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Die Zukunft des Geldes

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Mietzins. Zumin<strong>des</strong>t bei der Multifunktionskarte lieg klarerweise ein<br />

Bestandverhältnis vor, da der Kontoinhaber nicht Eigentümer der Karte wird und<br />

gegen jahrliches Entgelt ergänzt durch einen Gratiskedit an die Banken beim Laden<br />

der elektronischen Geldbörse die Kane nutzen kann. Bedungener Gebrauch der Karte<br />

ist aber gerade die Nutzung an einem Terminal. <strong>Die</strong> Regelung <strong>des</strong> $ 1096 wird als<br />

ersä.nzende Gewährleistungsregelung versranden. Ein Ausschiuß in AGB gegenüber<br />

Konsumenten ist gemäß sq 9 KSchG unwirksam.rii<br />

<strong>Die</strong> Banken leisten aiso dafur Gewahr, daß die von ihnen ausgegebenen Karten während<br />

ihrer Gültigkeitsdauer soweit technisch und faktisch moglich benützbar sind. APSS und<br />

andere <strong>Die</strong>nstleister<br />

sind dabei idR als Gehiifen iSd $ l3t3a ABGB zu betrachten.<br />

Versagen technischer Geräte wird iA nicht hundertprozentig auszuschließen sein.<br />

<strong>Die</strong> Banken haften aber fur eine übliche Organisation, Wanung und Beaufsichtigung der<br />

Systeme. "' Bei Schäden, die aus Störungen resultieren, wird die Frage zu stellen sein, ob<br />

die Storung bei ordnungsgemäßer Wartung und Beautiichtigung der Systeme passieren<br />

hätte können oder ob Verschulden<br />

vorliegt Punkt I i der AGBoKT wird wohl als<br />

Hallungsausschluß fur leichte Fahrlassigkeit zu interprerieren sern.<br />

Koziolt3s geht in diesem Fail noch weiter. Er argumentiert, die Verlagerung von<br />

Tätigkeiten vom Gehilfen weg zum EDV-system dürfe fur den Kunden keine<br />

Verschlechterung der Haftung bringen, da doch gerade die Bank aus dieser Verlagerung<br />

profitiere. <strong>Die</strong> Bank habe also fur die Funktionsftih.igkeit der EDV-systeme wie für<br />

uetullen zu nafien.<br />

''<br />

.AJs wichtiger Punkt gesondert zu betrachten ist der umfassende Haftungsausschluß auch<br />

fur den Fall <strong>des</strong> unberechtigen Einzugs einer N{ultifunlcionskane. Denn bald soll ja die<br />

N{ultifunJ..tionskarte vielleicht nicht nur Scheck-, Bankomat-, POS- und Quick-Karte sein<br />

'"<br />

In AGB gegerüber Verbrauchern gemä3 S 9 KSchGi allgemein in AGB rvegen g 879 Abs 3 ABGB.<br />

vll OGH in HS l5a8; SZ 53/128; vgl P. Bvdlinski. Beschrrinkung und Ausschluß der Gervährleistung,<br />

JBI 1993.633<br />

\]t<br />

Koziol - itle/ser, Grundriß <strong>des</strong> bitgerlichen Rechrsro, Band I, l7-1.<br />

rrt<br />

Vgl auch Fervers, Martin: <strong>Die</strong> Haftung der Banken bei automatisienen Zahlungsvorgiingen, Wl\I<br />

1988, 1041.<br />

t35-<br />

Koziol, <strong>Die</strong> Haftung der Banlen bei Versagen technischer Hilfsminel, öBA l/1987, 3- 15<br />

''"<br />

Ygl auc\ Berger, Schadenweneilung bei Bankb€triebsstörungen, FrankfirrtMain 1979<br />

Elektronsches Geld 1,11

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