Die Zukunft des Geldes
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genannt. Vertragsgrundlage dafür sind der Girokontovertrag (fur Verbraucher gemäß $<br />
i4 BWG), die AGB der österreichischen Kredituntemehmungen (AGBöKI, Fassung<br />
1979), die ,,Bedingungen fur die Ausgabe und Verwendung der eurocheque-Karte als<br />
Scheckgarantiekarle" (Fassung 1993), die ,,Kundenrichtlinien fur die Benürzung der<br />
Geldausgabeautomaten im Rahmen <strong>des</strong> Bankomat-Service" (Fassung November 1994,<br />
im folgenden AGB Bankomat), mit den Zusatzbestimmungen fur Zahlungen an<br />
Bankomat-Kassen (AGB POS) und mit der elektronischen Geldbörse (Bankomat-Quick-<br />
Service, AGB Quick). Zwischen den eigentlichen Betreibern <strong>des</strong> Systems (APSS,EPA<br />
und Vertragshändlern) und dem Kunden besteht kein direktes venragliches Verhältnis.<br />
Im Vertrag mit dem Kunden (Girovertrag mir Zusdtzen) verpflichtet sich die Bank, ein<br />
solches System zur Verfrigung zu stellen. EPA/APSS und Händler sind in diesem Sinne<br />
Erft.illungsgehilfen der kontofuhrenden Bank.r:r Es handelt sich beim Bankomatvertrag<br />
und auch beim Händlervenrag um einen echten Vertrag zugunsten Dritter.r:6<br />
Vorgesehen ist aber auch die Ausgabe anonymer Karten mit reiner Geldborsenfunktion,<br />
die bei Bankstellen auch gegen Erlag von Bargeld geladen werden können (Wertkarten).<br />
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<strong>Die</strong> Multifunktionskarte erhält der Kunde als Ersatz seiner ec-Kane von seinem<br />
Kreditinstitut. Hier sind die Venragspartner<br />
also relativ klar: Das Kreditinstitut stellt<br />
dem Kunden die Karte und die <strong>Die</strong>nstleistungen (über Subauftragnehmer) zur<br />
Verfugung.<br />
Bei der reinen Chipkarte mit nur der Funktion elektronische Geldbörse (Wertkarte) oder<br />
Chipkarten rmt Geldbörsen und anderen FunLtjonen (?B Geldbörse und<br />
Studentenausweis, A-ffinity Karte) ist der Vertragspartner fur die<br />
Zahlungsverkehrsdienstleistung schwerer zu ermitteln.<br />
<strong>Die</strong> Wertkane kauft der Benutzer bei einem Kreditinstitut. Vertragspartner fur Affrnity-<br />
Karten soll nach dem derzeitigen Stand der Diskussion die Europay Austria werden. Für<br />
die Zusatzfunktion Studentenausrveis wird wohl die Repubtik "Venragspartner".<br />
115<br />
Vgl Kurschel, Wer träg1 den Schaden? ,,Verdopp€lte" und verlorene Banlomatkarten, ecolex 1990,<br />
'79,<br />
llerner, Das Geldausgabeäutomäten-Gesch:i.ft nach deutschem Recht, l-16ff, Canaris,<br />
Bankvetuagsrecht RZ 527j.<br />
Elektronsches Geld 136