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TickendeZeitbombeninderNachbarschaft - Dpolg-mannheim.de

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Herausgeber: KV Mannheim/Hei<strong>de</strong>lberg/Mosbach<br />

Homepage: http://www.dpolg-<strong>mannheim</strong>.<strong>de</strong>/<br />

V.i.S.d.P.: Egon Manz, Tel.: 0621 / 174-2020<br />

Standpunkt<br />

Informationsblatt <strong>de</strong>r Deutschen Polizeigewerkschaft in <strong>de</strong>r Kurpfalz<br />

Rainer Wendt, Berlin<br />

Wenn Empörung gut tut, stören Fakten<br />

nur<br />

Michael Schöfer, Mannheim<br />

Grundrechte gelten für alle<br />

Christiane Eiermann, Hei<strong>de</strong>lberg<br />

Beamter bleibt trotz Kin<strong>de</strong>rpornobesitz<br />

im Amt / Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht:<br />

Beamte sind im Privatleben<br />

wie an<strong>de</strong>re Bürger<br />

Günter Troschka, Mannheim<br />

Konsequenter Fahrerlaubnisentzug in<br />

Probezeit<br />

Walter Krech, Mannheim<br />

Erweiterte Polizeibefugnisse in<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Herbert Adam, Mannheim<br />

DPolG - In aller Kürze<br />

Herbert Adam, Mannheim<br />

Informationen für Ruheständler undsolche<br />

die es bald wer<strong>de</strong>n (Bild)<br />

Heiko Brandt, Mannheim<br />

Zeckenbiss wur<strong>de</strong> nicht als Dienstunfall<br />

anerkannt<br />

Eike Reimann, Mannheim<br />

Tarifeinheitsgesetz ist nach Gutachten<br />

verfassungswidrig<br />

Mannheimer Morgen<br />

Neue Waffe hält Angreifer auf Abstand<br />

/ Anmerkung von Egon Manz<br />

Ticken<strong>de</strong> Zeitbomben in <strong>de</strong>r Nachbarschaft<br />

Gefährliche Sexualstraftäter in <strong>de</strong>r Anonymität<br />

Die DPolG-Standpunktredaktion berichtet<br />

Der Standpunkt Nr.32/2010 vom 16.8.2010 (Manz / Schöfer) befasste sich mit <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r DPolG, Rainer Wendt, in <strong>de</strong>n Medien dargestellten Problemen im Zusammenhang mit entlassenen<br />

Schwerstkriminellen, die nach ihrer Entlassung aufgrund hoher Rückfallgefährdung eine große Gefahr für das<br />

Leben insbeson<strong>de</strong>re von Frauen und Kin<strong>de</strong>rn be<strong>de</strong>uten. Hierbei ging es um die Frage <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Bekanntgabe von Wohnortdaten entlassener Triebtäter. Der Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong> ver<strong>de</strong>utlicht<br />

in <strong>de</strong>m nachstehen<strong>de</strong>m Leitartikel unter Hinweis auf die in <strong>de</strong>r letztwöchigen Standpunktausgabe dargestellten<br />

konträren Positionen eindrucksvoll die Gesamtproblematik <strong>de</strong>r vor uns liegen<strong>de</strong>n Fakten:<br />

Wenn Empörung gut tut, stören Fakten nur<br />

Sehr geehrte Standpunktleserinnen und -leser, liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Ausgabe Nr. 33 /2010 vom 23.08.2010<br />

Der nächste Standpunkt erscheint am 30.08.2010<br />

Kommentatoren und Kritiker halten sich ungern mit Fakten auf, wenn ihnen ihre eigene Empörung ausreicht.<br />

In unserer Entrüstungsgesellschaft, in <strong>de</strong>r man gern sofort „entsetzt“, „betroffen“ und vor allem gern empört<br />

ist, reichen ein paar oberflächliche Überschriften, ein paar hingeworfene Zitate, eine gehörige Portion Vorurteile<br />

und <strong>de</strong>tailliert gepflegte Feindbil<strong>de</strong>r - am liebsten die USA - um sich zu erregen. Der wegen seiner sonst<br />

feinsinnigen und differenzierten Stellungnahmen von mir hoch geschätzte Kollege Michael Schöfer ist exakt<br />

in diese Vereinfachungsfalle getappt. Rainer Wendt hat einen Internet-Pranger nach <strong>de</strong>m Vorbild <strong>de</strong>r USA<br />

gefor<strong>de</strong>rt? Was für ein Unfug. Zunächst einmal habe ich mir das nicht alleine ausgedacht. Vielmehr ist die<br />

Bun<strong>de</strong>sleitung <strong>de</strong>r DPolG nach ausführlicher Beratung zu <strong>de</strong>m Ergebnis gelangt, dass die Warnung vor Gefahren,<br />

insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>nen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, polizeilich alltägliches<br />

Handwerkszeug ist. Daraus folgt, dass dies auch für einzelne Sicherungsverwahrte gilt, von <strong>de</strong>nen nachweislich<br />

immer noch eine hohe Gefahr ausgeht, und die aus juristischen Grün<strong>de</strong>n freigelassen wer<strong>de</strong>n. Das kann<br />

man durch direkte Ansprache <strong>de</strong>r Anwohner, mit <strong>de</strong>r guten alten Post o<strong>de</strong>r eben auch durch das Internet tun,<br />

etwa auf einer entsprechen<strong>de</strong>n Seite <strong>de</strong>r örtlichen Polizei. Außer<strong>de</strong>m hat die Bun<strong>de</strong>sleitung ver<strong>de</strong>utlicht, dass<br />

dies keinesfalls die erwünschte Lösung ist. Richtig wäre es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die<br />

beschriebenen Gefahren gar nicht erst entstehen und die Sicherungsverwahrten bleiben, wo sie hingehören,<br />

nämlich in sicherer Verwahrung und nicht in Freiheit. Hätte man alles wissen können, muss man aber nicht,<br />

wenn doch ein paar Überschriften ausreichen, sich zu ereifern.<br />

Das alles hat we<strong>de</strong>r etwas mit Mittelalter zu tun, noch mit Pranger, es ist notwendiger Schutz <strong>de</strong>r<br />

Menschen. Um es konkret zu machen: Wenn im 10. Stockwerk eines Wohnhauses eine Familie<br />

wohnt, die ihre Kin<strong>de</strong>r völlig arglos tagtäglich zur Schule schickt. Dürfen wir dieser Familie tatsächlich<br />

die Information verweigern, dass zwei Stockwerke tiefer ein Serienvergewaltiger eingezogen<br />

ist, <strong>de</strong>r sich selbst als „ticken<strong>de</strong> Zeitbombe“ bezeichnet? Geben wir Familie die Chance, ihre Kin<strong>de</strong>r<br />

zu begleiten und sie vor <strong>de</strong>r Gefahr zu schützen? O<strong>de</strong>r warten wir „im Namen <strong>de</strong>s Datenschutzes“<br />

darauf, dass die „ticken<strong>de</strong> Zeitbombe“ explodiert und Kin<strong>de</strong>r zu Scha<strong>de</strong>n kommen?<br />

Der Grünen Politiker Wieland lehnt wie die DPolG einen öffentlichen Pranger ab, will aber nicht tatenlos<br />

bleiben: "Statt die Täter öffentlich an <strong>de</strong>n Pranger zu stellen, sollte die Polizei zielgerichtet Eltern warnen,<br />

wenn ein Straftäter in ihre Nähe zieht.“ Recht hat er. Das genau ist <strong>de</strong>r Kern dieser Auseinan<strong>de</strong>rsetzung, keine<br />

USA- o<strong>de</strong>r Lynchmordphantasien. Zuweilen fragt man sich schon, welches Bild manche Zeitgenossen von<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bevölkerung haben - und wie <strong>de</strong>utsche Politiker über ihre Wähler <strong>de</strong>nken. Ein Volk von<br />

Lynchmör<strong>de</strong>rn, die nur darauf warten, sich zusammenzurotten und loszuschlagen? Die bisherige Realität hat<br />

etwas an<strong>de</strong>res gezeigt: Da haben Menschen lautstark gegen eine Politik protestiert, die sie und ihre Familien<br />

in Gefahr bringt. Sie haben ein Grundrecht wahrgenommen, auch wenn manchen Betrachtern <strong>de</strong>r Gedanke<br />

fast abhan<strong>de</strong>n gekommen zu sein scheint, dass auch diejenigen Grundrechte haben, die keine Straftaten begangen<br />

haben. Diesen Protest fürchten natürlich viele Politiker, weil er sie unter Druck bringt und sie ihre<br />

Elfenbeintürme rechtsphilosophischer Höhenflüge verlassen müssen. Und <strong>de</strong>shalb soll alles geheim bleiben,<br />

weil <strong>de</strong>r Protest stört. Fortsetzung auf Seite 2 dieser Standpunktausgabe


2<br />

Der Bürger soll gefälligst ruhig bleiben und <strong>de</strong>mütig erdul<strong>de</strong>n, was Politik und Justiz vermasseln. Das ist schon näher am Mittelalter, als die Warnung<br />

vor realer Gefährdung. Der Vorstoß <strong>de</strong>r DPolG hat dazu geführt, dass die öffentliche Debatte kontrovers, aber eben zielführend neu belebt wur<strong>de</strong> und<br />

engagiert geführt wird. An dieser Debatte ist die DPolG aktiv beteiligter Akteur und kein Zaungast. Der von Bun<strong>de</strong>sjustizministerin Sabine Leutheuser-<br />

Schnarrenberger vorgelegte Gesetzentwurf ist im Kern zu begrüßen, weil er auch in Karlsruhe Bestand haben dürfte. Auch die Einführung <strong>de</strong>r Fußfessel<br />

ist grundsätzlich richtig, allerdings im Zusammenhang mit Gewaltverbrechern höchstens im Ausnahmefall anwendbar. Wir wer<strong>de</strong>n sehr rasch mit<br />

<strong>de</strong>r Ministerin darüber sprechen.<br />

Die Sicherungsverwahrung muss vom Strafvollzug entkoppelt und unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr gesetzlich geregelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die jetzigen „Altfälle“ müssen einzeln geprüft wer<strong>de</strong>n, dazu gehört natürlich auch die Anwendung gefahrenrechtlicher Bestimmungen,<br />

z.B. <strong>de</strong>s PsychKG, gfls. müssen gesetzliche Bestimmungen rasch aktualisiert wer<strong>de</strong>n. Die Begleitung durch Polizei muss die absolute<br />

Ausnahme sein und bleiben, 16 Fälle sind schon jetzt ein<strong>de</strong>utig zu viel.<br />

Mir ist immer suspekt, wenn es in einer schwierigen politischen Situation immer wie<strong>de</strong>r Menschen gibt, die uns vor allem erklären können, warum irgen<strong>de</strong>twas<br />

nicht geht. Entwe<strong>de</strong>r ist kein Geld da o<strong>de</strong>r man ist nicht zuständig o<strong>de</strong>r die EU ist dagegen o<strong>de</strong>r was auch immer. Im Ergebnis bleiben viele<br />

Probleme ungelöst und wer<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r Polizei vor die Füße gekippt. So ist das bei <strong>de</strong>r Jugendkriminalität, <strong>de</strong>r Gewaltentwicklung, <strong>de</strong>r Versäumnisse<br />

bei <strong>de</strong>r Integration -die Liste ist längst nicht vollständig. Und jetzt die Sicherungsverwahrung - wie<strong>de</strong>r ba<strong>de</strong>t die Polizei das aus, gemeinsam mit <strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />

Da mögen die Geschichten aus <strong>de</strong>n USA noch so furchterregend schön sein: Hier ist Deutschland und hier müssen Lösungen gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

„Die Praxis sollte das Ergebnis <strong>de</strong>s Nach<strong>de</strong>nkens sein, nicht umgekehrt.“ (Hermann Hesse).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Rainer Wendt,<br />

Bun<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Berlin<br />

Auf meinen Artikel<br />

"Internet - Pranger<br />

für Sexualstraftäter?"<br />

(Ausgabe <strong>de</strong>s<br />

Standpunkt Nr.32/<br />

2010 vom 16. August<br />

2010) vom hin<br />

erreichen mich E-<br />

Mails, in <strong>de</strong>nen gefragt<br />

wird, ob ich<br />

<strong>de</strong>nn kein Verständnis<br />

für das Sicherheitsbedürfnis<br />

<strong>de</strong>r<br />

Bevölkerung hätte.<br />

Und <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung, wird darin argumentiert,<br />

habe stets Vorrang gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Grundrechten von Sexualstraftätern.<br />

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als es<br />

Mitte <strong>de</strong>r achtziger Jahre in einer Diskussion<br />

einmal um die Verteidigung von Terroristen<br />

durch Rechtsanwälte ging. Damals waren ja die<br />

Eindrücke <strong>de</strong>r Terroristenprozesse noch recht<br />

frisch. Der Disput entzün<strong>de</strong>te sich an <strong>de</strong>r verächtlich<br />

gemeinten Bezeichnung "Terroristen-<br />

Anwalt". Als ich darauf hinwies, dass auch Terroristen<br />

Grundrechte hätten und ihnen selbstverständlich<br />

ein Verteidiger zustehe, erntete ich bei<br />

manchen blankes Unverständnis. Meiner Auffassung<br />

nach sollten Terroristen in jeglicher<br />

Hinsicht genauso behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, wie alle<br />

an<strong>de</strong>ren Straftäter auch. Und je<strong>de</strong>r, ich betonte:<br />

je<strong>de</strong>r, habe das Recht auf einen fairen Prozess.<br />

Was <strong>de</strong>nn sonst? An<strong>de</strong>rnfalls wür<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>r<br />

Rechtsstaat selbst ad absurdum führen. Der Anwalt,<br />

um <strong>de</strong>n es seinerzeit ging, war übrigens <strong>de</strong>r<br />

spätere Bun<strong>de</strong>sinnenminister Otto Schily.<br />

Anmerkung von Egon Manz<br />

Grundrechte gelten für alle<br />

Von Michael Schöfer<br />

Natürlich hat die Bevölkerung Anspruch auf<br />

Schutz vor Sexualstraftätern, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />

man letzteren attestiert, in hohem Maße rückfallgefähr<strong>de</strong>t<br />

zu sein. Aber selbst diese Täter<br />

haben Grundrechte, das ist je<strong>de</strong>nfalls mein Verfassungsverständnis.<br />

Und die rechtsstaatlichen<br />

Grundsätze gelten ausnahmslos für alle. Es ist<br />

eben die Aufgabe <strong>de</strong>s Gesetzgebers, bei<strong>de</strong>s miteinan<strong>de</strong>r<br />

in Einklang zu bringen. Doch genau<br />

daraus resultieren ja unsere jetzigen Probleme<br />

mit <strong>de</strong>r nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung,<br />

<strong>de</strong>nn hier hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber kläglich<br />

versagt. Die Politiker haben ein Gesetz gemacht,<br />

das sie nun von <strong>de</strong>n Richtern <strong>de</strong>s Europäischen<br />

Gerichtshofs um die Ohren gehauen bekommen.<br />

Die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung<br />

ist zu<strong>de</strong>m nicht das einzige Gesetz, das in<br />

<strong>de</strong>n zurückliegen<strong>de</strong>n Jahren wie<strong>de</strong>r gekippt<br />

wur<strong>de</strong>. Allerdings hat man <strong>de</strong>n Eindruck, als<br />

hätten die Politiker überhaupt nichts dazugelernt.<br />

Jetzt, wie es hie und da geschieht, mit unsachlicher<br />

Kritik in Richtung Justiz zu schießen o<strong>de</strong>r<br />

erneut mit unüberlegten Schnellschüssen zu reagieren<br />

(Stichwort: Internet-Pranger), ist genau<br />

die falsche Reaktion. Die <strong>de</strong>rzeitige Misere, die<br />

Freilassung von gefährlichen und therapieresistenten<br />

Sexualstraftätern, muss sich einzig und<br />

allein die Politik an ihre Fahnen heften. Sie hat<br />

uns die Suppe eingebrockt, die an<strong>de</strong>re vielleicht<br />

auslöffeln dürfen. Mir ist klar, dass die Bevölkerung<br />

geschützt wer<strong>de</strong>n will. Dieses Bedürfnis ist<br />

auch legitim, aber <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

muss grundrechtekonform erfolgen. Wie <strong>de</strong>nn<br />

sonst?<br />

Nicht nur in <strong>de</strong>n USA, auch in Deutschland ist<br />

<strong>de</strong>r Firnis <strong>de</strong>r Zivilisation ziemlich dünn. Lei<strong>de</strong>r.<br />

Hier ein kleines, vergleichsweise harmloses Beispiel:<br />

Sebastian Frankenberger, <strong>de</strong>r Initiator <strong>de</strong>s<br />

erfolgreichen Volksbegehrens für ein striktes<br />

Rauchverbot in Bayern (61 Prozent Zustimmung),<br />

wird <strong>de</strong>rzeit mit Hass-E-Mails überschwemmt<br />

und auf <strong>de</strong>r Straße angepöbelt, man<br />

will ihm "<strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>l einschlagen" und "die<br />

Bu<strong>de</strong> abfackeln".<br />

An vielen Lokalen in seiner Heimatstadt Passau<br />

hängt sein Foto, mit <strong>de</strong>m Hinweis "Ich muss lei<strong>de</strong>r<br />

draußen bleiben". Und beim Waldkirchner<br />

Volksfest in <strong>de</strong>r Nähe von Passau wur<strong>de</strong> er aus<br />

<strong>de</strong>m Bierzelt geworfen. "Ich bin in jüngster Zeit<br />

aus je<strong>de</strong>m Lokal und je<strong>de</strong>m Festzelt geworfen<br />

o<strong>de</strong>r erst gar nicht eingelassen wor<strong>de</strong>n. (…)<br />

Selbst wenn ich nur durch die Standlerreihen<br />

gegangen bin, wur<strong>de</strong> ich angepöbelt. Es haben<br />

mich auch schon Menschen körperlich bedrängt.<br />

Eine Servicekraft ist mit einem Besen auf mich<br />

losgegangen, und als mich Security-Leute aus<br />

einem Festzelt warfen, haben die Leute applaudiert",<br />

schil<strong>de</strong>rt Frankenberger seine Erlebnisse.<br />

"Auch bei seinem jüngsten München-Besuch<br />

hätten ihn die Menschen auf offener Straße verbal<br />

attackiert und 'Du Drecksau, verschwin<strong>de</strong>!'<br />

zugerufen." [Quelle: ÖÖ-Nachrichten vom 18.<br />

August 2010].<br />

Es ist vor diesem Hintergrund wenig verwun<strong>de</strong>rlich,<br />

wenn er sich momentan nur noch mit Pfefferspray<br />

in <strong>de</strong>r Hosentasche aus <strong>de</strong>m Haus traut.<br />

Wohlgemerkt, Frankenberger ist kein Straftäter.<br />

Aber wenn seine Grundrechte trotz<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n<br />

Wogen <strong>de</strong>s Volkszorns unterzugehen drohen,<br />

belegt das um so mehr, wie wichtig <strong>de</strong>ren uneingeschränkte<br />

Beachtung ist.<br />

Die Freiburger Polizei hat mit <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s ersten von zunächst fünf weiteren zu entlassen<strong>de</strong>n Triebtätern begonnen. Geht dieser über die nahe<br />

Grenze nach Frankreich, en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>ren Engagement zwangsläufig, so dass <strong>de</strong>r Triebtäter bis zur Rückkehr zu seiner Wohnung unbewacht bleibt. Die unumgängliche<br />

offene Bewachung durch mehrere Polizeibeamte sorgt trotz <strong>de</strong>ren bürgerlicher Kleidung dafür, dass die Wohnanonymität eines <strong>de</strong>r polizeilichen<br />

Überwachung unterliegen<strong>de</strong>n potenziellen Totmachers o<strong>de</strong>r Schän<strong>de</strong>rs in kürzester Zeit <strong>de</strong>r Aufmerksamkeit von Anwohnern weicht.


3<br />

Auch die Mannheimer Polizei wird in Kürze mit <strong>de</strong>m Problem <strong>de</strong>r Überwachung eines Triebtäters konfrontiert wer<strong>de</strong>n. Hier wie dort entstehen nicht<br />

nur wegen <strong>de</strong>r Bereitstellung von Personal für eine Rund-um-die Uhr-Überwachung (unter Vernachlässigung an<strong>de</strong>rer Aufgaben) erhebliche Sorgenfalten,<br />

son<strong>de</strong>rn auch wegen <strong>de</strong>s noch fehlen<strong>de</strong>n gemeinsamen Konzepts für eine reibungslose Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Polizeidienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />

Vor allem aber vermisse ich eine über die IMK (Innenministerkonferenz) zu organisieren<strong>de</strong> län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> bun<strong>de</strong>sweite Regelung <strong>de</strong>r polizeilich<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen und in <strong>de</strong>r Folge auch eine Abstimmung mit <strong>de</strong>n Schengen-Staaten - siehe das Beispiel bei <strong>de</strong>r Polizeidirektion Freiburg<br />

über die Einsatzbeschränkungen an <strong>de</strong>r französischen Staatsgrenze wegen fehlen<strong>de</strong>r Nacheile. Das Problem brennt überall auf <strong>de</strong>n Nägeln und nicht nur<br />

die Polizei ist gefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>nn für die Grundlagen polizeilichen Han<strong>de</strong>lns sind die politischen Administrationen zuständig.<br />

Die Menschen diskutieren nach <strong>de</strong>m europäischen Urteil überall nach wie vor über die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Wegsperrens von Triebtätern. Keinesfalls<br />

aber können sie akzeptieren, dass die Adressen <strong>de</strong>s betroffenen Personenkreises geheim gehalten wer<strong>de</strong>n müssen. Sie sehen darin eine Höherbewertung<br />

<strong>de</strong>r Persönlichkeitsrechte <strong>de</strong>r Täter gegenüber <strong>de</strong>n Sicherheitsinteressen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Aber <strong>de</strong>r Zug fährt weiter: Ich bin davon überzeugt, dass<br />

auch die dauerhafte konsequente Überwachung von gefährlichen Triebtätern über kurz o<strong>de</strong>r lang einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird...<br />

Beamter bleibt trotz Kin<strong>de</strong>rporno-Besitz im Amt<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht: Beamte sind im Privatleben wie an<strong>de</strong>re Bürger<br />

Von Christiane Eiermann, DPolG Hei<strong>de</strong>lberg<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht<br />

hat entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>r<br />

private Besitz entsprechen<strong>de</strong>rKin<strong>de</strong>rpornografieBeamte<br />

nicht <strong>de</strong>n Job<br />

kosten muss. Der<br />

Besitz von Kin<strong>de</strong>rpornos<br />

sei zwar ein<br />

so genanntes „außerdienstlichesVergehen“,<br />

aber ob dies<br />

als Disziplinarmaßnahme<br />

gleich die Entfernung aus <strong>de</strong>m Dienst<br />

rechtfertige, müsse im Einzelfall geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Eventuell reichten auch Gehaltskürzungen aus.<br />

Beamte seien in ihrem Privatleben nicht an<strong>de</strong>rs<br />

als je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Bürger zu behan<strong>de</strong>ln, betonten<br />

die Richter. Damit können ein Lehrer aus Hamburg<br />

und ein Zollinspektor aus <strong>de</strong>m Saarland,<br />

<strong>de</strong>ren Klagen gegen ihren Rauswurf vor <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sgericht verhan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n, auf eine weitere<br />

Karriere als Beamte hoffen. Sie waren wegen<br />

Kin<strong>de</strong>rporno-Dateien auf ihren Computern<br />

zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen je 50 Euro<br />

beziehungsweise zu 150 Tagessätzen verurteilt<br />

wor<strong>de</strong>n. In Haftstrafen umgerechnet ergäbe das<br />

zwei beziehungsweise fünf Monate – Strafen<br />

also, die laut Bun<strong>de</strong>sverwaltungsgericht im unteren<br />

bis mittleren Bereich liegen.<br />

Um die Schwere <strong>de</strong>s „außerdienstlichen Fehlverhaltens“<br />

eines Beamten zu beurteilen, müsse<br />

man schauen, was das Strafgesetzbuch als<br />

Höchststrafe für eine Tat vorsehe, urteilte <strong>de</strong>r 2.<br />

Senat unter <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n Richter Georg<br />

Herbert. Beim Besitz von Kin<strong>de</strong>rpornos sind das<br />

zwei Jahre Freiheitsstrafe. Außer<strong>de</strong>m müsse geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n, ob sich von <strong>de</strong>r Straftat <strong>de</strong>s Beamten<br />

Rückschlüsse auf seine Eignung für seine<br />

Aufgaben ergeben. „Das ist bei bestimmten Berufsgruppen<br />

ein heikler Punkt“ – etwa bei einem<br />

Lehrer, <strong>de</strong>ssen Aufgabe die Erziehung von Kin<strong>de</strong>rn<br />

ist, sagte Herbert.<br />

Der stellv. Mannheimer DPolG-Vorsitzen<strong>de</strong> und<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Standpunktredaktion Herbert Adam:<br />

"Glücklich bin ich über das Urteil nicht.<br />

Kin<strong>de</strong>rpornografie ist und bleibt ein Verbrechen.<br />

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang<br />

aber ein ganz an<strong>de</strong>rer Satz: Beamte seien im Privatleben<br />

wie an<strong>de</strong>re Bürger zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Info: Welche disziplinarischen Konsequenzen<br />

es für <strong>de</strong>n Zollinspektor und <strong>de</strong>n Lehrer geben<br />

wird, ist aber weiter offen.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sverwaltungsrichter entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass die Oberverwaltungsgerichte in Hamburg<br />

und Saarlouis die Fälle noch einmal genauer als<br />

bisher prüfen müssen.<br />

Das Aktenzeichen zu <strong>de</strong>m BVerwG-Urteil lautet:<br />

BVerwG 2 C 5.10 und 2 C 13.10 – Urteile<br />

vom 19. August 2010) (Quelle: dpa).<br />

Konsequenter Fahrerlaubnisentzug in zweiter Probezeit<br />

Von Günter Troschka, DPolG Mannheim<br />

Einem Antragsteller<br />

aus Rheinhessen hat<br />

die dort zuständige<br />

Fahrerlaubnisbehör -<br />

<strong>de</strong> während <strong>de</strong>ssen<br />

neuer Probezeit die<br />

Fahrerlaubnis auf<br />

Probe mit sofortiger<br />

Wirkung entzogen.<br />

Die Entziehung geschah<br />

zu recht, entschied<br />

in Mainz die<br />

3. Kammer <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts.<br />

Der Antragsteller hatte erstmals 2003 die Fahrerlaubnis<br />

auf Probe erhalten. Dies war ihm während<br />

<strong>de</strong>r Probezeit entzogen wur<strong>de</strong>, weil er seinen<br />

Pkw unter <strong>de</strong>r Einwirkung von Betäubungsmitteln<br />

(Cannabis) geführt hatte.<br />

Mehr als zwei Jahre nach Wie<strong>de</strong>rerteilung <strong>de</strong>r<br />

Fahrerlaubnis wur<strong>de</strong> er rechtskräftig wegen unerlaubten<br />

Entfernens vom Unfallort zu einer<br />

Geldstrafe verurteilt. Dieser Verurteilung lag ein<br />

beson<strong>de</strong>rer Fall zugrun<strong>de</strong>: Er hatte im Straßenraum<br />

ein Bauschild unsachgemäß aufgestellt,<br />

welches infolge einer Windböe umfiel und ein<br />

parken<strong>de</strong>s Fahrzeug beschädigte. Seinen Verpflichtungen<br />

kam er dabei nicht nach. Der Auffor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Fahrerlaubnisbehör<strong>de</strong>, wegen dieser<br />

Verurteilung ein medizinisch - psychologisches<br />

Gutachten beizubringen, kam er gleichfalls<br />

nicht nach. Daraufhin entzog ihm die Behör<strong>de</strong><br />

unter Anordnung <strong>de</strong>s Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis.<br />

Der Antragsteller wandte sich im Rahmen eines<br />

Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht mit<br />

<strong>de</strong>m Begehren, <strong>de</strong>n Sofortvollzug auszusetzen.<br />

Er habe keine Verkehrsunfallflucht begangen,<br />

weil er bei <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>nsereignis kein Kraftfahrzeug<br />

im Verkehr geführt habe, machte er<br />

unter an<strong>de</strong>rem geltend.<br />

Die Richter <strong>de</strong>r 3. Kammer haben seinen Antrag<br />

jedoch abgelehnt: Mit <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r neuen<br />

Fahrerlaubnis habe für <strong>de</strong>n Antragsteller eine<br />

neue Probezeit – im Umfang <strong>de</strong>r um zwei Jahre<br />

verlängerten Restzeit <strong>de</strong>r ersten Probezeit – be-<br />

gonnen. In <strong>de</strong>r neuen Probezeit habe <strong>de</strong>r Antragsteller<br />

mit <strong>de</strong>m unerlaubten Entfernen vom Unfallort<br />

eine schwerwiegen<strong>de</strong> Zuwi<strong>de</strong>rhandlung<br />

begangen. Seine rechtskräftige strafgerichtliche<br />

Verurteilung müsse <strong>de</strong>r Antragsteller vorliegend<br />

gegen sich gelten lassen. Hiervon abgesehen setze<br />

<strong>de</strong>r Straftatbestand <strong>de</strong>s unerlaubten Entfernens<br />

vom Unfallort nicht voraus, dass ein Kraftfahrzeug<br />

an <strong>de</strong>r Hervorrufung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns beteiligt<br />

gewesen sei. Wegen <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung<br />

sei die Behör<strong>de</strong> berechtigt gewesen, die Vorlage<br />

eines medizinisch-psychologischen Gutachtens<br />

zu verlangen. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Antragsteller dieses<br />

Gutachten nicht fristgerecht beigebracht habe,<br />

habe die Behör<strong>de</strong> zu Recht auf seine fehlen<strong>de</strong><br />

Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen<br />

und ihm die Fahrerlaubnis entzogen.<br />

Info: Das Aktenzeichen zur Entscheidung <strong>de</strong>s<br />

Verwaltungsgerichts Mainz vom 20.07.2010<br />

lautet: 3 L 766/10.MZ. Die Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />

Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail<br />

unter <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n Adresse angefor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n: poststelle@vgmz.jm.rlp.<strong>de</strong> .


4<br />

Erweiterte Polizeibefugnisse in Rheinland-Pfalz<br />

Von Walter Krech, DPolG Mannheim<br />

Am 19. August 2010 hat die Lan<strong>de</strong>sregierung von Rheinland-Pfalz nach einer uns vorliegen<strong>de</strong>n Mitteilung <strong>de</strong>s Behör<strong>de</strong>nspiegels<br />

<strong>de</strong>n Entwurf zur Novellierung <strong>de</strong>s dortigen Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>ngesetztes (POG), das auch die Möglichkeit<br />

von Online-Durchsuchungen vorsieht. Der pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch machte im Anschluss an eine Ministerratssitzung<br />

in Mainz <strong>de</strong>utlich, dass <strong>de</strong>r Polizei <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Rheinland-Pfalz in Zeiten neuer beson<strong>de</strong>rer Gefahrenlagen,<br />

wie zum Beispiel durch <strong>de</strong>n internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, vor allem aber auch wegen <strong>de</strong>r<br />

zunehmen<strong>de</strong>n Nutzung mo<strong>de</strong>rner Informations- und Kommunikationstechniken neue und funktionale Kompetenzen eingeräumt<br />

wer<strong>de</strong>n müssten. Der Gesetzesentwurf stellt seiner Meinung nach eine ausgewogene Balance zwischen <strong>de</strong>n Freiheitsrechten<br />

Aller und <strong>de</strong>m Sicherheitsauftrag <strong>de</strong>s Staates zum Schutz <strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger dar.<br />

Auch in unserem Bun<strong>de</strong>sland sollte die Polizei neue Kompetenzen erhalten - insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Internetkriminalität.<br />

Diese sollten einher gehen mit <strong>de</strong>r Konzipierung von entsprechen<strong>de</strong>n Organisationseinheiten und <strong>de</strong>r zusätzlichen Bereitstellung<br />

von ausreichen<strong>de</strong>m Personal.<br />

Vorläufig galoppieren uns allerdings die Pfälzer davon. Es wird nun sehr bald ein Papier <strong>de</strong>m Mainzer Landtag zugeleitet,<br />

<strong>de</strong>ssen Novellierungsschwerpunkte nach <strong>de</strong>n uns vorliegen<strong>de</strong>n Informationen folgen<strong>de</strong> Aspekte beinhalten:<br />

Bisher habe das POG ausschließlich bei Vorliegen einer engen sozialen Beziehung Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote dann zugelassen,<br />

wenn einer Person Gewalt drohte. Zukünftig stün<strong>de</strong>n diese Befugnisse <strong>de</strong>r Polizei zur weiteren Verbesserung <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>r Bevölkerung in so<br />

genannten Stalking -Fällen bei entsprechen<strong>de</strong>n Gefahrenlagen auch dann zu, wenn keine enge soziale Beziehung zwischen Opfer und Täter besteht.<br />

Die bisher im POG enthaltene Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichenabgleich wer<strong>de</strong> aufgehoben.<br />

Die Öffentlichkeitsfahndung zum Zwecke <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntität o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufenthaltes einer Person wer<strong>de</strong> auch in <strong>de</strong>n Fällen zugelassen, in<br />

<strong>de</strong>nen von einer Person eine Gefahr für Leib, Leben o<strong>de</strong>r Freiheit an<strong>de</strong>rer Personen ausgeht. Bisher sei die Öffentlichkeitsfahndung nach <strong>de</strong>m POG<br />

lediglich zur Abwehr einer Gefahr zulässig, die <strong>de</strong>r Person, nach <strong>de</strong>r gefahn<strong>de</strong>t wird, selbst droht.<br />

Die bisherigen Befugnisse <strong>de</strong>r Polizei im Rahmen <strong>de</strong>r Telekommunikationsüberwachung sollen um die so genannte Quellen-<br />

Telekommunikationsüberwachung ergänzt wer<strong>de</strong>n. Durch diese Befugnis könne zukünftig verschlüsselte Internettelefonie überwacht wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

Maßnahme setze grundsätzlich eine richterliche Anordnung voraus.<br />

Die Polizei wer<strong>de</strong> zur Unterbrechung o<strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Telekommunikation ermächtigt, um dadurch in beson<strong>de</strong>ren Gefahrenlagen beson<strong>de</strong>rs<br />

wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben o<strong>de</strong>r Freiheit einer Person effektiv schützen zu können. Diese Maßnahme setze grundsätzlich eine richterliche<br />

Anordnung voraus.<br />

Die Ermächtigung zur Rasterfahndung wer<strong>de</strong> neu gefasst und damit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts vom April 2006 Rechnung<br />

getragen. Das Gericht hatte zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz entschie<strong>de</strong>n, dass die Rasterfahndung nicht bereits im Vorfeld einer konkreten<br />

Gefahr zulässig sei. Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s POG wer<strong>de</strong> klargestellt, dass die Rasterfahndung künftig nur zur Abwehr einer Gefahr für <strong>de</strong>n Bestand<br />

o<strong>de</strong>r die Sicherheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r für Leib, Leben o<strong>de</strong>r Freiheit einer Person zulässig ist.<br />

Das POG sehe im Hinblick auf zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger weitergehen<strong>de</strong>n Schutz als das BKA-Gesetz vor. Während<br />

im BKA-Gesetz nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete die Auskunft bei polizeilichen Befragungen zur Abwehr von Gefahren für hochwertige<br />

Rechtsgüter verweigern dürfen und vor ver<strong>de</strong>ckten Datenerhebungen umfassend geschützt seien, sehe <strong>de</strong>r vorgelegte Gesetzentwurf einen<br />

absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger vor. Geschützt seien daher also etwa auch Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten.<br />

Die Polizei erhalte die Befugnis zum ver<strong>de</strong>ckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (so genannte Online-Durchsuchung), um personenbezogene<br />

Daten zu ermitteln. Das Internet wer<strong>de</strong> zunehmend zur Vorbereitung von polizeirelevanten Gefährdungslagen genutzt. Dies betreffe nicht<br />

nur terroristische Bedrohungsszenarien, son<strong>de</strong>rn auch an<strong>de</strong>re Fälle schwerster Kriminalität.<br />

Der pfälzische Innenminister Bruch sagte, dass das Recht <strong>de</strong>r Bürger auf<br />

Privatsphäre auf je<strong>de</strong>n Fall unangetastet bleibe. Die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für die Online-Durchsuchung wür<strong>de</strong>n die Rechtsprechung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts selbstverständlich berücksichtigten. Wegen ihrer<br />

beson<strong>de</strong>ren Schwere unterliegen solche Eingriffe daher ohnehin ganz<br />

engen Grenzen und sind ausschließlich auf die Abwehr erheblicher Gefahren<br />

und schwerster Straftaten beschränkt. Der Minister stellte heraus, dass<br />

nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen beson<strong>de</strong>rs hoch angesetzt sei-<br />

en, auch die für eine solche Maßnahme zu treffen<strong>de</strong>n Vorbereitungen seien<br />

außeror<strong>de</strong>ntlich zeitintensiv und komplex, so dass die Online-Durchsuchung<br />

nur als "ultima ratio", also als letztes Mittel in nur ganz wenigen<br />

extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen wür<strong>de</strong>. Es ist<br />

unstrittig, dass mit <strong>de</strong>r Gesetzesinitiative das Land Rheinland-Pfalz damit<br />

das erste Bun<strong>de</strong>sland (nach Bayern) ist, welches nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s<br />

BKA-Gesetzes zum 1. Januar 2009 die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung<br />

anstrebt.


DPolG - In aller Kürze Von Herbert Adam, DPolG Mannheim<br />

Held o<strong>de</strong>r Kamikaze?<br />

Als Konsequenz aus <strong>de</strong>r Lovepara<strong>de</strong>-Katastrophe<br />

will Jochen Stein, Chef <strong>de</strong>r Bonner Feuerwehr,<br />

die Verantwortung für <strong>de</strong>n bisherigen Ablauf<br />

<strong>de</strong>r Kirmes "Pützchens Markt" nicht mehr<br />

übernehmen. Schon mehren sich die Stimmen,<br />

die ihm Panikmache vorwerfen, er sei ein Spielver<strong>de</strong>rber.<br />

Nicht nur die nüchternen Konsequenzen<br />

<strong>de</strong>s Feuerwehrchefs, auch diese Vorwürfe<br />

lassen sich in Bezug zu Duisburg setzen. Stein<br />

ist seit fünf Jahren Chef <strong>de</strong>r Bonner Berufsfeuerwehr,<br />

ein eloquenter, zielstrebiger und auf<br />

Nachhaltigkeit setzen<strong>de</strong>r Anfang Vierziger. Er<br />

hat seine Organisation konsequent mo<strong>de</strong>rnisiert,<br />

die Ausbildung auch <strong>de</strong>r zahlreichen Freiwilligen<br />

Feuerwehren intensiviert. Er wolle kein<br />

Frühstücksdirektor sein, <strong>de</strong>r alles beim Alten<br />

lasse. Für ihn muss eine Großstadtfeuerwehr eine<br />

Ausbildung, Ausstattung, Einsatzplanung und<br />

–Ablauf, aber auch in <strong>de</strong>r Verwaltung effizienter<br />

und effektiver Funktionsapparat sein. Tag <strong>de</strong>r<br />

offenen Tür, öffentliche Vorführungen, Teilnahme<br />

am gesellschaftlichen Leben, Brauchtum<br />

– alles schön und gut. Für ihn steht an erster<br />

Mit selbst gebastelten Böllern ins Stadion<br />

24 solcher Straftaten registrierte die Bun<strong>de</strong>spolizei<br />

allein in <strong>de</strong>r vergangenen Saison. Das waren<br />

mehr als doppelt so viele wie 2008/2009, als die<br />

Beamten 194 Fälle zählten. In <strong>de</strong>r Saison <strong>de</strong>r<br />

5<br />

Stelle die professionell zu erledigen<strong>de</strong> Aufgabe:<br />

Löschen, Bergen und Retten, vermei<strong>de</strong>n vor allem<br />

wo es geht, eine Feuerwehr als mo<strong>de</strong>rner<br />

Dienstleistungsbetrieb. Nun das: Pützchens<br />

Markt, die größte Traditionskirmes im Rheinland<br />

mit annähernd einer halben Million Besuchern<br />

in sechs Tagen auf aller engstem Raum<br />

soll nach Duisburg nicht noch einmal ablaufen<br />

wie bisher. Steins fünfseitiges neues Sicherheitskonzept<br />

schlug gera<strong>de</strong> mal vier Wochen vor<br />

<strong>de</strong>r Großkirmes in Bonn wie eine Bombe ein:<br />

Vervielfachung <strong>de</strong>r Fluchtwege, größere Abstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Bu<strong>de</strong>n vor Häusern, Freiflächen als<br />

Panikräume, Entzerrung engster Zugänge für<br />

Hun<strong>de</strong>rttausen<strong>de</strong>, die gleichzeitig auch Ausgänge<br />

sind, Einrichtung eines Notfalllazaretts vor<br />

Ort. Die erwünschte Folge: Weniger Besucher<br />

gleichzeitig auf engstem Raum, Nebeneffekte:<br />

Statt 550 nur 350 Kirmesgeschäfte, geringere<br />

Umsätze. Sein Sicherheitsplacet gäbe es nur unter<br />

diesen Voraussetzungen o<strong>de</strong>r gar nicht. Dann<br />

fuhr <strong>de</strong>r Mann in Urlaub, was wohl das richtige<br />

war. Die lokale Politik und auch die Öffentlich-<br />

Jahre 2009/2010 wur<strong>de</strong>n durch das Zün<strong>de</strong>n von<br />

Knallkörpern 35 Polizisten verletzt, 132 Täter<br />

konnten festgenommen und wegen Verstoßes<br />

gegen das Sprengstoffgesetz belangt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württembergische Polizei überwacht freigelassene Schwerverbrecher<br />

Gefährliche Straftäter wer<strong>de</strong>n in Ba<strong>de</strong>n – Württemberg<br />

nach ihrer Freilassung aus <strong>de</strong>r nachträglichen<br />

Sicherheitsverwahrung von <strong>de</strong>r Polizei<br />

gezielt überwacht. Die Sicherheit <strong>de</strong>r Bürger<br />

habe oberste Priorität, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft<br />

am 7. August 2010 in Freiburg mit.<br />

Berliner Polizei wird blau<br />

Die Berliner Polizisten wer<strong>de</strong>n künftig blaue<br />

Uniformen tragen. Das Land Berlin hat sich<br />

nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung dazu entschie<strong>de</strong>n, die<br />

gleiche Dienstkleidung einzuführen wie im benachbarten<br />

Bran<strong>de</strong>nburg. Da die blaue Dienstkleidung<br />

dort bereits entwickelt und auch erprobt<br />

wor<strong>de</strong>n ist, wird das finanzklamme und<br />

u.a. am Tropf von Ba<strong>de</strong>n-Württemberg hängen<strong>de</strong><br />

Berlin auf eigene Trageversuche verzichten.<br />

Auf diesem Wege wür<strong>de</strong>n die Uniformen in Ber-<br />

Dort war am Mittwoch davor ein verurteilter<br />

Sexualstraftäter nach mehr als 20 Jahren aus <strong>de</strong>r<br />

Haft entlassen wor<strong>de</strong>n. Da <strong>de</strong>r Mann als gefährlich<br />

gilt, wird er rund um die Uhr von Polizisten<br />

begleitet. Das Gefängnis hatte <strong>de</strong>utschlandweit<br />

bei zahlreichen Einrichtungen angefragt, um <strong>de</strong>n<br />

lin mo<strong>de</strong>rnisiert und dabei Synergien genutzt<br />

und Kosten gespart. Mit <strong>de</strong>m Senatsbeschluss<br />

können künftig auch Berliner Polizeibeamte ihre<br />

blaue Dienstkleidung über das elektronische<br />

Warenhaus <strong>de</strong>s Zentraldienstes <strong>de</strong>r Bran<strong>de</strong>nburger<br />

Polizei beziehen. Die Bestellung könne über<br />

persönliche Klei<strong>de</strong>rkonten erfolgen. Die entsprechen<strong>de</strong><br />

Verwaltungsvereinbarung zwischen<br />

Bran<strong>de</strong>nburg und Berlin hat <strong>de</strong>r Berliner Senat<br />

am 17.8.2010 auf Vorlage <strong>de</strong>s Innensenators Dr.<br />

keit reagierten Reflexartig: Spielver<strong>de</strong>rber, unnötige<br />

Panikmache. Millionen Umsätze <strong>de</strong>r Vergnügungsindustrie<br />

stehen auf <strong>de</strong>r Kippe und damit<br />

auch Steuereinnahmen. Der mutige kommunale<br />

Spitzenbeamte ist unter scharfem Beschuss.<br />

Jochen Stein dürfte sich seinen Schritt wohl gut<br />

überlegt haben und auch die Konsequenzen. Der<br />

Oberbürgermeister – <strong>de</strong>rzeit ebenfalls in Urlaub<br />

– steht jetzt als letzter Entschei<strong>de</strong>r öffentlich dar.<br />

Er ist gezwungen die Sicherheitslage letztendlich<br />

als Chef <strong>de</strong>r Verwaltung einzuschätzen und<br />

Auflagen sowie Genehmigungen zu erteilen.<br />

Stein hat damit auch aus <strong>de</strong>r Katastrophe in<br />

Duisburg gelernt, nämlich das die massiven Be<strong>de</strong>nken<br />

<strong>de</strong>r dortigen Feuerwehr in einem verwaltungsinternen<br />

Geplänkel untergingen und <strong>de</strong>r<br />

Bürgermeister anschließend nichts gewusst und<br />

nichts genehmigt haben will. Wahrlich ein sehr<br />

mutiger Beamter! Ein schwieriger Gang für ihn<br />

nach <strong>de</strong>m Urlaub mit hohem Risiko. Mehr Jochen<br />

Steins braucht das Land, um <strong>de</strong>n Politikern<br />

endlich klar zu machen, dass Sicherheit nicht<br />

beliebig o<strong>de</strong>r verhan<strong>de</strong>lbar ist.<br />

Immer mehr so genannte Fußballfans versuchen,<br />

illegale und zum Teil auch hochgefährliche Feuerwerkskörper<br />

in die Stadien zu schmuggeln, so<br />

wie dieser als Zigarette getarnter selbstgebastelter<br />

Böller. Solche Eigenerzeugnisse fin<strong>de</strong>n Polizeibeamte<br />

immer häufiger bei Hooligans.<br />

Die Bun<strong>de</strong>spolizei, zuständig für die Kontrolle<br />

<strong>de</strong>r Fans bei ihrer An- und Abreise, warnt beson<strong>de</strong>rs<br />

vor selbst gebauten Böllern. Deren Wirkung<br />

sei oft unkalkulierbar und verheerend.<br />

59 Jahre alten Mann unterzubringen – doch alle<br />

hatten abgelehnt. Die Vollzugsanstalt Freiburg<br />

mit seinen 60 Sicherheitsverwahrungsgefangenen<br />

rechnet mit einer „Entlassungswelle“. Laut<br />

Egon Manz bekommt jetzt auch das Polizeipräsidium<br />

Mannheim ein Überwachungsproblem.<br />

Ehrhart Körting beschlossen. Die Kosten für die<br />

schrittweise Umstellung <strong>de</strong>r Uniformen seien im<br />

Doppelhaushalt 2010/11 bereits eingeplant. Mithilfe<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung können bei<strong>de</strong><br />

Län<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Beschaffung und Bereitstellung,<br />

aber auch bei <strong>de</strong>r kontinuierlichen gemeinsamen<br />

Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Dienstkleidung künftig<br />

enger zusammen arbeiten. Eine Ausweitung <strong>de</strong>s<br />

Leistungsumfangs z. B. auf Schutzkleidung sei<br />

ebenfalls geplant. (Quelle: Behör<strong>de</strong>nspiegel)<br />

Die Polizei soll künftig aus <strong>de</strong>r Haft entlassene gefährliche Schwerbrecher rund um die Uhr „begleiten“. Für eine<br />

Person braucht man dafür etwa 24 Beamte. Bei 60 entlassenen Gefangenen wären das schon 1440 Polizisten. Wo<br />

bitte sollen die herkommen? Die Polizei in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg baut jedoch weiterhin Stellen ab, weil ...<br />

Herr Ministerpräsi<strong>de</strong>nt Stefan Mappus, bitte vervollständigen Sie <strong>de</strong>n Satz. Wir können es nicht verstehen und<br />

Die<br />

können<br />

Polizei<br />

es auch<br />

in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

nicht unseren Mitbürgern<br />

baut weiterhin<br />

erklären.<br />

Stellen ab, weil….


6<br />

Infos für Ruheständler und solche die es bald wer<strong>de</strong>n<br />

Zusammengestellt von Herbert Adam, DPolG Mannheim<br />

Alle Beamtinnen und Beamte, die vor ihrer Pensionierung<br />

wegen einer Erkrankung am En<strong>de</strong><br />

daran gehin<strong>de</strong>rt waren, rechtzeitig vor ihrer Pensionierung<br />

ihren Erholungsurlaub zu nehmen,<br />

können von ihrem Dienstherrn einen finanziellen<br />

Ausgleich hierfür verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht<br />

Berlin in einer Reihe parallel<br />

gelagerter Klageverfahren entschie<strong>de</strong>n (Az.VG 5<br />

K 175.09u.a.). Nach Auffassung <strong>de</strong>r fünften<br />

Kammer <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts folgt dieser<br />

Anspruch unmittelbar aus <strong>de</strong>r EU-Richt-linie zur<br />

Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG). Danach<br />

Beamte können sich nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen<br />

hat je<strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten Anspruch<br />

auf einen bezahlten Min<strong>de</strong>stjahresurlaub<br />

von vier Wochen. Ferner darf <strong>de</strong>r bezahlte Min<strong>de</strong>stjahresurlaub<br />

außer bei Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

nicht durch eine finanzielle<br />

Vergütung ersetzt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Gerichtshofs<br />

(EuGH) sind daher innerstaatliche Regelungen<br />

unzulässig, nach <strong>de</strong>nen für nicht genommenen<br />

Jahresurlaub am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

keine finanzielle Vergütung gezahlt wird. Das<br />

Verwaltungsgericht in Berlin befand nunmehr,<br />

dass diese Regelung auch für Beamte gilt. Daher<br />

spielt es keine Rolle, ob sich <strong>de</strong>r Anspruch auf<br />

bezahlten Jahresurlaub aus <strong>de</strong>m Fürsorgeprinzip<br />

herleiten lässt o<strong>de</strong>r die Dienstleistung <strong>de</strong>r Beamten<br />

auf <strong>de</strong>m Treue- und ihre Bezahlung auf <strong>de</strong>m<br />

Alimentationsprinzip aufbaut. Da <strong>de</strong>r EuGH <strong>de</strong>n<br />

Anspruch auch ungeachtet <strong>de</strong>r Frage zuerkannt<br />

hat, ob bzw. in welcher Höhe Lohnfortzahlung<br />

gewährt wird, ist es unerheblich, dass Beamte im<br />

Gegensatz zu Arbeitnehmern während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Krankheitsdauer weiter ihre volle Besoldung<br />

erhalten.<br />

Das Endamt <strong>de</strong>s mittleren Polizeivollzugsdienstes markierte früher <strong>de</strong>r Polizeiobermeister<br />

Wir haben in <strong>de</strong>n letzten Standpunkten berichtet,<br />

dass die jungen Kolleginnen und Kollegen<br />

heute bereits in aller Regel als Polizeiobermeister<br />

in <strong>de</strong>n Einzeldienst kommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf <strong>de</strong>m obigen Bild sind die Dienstgradabzeichen<br />

zwar kaum erkennbar, aber Loos, Schürle<br />

und Kilian waren damals Polizeimeister,<br />

Siggelkow Polizeiobermeister. Siggelkow war<br />

damals bereits als Obermeister im Endamt <strong>de</strong>s<br />

mittleren Dienstes! Er durfte als Zeichen dafür<br />

die Silberkor<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Mütze tragen. Das Bild<br />

muss vor 1965 entstan<strong>de</strong>n sein, <strong>de</strong>nn 1965 wur-<br />

<strong>de</strong> erst <strong>de</strong>r Dienstgrad <strong>de</strong>s Polizeihauptmeisters<br />

eingeführt. Noch 1967 wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Ausbildung<br />

bei <strong>de</strong>r Bereitschaftspolizei die Meinung<br />

vertreten, dass nur <strong>de</strong>r Hauptmeister wer<strong>de</strong>n<br />

kann, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gruppenführerlehrgang absolviert<br />

hat. Entsprechend groß war <strong>de</strong>r Kampf um <strong>de</strong>n<br />

einen Platz auf diesen Lehrgang, <strong>de</strong>r auch körperlich<br />

viel abverlangte.<br />

Die silberne Kor<strong>de</strong>l durfte dann nur <strong>de</strong>r Hauptmeister<br />

tragen. Allerdings gab es noch Obermeister,<br />

die das Amt 1965 schon inne hatten.<br />

Diese durften im Rahmen <strong>de</strong>r Besitzstandswah-<br />

rung ihre silberne Kor<strong>de</strong>l an ihrer Mütze behalten.<br />

Erst am 1. März 1979 wur<strong>de</strong> dann für <strong>de</strong>n<br />

mittleren Dienst erst <strong>de</strong>r Dienstgrad eines Polizeihauptmeisters<br />

mit Amtszulage eingeführt. Für<br />

viele dieser Männer <strong>de</strong>r ersten Stun<strong>de</strong> kam dies<br />

jedoch zu spät.<br />

Beachtenswert auf <strong>de</strong>m obigen Foto ist übrigens<br />

auch die „verwegene“ Trageart <strong>de</strong>r Polizeidienstmütze<br />

- nämlich leicht schräg. Heutzutage<br />

ist die Dienstmütze nicht mehr "in". Manche<br />

Kolleginnen und Kollegen wissen vielleicht gar<br />

nicht mehr, wo sie sie haben.


Termine – Termine – Termine<br />

Polizeipensionäre <strong>de</strong>s Polizeipräsidiums Mannheim<br />

15.09.2010, 15.00 Uhr, PSV . Clubhaus, Monatstreffen.<br />

BRH Kreisverbän<strong>de</strong> Wiesloch und Schwetzingen<br />

O6.09.2010, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr: Sprechtag im Rathaus Wiesloch, Zimmer 116.<br />

09.09.2010, 16.00 Uhr, Infostammtisch in Eppelheim. „Zum Gol<strong>de</strong>nen Löwen“, Hauptstraße 139.<br />

16.09.2010, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung in Schwetzingen, „Frankeneck“, Friedrich-Ebert-Straße 36, Herr Kurt Schulz aus Stuttgart spricht<br />

über die Neuerungen bei <strong>de</strong>r Beihilfe- und Pflegeversicherung<br />

BRH Kreisverband Mannheim<br />

16.09.2010, 14.30 Uhr , „Reiterstübchen“ in MA - Neckarau, Rheingoldstr. 219. Vortrag von Peter Kussmann, „Karibik: Inselwelt <strong>de</strong>s Lichts“,<br />

BRH Kreisverband Hei<strong>de</strong>lberg<br />

Termine für das zweite Halbjahr liegen uns immer noch nicht vor.<br />

Einfach mal vorbeischauen und reinschnuppern. Es entstehen keine Verpflichtungen.<br />

7<br />

Zeckenbiss wur<strong>de</strong> nicht als Dienstunfall anerkannt<br />

Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage eines Polizeibeamten zur Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall ab<br />

Ein pfälzischer Kollege<br />

erhielt in <strong>de</strong>n<br />

Morgenstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

11. Juli 2008 <strong>de</strong>n<br />

Auftrag, einen Autobahnparkplatz<br />

mit<br />

angrenzen<strong>de</strong>m Wald<br />

mit zum Teil zwei<br />

bis drei Meter hohen<br />

Büschen nach Betäubungsmitteln<br />

zu<br />

durchsuchen. Die<br />

Durchsuchungsaktion<br />

dauerte etwa von<br />

2 Uhr bis 4:30 Uhr.<br />

Am Morgen gegen 11 Uhr stellte er fest, dass<br />

sich eine Zecke an seinem linken Oberschenkel<br />

festgebissen hatte. Diese ließ er noch am selben<br />

Tag von seinem Hausarzt entfernen.<br />

Seinen Antrag auf Anerkennung <strong>de</strong>s Zeckenbisses<br />

als Dienstunfall lehnte das Land ab, weil<br />

nicht feststellbar sei, dass die Zecke <strong>de</strong>n Kläger<br />

während <strong>de</strong>s dienstlichen Einsatzes und nicht<br />

Von Heiko Brandt, DPolG Mannheim<br />

schon vorher im privaten Lebensbereich befallen<br />

habe. Außer<strong>de</strong>m bestehe in seinem Fall kein berufsbedingt<br />

gesteigertes Risiko eines Zeckenbisses.<br />

Dagegen argumentierte <strong>de</strong>r Kollege, dass er<br />

sich die Zecke mit an Sicherheit grenzen<strong>de</strong>r<br />

Wahrscheinlichkeit während <strong>de</strong>s dienstlichen<br />

Einsatzes am 11. Juli 2008 zugezogen habe. Vor<br />

<strong>de</strong>m Dienstbeginn habe er keine Zecke an seinem<br />

Körper festgestellt und in <strong>de</strong>n Tagen vor<br />

<strong>de</strong>m Einsatz habe er sich in seiner Freizeit nicht<br />

im Wald o<strong>de</strong>r Gebüsch o<strong>de</strong>r auf einer Wiese<br />

aufgehalten. Auch sein Hausarzt habe in einem<br />

Attest bestätigt, dass es sich um einen frischen<br />

Zeckenbiss gehan<strong>de</strong>lt habe.<br />

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage<br />

<strong>de</strong>s Beamten <strong>de</strong>nnoch abgewiesen und stellte<br />

fest, dass grundsätzlich zwar ein Zeckenbiss als<br />

Dienstunfall anerkannt wer<strong>de</strong>n könne, dies setze<br />

aber unter an<strong>de</strong>rem voraus, dass mit an Sicherheit<br />

grenzen<strong>de</strong>r Wahrscheinlichkeit feststehe, zu<br />

welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Zecke<br />

<strong>de</strong>n Beamten befallen habe. Es sei bekannt,<br />

dass Zecken einige Zeit auf <strong>de</strong>r Haut o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Kleidung verweilen können, ohne zuzubeißen.<br />

In <strong>de</strong>r mündlichen Verhandlung habe <strong>de</strong>r Kläger<br />

eingeräumt, sich an <strong>de</strong>n Tagen vor <strong>de</strong>m Einsatz<br />

auf <strong>de</strong>r Terrasse <strong>de</strong>s elterlichen Gartens aufgehalten<br />

zu haben. Aus diesem Grund bestehe nach<br />

<strong>de</strong>r Meinung <strong>de</strong>s Gerichts durchaus eine nicht<br />

nur theoretische Möglichkeit, dass <strong>de</strong>r Kollege<br />

sich die Zecke bereits in seinem privaten Lebensbereich<br />

zugezogen habe. Nach <strong>de</strong>n Zeitangaben<br />

<strong>de</strong>s Hausarztes könne die Zecke auch<br />

schon vor Beginn <strong>de</strong>r Durchsuchungsaktion am<br />

11. Juli 2008 zugebissen haben. Auf einen Anscheinsbeweis<br />

könne sich <strong>de</strong>r Kollege wohl<br />

nicht berufen, weil es keinen Erfahrungsgrundsatz<br />

gebe, wonach je<strong>de</strong>rmann, <strong>de</strong>r unsere Wäl<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r auch Gebüsche durchstreife, von einer Zecke<br />

befallen wer<strong>de</strong>.<br />

Info: Das Aktenzeichen zum Urteil <strong>de</strong>s Verwaltungsgerichts<br />

Neustadt vom 19. Juli 2010 lautet:<br />

6 K 542/10.NW. Wer Interesse hat, kann die<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift <strong>de</strong>r Entscheidung per E-Mail unter<br />

<strong>de</strong>r Adresse poststelle@vgnw.jm.rlp.<strong>de</strong> beim<br />

Verwaltungsgericht Neustadt anfor<strong>de</strong>rn.<br />

Tarifeinheitsgesetz ist nach Gutachten verfassungswidrig<br />

Von Eike Reimann, DPolG Mannheim<br />

Ein von BDA und<br />

DGB im Fokus <strong>de</strong>r<br />

neuen Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

angestrebtes „Gesetz<br />

zum Erhalt <strong>de</strong>r<br />

Tarifeinheit“, nach<br />

<strong>de</strong>m bei konkurrieren<strong>de</strong>nTarifverträgen<br />

innerhalb eines<br />

Betriebes nur <strong>de</strong>rjenige<br />

anwendbar sein<br />

soll, <strong>de</strong>r die größere Arbeitnehmerzahl betrifft,<br />

stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die<br />

Tarifautonomie dar. Zu dieser Auffassung gelangte<br />

ein Rechtsgutachten von Professor Dr.<br />

Hermann Reichold, welches die dbb tarifunion<br />

vor wenigen Tagen vorlegte. Reichold, <strong>de</strong>r Bürgerliches<br />

Recht, Han<strong>de</strong>ls-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht<br />

an <strong>de</strong>r Universität Tübingen lehrt und<br />

Richter am Staatsgerichtshof Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

ist: „Die wesentlichen Argumente für die<br />

Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r so genannten Tarifeinheit können <strong>de</strong>n Eingriff<br />

in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit<br />

<strong>de</strong>r verdrängten Gewerkschaften und<br />

ihrer Mitglie<strong>de</strong>r nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte<br />

rechtfertigen.“ Frank<br />

Stöhr, 1. Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r dbb tarifunion: „Das<br />

Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine<br />

gesetzliche Regelung <strong>de</strong>r Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit<br />

auf <strong>de</strong>n Kopf stellen wür<strong>de</strong>. Die<br />

größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf<br />

nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen<br />

aller Arbeitnehmer sein. Das ist<br />

das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung<br />

und <strong>de</strong>mokratischer Willensbildung.“<br />

Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts<br />

<strong>de</strong>r betrieblichen Realität zu<strong>de</strong>m nicht nötig<br />

sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse<br />

von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘<br />

– die eigentlich keiner so genau kennt – ist an<br />

<strong>de</strong>n Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn<br />

hat ihren Frie<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Lokführern gemacht,<br />

in <strong>de</strong>n Krankenhäusern folgen die Ärzte <strong>de</strong>m<br />

Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und<br />

ver.di, <strong>de</strong>r Betrieb läuft auch in streikbewegten<br />

Zeiten nicht an<strong>de</strong>rs als früher. Deutschland ist<br />

traditionell kein Streikland.“<br />

Info: Das vollständige Rechtsgutachten fin<strong>de</strong>t<br />

man auf http://www.dbb.<strong>de</strong>/dbb-beamtenbund-<br />

2006/dbb-pdf/Gutachten_Tarifeinheit.pdf


Polizei: Teleskop-Schlagstock an Einsatzkräfte ausgeliefert / Beamte überwiegend zufrie<strong>de</strong>n<br />

Neue Waffe hält Angreifer auf Abstand<br />

Von unserem Redaktionsmitglied Peter W. Ragge<br />

"Sehr gut, sehr praktisch, sehr wirkungsvoll": So<br />

lobt Thomas Mohr, Kreisvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewerkschaft<br />

<strong>de</strong>r Polizei (GdP), eine neue Waffe,<br />

mit <strong>de</strong>r jetzt nach und nach immer mehr Mannheimer<br />

Beamte ausgestattet wer<strong>de</strong>n. Sie ist klein,<br />

hängt am Gürtel, kann aber schnell größer und<br />

dann sehr gefährlich wer<strong>de</strong>n - ein Teleskop-<br />

Einsatzstock.<br />

"Weitgehend durch" ist inzwischen die Verteilung<br />

von 504 Exemplaren <strong>de</strong>r neuen Hiebwaffen<br />

an <strong>de</strong>n Streifendienst, sagt Polizeihauptkommissar<br />

Martin Schembera, Chef <strong>de</strong>s Waffenwesens<br />

und <strong>de</strong>r Einsatztrainer im Präsidium. Weitere<br />

370 Stück wer<strong>de</strong>n nun an Ermittlungsbeamte<br />

und Kriminalpolizei ausgegeben. "Die Kollegen,<br />

die mit <strong>de</strong>m meisten Konfliktpotenzial auf <strong>de</strong>r<br />

Straße konfrontiert sind, haben ihn inzwischen",<br />

so Schembera.<br />

"Zunehmen<strong>de</strong> Aggressivität" ist nämlich <strong>de</strong>r<br />

Grund für die Einführung <strong>de</strong>s neuen, ausfahrbaren<br />

Schlagstocks, <strong>de</strong>r Angreifer besser auf Distanz<br />

halten soll: "Die Wi<strong>de</strong>rstandshandlungen<br />

haben einfach zugenommen".<br />

"Zunehmen<strong>de</strong> Gewalt und <strong>de</strong>r nachlassen<strong>de</strong> Respekt<br />

gegenüber Polizeibeamten sind besorgniserregend",<br />

begrün<strong>de</strong>te 2009 Innenminister Heribert<br />

Rech die Anschaffung <strong>de</strong>r neuen Ausstattung<br />

zum Schutz <strong>de</strong>r Beamten.<br />

8<br />

Gummiknüppel "eher lächerlich"<br />

Die bisherige "Hiebwaffe", wie es offiziell heißt,<br />

sei "eher lächerlich" gewesen, räumt Schembera<br />

ein. Es han<strong>de</strong>lte sich um einen 30 Zentimeter<br />

langen Gummiknüppel, teilweise gab es auch<br />

hölzerne Schlagstöcke.<br />

Als solch ein Stock 2005 bei einer Schlägerei am<br />

Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s La<strong>de</strong>nburger Altstadtfests abbrach,<br />

entstand gar "eine sehr gefährliche Situation",<br />

erinnert sich Thomas Mohr. Er gehört zum<br />

Mannheimer Einsatzzug, <strong>de</strong>r damals in La<strong>de</strong>nburg<br />

Dienst machte - und hat es erlebt: "Das<br />

spitze abgebrochene Teil in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n eines<br />

randalieren<strong>de</strong>n Störers entpuppte sich schnell als<br />

gefährliche und lebensbedrohliche Stichwaffe",<br />

so Mohr. "Wir brauchen daher eine bessere Ausrüstung",<br />

habe seine Gewerkschaft seit diesem<br />

Vorfall daher das Ministerium gedrängt.<br />

Mohr ist jetzt mit <strong>de</strong>m neuen, dreiteiligen Teleskopstock<br />

sehr zufrie<strong>de</strong>n: "Man kann ihn locker<br />

am Gürtel tragen, und schon das laute Klickgeräusch,<br />

wenn man ihn 'rausschnalzen lässt, hat<br />

eine abschrecken<strong>de</strong> psychologische Wirkung",<br />

so seine Erfahrung. Nach Angaben von Schembera<br />

griffen Beamte bisher in Mannheim neunmal<br />

zu <strong>de</strong>m Stock und seien "durchweg sehr zufrie<strong>de</strong>n",<br />

"wobei teilweise <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rstand schon<br />

dann ein En<strong>de</strong> hat, wenn <strong>de</strong>r Stock ausgefahren<br />

wird", bestätigt er die Aussage von Mohr: "Die<br />

einschlägige Szene weiß nämlich genau, was das<br />

für ein Teil ist", so <strong>de</strong>r Experte.<br />

Wirklich zuschlagen dürfen Beamte damit nur,<br />

wenn sie "mil<strong>de</strong>re Mittel wie einfache körperliche<br />

Gewalt versucht haben o<strong>de</strong>r das Gegenüber<br />

erheblich aggressiv ist", wie Schembera betont.<br />

Drei Stun<strong>de</strong>n muss je<strong>de</strong>r Beamte trainieren, ehe<br />

er <strong>de</strong>n Stock erstmals ausgehändigt bekommt,<br />

jährlich ist eine Auffrischung vorgesehen.<br />

Schließlich könne <strong>de</strong>r massive Stahl "schon eine<br />

hohe Schmerzwirkung" entfalten.<br />

Es gibt aber auch Skeptiker - etwa Egon Manz,<br />

<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Personalrats im Polizeipräsidium.<br />

Der neue Teleskop-Schlagstock sei<br />

zwar "sicher wesentlich besser, aber nicht das<br />

Nonplusultra", sagt er.<br />

"Ein Polizeibeamter im 21. Jahrhun<strong>de</strong>rt sollte<br />

einfach bei einer Auseinan<strong>de</strong>rsetzung nicht auf<br />

körperliche Gewalt angewiesen sein, son<strong>de</strong>rn<br />

Abstand halten können", argumentiert Egon<br />

Manz, "zumal solch ein Stockeinsatz auch Verletzungsrisiken<br />

birgt." Er hält daher "eine richtige<br />

Distanzwaffe" für erfor<strong>de</strong>rlich, wie er sagt -<br />

womit er ein Elektroschockgerät meint, <strong>de</strong>n sogenannten<br />

Taser, <strong>de</strong>r aber auch heftig umstritten<br />

ist, weil er zu Herzstillstand führen kann.<br />

Der Polizeibeamte <strong>de</strong>s 21. Jahrhun<strong>de</strong>rts sollte sich nur noch selten in unmittelbare Gefahr begeben müssen<br />

Anmerkung von Egon Manz, DPolG Mannheim<br />

Der Mannheimer Morgen berichtete in seiner<br />

Ausgabe vom 21. August 2010 sehr kompetent<br />

über die Einführung <strong>de</strong>s Teleskopeinsatzstockes<br />

in <strong>de</strong>r Polizei und stellte auch die wesentlichen<br />

Vorteile dar. Thomas Mohr von <strong>de</strong>r GdP hat dazu<br />

auch kurz und prägnant mit <strong>de</strong>n drei Begriffen<br />

"gut, praktisch, wirkungsvoll" veranschaulicht,<br />

was diese neue Hiebwaffe <strong>de</strong>r Polizei ausmacht.<br />

Ihr Vorteil wird zu recht auch in <strong>de</strong>m von<br />

ihr ausgehen<strong>de</strong>n Abschreckungseffekt gesehen.<br />

Doch auch dieser neue - <strong>de</strong>m alten (zu recht lächerlich<br />

genannten) Gummiknüppel - zugegebenermaßen<br />

überlegene Schlagstock zwingt die<br />

Polizeibeamtinnen und -beamten unmittelbar an<br />

das gewalttätige polizeiliche Gegenüber heranzugehen.<br />

Diese Vorgehensweise ist umso gefährlicher,<br />

als nicht je<strong>de</strong>r Polizeibeamte und je<strong>de</strong><br />

Polizeibeamtin über eine ausreichen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>utlich<br />

überlegene körperliche Kraft verfügt.<br />

Natürlich gibt es Situationen und Konstellationen,<br />

wo ein unmittelbares Herangehen an gewalttätige<br />

Personen unumgänglich ist. Aber dies<br />

sollte eher eine Ultima-Ratio-Ausnahme sein. In<br />

<strong>de</strong>r Regel muss es statt<strong>de</strong>ssen möglich sein, renitente<br />

Personen aus sicherem Abstand gewaltunfähig<br />

zu machen. Im europäischen westlichen<br />

Ausland setzt man <strong>de</strong>shalb weniger auf veraltete<br />

Metho<strong>de</strong>n, wie z.B. die Pariser Polizei. Dort<br />

setzt man ohne wenn und aber <strong>de</strong>n Taser ein, <strong>de</strong>r<br />

es <strong>de</strong>n Polizisten erlaubt, mit gebühren<strong>de</strong>m Abstand<br />

und daher mit erheblich verringerten Verletzungsrisiken<br />

ihre Maßnahmen durchzusetzen.<br />

In immer mehr Län<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t diese Abstandswaffe<br />

<strong>de</strong>shalb Einzug. Der Mannheimer Morgen<br />

weist darauf hin, dass <strong>de</strong>r Taser als Einsatzmittel<br />

<strong>de</strong>r Polizei umstritten ist, weil er zum Herzstillstand<br />

führen kann. In <strong>de</strong>r Tat sprechen sich alle<br />

Menschenrechtsinstitutionen gegen <strong>de</strong>n Einsatz<br />

von Elektroschockern aus. Auch namhafte Politiker,<br />

wie <strong>de</strong>r sicherheitspolitische Sprecher <strong>de</strong>r<br />

Landtagsfraktion von <strong>de</strong>n Grünen, Uli Sckerl,<br />

lehnen unter Hinweis auf die allgemein bekannten<br />

Befürchtungen <strong>de</strong>rartige Geräte ab. An<strong>de</strong>rerseits<br />

halten solche Län<strong>de</strong>r, welche <strong>de</strong>n Taser<br />

bereits eingeführt haben, an ihm als wirksames<br />

polizeiliches Einsatzmittel fest. Offen-bar wer<strong>de</strong>n<br />

die Befürchtungen dort nicht geteilt.<br />

Bei unseren Diskussionen sollten wir keinesfalls<br />

vergessen, dass nicht <strong>de</strong>r Polizeibeamte über <strong>de</strong>n<br />

gestaffelten Einsatz seiner Mittel bestimmt, son<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r gewalt- und risikobereite Rechtsbrecher.

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