Die Zukunft des Geldes
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<strong>Die</strong> Verschlüsselung wird im Zuge der Intemet-Sitzung aktiviert. Nach den Prinzipien<br />
der Public-Key-Kryptographie wird fur jede Internet-Sitzung ein neuer Schlüssel erzeugl,<br />
mit dem der Datenstrom wirksam verschlüsselt bzw mit dem dazugehörigen Schlüssel<br />
<strong>des</strong> Empftingers wieder entsct üsseit werden kann. <strong>Die</strong> über Internet versendeten Daten<br />
werden somit gegen Manipulation und Einsichtnahme am Transportweg geschützt.<br />
Das System der Verscfrlüsselung ist ftjr alltagliche Intemet-Geschäftsabschlüsse zien ich<br />
sicher, obgleich das SSl-Verschlüsselungssystem außerhalb der USA bis Ende 1997 nur<br />
mit geringerer Rechentiefe (40 bit) zum Einsatz kommt und mit genügend<br />
Rechnerleistung und KnowHow geknackt rverden kann. Auch die 1999 zugelassenen 56<br />
bit Fallen in diese Kategorie.<br />
P ro b le m der Ku nden-ldentifizieru<br />
ng<br />
Allein mit der Verschlüsselung ist jedoch noch nicht sicher_eestellt, daß der Intemet-<br />
Konsument auch jener Konsument bnv rechtmaßiger Karteninhaber ist, der zu sein er<br />
vorgibt. Erst die Kombination mit einer zusätzlichen }laßnahme zur Sicherstellung der<br />
Identität <strong>des</strong> Internet-Konsumenten w"Lirde dieses fusiko ausraumen.<br />
<strong>Die</strong> ldentität <strong>des</strong> im Intemet anbietenden Vertragshändlers (bzw seines Internet-<br />
Providers) wurde anläßlich <strong>des</strong> Einsatzes der S Sl-server-Software gegenüber der<br />
jeweiligen<br />
p<br />
Zeni6 zierunsssrelle bekanntgegeben und registrien<br />
<strong>Die</strong> Identitat <strong>des</strong> Kanerunhabers kann jedoch aus den erhaltenen Daten nur entnommen,<br />
aber nicht überpnift werden. <strong>Die</strong> Identität <strong>des</strong> Karteninhabers ist für den Anbieter dann<br />
nachvollziehbar, wem dieser fur sich ein digitales Zertifikat bei einer anerkannten<br />
Zertifizierungsstelle erworben hat. Da dies nur bei einer Minorität der Karteninhaber der<br />
Fall ist, ist diese Identifizierungsmöglichkeit fur geschäftliche Llberlegungen praktisch<br />
ohne Bedeutung.<br />
Abhilfe kann die Entstehung und weite Akzeptanz etner Zerttftzierungsinfrastrukrur und<br />
weite Akzeptanz von digitalen (oder elektronischen) Unterschriften bringen. <strong>Die</strong><br />
Vorschläge ^) einer entsprechenden<br />
Richtlinie der EU "über gemeinsame<br />
Rahmenbedingungen ftir elektronische Signaruren" KOM(1998) 297 vom 13.5.1998 ist<br />
bereits weitgehend akkordiert worden und wird wahrscheinlich noch im Jahr 1999<br />
It <strong>Die</strong> Regrstrierung lyird dabei meisrens direlo bei RSA oder Verisign vorgenornmelr.<br />
Elektronsches Geld 66