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Die Zukunft des Geldes

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ohne Gegenbuchungen, wie bei Quick vorgesehen, für die Zahlungsvorgange ausreicht.<br />

Beantwortet kann sie allerdings nur schwer werden.<br />

Auch der Vorschlag einer E-Geldinstitute-Rl will an dieser Nicht-Regelung nichts<br />

Grundlegen<strong>des</strong> ändern, sieht aber in An 6 Abs 1 zumin<strong>des</strong>t als Regelung vor:<br />

,,(1) E-Geld-Institute müssen über eine solide und umsichtige Geschäftsführung,<br />

sachgemäße Verwaltungs- und RechnungsJegungsverfaken und angemessene<br />

interne Kontrollmechanismen verfügen. Drese sollten den hnanziellen und nicht<br />

finanziellen Risiken entsprechen, denen das Institut ausgesetzt ist."<br />

Auch die ECB-Studie geht davon aus, daß die Sicherheit <strong>des</strong> E-Money-Systems nicht<br />

durch detaillierte Vorgaben sondem durch staatliche Lrberwachung sichergestellt werden<br />

soll. Wenn diese Libenvachung allerdings nicht besser funktionien. als in den<br />

österreichischen Fällen der bhi- und der fueger-Bank, die bekanntlich vor den Augen der<br />

Wirtschaftsprufer und der Bankenaufsicht durch teils wagemutige, teils krinunelle<br />

Transaktionen in den Konkurs gerieten, scheint dieser Lösungsweg eher fragwurdig.<br />

3.8 Ein lagensicheru ng<br />

Das Thema Einlagensicherung wurde durch die fuchtlirue 94l19lEG <strong>des</strong> Europäischen<br />

Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 30. Mai 1994 über EinlagensicherungssystemeEo im<br />

Bereich von EU und EWR vereinheitlicht. <strong>Die</strong>se fuchtlirue sieht vor, daß ein<br />

Kreditinstitut, das Einlagen oder andere nickzahlbare Gelder <strong>des</strong> Publilnrms<br />

entgegennimmt, einem Einlagensicherungssystem angehören muß, das die Rückzal ung<br />

von Einlagen <strong>des</strong>selben Einlegers bis 20 000 ECU (bis 3l.12.1999 15 000 ECU) im Falle<br />

der Insolvenz <strong>des</strong> Kreditinstituts sichert.<br />

<strong>Die</strong>se fuchtlinie wurde mit der BWG-Novelle BGBI 19961445 in das österreichische<br />

Recht transformiert. S$ 93 und 93a BWG bestimmen, daß Einlagen isd $ 1 Z I BWG<br />

und Bauspareinlagen und ,,Guthaben, die sich aus auf einem Konto verbliebenen<br />

Elektronsches Geld 113

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