Die Zukunft des Geldes
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Die Zukunft des Geldes
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. aufeinanderabgestimmte<br />
Verhaltensweisen.<br />
welche den Handel :nvischen den Mitgliedsstaaten zu beeintrachtigen geeignet sind und<br />
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verftilschung <strong>des</strong> Wettbewerbs innerhalb <strong>des</strong><br />
gemeinsamen Marktes bezwecken oder be',virken. insbesondere.<br />
b)<br />
o)<br />
die unmittelbare oder mirtelbare Festserzung der A-n- oder Verkautipreise oder<br />
sonstiger Geschäft sbedingungen,<br />
die Einsckänkung oder Kontrolle der Erzeugung, <strong>des</strong> Absatzes, der technischen<br />
Entwicklung oder der Investitionenl<br />
die Aufteilung der N{ärkte<br />
und Versorgungsquellen;<br />
die Arwendung unterscluedlicher<br />
Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen<br />
gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wenbewerb benachteiligt werden,<br />
der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner<br />
zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach dem Handelsbrauch<br />
in Beziehung zum Venragsgegenstand srehen<br />
Solche Vereinbarungen<br />
oder Beschlüsse<br />
sind nichrtg, soweit sie nicht im Einzeifall durch<br />
ein sogenanntes Negativattest oder durch eine sogenannte<br />
Gruppen-freistellungsverordnung von der EG-Kommission fur zu1ässig erklärt wurden.<br />
Durch die Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGHal ist k.largestellt, daß das EG-Wettbewerbsrecht<br />
auch auf Banken anwendbar ist.<br />
Ein Negativattest<br />
bzrv eine Freistellung<br />
wurde zB eneilt<br />
- den irischen Bankeno2 betreffend eine Vereinbarung über einheitliche öffnungszeiten,<br />
ein einheitliches Clearing- und Abbuchungssystem (einheitliche Gebühren und<br />
Zinssätze wurden von den Banken aufgegeben)<br />
''<br />
Vgl zB EUGH 1.1.7.1981, tu 172i80; Slg 1981,2021; Zuechaer gegen Bayrische Vereinsban-k -<br />
Einheitliche Auslandsüberweisungsgebühlen.<br />
Elektronsches Geld 101