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„Wachstumsbedingungen bzw. Wachstumshemmnisse für junge ...

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<strong>„Wachstumsbedingungen</strong> <strong>bzw</strong>. <strong>Wachstumshemmnisse</strong> <strong>für</strong> <strong>junge</strong> Unternehmen“<br />

mittelständischer Interessen“ (§ 97 GWB, HFK Rechtsanwälte 2010). Diese<br />

sind „vornehmlich“ zu berücksichtigen. Insbesondere ist eine Aufteilung der<br />

Leistungen in der Menge (Teillose) und nach Fachgebiet (Fachlose) vorgeschrieben<br />

(vgl. § 97 (3) GWB, HFK Rechtsanwälte 2010). Unterhalb der<br />

Schwellenwerte wird das Vergabeverfahren direkt in den entsprechenden<br />

Vergabe- und Verdingungsordnungen (VOL/A, VOB/A) geregelt. Hier finden<br />

sich die Grundsätze der Vergabe aus dem GWB wieder, so auch die Trennung<br />

in Fach- und Teillose (vgl. § 2 (1), (2) VOL/A, HFK Rechtsanwälte 2010). Satz<br />

2 von § 2 (2) ermöglicht den Beschaffern jedoch, bei „gegebenen wirtschaftlichen<br />

oder technischen Gründen“ von der Losvergabe abzusehen. Diese Gründe<br />

können etwa in Gestalt eines niedrigeren Verwaltungsaufwandes oder höheren<br />

Skalenerträge bei Auftragsbündelung vorliegen (Loader, 2007). Die Rechtsprechung<br />

sieht hier bereits Mehrkosten in Höhe von 8-10% als ausreichend an<br />

(vgl. OLG Karlsruhe, 2011).<br />

Den Zuschlag bei einer öffentlichen Ausschreibung erhält „unter Berücksichtigung<br />

aller Umstände“ das „wirtschaftlichste Angebot“ (§ 18 VOL/A, HFK<br />

Rechtsanwälte, 2010). Hier fließen neben dem Preis auch noch andere in der<br />

Bekanntmachung vorgegebenen Wertungskriterien gewichtet mit ein wie etwa<br />

Qualität, Betriebskosten und Umwelteigenschaften. Den Zuschlag an das wirtschaftlichste<br />

Angebot zu vergeben steht im Einklang mit dem oben genannten<br />

Gleichheitsgrundsatz wonach kein Unternehmen diskriminiert werden darf.<br />

Auch eine positive Diskriminierung von KMUs ist nach EU- und nationalem<br />

Recht also untersagt. 32<br />

Die Teilnahme am Bietprozess <strong>für</strong> eine öffentliche Ausschreibung erscheint <strong>für</strong><br />

<strong>junge</strong> Unternehmen häufig jedoch nicht attraktiv. Eine Befragung kleiner Unternehmen<br />

in Großbritannien ergab, dass nur 7% der KMUs an einer Zusammenarbeit<br />

mit dem öffentlichen Sektor interessiert sind (Institute for Employment<br />

Studies, 2006). Der bürokratische Aufwand, der durch das Erstellen von<br />

detaillierten Angebotsbeschreibungen sowie der Einhaltung von Fristen und<br />

Formstandards anfällt, führt dazu, dass eine Teilnahme am Vergabeprozess<br />

<strong>bzw</strong>. eine Angebotsabgabe <strong>für</strong> <strong>junge</strong> Unternehmen deutlich teurer ist als <strong>für</strong><br />

vergleichbare Aufträge des privaten Sektors (Karjalainen und Kemppainen,<br />

2008). Ein weiteres Hemmnis <strong>für</strong> <strong>junge</strong> Unternehmen, an einer öffentli-<br />

32 Es gibt jedoch durchaus Länder wie z.B. Kanada oder Australien, in denen KMUs und<br />

lokale Auftraggeber in der öffentlichen Vergabe bevorzugt werden (Zheng et al. 2006).<br />

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