Die Zukunft des Geldes
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8.1 Mögliche Manipulationen<br />
Ahniich dem Barge)d kann auch das Geld der elektronischen Geldbörse ,,gestohlen" sein,<br />
dh der Verw'ender hat eine fremde elekronische Borse an sich gebracht und verwendet<br />
das in ihr gespeicherte Bargeld. Beim Laden der Karte könnte der Nutzer mehr<br />
elektronisches Geld laden, als der Stand seines Kontos zulaßt<br />
Das elektronische Geld kann ge- oder verlalscht sein: Der unredliche Nutzer <strong>des</strong> Systems<br />
hat einen Weg zur Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen gefunden und ist in der Lage,<br />
den Stand auf seiner Börse oder seiner Terminalkarte beliebig und obne Gegenleistung<br />
zu erhöhen bzw dem zentralen EDV-Svstem ein echtes Terminal mit echten<br />
Einreichungen vorzuspielen.<br />
Neben Manipulationen im Zentralrechner oder im Banksystem, wie zB Abbuchen<br />
höherer Beträge vom Girokonto als sie aufder Karte gutgeschrieben werden, ist auch die<br />
Täuschung <strong>des</strong> Kunden über den tatsächlich abgebuchten Betrag bei einer Transaktion<br />
technisch denkbar.<br />
Von den T,itergruppen her kommen also Manipulationen <strong>des</strong> Kunden, <strong>des</strong> Händlers,<br />
eines Dntten oder von seiten der Betreiber und der Banken in Fraqe.<br />
8.2 Faktische Verfolgbarkeit von Mißbräuchen<br />
8.2.1 Entdeckbarkeit<br />
Das Quick-System sorvie das E-Cash-System nach Chaum durchbrechen das System der<br />
doppelten Buchhaltung. Es ist zwar jederzeit bekannt, wieviel elekronisches Geld in<br />
Umlauf gebracht wurde. Nicht bekannt ist aber, ob dieses Geld gerade auf einer<br />
Kundenkane oder einem Kunden-PC ,,ruht" oder schon zur Bezahlung auf eine<br />
Terminalkane bzw den Rechner eines Händlers transleriert wurde. Das ,,ruhende" Geld,<br />
der sogenannte<br />
,,Float", dürfte bei einer starken Verwendung <strong>des</strong> Systems eine<br />
beträchtliche Höhe (einige zehn Millionen Schilling) eneichen. Wird innerhalb <strong>des</strong><br />
Systems Geld ,,erfunden" (zB durch unerlaubtes Vervielfültigen ein- und derselben<br />
Karte) und wird dieses Geld verwendet, ist dies erst aufi)illig, wenn die ,,erfundene" bzw<br />
Elektronsches Geld lo I