11.10.2013 Aufrufe

Die exportkontrollrechtliche Ausfuhrgenehmigung - EFA-Schriften

Die exportkontrollrechtliche Ausfuhrgenehmigung - EFA-Schriften

Die exportkontrollrechtliche Ausfuhrgenehmigung - EFA-Schriften

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einleitung<br />

I. Standortbestimmung<br />

<strong>Die</strong>se Arbeit befasst sich mit den praktischen Auswirkungen, die das Gemeinschaftsverwaltungsrecht<br />

auf die Anwendung nationalen Rechts hat. Ein<br />

konkretes Beispiel dafür bietet das Recht der Exportkontrolle, welches für<br />

die vorliegende Untersuchung im Mittelpunkt stehen soll. In diesem Rechtsgebiet<br />

können verfahrensrechtliche Einflüsse des Gemeinschaftsrechts, vor<br />

allem im Rahmen der Erteilung einer <strong>Ausfuhrgenehmigung</strong> nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung<br />

für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien<br />

mit doppeltem Verwendungszweck1 (im Folgenden Dual-use-VO), zu<br />

gegenüber rein nationalen Kontrollpflichten divergierenden Entscheidungsmaßstäben<br />

führen. Teilbereiche des Exportkontrollrechts und einzelne <strong>Ausfuhrgenehmigung</strong>statbestände<br />

werden aus Kompetenzgründen oder aufgrund<br />

einer gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigung noch immer im nationalen<br />

Recht geregelt, dort auf der Rechtsgrundlage des Außenwirtschaftsgesetzes<br />

(im Folgenden AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (im<br />

Folgenden AWV).<br />

<strong>Ausfuhrgenehmigung</strong>en können also nach beiden Rechtskreisen erteilt werden.<br />

Folgende Beispiele sollen das veranschaulichen:<br />

(1) Das Unternehmen M soll Kryptosoftware nach Russland liefern. <strong>Die</strong><br />

Software ist in Anhang I der Dual-use-VO gelistet, ihre Lieferung aus<br />

der EU daher gemeinschaftsrechtlich genehmigungspflichtig.<br />

(2) Der Reifenhersteller C erhält einen Auftrag zur Lieferung von LKW-<br />

Reifen an das syrische Militär. <strong>Die</strong> Reifen sind nicht gelistet. Eine Genehmigungspflicht<br />

besteht dennoch nach der nationalen Regelung des<br />

§ 5c AWV, weil die Lieferung in ein Land der Länderliste K geht und<br />

eine militärische Verwendung geplant ist.<br />

<strong>Die</strong> Arbeit greift die Folgen des Auseinanderfallens der Regelungskreise für<br />

die Entscheidungsfindung auf. Im Rahmen des jeweiligen <strong>Ausfuhrgenehmigung</strong>statbestandes<br />

spielt der Entscheidungsspielraum der Behörde eine besondere<br />

Rolle. Ob es hierbei zu inhaltlichen Abweichungen zwischen europäischer<br />

und nationaler Rechtsgrundlage kommt, richtet sich nach den jeweils<br />

einschlägigen materiellen Entscheidungskriterien und den formellen<br />

Verfahrensvorgaben. So richtet sich Beispiel 1 nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts,<br />

Beispiel 2 nach dem nationalen Verwaltungsrecht. Vor al-<br />

1 Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000, Abl. EG Nr. L 159 S. 1<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!