Protokollarchiv 15WP - Ehringshausen
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Ortsbeirat Katzenfurt <strong>Ehringshausen</strong>, den 14.06.2008<br />
Protokoll<br />
über die 12. Sitzung der 15. Wahlperiode des Ortsbeirates Katzenfurt am<br />
14.06.2008 von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr als Ortsbegehung.<br />
TeilnehmerInnen: Hr. D. Ullrich (Ortsvorsteher), Hr. B. Fine, Fr. K. Stopperka,<br />
Hr. B. Emmelius, Hr. J. Will, Hr. F. Hofmann, Hr. G. Obitz.<br />
Vom Gemeindevorstand: n/n<br />
Von der Gemeindevertretung: n/n<br />
Entschuldigt: n/n<br />
Abwesend: Hr. W. Schlagbaum, Fr. M. Gold<br />
Gäste: Hr. H. Keiner, Hr. H. Großkreuz, Hr. L. Höffken<br />
Örtlich: Hr. R. Kopp, Hr. W. Weis, Fr. F. Stockenhofen, Fr. H. Krauss<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung, Genehmigung des Protokolls<br />
2.0rtsbegehung<br />
3. Mitteilungen, Anfragen<br />
4. Neue Anliegen aus Katzenfurt<br />
5. Verschiedenes<br />
TOP 01 Der Ortsvorsteher stellt die Beschlussfähigkeit fest. Das letzte Protokoll<br />
von Si 11 / WP 15 wird einstimmig genehmigt<br />
TOP 02 Ortsbegehung<br />
02.01 Auf dem Friedhof wurde das Schreiben von Hr. Kopp vom 22.09.2007<br />
und die Stellungnahme von Fr. Fickler vom 09.05.2008 mit<br />
Besichtigung des Bestandes behandelt.<br />
a) Breitere Abstände zwischen den Gräbern, 40 cm statt wie bisher 30<br />
cm und 60 bis 75 cm zwischen den Grabreihen werden bei neuen<br />
Gräbern bereits praktiziert.<br />
b) Gras statt Splitt um die Gräber und zwischen den Grabreihen würde<br />
lt. Frau Fickler die Unterhaltungskosten enorm steigern. Herr Kopp<br />
verwies auf Friedhöfe in anderen Städten und Gemeinden, auch auf die<br />
Nachbargemeinde Sinn und stellte hierzu 1 CD mit Fotos zur<br />
Verfügung. Diese wurde Hr. Regel, Hauptamt übergeben.<br />
c) Flexible Belegung statt Abräumen ganzer Grabfelder. Hierzu solllt.<br />
Frau Fickler keine Änderung eintreten. Herr Kopp verweist auf seine<br />
Fotobeispiele, daß die flexible Belegung andernorts, auch auf<br />
städtischen Großfriedhöfen gegeben ist. In der Praxis bleiben dort<br />
gepflegte Grabanlagen über die 30-Jahresfrist erhalten, ungepflegte