Die Zukunft des Geldes
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Mietzins. Zumin<strong>des</strong>t bei der Multifunktionskarte lieg klarerweise ein<br />
Bestandverhältnis vor, da der Kontoinhaber nicht Eigentümer der Karte wird und<br />
gegen jahrliches Entgelt ergänzt durch einen Gratiskedit an die Banken beim Laden<br />
der elektronischen Geldbörse die Kane nutzen kann. Bedungener Gebrauch der Karte<br />
ist aber gerade die Nutzung an einem Terminal. <strong>Die</strong> Regelung <strong>des</strong> $ 1096 wird als<br />
ersä.nzende Gewährleistungsregelung versranden. Ein Ausschiuß in AGB gegenüber<br />
Konsumenten ist gemäß sq 9 KSchG unwirksam.rii<br />
<strong>Die</strong> Banken leisten aiso dafur Gewahr, daß die von ihnen ausgegebenen Karten während<br />
ihrer Gültigkeitsdauer soweit technisch und faktisch moglich benützbar sind. APSS und<br />
andere <strong>Die</strong>nstleister<br />
sind dabei idR als Gehiifen iSd $ l3t3a ABGB zu betrachten.<br />
Versagen technischer Geräte wird iA nicht hundertprozentig auszuschließen sein.<br />
<strong>Die</strong> Banken haften aber fur eine übliche Organisation, Wanung und Beaufsichtigung der<br />
Systeme. "' Bei Schäden, die aus Störungen resultieren, wird die Frage zu stellen sein, ob<br />
die Storung bei ordnungsgemäßer Wartung und Beautiichtigung der Systeme passieren<br />
hätte können oder ob Verschulden<br />
vorliegt Punkt I i der AGBoKT wird wohl als<br />
Hallungsausschluß fur leichte Fahrlassigkeit zu interprerieren sern.<br />
Koziolt3s geht in diesem Fail noch weiter. Er argumentiert, die Verlagerung von<br />
Tätigkeiten vom Gehilfen weg zum EDV-system dürfe fur den Kunden keine<br />
Verschlechterung der Haftung bringen, da doch gerade die Bank aus dieser Verlagerung<br />
profitiere. <strong>Die</strong> Bank habe also fur die Funktionsftih.igkeit der EDV-systeme wie für<br />
uetullen zu nafien.<br />
''<br />
.AJs wichtiger Punkt gesondert zu betrachten ist der umfassende Haftungsausschluß auch<br />
fur den Fall <strong>des</strong> unberechtigen Einzugs einer N{ultifunlcionskane. Denn bald soll ja die<br />
N{ultifunJ..tionskarte vielleicht nicht nur Scheck-, Bankomat-, POS- und Quick-Karte sein<br />
'"<br />
In AGB gegerüber Verbrauchern gemä3 S 9 KSchGi allgemein in AGB rvegen g 879 Abs 3 ABGB.<br />
vll OGH in HS l5a8; SZ 53/128; vgl P. Bvdlinski. Beschrrinkung und Ausschluß der Gervährleistung,<br />
JBI 1993.633<br />
\]t<br />
Koziol - itle/ser, Grundriß <strong>des</strong> bitgerlichen Rechrsro, Band I, l7-1.<br />
rrt<br />
Vgl auch Fervers, Martin: <strong>Die</strong> Haftung der Banken bei automatisienen Zahlungsvorgiingen, Wl\I<br />
1988, 1041.<br />
t35-<br />
Koziol, <strong>Die</strong> Haftung der Banlen bei Versagen technischer Hilfsminel, öBA l/1987, 3- 15<br />
''"<br />
Ygl auc\ Berger, Schadenweneilung bei Bankb€triebsstörungen, FrankfirrtMain 1979<br />
Elektronsches Geld 1,11