Die Zukunft des Geldes
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In Nordamerik4 fuhrt dies dazu, daß im Sinne einer kundenfreundlichen politik der<br />
konl-urrierenden Kreditkanenuntemehmen diese vermehrt als Sachverständige und<br />
Vermittler nvischen Karteninhabern und venragshändlern auftreten und dabei vor allem<br />
die Kunden beratend unterstützen.<br />
Im deutschsprachigem<br />
Raum haben Karterunhaber dagegen eine<br />
verbesserte<br />
Rechtsstellung. So räumen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der großen<br />
österreichischen Kreditkanengesellschaften den Karteninhabern eine Haftungsbegrenzung<br />
sowie ein Einspruchsrecht ern:<br />
Durch seitle Lhterschrtft,Venvendung <strong>des</strong> plN_Co<strong>des</strong> anerkennt der<br />
Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung dem Gruntre und trer Höhe nach urtd.<br />
weist die Kreditkartenunternehmwrg urt*,iderruflich an, das fiir den Be:ug t,ort<br />
Wareru'<strong>Die</strong>nstleistunge n, Barbeträgen geschuldete Entgelt direh an das<br />
tr/ertragsunlernehmen :u be:ahren, welche Anw,eisung ttie Kreditkartentofternehmung<br />
schon ietzl annimml Gleiches gilt für clen Bezug von lyaren. <strong>Die</strong>nstleish,tgen atrfgrand<br />
von Bestellungen (schriftlich, telefonisch und dergl.) unter Beknnntgabe der<br />
Karlenrunmer, jedoch ohne Kartenabdruck untl Ltntercchiflr attf einem<br />
Abrechnungstordruck oder ohne Lbruendung <strong>des</strong> plN-Co<strong>des</strong> ...',<br />
,,... In allen übrigen Fcillen haftet der rechtmr)fige Karteninhaber fiir die aus<br />
m$brduchlicher verwendung der Karte entsrehenclen<br />
Belastungen bis zu einem Betrag<br />
von ATS 1.000,- ... "<br />
,,... Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Jvlonatsabrechnung<br />
tlem Gntnde<br />
und der Höhe nach, soferne er nicht binnen 30 Tagen nach Zustelhtng schrtfttich<br />
widersprrcht<br />
... "'n<br />
Gegenüber<br />
dem Kartenintraber<br />
ist der<br />
im Internet anbietende Vertragshändler in<br />
Betrugs- und Mißbrauchsftillen jedenfalls deutlich schlechter sestellt:<br />
D<br />
A.lle. venragsvereinbamngen, die dem Kaneniniaber ohne Abgabe seiner unterschrift am<br />
Einzugsbeleg die Zustimmung zur Belasrung seines Kanenkontos bzw. den verzichr auf Einspruch<br />
unterstellen, sind im Sinne <strong>des</strong> S 879 ABGB nach Rechtsmeinung namhafler Exprerten klir als<br />
sittenwidrig zu qualilizieren uld daher nicht wirksam. Schließlich rst dre Kreditkartennummer<br />
öffentlich einsichtbar. Ein Kredid(anen-Abreclurungsbeleg ohne die Unterschriff <strong>des</strong> Karteninlabers<br />
häne dann bloß den Stellerwen eines bedruchen Blait papiers!<br />
Elektronsches Geld<br />
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