Die Zukunft des Geldes
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ohne Gegenbuchungen, wie bei Quick vorgesehen, für die Zahlungsvorgange ausreicht.<br />
Beantwortet kann sie allerdings nur schwer werden.<br />
Auch der Vorschlag einer E-Geldinstitute-Rl will an dieser Nicht-Regelung nichts<br />
Grundlegen<strong>des</strong> ändern, sieht aber in An 6 Abs 1 zumin<strong>des</strong>t als Regelung vor:<br />
,,(1) E-Geld-Institute müssen über eine solide und umsichtige Geschäftsführung,<br />
sachgemäße Verwaltungs- und RechnungsJegungsverfaken und angemessene<br />
interne Kontrollmechanismen verfügen. Drese sollten den hnanziellen und nicht<br />
finanziellen Risiken entsprechen, denen das Institut ausgesetzt ist."<br />
Auch die ECB-Studie geht davon aus, daß die Sicherheit <strong>des</strong> E-Money-Systems nicht<br />
durch detaillierte Vorgaben sondem durch staatliche Lrberwachung sichergestellt werden<br />
soll. Wenn diese Libenvachung allerdings nicht besser funktionien. als in den<br />
österreichischen Fällen der bhi- und der fueger-Bank, die bekanntlich vor den Augen der<br />
Wirtschaftsprufer und der Bankenaufsicht durch teils wagemutige, teils krinunelle<br />
Transaktionen in den Konkurs gerieten, scheint dieser Lösungsweg eher fragwurdig.<br />
3.8 Ein lagensicheru ng<br />
Das Thema Einlagensicherung wurde durch die fuchtlirue 94l19lEG <strong>des</strong> Europäischen<br />
Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 30. Mai 1994 über EinlagensicherungssystemeEo im<br />
Bereich von EU und EWR vereinheitlicht. <strong>Die</strong>se fuchtlirue sieht vor, daß ein<br />
Kreditinstitut, das Einlagen oder andere nickzahlbare Gelder <strong>des</strong> Publilnrms<br />
entgegennimmt, einem Einlagensicherungssystem angehören muß, das die Rückzal ung<br />
von Einlagen <strong>des</strong>selben Einlegers bis 20 000 ECU (bis 3l.12.1999 15 000 ECU) im Falle<br />
der Insolvenz <strong>des</strong> Kreditinstituts sichert.<br />
<strong>Die</strong>se fuchtlinie wurde mit der BWG-Novelle BGBI 19961445 in das österreichische<br />
Recht transformiert. S$ 93 und 93a BWG bestimmen, daß Einlagen isd $ 1 Z I BWG<br />
und Bauspareinlagen und ,,Guthaben, die sich aus auf einem Konto verbliebenen<br />
Elektronsches Geld 113