wahlvorschlages.<br />

2. Bewerber/-innen:<br />

Lfd.-Nr., F<strong>am</strong>ilienn<strong>am</strong>en, Vorn<strong>am</strong>en, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt, Anschrift (Hauptwohnung)<br />

Freie Wählervereinigung (FWV)<br />

101 Graf Eveline Büroangestellte 1945 Im Röthenbach 35<br />

102 Wiedemann Manfred Landmaschinenmechanikermeister 1968 Endinger Straße 21<br />

103 Heß Gerhard Technischer Holzkaufmann 1960 Hauptstraße 103<br />

104 Enderlin Rolf Bautechniker 1963 Altweg 27<br />

105 Meier Karl Elektromeister 1954 Marienstraße 14<br />

106 Meier Heinrich Schreinermeister 1960 Schubertstraße 3<br />

107 Hornecker Claudia Fleischereifachverkäuferin 1962 Geitzbachstraße 24<br />

108 Bury Uwe Maurer 1966 Heerstraße 3<br />

109 Walz Rolf Angestellter 1962 Hauptstraße 166<br />

110 Rinklin Friedhelm Winzer 1969 Hauptstraße 94<br />

111 Tschiggfrei Nicola Floristmeisterin 1971 Goethestraße 21<br />

112 Stein, Wolfgang Installations- und Heizungsbaumeister 1975 Sonnenstraße 1<br />

Freie Demokratische Partei - F.D.P. -<br />

201 Schmidt Carmen Ergotherapeutin 1971 Altweg 73<br />

202 Schmidt Albert Weinbaumeister 1950 Altweg 129<br />

203 Hiß Andreas Weinbautechniker 1973 Hauptstraße 31<br />

204 Möller Martin Gärtnermeister 1968 Geitzbachstraße 13<br />

205 Walz Jürgen Weinküfermeister 1959 Heerstraße 1<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD -<br />

301 Lüth Alexander Netzwerkadministrator 1954 Haydnstraße 11<br />

302 Müller Anna Rentnerin 1940 Geitzbachstraße 25<br />

303 Schwinde Monika Erzieherin 1952 Goethestraße 17<br />

304 Thurm Werner Fernmelde- und Elektormonteur 1941 Marienstraße 13 a<br />

305 Metzger-Horoba Ursula Lehrerin 1955 Im Röthenbach 42<br />

306 Breusch Matthias Journalist 1964 Geitzbachstraße 31<br />

307 Zimmermann Adelheid Bankkauffrau 1952 Goethestraße 13<br />

308 Schöpflin Helmut Geschäftsführer 1958 Schubertstraße 5<br />

Eichstetten <strong>am</strong> Kaiserstuhl, 03. Mai 2004<br />

G. Kiechle, Bürgermeister<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis/Antrag auf Berichtigung<br />

des Wählerverzeichnisses<br />

Wer das Wählerverzeichnis - die Wählerverzeichnisse für unrichtig<br />

oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums,<br />

spätestens <strong>am</strong> 28. Mai 2004 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde<br />

Eichstetten <strong>am</strong> Kaiserstuhl, Zimmer Nr. 25, Einspruch gegen<br />

das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parl<strong>am</strong>ent<br />

einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />

für die Wahl des Gemeinderats, Kreistags stellen.<br />

Der Einspruch sowie der Antrag auf Berichtigung können schriftlich<br />

oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlbenachrichtigungen<br />

Wahlberechtigte, die in die Wählerverzeichnisse eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens zum 23. Mai 2004 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />

zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen bzw. Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht<br />

ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht im jeweiligen Wahlgebiet<br />

durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren ha-

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