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Die Zukunft des Geldes

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Betreffend die Beziehungen zwischen Emittenten und Verbrauchem werden vor allem im<br />

Anhang zur Kartenempfehlung 88/59o,GwG sowie im Text der Empfefrlung 97/4g9lEG<br />

recht detaillierte Anregungen gemacht:<br />

schriftliche, vollständige und faire vertragsbedingungen<br />

<strong>des</strong> Emittenten in der<br />

üblichen Sprache mit klarer Gebührenregelung (88/590,€WG punkt 3), die leicht<br />

verstandlich und unmittelbar faßbar sind und zumin<strong>des</strong>t die punke a) Beschreibung<br />

<strong>des</strong> elektronischen Zal ungsinstrumenrs und b) Darstellung der pflichten und Haftung<br />

von Inlraber und Emittent inklusive Sicherheitsanweisungen umfaßt (97l4g9EG Art<br />

3)<br />

Angabe über die Bedingungen der Nutzung <strong>des</strong> Zalrlungsinsrruments im Ausland<br />

inklusive etwaiger zusätzlicher Gebühren (9j1489[EG Afi 4)<br />

Angabe, ob die Transaktionen<br />

dem Konto <strong>des</strong> venraglich gebundenen<br />

Inhabers<br />

unverzüglich belastet bnv gutgescbrieben werden, und falls dies nicht zutrift,<br />

innerhalb weichen Zeitraums die Belastung bzw. Gutschrift erfolgt, und <strong>des</strong><br />

Zeitraums, innerhalb <strong>des</strong>sen bei Transaktionen, die zur Ausstellung von Rechnungen<br />

an den vertraglich gebundenen Inhaber fuhren, die Faltunerung vorgenommen wird<br />

(88/590lEWc Punk 3 4 und 97l489/EG Art 3 c)<br />

Bedingte einseitige Anderung der Vertragsbedingungen (88/590IEWG punlt 3.5,<br />

971489/EG p^It7)<br />

Regelungen betreffend Sicherung der Karten, pINs uä durch den Kunden und<br />

Meldepflicht bei Verlusl, <strong>Die</strong>bstahl bzw offensichtlichen sonstigen<br />

Unregelmäßigkeiten (88/590,rEWG Punk 4,971489/EG tut S)<br />

Bereitstellung eines Mel<strong>des</strong>ystems (rund um die uhr) bei verlusr oder <strong>Die</strong>bstahl und<br />

eines entsprechenden Spensystems (8S/590,ßWG p unkt 8, 97 I 489 /EG Afi 9)<br />

Haftung <strong>des</strong> Kunden bei Mißbrauch nur bis zum Zeitpunlt der Meldung von Verlust<br />

oder <strong>Die</strong>bstahl (88/590/EWG Punkt 4, 8) und nur bis zu ECU 150 (g7l4g9/EG Art 6)<br />

Keine Zusendung von Karten ohne Antrag <strong>des</strong> Kunden; Venrag gilt erst als<br />

abgeschlossen, wenn Kunde Karle und .{GB besita (88/590,€WG punkt 5)<br />

Elektronsches Gelct<br />

tzo

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