TickendeZeitbombeninderNachbarschaft - Dpolg-mannheim.de
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Herausgeber: KV Mannheim/Hei<strong>de</strong>lberg/Mosbach<br />
Homepage: http://www.dpolg-<strong>mannheim</strong>.<strong>de</strong>/<br />
V.i.S.d.P.: Egon Manz, Tel.: 0621 / 174-2020<br />
Standpunkt<br />
Informationsblatt <strong>de</strong>r Deutschen Polizeigewerkschaft in <strong>de</strong>r Kurpfalz<br />
Rainer Wendt, Berlin<br />
Wenn Empörung gut tut, stören Fakten<br />
nur<br />
Michael Schöfer, Mannheim<br />
Grundrechte gelten für alle<br />
Christiane Eiermann, Hei<strong>de</strong>lberg<br />
Beamter bleibt trotz Kin<strong>de</strong>rpornobesitz<br />
im Amt / Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht:<br />
Beamte sind im Privatleben<br />
wie an<strong>de</strong>re Bürger<br />
Günter Troschka, Mannheim<br />
Konsequenter Fahrerlaubnisentzug in<br />
Probezeit<br />
Walter Krech, Mannheim<br />
Erweiterte Polizeibefugnisse in<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Herbert Adam, Mannheim<br />
DPolG - In aller Kürze<br />
Herbert Adam, Mannheim<br />
Informationen für Ruheständler undsolche<br />
die es bald wer<strong>de</strong>n (Bild)<br />
Heiko Brandt, Mannheim<br />
Zeckenbiss wur<strong>de</strong> nicht als Dienstunfall<br />
anerkannt<br />
Eike Reimann, Mannheim<br />
Tarifeinheitsgesetz ist nach Gutachten<br />
verfassungswidrig<br />
Mannheimer Morgen<br />
Neue Waffe hält Angreifer auf Abstand<br />
/ Anmerkung von Egon Manz<br />
Ticken<strong>de</strong> Zeitbomben in <strong>de</strong>r Nachbarschaft<br />
Gefährliche Sexualstraftäter in <strong>de</strong>r Anonymität<br />
Die DPolG-Standpunktredaktion berichtet<br />
Der Standpunkt Nr.32/2010 vom 16.8.2010 (Manz / Schöfer) befasste sich mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r DPolG, Rainer Wendt, in <strong>de</strong>n Medien dargestellten Problemen im Zusammenhang mit entlassenen<br />
Schwerstkriminellen, die nach ihrer Entlassung aufgrund hoher Rückfallgefährdung eine große Gefahr für das<br />
Leben insbeson<strong>de</strong>re von Frauen und Kin<strong>de</strong>rn be<strong>de</strong>uten. Hierbei ging es um die Frage <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Bekanntgabe von Wohnortdaten entlassener Triebtäter. Der Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong> ver<strong>de</strong>utlicht<br />
in <strong>de</strong>m nachstehen<strong>de</strong>m Leitartikel unter Hinweis auf die in <strong>de</strong>r letztwöchigen Standpunktausgabe dargestellten<br />
konträren Positionen eindrucksvoll die Gesamtproblematik <strong>de</strong>r vor uns liegen<strong>de</strong>n Fakten:<br />
Wenn Empörung gut tut, stören Fakten nur<br />
Sehr geehrte Standpunktleserinnen und -leser, liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
Ausgabe Nr. 33 /2010 vom 23.08.2010<br />
Der nächste Standpunkt erscheint am 30.08.2010<br />
Kommentatoren und Kritiker halten sich ungern mit Fakten auf, wenn ihnen ihre eigene Empörung ausreicht.<br />
In unserer Entrüstungsgesellschaft, in <strong>de</strong>r man gern sofort „entsetzt“, „betroffen“ und vor allem gern empört<br />
ist, reichen ein paar oberflächliche Überschriften, ein paar hingeworfene Zitate, eine gehörige Portion Vorurteile<br />
und <strong>de</strong>tailliert gepflegte Feindbil<strong>de</strong>r - am liebsten die USA - um sich zu erregen. Der wegen seiner sonst<br />
feinsinnigen und differenzierten Stellungnahmen von mir hoch geschätzte Kollege Michael Schöfer ist exakt<br />
in diese Vereinfachungsfalle getappt. Rainer Wendt hat einen Internet-Pranger nach <strong>de</strong>m Vorbild <strong>de</strong>r USA<br />
gefor<strong>de</strong>rt? Was für ein Unfug. Zunächst einmal habe ich mir das nicht alleine ausgedacht. Vielmehr ist die<br />
Bun<strong>de</strong>sleitung <strong>de</strong>r DPolG nach ausführlicher Beratung zu <strong>de</strong>m Ergebnis gelangt, dass die Warnung vor Gefahren,<br />
insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>nen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, polizeilich alltägliches<br />
Handwerkszeug ist. Daraus folgt, dass dies auch für einzelne Sicherungsverwahrte gilt, von <strong>de</strong>nen nachweislich<br />
immer noch eine hohe Gefahr ausgeht, und die aus juristischen Grün<strong>de</strong>n freigelassen wer<strong>de</strong>n. Das kann<br />
man durch direkte Ansprache <strong>de</strong>r Anwohner, mit <strong>de</strong>r guten alten Post o<strong>de</strong>r eben auch durch das Internet tun,<br />
etwa auf einer entsprechen<strong>de</strong>n Seite <strong>de</strong>r örtlichen Polizei. Außer<strong>de</strong>m hat die Bun<strong>de</strong>sleitung ver<strong>de</strong>utlicht, dass<br />
dies keinesfalls die erwünschte Lösung ist. Richtig wäre es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die<br />
beschriebenen Gefahren gar nicht erst entstehen und die Sicherungsverwahrten bleiben, wo sie hingehören,<br />
nämlich in sicherer Verwahrung und nicht in Freiheit. Hätte man alles wissen können, muss man aber nicht,<br />
wenn doch ein paar Überschriften ausreichen, sich zu ereifern.<br />
Das alles hat we<strong>de</strong>r etwas mit Mittelalter zu tun, noch mit Pranger, es ist notwendiger Schutz <strong>de</strong>r<br />
Menschen. Um es konkret zu machen: Wenn im 10. Stockwerk eines Wohnhauses eine Familie<br />
wohnt, die ihre Kin<strong>de</strong>r völlig arglos tagtäglich zur Schule schickt. Dürfen wir dieser Familie tatsächlich<br />
die Information verweigern, dass zwei Stockwerke tiefer ein Serienvergewaltiger eingezogen<br />
ist, <strong>de</strong>r sich selbst als „ticken<strong>de</strong> Zeitbombe“ bezeichnet? Geben wir Familie die Chance, ihre Kin<strong>de</strong>r<br />
zu begleiten und sie vor <strong>de</strong>r Gefahr zu schützen? O<strong>de</strong>r warten wir „im Namen <strong>de</strong>s Datenschutzes“<br />
darauf, dass die „ticken<strong>de</strong> Zeitbombe“ explodiert und Kin<strong>de</strong>r zu Scha<strong>de</strong>n kommen?<br />
Der Grünen Politiker Wieland lehnt wie die DPolG einen öffentlichen Pranger ab, will aber nicht tatenlos<br />
bleiben: "Statt die Täter öffentlich an <strong>de</strong>n Pranger zu stellen, sollte die Polizei zielgerichtet Eltern warnen,<br />
wenn ein Straftäter in ihre Nähe zieht.“ Recht hat er. Das genau ist <strong>de</strong>r Kern dieser Auseinan<strong>de</strong>rsetzung, keine<br />
USA- o<strong>de</strong>r Lynchmordphantasien. Zuweilen fragt man sich schon, welches Bild manche Zeitgenossen von<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bevölkerung haben - und wie <strong>de</strong>utsche Politiker über ihre Wähler <strong>de</strong>nken. Ein Volk von<br />
Lynchmör<strong>de</strong>rn, die nur darauf warten, sich zusammenzurotten und loszuschlagen? Die bisherige Realität hat<br />
etwas an<strong>de</strong>res gezeigt: Da haben Menschen lautstark gegen eine Politik protestiert, die sie und ihre Familien<br />
in Gefahr bringt. Sie haben ein Grundrecht wahrgenommen, auch wenn manchen Betrachtern <strong>de</strong>r Gedanke<br />
fast abhan<strong>de</strong>n gekommen zu sein scheint, dass auch diejenigen Grundrechte haben, die keine Straftaten begangen<br />
haben. Diesen Protest fürchten natürlich viele Politiker, weil er sie unter Druck bringt und sie ihre<br />
Elfenbeintürme rechtsphilosophischer Höhenflüge verlassen müssen. Und <strong>de</strong>shalb soll alles geheim bleiben,<br />
weil <strong>de</strong>r Protest stört. Fortsetzung auf Seite 2 dieser Standpunktausgabe
2<br />
Der Bürger soll gefälligst ruhig bleiben und <strong>de</strong>mütig erdul<strong>de</strong>n, was Politik und Justiz vermasseln. Das ist schon näher am Mittelalter, als die Warnung<br />
vor realer Gefährdung. Der Vorstoß <strong>de</strong>r DPolG hat dazu geführt, dass die öffentliche Debatte kontrovers, aber eben zielführend neu belebt wur<strong>de</strong> und<br />
engagiert geführt wird. An dieser Debatte ist die DPolG aktiv beteiligter Akteur und kein Zaungast. Der von Bun<strong>de</strong>sjustizministerin Sabine Leutheuser-<br />
Schnarrenberger vorgelegte Gesetzentwurf ist im Kern zu begrüßen, weil er auch in Karlsruhe Bestand haben dürfte. Auch die Einführung <strong>de</strong>r Fußfessel<br />
ist grundsätzlich richtig, allerdings im Zusammenhang mit Gewaltverbrechern höchstens im Ausnahmefall anwendbar. Wir wer<strong>de</strong>n sehr rasch mit<br />
<strong>de</strong>r Ministerin darüber sprechen.<br />
Die Sicherungsverwahrung muss vom Strafvollzug entkoppelt und unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr gesetzlich geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die jetzigen „Altfälle“ müssen einzeln geprüft wer<strong>de</strong>n, dazu gehört natürlich auch die Anwendung gefahrenrechtlicher Bestimmungen,<br />
z.B. <strong>de</strong>s PsychKG, gfls. müssen gesetzliche Bestimmungen rasch aktualisiert wer<strong>de</strong>n. Die Begleitung durch Polizei muss die absolute<br />
Ausnahme sein und bleiben, 16 Fälle sind schon jetzt ein<strong>de</strong>utig zu viel.<br />
Mir ist immer suspekt, wenn es in einer schwierigen politischen Situation immer wie<strong>de</strong>r Menschen gibt, die uns vor allem erklären können, warum irgen<strong>de</strong>twas<br />
nicht geht. Entwe<strong>de</strong>r ist kein Geld da o<strong>de</strong>r man ist nicht zuständig o<strong>de</strong>r die EU ist dagegen o<strong>de</strong>r was auch immer. Im Ergebnis bleiben viele<br />
Probleme ungelöst und wer<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r Polizei vor die Füße gekippt. So ist das bei <strong>de</strong>r Jugendkriminalität, <strong>de</strong>r Gewaltentwicklung, <strong>de</strong>r Versäumnisse<br />
bei <strong>de</strong>r Integration -die Liste ist längst nicht vollständig. Und jetzt die Sicherungsverwahrung - wie<strong>de</strong>r ba<strong>de</strong>t die Polizei das aus, gemeinsam mit <strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />
Da mögen die Geschichten aus <strong>de</strong>n USA noch so furchterregend schön sein: Hier ist Deutschland und hier müssen Lösungen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
„Die Praxis sollte das Ergebnis <strong>de</strong>s Nach<strong>de</strong>nkens sein, nicht umgekehrt.“ (Hermann Hesse).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Rainer Wendt,<br />
Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Berlin<br />
Auf meinen Artikel<br />
"Internet - Pranger<br />
für Sexualstraftäter?"<br />
(Ausgabe <strong>de</strong>s<br />
Standpunkt Nr.32/<br />
2010 vom 16. August<br />
2010) vom hin<br />
erreichen mich E-<br />
Mails, in <strong>de</strong>nen gefragt<br />
wird, ob ich<br />
<strong>de</strong>nn kein Verständnis<br />
für das Sicherheitsbedürfnis<br />
<strong>de</strong>r<br />
Bevölkerung hätte.<br />
Und <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung, wird darin argumentiert,<br />
habe stets Vorrang gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Grundrechten von Sexualstraftätern.<br />
Ich kann mich noch gut daran erinnern, als es<br />
Mitte <strong>de</strong>r achtziger Jahre in einer Diskussion<br />
einmal um die Verteidigung von Terroristen<br />
durch Rechtsanwälte ging. Damals waren ja die<br />
Eindrücke <strong>de</strong>r Terroristenprozesse noch recht<br />
frisch. Der Disput entzün<strong>de</strong>te sich an <strong>de</strong>r verächtlich<br />
gemeinten Bezeichnung "Terroristen-<br />
Anwalt". Als ich darauf hinwies, dass auch Terroristen<br />
Grundrechte hätten und ihnen selbstverständlich<br />
ein Verteidiger zustehe, erntete ich bei<br />
manchen blankes Unverständnis. Meiner Auffassung<br />
nach sollten Terroristen in jeglicher<br />
Hinsicht genauso behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, wie alle<br />
an<strong>de</strong>ren Straftäter auch. Und je<strong>de</strong>r, ich betonte:<br />
je<strong>de</strong>r, habe das Recht auf einen fairen Prozess.<br />
Was <strong>de</strong>nn sonst? An<strong>de</strong>rnfalls wür<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>r<br />
Rechtsstaat selbst ad absurdum führen. Der Anwalt,<br />
um <strong>de</strong>n es seinerzeit ging, war übrigens <strong>de</strong>r<br />
spätere Bun<strong>de</strong>sinnenminister Otto Schily.<br />
Anmerkung von Egon Manz<br />
Grundrechte gelten für alle<br />
Von Michael Schöfer<br />
Natürlich hat die Bevölkerung Anspruch auf<br />
Schutz vor Sexualstraftätern, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />
man letzteren attestiert, in hohem Maße rückfallgefähr<strong>de</strong>t<br />
zu sein. Aber selbst diese Täter<br />
haben Grundrechte, das ist je<strong>de</strong>nfalls mein Verfassungsverständnis.<br />
Und die rechtsstaatlichen<br />
Grundsätze gelten ausnahmslos für alle. Es ist<br />
eben die Aufgabe <strong>de</strong>s Gesetzgebers, bei<strong>de</strong>s miteinan<strong>de</strong>r<br />
in Einklang zu bringen. Doch genau<br />
daraus resultieren ja unsere jetzigen Probleme<br />
mit <strong>de</strong>r nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung,<br />
<strong>de</strong>nn hier hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber kläglich<br />
versagt. Die Politiker haben ein Gesetz gemacht,<br />
das sie nun von <strong>de</strong>n Richtern <strong>de</strong>s Europäischen<br />
Gerichtshofs um die Ohren gehauen bekommen.<br />
Die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung<br />
ist zu<strong>de</strong>m nicht das einzige Gesetz, das in<br />
<strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n Jahren wie<strong>de</strong>r gekippt<br />
wur<strong>de</strong>. Allerdings hat man <strong>de</strong>n Eindruck, als<br />
hätten die Politiker überhaupt nichts dazugelernt.<br />
Jetzt, wie es hie und da geschieht, mit unsachlicher<br />
Kritik in Richtung Justiz zu schießen o<strong>de</strong>r<br />
erneut mit unüberlegten Schnellschüssen zu reagieren<br />
(Stichwort: Internet-Pranger), ist genau<br />
die falsche Reaktion. Die <strong>de</strong>rzeitige Misere, die<br />
Freilassung von gefährlichen und therapieresistenten<br />
Sexualstraftätern, muss sich einzig und<br />
allein die Politik an ihre Fahnen heften. Sie hat<br />
uns die Suppe eingebrockt, die an<strong>de</strong>re vielleicht<br />
auslöffeln dürfen. Mir ist klar, dass die Bevölkerung<br />
geschützt wer<strong>de</strong>n will. Dieses Bedürfnis ist<br />
auch legitim, aber <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
muss grundrechtekonform erfolgen. Wie <strong>de</strong>nn<br />
sonst?<br />
Nicht nur in <strong>de</strong>n USA, auch in Deutschland ist<br />
<strong>de</strong>r Firnis <strong>de</strong>r Zivilisation ziemlich dünn. Lei<strong>de</strong>r.<br />
Hier ein kleines, vergleichsweise harmloses Beispiel:<br />
Sebastian Frankenberger, <strong>de</strong>r Initiator <strong>de</strong>s<br />
erfolgreichen Volksbegehrens für ein striktes<br />
Rauchverbot in Bayern (61 Prozent Zustimmung),<br />
wird <strong>de</strong>rzeit mit Hass-E-Mails überschwemmt<br />
und auf <strong>de</strong>r Straße angepöbelt, man<br />
will ihm "<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>l einschlagen" und "die<br />
Bu<strong>de</strong> abfackeln".<br />
An vielen Lokalen in seiner Heimatstadt Passau<br />
hängt sein Foto, mit <strong>de</strong>m Hinweis "Ich muss lei<strong>de</strong>r<br />
draußen bleiben". Und beim Waldkirchner<br />
Volksfest in <strong>de</strong>r Nähe von Passau wur<strong>de</strong> er aus<br />
<strong>de</strong>m Bierzelt geworfen. "Ich bin in jüngster Zeit<br />
aus je<strong>de</strong>m Lokal und je<strong>de</strong>m Festzelt geworfen<br />
o<strong>de</strong>r erst gar nicht eingelassen wor<strong>de</strong>n. (…)<br />
Selbst wenn ich nur durch die Standlerreihen<br />
gegangen bin, wur<strong>de</strong> ich angepöbelt. Es haben<br />
mich auch schon Menschen körperlich bedrängt.<br />
Eine Servicekraft ist mit einem Besen auf mich<br />
losgegangen, und als mich Security-Leute aus<br />
einem Festzelt warfen, haben die Leute applaudiert",<br />
schil<strong>de</strong>rt Frankenberger seine Erlebnisse.<br />
"Auch bei seinem jüngsten München-Besuch<br />
hätten ihn die Menschen auf offener Straße verbal<br />
attackiert und 'Du Drecksau, verschwin<strong>de</strong>!'<br />
zugerufen." [Quelle: ÖÖ-Nachrichten vom 18.<br />
August 2010].<br />
Es ist vor diesem Hintergrund wenig verwun<strong>de</strong>rlich,<br />
wenn er sich momentan nur noch mit Pfefferspray<br />
in <strong>de</strong>r Hosentasche aus <strong>de</strong>m Haus traut.<br />
Wohlgemerkt, Frankenberger ist kein Straftäter.<br />
Aber wenn seine Grundrechte trotz<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n<br />
Wogen <strong>de</strong>s Volkszorns unterzugehen drohen,<br />
belegt das um so mehr, wie wichtig <strong>de</strong>ren uneingeschränkte<br />
Beachtung ist.<br />
Die Freiburger Polizei hat mit <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s ersten von zunächst fünf weiteren zu entlassen<strong>de</strong>n Triebtätern begonnen. Geht dieser über die nahe<br />
Grenze nach Frankreich, en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>ren Engagement zwangsläufig, so dass <strong>de</strong>r Triebtäter bis zur Rückkehr zu seiner Wohnung unbewacht bleibt. Die unumgängliche<br />
offene Bewachung durch mehrere Polizeibeamte sorgt trotz <strong>de</strong>ren bürgerlicher Kleidung dafür, dass die Wohnanonymität eines <strong>de</strong>r polizeilichen<br />
Überwachung unterliegen<strong>de</strong>n potenziellen Totmachers o<strong>de</strong>r Schän<strong>de</strong>rs in kürzester Zeit <strong>de</strong>r Aufmerksamkeit von Anwohnern weicht.
3<br />
Auch die Mannheimer Polizei wird in Kürze mit <strong>de</strong>m Problem <strong>de</strong>r Überwachung eines Triebtäters konfrontiert wer<strong>de</strong>n. Hier wie dort entstehen nicht<br />
nur wegen <strong>de</strong>r Bereitstellung von Personal für eine Rund-um-die Uhr-Überwachung (unter Vernachlässigung an<strong>de</strong>rer Aufgaben) erhebliche Sorgenfalten,<br />
son<strong>de</strong>rn auch wegen <strong>de</strong>s noch fehlen<strong>de</strong>n gemeinsamen Konzepts für eine reibungslose Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Polizeidienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />
Vor allem aber vermisse ich eine über die IMK (Innenministerkonferenz) zu organisieren<strong>de</strong> län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> bun<strong>de</strong>sweite Regelung <strong>de</strong>r polizeilich<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen und in <strong>de</strong>r Folge auch eine Abstimmung mit <strong>de</strong>n Schengen-Staaten - siehe das Beispiel bei <strong>de</strong>r Polizeidirektion Freiburg<br />
über die Einsatzbeschränkungen an <strong>de</strong>r französischen Staatsgrenze wegen fehlen<strong>de</strong>r Nacheile. Das Problem brennt überall auf <strong>de</strong>n Nägeln und nicht nur<br />
die Polizei ist gefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>nn für die Grundlagen polizeilichen Han<strong>de</strong>lns sind die politischen Administrationen zuständig.<br />
Die Menschen diskutieren nach <strong>de</strong>m europäischen Urteil überall nach wie vor über die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Wegsperrens von Triebtätern. Keinesfalls<br />
aber können sie akzeptieren, dass die Adressen <strong>de</strong>s betroffenen Personenkreises geheim gehalten wer<strong>de</strong>n müssen. Sie sehen darin eine Höherbewertung<br />
<strong>de</strong>r Persönlichkeitsrechte <strong>de</strong>r Täter gegenüber <strong>de</strong>n Sicherheitsinteressen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Aber <strong>de</strong>r Zug fährt weiter: Ich bin davon überzeugt, dass<br />
auch die dauerhafte konsequente Überwachung von gefährlichen Triebtätern über kurz o<strong>de</strong>r lang einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird...<br />
Beamter bleibt trotz Kin<strong>de</strong>rporno-Besitz im Amt<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht: Beamte sind im Privatleben wie an<strong>de</strong>re Bürger<br />
Von Christiane Eiermann, DPolG Hei<strong>de</strong>lberg<br />
Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht<br />
hat entschie<strong>de</strong>n,<br />
dass <strong>de</strong>r<br />
private Besitz entsprechen<strong>de</strong>rKin<strong>de</strong>rpornografieBeamte<br />
nicht <strong>de</strong>n Job<br />
kosten muss. Der<br />
Besitz von Kin<strong>de</strong>rpornos<br />
sei zwar ein<br />
so genanntes „außerdienstlichesVergehen“,<br />
aber ob dies<br />
als Disziplinarmaßnahme<br />
gleich die Entfernung aus <strong>de</strong>m Dienst<br />
rechtfertige, müsse im Einzelfall geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Eventuell reichten auch Gehaltskürzungen aus.<br />
Beamte seien in ihrem Privatleben nicht an<strong>de</strong>rs<br />
als je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Bürger zu behan<strong>de</strong>ln, betonten<br />
die Richter. Damit können ein Lehrer aus Hamburg<br />
und ein Zollinspektor aus <strong>de</strong>m Saarland,<br />
<strong>de</strong>ren Klagen gegen ihren Rauswurf vor <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sgericht verhan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n, auf eine weitere<br />
Karriere als Beamte hoffen. Sie waren wegen<br />
Kin<strong>de</strong>rporno-Dateien auf ihren Computern<br />
zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen je 50 Euro<br />
beziehungsweise zu 150 Tagessätzen verurteilt<br />
wor<strong>de</strong>n. In Haftstrafen umgerechnet ergäbe das<br />
zwei beziehungsweise fünf Monate – Strafen<br />
also, die laut Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht im unteren<br />
bis mittleren Bereich liegen.<br />
Um die Schwere <strong>de</strong>s „außerdienstlichen Fehlverhaltens“<br />
eines Beamten zu beurteilen, müsse<br />
man schauen, was das Strafgesetzbuch als<br />
Höchststrafe für eine Tat vorsehe, urteilte <strong>de</strong>r 2.<br />
Senat unter <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n Richter Georg<br />
Herbert. Beim Besitz von Kin<strong>de</strong>rpornos sind das<br />
zwei Jahre Freiheitsstrafe. Außer<strong>de</strong>m müsse geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n, ob sich von <strong>de</strong>r Straftat <strong>de</strong>s Beamten<br />
Rückschlüsse auf seine Eignung für seine<br />
Aufgaben ergeben. „Das ist bei bestimmten Berufsgruppen<br />
ein heikler Punkt“ – etwa bei einem<br />
Lehrer, <strong>de</strong>ssen Aufgabe die Erziehung von Kin<strong>de</strong>rn<br />
ist, sagte Herbert.<br />
Der stellv. Mannheimer DPolG-Vorsitzen<strong>de</strong> und<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Standpunktredaktion Herbert Adam:<br />
"Glücklich bin ich über das Urteil nicht.<br />
Kin<strong>de</strong>rpornografie ist und bleibt ein Verbrechen.<br />
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang<br />
aber ein ganz an<strong>de</strong>rer Satz: Beamte seien im Privatleben<br />
wie an<strong>de</strong>re Bürger zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Info: Welche disziplinarischen Konsequenzen<br />
es für <strong>de</strong>n Zollinspektor und <strong>de</strong>n Lehrer geben<br />
wird, ist aber weiter offen.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sverwaltungsrichter entschie<strong>de</strong>n,<br />
dass die Oberverwaltungsgerichte in Hamburg<br />
und Saarlouis die Fälle noch einmal genauer als<br />
bisher prüfen müssen.<br />
Das Aktenzeichen zu <strong>de</strong>m BVerwG-Urteil lautet:<br />
BVerwG 2 C 5.10 und 2 C 13.10 – Urteile<br />
vom 19. August 2010) (Quelle: dpa).<br />
Konsequenter Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit<br />
Von Günter Troschka, DPolG Mannheim<br />
Einem Antragsteller<br />
aus Rheinhessen hat<br />
die dort zuständige<br />
Fahrerlaubnisbehör -<br />
<strong>de</strong> während <strong>de</strong>ssen<br />
neuer Probezeit die<br />
Fahrerlaubnis auf<br />
Probe mit sofortiger<br />
Wirkung entzogen.<br />
Die Entziehung geschah<br />
zu recht, entschied<br />
in Mainz die<br />
3. Kammer <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts.<br />
Der Antragsteller hatte erstmals 2003 die Fahrerlaubnis<br />
auf Probe erhalten. Dies war ihm während<br />
<strong>de</strong>r Probezeit entzogen wur<strong>de</strong>, weil er seinen<br />
Pkw unter <strong>de</strong>r Einwirkung von Betäubungsmitteln<br />
(Cannabis) geführt hatte.<br />
Mehr als zwei Jahre nach Wie<strong>de</strong>rerteilung <strong>de</strong>r<br />
Fahrerlaubnis wur<strong>de</strong> er rechtskräftig wegen unerlaubten<br />
Entfernens vom Unfallort zu einer<br />
Geldstrafe verurteilt. Dieser Verurteilung lag ein<br />
beson<strong>de</strong>rer Fall zugrun<strong>de</strong>: Er hatte im Straßenraum<br />
ein Bauschild unsachgemäß aufgestellt,<br />
welches infolge einer Windböe umfiel und ein<br />
parken<strong>de</strong>s Fahrzeug beschädigte. Seinen Verpflichtungen<br />
kam er dabei nicht nach. Der Auffor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Fahrerlaubnisbehör<strong>de</strong>, wegen dieser<br />
Verurteilung ein medizinisch - psychologisches<br />
Gutachten beizubringen, kam er gleichfalls<br />
nicht nach. Daraufhin entzog ihm die Behör<strong>de</strong><br />
unter Anordnung <strong>de</strong>s Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis.<br />
Der Antragsteller wandte sich im Rahmen eines<br />
Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht mit<br />
<strong>de</strong>m Begehren, <strong>de</strong>n Sofortvollzug auszusetzen.<br />
Er habe keine Verkehrsunfallflucht begangen,<br />
weil er bei <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>nsereignis kein Kraftfahrzeug<br />
im Verkehr geführt habe, machte er<br />
unter an<strong>de</strong>rem geltend.<br />
Die Richter <strong>de</strong>r 3. Kammer haben seinen Antrag<br />
jedoch abgelehnt: Mit <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r neuen<br />
Fahrerlaubnis habe für <strong>de</strong>n Antragsteller eine<br />
neue Probezeit – im Umfang <strong>de</strong>r um zwei Jahre<br />
verlängerten Restzeit <strong>de</strong>r ersten Probezeit – be-<br />
gonnen. In <strong>de</strong>r neuen Probezeit habe <strong>de</strong>r Antragsteller<br />
mit <strong>de</strong>m unerlaubten Entfernen vom Unfallort<br />
eine schwerwiegen<strong>de</strong> Zuwi<strong>de</strong>rhandlung<br />
begangen. Seine rechtskräftige strafgerichtliche<br />
Verurteilung müsse <strong>de</strong>r Antragsteller vorliegend<br />
gegen sich gelten lassen. Hiervon abgesehen setze<br />
<strong>de</strong>r Straftatbestand <strong>de</strong>s unerlaubten Entfernens<br />
vom Unfallort nicht voraus, dass ein Kraftfahrzeug<br />
an <strong>de</strong>r Hervorrufung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beteiligt<br />
gewesen sei. Wegen <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung<br />
sei die Behör<strong>de</strong> berechtigt gewesen, die Vorlage<br />
eines medizinisch-psychologischen Gutachtens<br />
zu verlangen. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Antragsteller dieses<br />
Gutachten nicht fristgerecht beigebracht habe,<br />
habe die Behör<strong>de</strong> zu Recht auf seine fehlen<strong>de</strong><br />
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen<br />
und ihm die Fahrerlaubnis entzogen.<br />
Info: Das Aktenzeichen zur Entscheidung <strong>de</strong>s<br />
Verwaltungsgerichts Mainz vom 20.07.2010<br />
lautet: 3 L 766/10.MZ. Die Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />
Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail<br />
unter <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Adresse angefor<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n: poststelle@vgmz.jm.rlp.<strong>de</strong> .
4<br />
Erweiterte Polizeibefugnisse in Rheinland-Pfalz<br />
Von Walter Krech, DPolG Mannheim<br />
Am 19. August 2010 hat die Lan<strong>de</strong>sregierung von Rheinland-Pfalz nach einer uns vorliegen<strong>de</strong>n Mitteilung <strong>de</strong>s Behör<strong>de</strong>nspiegels<br />
<strong>de</strong>n Entwurf zur Novellierung <strong>de</strong>s dortigen Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetztes (POG), das auch die Möglichkeit<br />
von Online-Durchsuchungen vorsieht. Der pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch machte im Anschluss an eine Ministerratssitzung<br />
in Mainz <strong>de</strong>utlich, dass <strong>de</strong>r Polizei <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Rheinland-Pfalz in Zeiten neuer beson<strong>de</strong>rer Gefahrenlagen,<br />
wie zum Beispiel durch <strong>de</strong>n internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, vor allem aber auch wegen <strong>de</strong>r<br />
zunehmen<strong>de</strong>n Nutzung mo<strong>de</strong>rner Informations- und Kommunikationstechniken neue und funktionale Kompetenzen eingeräumt<br />
wer<strong>de</strong>n müssten. Der Gesetzesentwurf stellt seiner Meinung nach eine ausgewogene Balance zwischen <strong>de</strong>n Freiheitsrechten<br />
Aller und <strong>de</strong>m Sicherheitsauftrag <strong>de</strong>s Staates zum Schutz <strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger dar.<br />
Auch in unserem Bun<strong>de</strong>sland sollte die Polizei neue Kompetenzen erhalten - insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Internetkriminalität.<br />
Diese sollten einher gehen mit <strong>de</strong>r Konzipierung von entsprechen<strong>de</strong>n Organisationseinheiten und <strong>de</strong>r zusätzlichen Bereitstellung<br />
von ausreichen<strong>de</strong>m Personal.<br />
Vorläufig galoppieren uns allerdings die Pfälzer davon. Es wird nun sehr bald ein Papier <strong>de</strong>m Mainzer Landtag zugeleitet,<br />
<strong>de</strong>ssen Novellierungsschwerpunkte nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n Informationen folgen<strong>de</strong> Aspekte beinhalten:<br />
Bisher habe das POG ausschließlich bei Vorliegen einer engen sozialen Beziehung Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote dann zugelassen,<br />
wenn einer Person Gewalt drohte. Zukünftig stün<strong>de</strong>n diese Befugnisse <strong>de</strong>r Polizei zur weiteren Verbesserung <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>r Bevölkerung in so<br />
genannten Stalking -Fällen bei entsprechen<strong>de</strong>n Gefahrenlagen auch dann zu, wenn keine enge soziale Beziehung zwischen Opfer und Täter besteht.<br />
Die bisher im POG enthaltene Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich wer<strong>de</strong> aufgehoben.<br />
Die Öffentlichkeitsfahndung zum Zwecke <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntität o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufenthaltes einer Person wer<strong>de</strong> auch in <strong>de</strong>n Fällen zugelassen, in<br />
<strong>de</strong>nen von einer Person eine Gefahr für Leib, Leben o<strong>de</strong>r Freiheit an<strong>de</strong>rer Personen ausgeht. Bisher sei die Öffentlichkeitsfahndung nach <strong>de</strong>m POG<br />
lediglich zur Abwehr einer Gefahr zulässig, die <strong>de</strong>r Person, nach <strong>de</strong>r gefahn<strong>de</strong>t wird, selbst droht.<br />
Die bisherigen Befugnisse <strong>de</strong>r Polizei im Rahmen <strong>de</strong>r Telekommunikationsüberwachung sollen um die so genannte Quellen-<br />
Telekommunikationsüberwachung ergänzt wer<strong>de</strong>n. Durch diese Befugnis könne zukünftig verschlüsselte Internettelefonie überwacht wer<strong>de</strong>n. Diese<br />
Maßnahme setze grundsätzlich eine richterliche Anordnung voraus.<br />
Die Polizei wer<strong>de</strong> zur Unterbrechung o<strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Telekommunikation ermächtigt, um dadurch in beson<strong>de</strong>ren Gefahrenlagen beson<strong>de</strong>rs<br />
wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben o<strong>de</strong>r Freiheit einer Person effektiv schützen zu können. Diese Maßnahme setze grundsätzlich eine richterliche<br />
Anordnung voraus.<br />
Die Ermächtigung zur Rasterfahndung wer<strong>de</strong> neu gefasst und damit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts vom April 2006 Rechnung<br />
getragen. Das Gericht hatte zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz entschie<strong>de</strong>n, dass die Rasterfahndung nicht bereits im Vorfeld einer konkreten<br />
Gefahr zulässig sei. Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s POG wer<strong>de</strong> klargestellt, dass die Rasterfahndung künftig nur zur Abwehr einer Gefahr für <strong>de</strong>n Bestand<br />
o<strong>de</strong>r die Sicherheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r für Leib, Leben o<strong>de</strong>r Freiheit einer Person zulässig ist.<br />
Das POG sehe im Hinblick auf zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger weitergehen<strong>de</strong>n Schutz als das BKA-Gesetz vor. Während<br />
im BKA-Gesetz nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete die Auskunft bei polizeilichen Befragungen zur Abwehr von Gefahren für hochwertige<br />
Rechtsgüter verweigern dürfen und vor ver<strong>de</strong>ckten Datenerhebungen umfassend geschützt seien, sehe <strong>de</strong>r vorgelegte Gesetzentwurf einen<br />
absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger vor. Geschützt seien daher also etwa auch Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten.<br />
Die Polizei erhalte die Befugnis zum ver<strong>de</strong>ckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (so genannte Online-Durchsuchung), um personenbezogene<br />
Daten zu ermitteln. Das Internet wer<strong>de</strong> zunehmend zur Vorbereitung von polizeirelevanten Gefährdungslagen genutzt. Dies betreffe nicht<br />
nur terroristische Bedrohungsszenarien, son<strong>de</strong>rn auch an<strong>de</strong>re Fälle schwerster Kriminalität.<br />
Der pfälzische Innenminister Bruch sagte, dass das Recht <strong>de</strong>r Bürger auf<br />
Privatsphäre auf je<strong>de</strong>n Fall unangetastet bleibe. Die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für die Online-Durchsuchung wür<strong>de</strong>n die Rechtsprechung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts selbstverständlich berücksichtigten. Wegen ihrer<br />
beson<strong>de</strong>ren Schwere unterliegen solche Eingriffe daher ohnehin ganz<br />
engen Grenzen und sind ausschließlich auf die Abwehr erheblicher Gefahren<br />
und schwerster Straftaten beschränkt. Der Minister stellte heraus, dass<br />
nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen beson<strong>de</strong>rs hoch angesetzt sei-<br />
en, auch die für eine solche Maßnahme zu treffen<strong>de</strong>n Vorbereitungen seien<br />
außeror<strong>de</strong>ntlich zeitintensiv und komplex, so dass die Online-Durchsuchung<br />
nur als "ultima ratio", also als letztes Mittel in nur ganz wenigen<br />
extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen wür<strong>de</strong>. Es ist<br />
unstrittig, dass mit <strong>de</strong>r Gesetzesinitiative das Land Rheinland-Pfalz damit<br />
das erste Bun<strong>de</strong>sland (nach Bayern) ist, welches nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s<br />
BKA-Gesetzes zum 1. Januar 2009 die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung<br />
anstrebt.
DPolG - In aller Kürze Von Herbert Adam, DPolG Mannheim<br />
Held o<strong>de</strong>r Kamikaze?<br />
Als Konsequenz aus <strong>de</strong>r Lovepara<strong>de</strong>-Katastrophe<br />
will Jochen Stein, Chef <strong>de</strong>r Bonner Feuerwehr,<br />
die Verantwortung für <strong>de</strong>n bisherigen Ablauf<br />
<strong>de</strong>r Kirmes "Pützchens Markt" nicht mehr<br />
übernehmen. Schon mehren sich die Stimmen,<br />
die ihm Panikmache vorwerfen, er sei ein Spielver<strong>de</strong>rber.<br />
Nicht nur die nüchternen Konsequenzen<br />
<strong>de</strong>s Feuerwehrchefs, auch diese Vorwürfe<br />
lassen sich in Bezug zu Duisburg setzen. Stein<br />
ist seit fünf Jahren Chef <strong>de</strong>r Bonner Berufsfeuerwehr,<br />
ein eloquenter, zielstrebiger und auf<br />
Nachhaltigkeit setzen<strong>de</strong>r Anfang Vierziger. Er<br />
hat seine Organisation konsequent mo<strong>de</strong>rnisiert,<br />
die Ausbildung auch <strong>de</strong>r zahlreichen Freiwilligen<br />
Feuerwehren intensiviert. Er wolle kein<br />
Frühstücksdirektor sein, <strong>de</strong>r alles beim Alten<br />
lasse. Für ihn muss eine Großstadtfeuerwehr eine<br />
Ausbildung, Ausstattung, Einsatzplanung und<br />
–Ablauf, aber auch in <strong>de</strong>r Verwaltung effizienter<br />
und effektiver Funktionsapparat sein. Tag <strong>de</strong>r<br />
offenen Tür, öffentliche Vorführungen, Teilnahme<br />
am gesellschaftlichen Leben, Brauchtum<br />
– alles schön und gut. Für ihn steht an erster<br />
Mit selbst gebastelten Böllern ins Stadion<br />
24 solcher Straftaten registrierte die Bun<strong>de</strong>spolizei<br />
allein in <strong>de</strong>r vergangenen Saison. Das waren<br />
mehr als doppelt so viele wie 2008/2009, als die<br />
Beamten 194 Fälle zählten. In <strong>de</strong>r Saison <strong>de</strong>r<br />
5<br />
Stelle die professionell zu erledigen<strong>de</strong> Aufgabe:<br />
Löschen, Bergen und Retten, vermei<strong>de</strong>n vor allem<br />
wo es geht, eine Feuerwehr als mo<strong>de</strong>rner<br />
Dienstleistungsbetrieb. Nun das: Pützchens<br />
Markt, die größte Traditionskirmes im Rheinland<br />
mit annähernd einer halben Million Besuchern<br />
in sechs Tagen auf aller engstem Raum<br />
soll nach Duisburg nicht noch einmal ablaufen<br />
wie bisher. Steins fünfseitiges neues Sicherheitskonzept<br />
schlug gera<strong>de</strong> mal vier Wochen vor<br />
<strong>de</strong>r Großkirmes in Bonn wie eine Bombe ein:<br />
Vervielfachung <strong>de</strong>r Fluchtwege, größere Abstän<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Bu<strong>de</strong>n vor Häusern, Freiflächen als<br />
Panikräume, Entzerrung engster Zugänge für<br />
Hun<strong>de</strong>rttausen<strong>de</strong>, die gleichzeitig auch Ausgänge<br />
sind, Einrichtung eines Notfalllazaretts vor<br />
Ort. Die erwünschte Folge: Weniger Besucher<br />
gleichzeitig auf engstem Raum, Nebeneffekte:<br />
Statt 550 nur 350 Kirmesgeschäfte, geringere<br />
Umsätze. Sein Sicherheitsplacet gäbe es nur unter<br />
diesen Voraussetzungen o<strong>de</strong>r gar nicht. Dann<br />
fuhr <strong>de</strong>r Mann in Urlaub, was wohl das richtige<br />
war. Die lokale Politik und auch die Öffentlich-<br />
Jahre 2009/2010 wur<strong>de</strong>n durch das Zün<strong>de</strong>n von<br />
Knallkörpern 35 Polizisten verletzt, 132 Täter<br />
konnten festgenommen und wegen Verstoßes<br />
gegen das Sprengstoffgesetz belangt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württembergische Polizei überwacht freigelassene Schwerverbrecher<br />
Gefährliche Straftäter wer<strong>de</strong>n in Ba<strong>de</strong>n – Württemberg<br />
nach ihrer Freilassung aus <strong>de</strong>r nachträglichen<br />
Sicherheitsverwahrung von <strong>de</strong>r Polizei<br />
gezielt überwacht. Die Sicherheit <strong>de</strong>r Bürger<br />
habe oberste Priorität, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft<br />
am 7. August 2010 in Freiburg mit.<br />
Berliner Polizei wird blau<br />
Die Berliner Polizisten wer<strong>de</strong>n künftig blaue<br />
Uniformen tragen. Das Land Berlin hat sich<br />
nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung dazu entschie<strong>de</strong>n, die<br />
gleiche Dienstkleidung einzuführen wie im benachbarten<br />
Bran<strong>de</strong>nburg. Da die blaue Dienstkleidung<br />
dort bereits entwickelt und auch erprobt<br />
wor<strong>de</strong>n ist, wird das finanzklamme und<br />
u.a. am Tropf von Ba<strong>de</strong>n-Württemberg hängen<strong>de</strong><br />
Berlin auf eigene Trageversuche verzichten.<br />
Auf diesem Wege wür<strong>de</strong>n die Uniformen in Ber-<br />
Dort war am Mittwoch davor ein verurteilter<br />
Sexualstraftäter nach mehr als 20 Jahren aus <strong>de</strong>r<br />
Haft entlassen wor<strong>de</strong>n. Da <strong>de</strong>r Mann als gefährlich<br />
gilt, wird er rund um die Uhr von Polizisten<br />
begleitet. Das Gefängnis hatte <strong>de</strong>utschlandweit<br />
bei zahlreichen Einrichtungen angefragt, um <strong>de</strong>n<br />
lin mo<strong>de</strong>rnisiert und dabei Synergien genutzt<br />
und Kosten gespart. Mit <strong>de</strong>m Senatsbeschluss<br />
können künftig auch Berliner Polizeibeamte ihre<br />
blaue Dienstkleidung über das elektronische<br />
Warenhaus <strong>de</strong>s Zentraldienstes <strong>de</strong>r Bran<strong>de</strong>nburger<br />
Polizei beziehen. Die Bestellung könne über<br />
persönliche Klei<strong>de</strong>rkonten erfolgen. Die entsprechen<strong>de</strong><br />
Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />
Bran<strong>de</strong>nburg und Berlin hat <strong>de</strong>r Berliner Senat<br />
am 17.8.2010 auf Vorlage <strong>de</strong>s Innensenators Dr.<br />
keit reagierten Reflexartig: Spielver<strong>de</strong>rber, unnötige<br />
Panikmache. Millionen Umsätze <strong>de</strong>r Vergnügungsindustrie<br />
stehen auf <strong>de</strong>r Kippe und damit<br />
auch Steuereinnahmen. Der mutige kommunale<br />
Spitzenbeamte ist unter scharfem Beschuss.<br />
Jochen Stein dürfte sich seinen Schritt wohl gut<br />
überlegt haben und auch die Konsequenzen. Der<br />
Oberbürgermeister – <strong>de</strong>rzeit ebenfalls in Urlaub<br />
– steht jetzt als letzter Entschei<strong>de</strong>r öffentlich dar.<br />
Er ist gezwungen die Sicherheitslage letztendlich<br />
als Chef <strong>de</strong>r Verwaltung einzuschätzen und<br />
Auflagen sowie Genehmigungen zu erteilen.<br />
Stein hat damit auch aus <strong>de</strong>r Katastrophe in<br />
Duisburg gelernt, nämlich das die massiven Be<strong>de</strong>nken<br />
<strong>de</strong>r dortigen Feuerwehr in einem verwaltungsinternen<br />
Geplänkel untergingen und <strong>de</strong>r<br />
Bürgermeister anschließend nichts gewusst und<br />
nichts genehmigt haben will. Wahrlich ein sehr<br />
mutiger Beamter! Ein schwieriger Gang für ihn<br />
nach <strong>de</strong>m Urlaub mit hohem Risiko. Mehr Jochen<br />
Steins braucht das Land, um <strong>de</strong>n Politikern<br />
endlich klar zu machen, dass Sicherheit nicht<br />
beliebig o<strong>de</strong>r verhan<strong>de</strong>lbar ist.<br />
Immer mehr so genannte Fußballfans versuchen,<br />
illegale und zum Teil auch hochgefährliche Feuerwerkskörper<br />
in die Stadien zu schmuggeln, so<br />
wie dieser als Zigarette getarnter selbstgebastelter<br />
Böller. Solche Eigenerzeugnisse fin<strong>de</strong>n Polizeibeamte<br />
immer häufiger bei Hooligans.<br />
Die Bun<strong>de</strong>spolizei, zuständig für die Kontrolle<br />
<strong>de</strong>r Fans bei ihrer An- und Abreise, warnt beson<strong>de</strong>rs<br />
vor selbst gebauten Böllern. Deren Wirkung<br />
sei oft unkalkulierbar und verheerend.<br />
59 Jahre alten Mann unterzubringen – doch alle<br />
hatten abgelehnt. Die Vollzugsanstalt Freiburg<br />
mit seinen 60 Sicherheitsverwahrungsgefangenen<br />
rechnet mit einer „Entlassungswelle“. Laut<br />
Egon Manz bekommt jetzt auch das Polizeipräsidium<br />
Mannheim ein Überwachungsproblem.<br />
Ehrhart Körting beschlossen. Die Kosten für die<br />
schrittweise Umstellung <strong>de</strong>r Uniformen seien im<br />
Doppelhaushalt 2010/11 bereits eingeplant. Mithilfe<br />
<strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung können bei<strong>de</strong><br />
Län<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschaffung und Bereitstellung,<br />
aber auch bei <strong>de</strong>r kontinuierlichen gemeinsamen<br />
Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Dienstkleidung künftig<br />
enger zusammen arbeiten. Eine Ausweitung <strong>de</strong>s<br />
Leistungsumfangs z. B. auf Schutzkleidung sei<br />
ebenfalls geplant. (Quelle: Behör<strong>de</strong>nspiegel)<br />
Die Polizei soll künftig aus <strong>de</strong>r Haft entlassene gefährliche Schwerbrecher rund um die Uhr „begleiten“. Für eine<br />
Person braucht man dafür etwa 24 Beamte. Bei 60 entlassenen Gefangenen wären das schon 1440 Polizisten. Wo<br />
bitte sollen die herkommen? Die Polizei in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg baut jedoch weiterhin Stellen ab, weil ...<br />
Herr Ministerpräsi<strong>de</strong>nt Stefan Mappus, bitte vervollständigen Sie <strong>de</strong>n Satz. Wir können es nicht verstehen und<br />
Die<br />
können<br />
Polizei<br />
es auch<br />
in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
nicht unseren Mitbürgern<br />
baut weiterhin<br />
erklären.<br />
Stellen ab, weil….
6<br />
Infos für Ruheständler und solche die es bald wer<strong>de</strong>n<br />
Zusammengestellt von Herbert Adam, DPolG Mannheim<br />
Alle Beamtinnen und Beamte, die vor ihrer Pensionierung<br />
wegen einer Erkrankung am En<strong>de</strong><br />
daran gehin<strong>de</strong>rt waren, rechtzeitig vor ihrer Pensionierung<br />
ihren Erholungsurlaub zu nehmen,<br />
können von ihrem Dienstherrn einen finanziellen<br />
Ausgleich hierfür verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht<br />
Berlin in einer Reihe parallel<br />
gelagerter Klageverfahren entschie<strong>de</strong>n (Az.VG 5<br />
K 175.09u.a.). Nach Auffassung <strong>de</strong>r fünften<br />
Kammer <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts folgt dieser<br />
Anspruch unmittelbar aus <strong>de</strong>r EU-Richt-linie zur<br />
Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG). Danach<br />
Beamte können sich nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen<br />
hat je<strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten Anspruch<br />
auf einen bezahlten Min<strong>de</strong>stjahresurlaub<br />
von vier Wochen. Ferner darf <strong>de</strong>r bezahlte Min<strong>de</strong>stjahresurlaub<br />
außer bei Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
nicht durch eine finanzielle<br />
Vergütung ersetzt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs<br />
(EuGH) sind daher innerstaatliche Regelungen<br />
unzulässig, nach <strong>de</strong>nen für nicht genommenen<br />
Jahresurlaub am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
keine finanzielle Vergütung gezahlt wird. Das<br />
Verwaltungsgericht in Berlin befand nunmehr,<br />
dass diese Regelung auch für Beamte gilt. Daher<br />
spielt es keine Rolle, ob sich <strong>de</strong>r Anspruch auf<br />
bezahlten Jahresurlaub aus <strong>de</strong>m Fürsorgeprinzip<br />
herleiten lässt o<strong>de</strong>r die Dienstleistung <strong>de</strong>r Beamten<br />
auf <strong>de</strong>m Treue- und ihre Bezahlung auf <strong>de</strong>m<br />
Alimentationsprinzip aufbaut. Da <strong>de</strong>r EuGH <strong>de</strong>n<br />
Anspruch auch ungeachtet <strong>de</strong>r Frage zuerkannt<br />
hat, ob bzw. in welcher Höhe Lohnfortzahlung<br />
gewährt wird, ist es unerheblich, dass Beamte im<br />
Gegensatz zu Arbeitnehmern während <strong>de</strong>r gesamten<br />
Krankheitsdauer weiter ihre volle Besoldung<br />
erhalten.<br />
Das Endamt <strong>de</strong>s mittleren Polizeivollzugsdienstes markierte früher <strong>de</strong>r Polizeiobermeister<br />
Wir haben in <strong>de</strong>n letzten Standpunkten berichtet,<br />
dass die jungen Kolleginnen und Kollegen<br />
heute bereits in aller Regel als Polizeiobermeister<br />
in <strong>de</strong>n Einzeldienst kommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf <strong>de</strong>m obigen Bild sind die Dienstgradabzeichen<br />
zwar kaum erkennbar, aber Loos, Schürle<br />
und Kilian waren damals Polizeimeister,<br />
Siggelkow Polizeiobermeister. Siggelkow war<br />
damals bereits als Obermeister im Endamt <strong>de</strong>s<br />
mittleren Dienstes! Er durfte als Zeichen dafür<br />
die Silberkor<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Mütze tragen. Das Bild<br />
muss vor 1965 entstan<strong>de</strong>n sein, <strong>de</strong>nn 1965 wur-<br />
<strong>de</strong> erst <strong>de</strong>r Dienstgrad <strong>de</strong>s Polizeihauptmeisters<br />
eingeführt. Noch 1967 wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausbildung<br />
bei <strong>de</strong>r Bereitschaftspolizei die Meinung<br />
vertreten, dass nur <strong>de</strong>r Hauptmeister wer<strong>de</strong>n<br />
kann, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gruppenführerlehrgang absolviert<br />
hat. Entsprechend groß war <strong>de</strong>r Kampf um <strong>de</strong>n<br />
einen Platz auf diesen Lehrgang, <strong>de</strong>r auch körperlich<br />
viel abverlangte.<br />
Die silberne Kor<strong>de</strong>l durfte dann nur <strong>de</strong>r Hauptmeister<br />
tragen. Allerdings gab es noch Obermeister,<br />
die das Amt 1965 schon inne hatten.<br />
Diese durften im Rahmen <strong>de</strong>r Besitzstandswah-<br />
rung ihre silberne Kor<strong>de</strong>l an ihrer Mütze behalten.<br />
Erst am 1. März 1979 wur<strong>de</strong> dann für <strong>de</strong>n<br />
mittleren Dienst erst <strong>de</strong>r Dienstgrad eines Polizeihauptmeisters<br />
mit Amtszulage eingeführt. Für<br />
viele dieser Männer <strong>de</strong>r ersten Stun<strong>de</strong> kam dies<br />
jedoch zu spät.<br />
Beachtenswert auf <strong>de</strong>m obigen Foto ist übrigens<br />
auch die „verwegene“ Trageart <strong>de</strong>r Polizeidienstmütze<br />
- nämlich leicht schräg. Heutzutage<br />
ist die Dienstmütze nicht mehr "in". Manche<br />
Kolleginnen und Kollegen wissen vielleicht gar<br />
nicht mehr, wo sie sie haben.
Termine – Termine – Termine<br />
Polizeipensionäre <strong>de</strong>s Polizeipräsidiums Mannheim<br />
15.09.2010, 15.00 Uhr, PSV . Clubhaus, Monatstreffen.<br />
BRH Kreisverbän<strong>de</strong> Wiesloch und Schwetzingen<br />
O6.09.2010, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr: Sprechtag im Rathaus Wiesloch, Zimmer 116.<br />
09.09.2010, 16.00 Uhr, Infostammtisch in Eppelheim. „Zum Gol<strong>de</strong>nen Löwen“, Hauptstraße 139.<br />
16.09.2010, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung in Schwetzingen, „Frankeneck“, Friedrich-Ebert-Straße 36, Herr Kurt Schulz aus Stuttgart spricht<br />
über die Neuerungen bei <strong>de</strong>r Beihilfe- und Pflegeversicherung<br />
BRH Kreisverband Mannheim<br />
16.09.2010, 14.30 Uhr , „Reiterstübchen“ in MA - Neckarau, Rheingoldstr. 219. Vortrag von Peter Kussmann, „Karibik: Inselwelt <strong>de</strong>s Lichts“,<br />
BRH Kreisverband Hei<strong>de</strong>lberg<br />
Termine für das zweite Halbjahr liegen uns immer noch nicht vor.<br />
Einfach mal vorbeischauen und reinschnuppern. Es entstehen keine Verpflichtungen.<br />
7<br />
Zeckenbiss wur<strong>de</strong> nicht als Dienstunfall anerkannt<br />
Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage eines Polizeibeamten zur Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall ab<br />
Ein pfälzischer Kollege<br />
erhielt in <strong>de</strong>n<br />
Morgenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
11. Juli 2008 <strong>de</strong>n<br />
Auftrag, einen Autobahnparkplatz<br />
mit<br />
angrenzen<strong>de</strong>m Wald<br />
mit zum Teil zwei<br />
bis drei Meter hohen<br />
Büschen nach Betäubungsmitteln<br />
zu<br />
durchsuchen. Die<br />
Durchsuchungsaktion<br />
dauerte etwa von<br />
2 Uhr bis 4:30 Uhr.<br />
Am Morgen gegen 11 Uhr stellte er fest, dass<br />
sich eine Zecke an seinem linken Oberschenkel<br />
festgebissen hatte. Diese ließ er noch am selben<br />
Tag von seinem Hausarzt entfernen.<br />
Seinen Antrag auf Anerkennung <strong>de</strong>s Zeckenbisses<br />
als Dienstunfall lehnte das Land ab, weil<br />
nicht feststellbar sei, dass die Zecke <strong>de</strong>n Kläger<br />
während <strong>de</strong>s dienstlichen Einsatzes und nicht<br />
Von Heiko Brandt, DPolG Mannheim<br />
schon vorher im privaten Lebensbereich befallen<br />
habe. Außer<strong>de</strong>m bestehe in seinem Fall kein berufsbedingt<br />
gesteigertes Risiko eines Zeckenbisses.<br />
Dagegen argumentierte <strong>de</strong>r Kollege, dass er<br />
sich die Zecke mit an Sicherheit grenzen<strong>de</strong>r<br />
Wahrscheinlichkeit während <strong>de</strong>s dienstlichen<br />
Einsatzes am 11. Juli 2008 zugezogen habe. Vor<br />
<strong>de</strong>m Dienstbeginn habe er keine Zecke an seinem<br />
Körper festgestellt und in <strong>de</strong>n Tagen vor<br />
<strong>de</strong>m Einsatz habe er sich in seiner Freizeit nicht<br />
im Wald o<strong>de</strong>r Gebüsch o<strong>de</strong>r auf einer Wiese<br />
aufgehalten. Auch sein Hausarzt habe in einem<br />
Attest bestätigt, dass es sich um einen frischen<br />
Zeckenbiss gehan<strong>de</strong>lt habe.<br />
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage<br />
<strong>de</strong>s Beamten <strong>de</strong>nnoch abgewiesen und stellte<br />
fest, dass grundsätzlich zwar ein Zeckenbiss als<br />
Dienstunfall anerkannt wer<strong>de</strong>n könne, dies setze<br />
aber unter an<strong>de</strong>rem voraus, dass mit an Sicherheit<br />
grenzen<strong>de</strong>r Wahrscheinlichkeit feststehe, zu<br />
welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Zecke<br />
<strong>de</strong>n Beamten befallen habe. Es sei bekannt,<br />
dass Zecken einige Zeit auf <strong>de</strong>r Haut o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Kleidung verweilen können, ohne zuzubeißen.<br />
In <strong>de</strong>r mündlichen Verhandlung habe <strong>de</strong>r Kläger<br />
eingeräumt, sich an <strong>de</strong>n Tagen vor <strong>de</strong>m Einsatz<br />
auf <strong>de</strong>r Terrasse <strong>de</strong>s elterlichen Gartens aufgehalten<br />
zu haben. Aus diesem Grund bestehe nach<br />
<strong>de</strong>r Meinung <strong>de</strong>s Gerichts durchaus eine nicht<br />
nur theoretische Möglichkeit, dass <strong>de</strong>r Kollege<br />
sich die Zecke bereits in seinem privaten Lebensbereich<br />
zugezogen habe. Nach <strong>de</strong>n Zeitangaben<br />
<strong>de</strong>s Hausarztes könne die Zecke auch<br />
schon vor Beginn <strong>de</strong>r Durchsuchungsaktion am<br />
11. Juli 2008 zugebissen haben. Auf einen Anscheinsbeweis<br />
könne sich <strong>de</strong>r Kollege wohl<br />
nicht berufen, weil es keinen Erfahrungsgrundsatz<br />
gebe, wonach je<strong>de</strong>rmann, <strong>de</strong>r unsere Wäl<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r auch Gebüsche durchstreife, von einer Zecke<br />
befallen wer<strong>de</strong>.<br />
Info: Das Aktenzeichen zum Urteil <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts<br />
Neustadt vom 19. Juli 2010 lautet:<br />
6 K 542/10.NW. Wer Interesse hat, kann die<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift <strong>de</strong>r Entscheidung per E-Mail unter<br />
<strong>de</strong>r Adresse poststelle@vgnw.jm.rlp.<strong>de</strong> beim<br />
Verwaltungsgericht Neustadt anfor<strong>de</strong>rn.<br />
Tarifeinheitsgesetz ist nach Gutachten verfassungswidrig<br />
Von Eike Reimann, DPolG Mannheim<br />
Ein von BDA und<br />
DGB im Fokus <strong>de</strong>r<br />
neuen Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />
angestrebtes „Gesetz<br />
zum Erhalt <strong>de</strong>r<br />
Tarifeinheit“, nach<br />
<strong>de</strong>m bei konkurrieren<strong>de</strong>nTarifverträgen<br />
innerhalb eines<br />
Betriebes nur <strong>de</strong>rjenige<br />
anwendbar sein<br />
soll, <strong>de</strong>r die größere Arbeitnehmerzahl betrifft,<br />
stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die<br />
Tarifautonomie dar. Zu dieser Auffassung gelangte<br />
ein Rechtsgutachten von Professor Dr.<br />
Hermann Reichold, welches die dbb tarifunion<br />
vor wenigen Tagen vorlegte. Reichold, <strong>de</strong>r Bürgerliches<br />
Recht, Han<strong>de</strong>ls-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht<br />
an <strong>de</strong>r Universität Tübingen lehrt und<br />
Richter am Staatsgerichtshof Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
ist: „Die wesentlichen Argumente für die<br />
Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r so genannten Tarifeinheit können <strong>de</strong>n Eingriff<br />
in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit<br />
<strong>de</strong>r verdrängten Gewerkschaften und<br />
ihrer Mitglie<strong>de</strong>r nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte<br />
rechtfertigen.“ Frank<br />
Stöhr, 1. Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dbb tarifunion: „Das<br />
Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine<br />
gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit<br />
auf <strong>de</strong>n Kopf stellen wür<strong>de</strong>. Die<br />
größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf<br />
nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen<br />
aller Arbeitnehmer sein. Das ist<br />
das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung<br />
und <strong>de</strong>mokratischer Willensbildung.“<br />
Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts<br />
<strong>de</strong>r betrieblichen Realität zu<strong>de</strong>m nicht nötig<br />
sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse<br />
von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘<br />
– die eigentlich keiner so genau kennt – ist an<br />
<strong>de</strong>n Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn<br />
hat ihren Frie<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Lokführern gemacht,<br />
in <strong>de</strong>n Krankenhäusern folgen die Ärzte <strong>de</strong>m<br />
Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und<br />
ver.di, <strong>de</strong>r Betrieb läuft auch in streikbewegten<br />
Zeiten nicht an<strong>de</strong>rs als früher. Deutschland ist<br />
traditionell kein Streikland.“<br />
Info: Das vollständige Rechtsgutachten fin<strong>de</strong>t<br />
man auf http://www.dbb.<strong>de</strong>/dbb-beamtenbund-<br />
2006/dbb-pdf/Gutachten_Tarifeinheit.pdf
Polizei: Teleskop-Schlagstock an Einsatzkräfte ausgeliefert / Beamte überwiegend zufrie<strong>de</strong>n<br />
Neue Waffe hält Angreifer auf Abstand<br />
Von unserem Redaktionsmitglied Peter W. Ragge<br />
"Sehr gut, sehr praktisch, sehr wirkungsvoll": So<br />
lobt Thomas Mohr, Kreisvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewerkschaft<br />
<strong>de</strong>r Polizei (GdP), eine neue Waffe,<br />
mit <strong>de</strong>r jetzt nach und nach immer mehr Mannheimer<br />
Beamte ausgestattet wer<strong>de</strong>n. Sie ist klein,<br />
hängt am Gürtel, kann aber schnell größer und<br />
dann sehr gefährlich wer<strong>de</strong>n - ein Teleskop-<br />
Einsatzstock.<br />
"Weitgehend durch" ist inzwischen die Verteilung<br />
von 504 Exemplaren <strong>de</strong>r neuen Hiebwaffen<br />
an <strong>de</strong>n Streifendienst, sagt Polizeihauptkommissar<br />
Martin Schembera, Chef <strong>de</strong>s Waffenwesens<br />
und <strong>de</strong>r Einsatztrainer im Präsidium. Weitere<br />
370 Stück wer<strong>de</strong>n nun an Ermittlungsbeamte<br />
und Kriminalpolizei ausgegeben. "Die Kollegen,<br />
die mit <strong>de</strong>m meisten Konfliktpotenzial auf <strong>de</strong>r<br />
Straße konfrontiert sind, haben ihn inzwischen",<br />
so Schembera.<br />
"Zunehmen<strong>de</strong> Aggressivität" ist nämlich <strong>de</strong>r<br />
Grund für die Einführung <strong>de</strong>s neuen, ausfahrbaren<br />
Schlagstocks, <strong>de</strong>r Angreifer besser auf Distanz<br />
halten soll: "Die Wi<strong>de</strong>rstandshandlungen<br />
haben einfach zugenommen".<br />
"Zunehmen<strong>de</strong> Gewalt und <strong>de</strong>r nachlassen<strong>de</strong> Respekt<br />
gegenüber Polizeibeamten sind besorgniserregend",<br />
begrün<strong>de</strong>te 2009 Innenminister Heribert<br />
Rech die Anschaffung <strong>de</strong>r neuen Ausstattung<br />
zum Schutz <strong>de</strong>r Beamten.<br />
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Gummiknüppel "eher lächerlich"<br />
Die bisherige "Hiebwaffe", wie es offiziell heißt,<br />
sei "eher lächerlich" gewesen, räumt Schembera<br />
ein. Es han<strong>de</strong>lte sich um einen 30 Zentimeter<br />
langen Gummiknüppel, teilweise gab es auch<br />
hölzerne Schlagstöcke.<br />
Als solch ein Stock 2005 bei einer Schlägerei am<br />
Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>nburger Altstadtfests abbrach,<br />
entstand gar "eine sehr gefährliche Situation",<br />
erinnert sich Thomas Mohr. Er gehört zum<br />
Mannheimer Einsatzzug, <strong>de</strong>r damals in La<strong>de</strong>nburg<br />
Dienst machte - und hat es erlebt: "Das<br />
spitze abgebrochene Teil in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n eines<br />
randalieren<strong>de</strong>n Störers entpuppte sich schnell als<br />
gefährliche und lebensbedrohliche Stichwaffe",<br />
so Mohr. "Wir brauchen daher eine bessere Ausrüstung",<br />
habe seine Gewerkschaft seit diesem<br />
Vorfall daher das Ministerium gedrängt.<br />
Mohr ist jetzt mit <strong>de</strong>m neuen, dreiteiligen Teleskopstock<br />
sehr zufrie<strong>de</strong>n: "Man kann ihn locker<br />
am Gürtel tragen, und schon das laute Klickgeräusch,<br />
wenn man ihn 'rausschnalzen lässt, hat<br />
eine abschrecken<strong>de</strong> psychologische Wirkung",<br />
so seine Erfahrung. Nach Angaben von Schembera<br />
griffen Beamte bisher in Mannheim neunmal<br />
zu <strong>de</strong>m Stock und seien "durchweg sehr zufrie<strong>de</strong>n",<br />
"wobei teilweise <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rstand schon<br />
dann ein En<strong>de</strong> hat, wenn <strong>de</strong>r Stock ausgefahren<br />
wird", bestätigt er die Aussage von Mohr: "Die<br />
einschlägige Szene weiß nämlich genau, was das<br />
für ein Teil ist", so <strong>de</strong>r Experte.<br />
Wirklich zuschlagen dürfen Beamte damit nur,<br />
wenn sie "mil<strong>de</strong>re Mittel wie einfache körperliche<br />
Gewalt versucht haben o<strong>de</strong>r das Gegenüber<br />
erheblich aggressiv ist", wie Schembera betont.<br />
Drei Stun<strong>de</strong>n muss je<strong>de</strong>r Beamte trainieren, ehe<br />
er <strong>de</strong>n Stock erstmals ausgehändigt bekommt,<br />
jährlich ist eine Auffrischung vorgesehen.<br />
Schließlich könne <strong>de</strong>r massive Stahl "schon eine<br />
hohe Schmerzwirkung" entfalten.<br />
Es gibt aber auch Skeptiker - etwa Egon Manz,<br />
<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Personalrats im Polizeipräsidium.<br />
Der neue Teleskop-Schlagstock sei<br />
zwar "sicher wesentlich besser, aber nicht das<br />
Nonplusultra", sagt er.<br />
"Ein Polizeibeamter im 21. Jahrhun<strong>de</strong>rt sollte<br />
einfach bei einer Auseinan<strong>de</strong>rsetzung nicht auf<br />
körperliche Gewalt angewiesen sein, son<strong>de</strong>rn<br />
Abstand halten können", argumentiert Egon<br />
Manz, "zumal solch ein Stockeinsatz auch Verletzungsrisiken<br />
birgt." Er hält daher "eine richtige<br />
Distanzwaffe" für erfor<strong>de</strong>rlich, wie er sagt -<br />
womit er ein Elektroschockgerät meint, <strong>de</strong>n sogenannten<br />
Taser, <strong>de</strong>r aber auch heftig umstritten<br />
ist, weil er zu Herzstillstand führen kann.<br />
Der Polizeibeamte <strong>de</strong>s 21. Jahrhun<strong>de</strong>rts sollte sich nur noch selten in unmittelbare Gefahr begeben müssen<br />
Anmerkung von Egon Manz, DPolG Mannheim<br />
Der Mannheimer Morgen berichtete in seiner<br />
Ausgabe vom 21. August 2010 sehr kompetent<br />
über die Einführung <strong>de</strong>s Teleskopeinsatzstockes<br />
in <strong>de</strong>r Polizei und stellte auch die wesentlichen<br />
Vorteile dar. Thomas Mohr von <strong>de</strong>r GdP hat dazu<br />
auch kurz und prägnant mit <strong>de</strong>n drei Begriffen<br />
"gut, praktisch, wirkungsvoll" veranschaulicht,<br />
was diese neue Hiebwaffe <strong>de</strong>r Polizei ausmacht.<br />
Ihr Vorteil wird zu recht auch in <strong>de</strong>m von<br />
ihr ausgehen<strong>de</strong>n Abschreckungseffekt gesehen.<br />
Doch auch dieser neue - <strong>de</strong>m alten (zu recht lächerlich<br />
genannten) Gummiknüppel - zugegebenermaßen<br />
überlegene Schlagstock zwingt die<br />
Polizeibeamtinnen und -beamten unmittelbar an<br />
das gewalttätige polizeiliche Gegenüber heranzugehen.<br />
Diese Vorgehensweise ist umso gefährlicher,<br />
als nicht je<strong>de</strong>r Polizeibeamte und je<strong>de</strong><br />
Polizeibeamtin über eine ausreichen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>utlich<br />
überlegene körperliche Kraft verfügt.<br />
Natürlich gibt es Situationen und Konstellationen,<br />
wo ein unmittelbares Herangehen an gewalttätige<br />
Personen unumgänglich ist. Aber dies<br />
sollte eher eine Ultima-Ratio-Ausnahme sein. In<br />
<strong>de</strong>r Regel muss es statt<strong>de</strong>ssen möglich sein, renitente<br />
Personen aus sicherem Abstand gewaltunfähig<br />
zu machen. Im europäischen westlichen<br />
Ausland setzt man <strong>de</strong>shalb weniger auf veraltete<br />
Metho<strong>de</strong>n, wie z.B. die Pariser Polizei. Dort<br />
setzt man ohne wenn und aber <strong>de</strong>n Taser ein, <strong>de</strong>r<br />
es <strong>de</strong>n Polizisten erlaubt, mit gebühren<strong>de</strong>m Abstand<br />
und daher mit erheblich verringerten Verletzungsrisiken<br />
ihre Maßnahmen durchzusetzen.<br />
In immer mehr Län<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t diese Abstandswaffe<br />
<strong>de</strong>shalb Einzug. Der Mannheimer Morgen<br />
weist darauf hin, dass <strong>de</strong>r Taser als Einsatzmittel<br />
<strong>de</strong>r Polizei umstritten ist, weil er zum Herzstillstand<br />
führen kann. In <strong>de</strong>r Tat sprechen sich alle<br />
Menschenrechtsinstitutionen gegen <strong>de</strong>n Einsatz<br />
von Elektroschockern aus. Auch namhafte Politiker,<br />
wie <strong>de</strong>r sicherheitspolitische Sprecher <strong>de</strong>r<br />
Landtagsfraktion von <strong>de</strong>n Grünen, Uli Sckerl,<br />
lehnen unter Hinweis auf die allgemein bekannten<br />
Befürchtungen <strong>de</strong>rartige Geräte ab. An<strong>de</strong>rerseits<br />
halten solche Län<strong>de</strong>r, welche <strong>de</strong>n Taser<br />
bereits eingeführt haben, an ihm als wirksames<br />
polizeiliches Einsatzmittel fest. Offen-bar wer<strong>de</strong>n<br />
die Befürchtungen dort nicht geteilt.<br />
Bei unseren Diskussionen sollten wir keinesfalls<br />
vergessen, dass nicht <strong>de</strong>r Polizeibeamte über <strong>de</strong>n<br />
gestaffelten Einsatz seiner Mittel bestimmt, son<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r gewalt- und risikobereite Rechtsbrecher.